{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053055,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053055,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053055,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053055,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053055,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053055,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053055,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053055,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053055,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053055,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053055,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053055,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053055,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053055,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053055,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053055,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053055,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053055,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3055","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Neues Disziplinarrecht in der Armee","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, dar\u00fcber zu informieren, wie er die Umsetzung des neuen Disziplinarstrafrechtes beurteilt, insbesondere die Art und Weise, wie von der M\u00f6glichkeit zur Verh\u00e4ngung von Disziplinarbussen anstelle der bisher \u00fcblichen Strafen Gebrauch gemacht wird.</p><p>Wiederholt sind Bussen, mit denen Soldaten oder Rekruten belegt wurden, in den Medien auf Resonanz gestossen. Urspr\u00fcnglich ging es bei dieser Revision eigentlich darum, die Verfahren zu vereinfachen. Allerdings wundere ich mich heute \u00fcber den Gebrauch, der von Disziplinarbussen gemacht wird. </p><p>Innerhalb einer Altersklasse oder einer Truppe k\u00f6nnen, was die finanziellen Mittel anbelangt, grosse Unterschiede bestehen. Deshalb k\u00f6nnen solche Sanktionen auch eine sehr unterschiedliche Wirkung erzielen. Es erstaunt mich daher, dass solche Strafen \u00fcber Soldaten im Dienst verh\u00e4ngt werden. </p><p>Das Beispiel des Rekruten, der aufgrund einer 20-min\u00fctigen Versp\u00e4tung mit einer Busse von 200 Franken belegt wurde, finde ich ungeheuerlich, gerade weil es sich dabei um eine Person handelt, die ausser dem niedrigen Sold und der Erwerbsausfallentsch\u00e4digung \u00fcber kein Einkommen verf\u00fcgt. Auch wenn Disziplinarbussen in speziellen F\u00e4llen, insbesondere bei ausserdienstlich begangenen Disziplinarfehlern, durchaus Sinn machen, ist diese Art von Sanktionen meiner Meinung nach f\u00fcr Soldaten im Dienst ungeeignet.</p><p>Ausserdem glaube ich nicht, dass mit der Einf\u00fchrung dieser Disziplinarmassnahme die Sanktionierung von Soldaten mit geringem oder so gut wie keinem Einkommen bezweckt werden sollte. Immer mehr Rekruten haben mit finanziellen Problemen zu k\u00e4mpfen. Es ist mir daher unverst\u00e4ndlich, dass sie aufgrund von eher geringf\u00fcgigen Verst\u00f6ssen zus\u00e4tzlich noch mit Bussen in der H\u00f6he von mehreren Hundert Franken belegt werden.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Weiss er \u00fcber die Umsetzung der neuen Bestimmungen des Disziplinarstrafrechtes genau Bescheid?</p><p>2. Ist er, in Anbetracht des oben Gesagten, nicht der Ansicht, dass die Umsetzung dieser Bestimmungen gepr\u00fcft werden m\u00fcsste und die finanziellen Sanktionen zugunsten der anderen Strafen so lange ausgesetzt werden sollten, bis eine ausf\u00fchrliche Beurteilung vorliegt?</p><p>3. Ist er nicht der Meinung, dass in Anbetracht des genannten schockierenden Beispieles die Ausbildung der mit der Umsetzung des Disziplinarstrafrechtes betrauten Kaderleute verbessert werden sollte?</p><p>4. Kann er best\u00e4tigen, dass Rekruten und Soldaten, die von einer solchen Sanktion betroffen sind, jeweils \u00fcber die Rechtsmittel informiert werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ein Jahr nach Einf\u00fchrung der Disziplinarbusse h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass sich diese neue Sanktionsart bew\u00e4hrt hat. Nebst der Disziplinarbusse stehen dem Truppenkommandanten zus\u00e4tzlich die Ausgangssperre und weiterhin der Verweis sowie die rechtsdogmatisch h\u00e4rteste Strafe, die Arreststrafe (Freiheitsstrafe), als m\u00f6gliche Disziplinarsanktionen zur Verf\u00fcgung. Damit verf\u00fcgt er heute \u00fcber eine breitgef\u00e4cherte, auf den Einzelfall R\u00fccksicht nehmende Auswahl an Disziplinarsanktionen.</p><p>Die Einf\u00fchrung der Disziplinarbusse f\u00fcr im Dienst begangene Verfehlungen wurde n\u00f6tig, um den Kommandanten - welche vorher nur die Wahl zwischen einem Verweis und einfachem oder scharfem Arrest hatten - eine zus\u00e4tzliche Sanktionsart in die Hand zu geben. Beging ein Angeh\u00f6riger der Armee unter altem Recht z. B. eine Geschwindigkeits\u00fcbertretung, konnte sowohl die Bestrafung mit einem Verweis als auch jene mit einer Arreststrafe als stossend bzw. nicht ad\u00e4quat empfunden werden; im Zivilleben h\u00e4tte die gleiche Person daf\u00fcr in jedem Fall eine Ordnungsbusse bezahlen m\u00fcssen - und zwar unabh\u00e4ngig von ihren finanziellen Verh\u00e4ltnissen und ihrem Verschulden. Anders die neu eingef\u00fchrte Disziplinarbusse: Nach Artikel\u00a0182 Absatz\u00a02 des Milit\u00e4rstrafgesetzes sind \"Art und Mass der Strafe .... nach dem Verschulden zu bestimmen\", und \"Beweggr\u00fcnde, pers\u00f6nliche Verh\u00e4ltnisse und milit\u00e4rische F\u00fchrung sind zu ber\u00fccksichtigen\".</p><p>Das Beispiel des wegen einer 20-min\u00fctigen Versp\u00e4tung mit einer Disziplinarbusse von 200 Franken bestraften Rekruten kann - isoliert betrachtet - m\u00f6glicherweise als stossend und die Busse als zu hoch empfunden werden. Es ist jedoch festzuhalten, dass in einem solchen Fall das Rechtsmittel der Disziplinarbeschwerde zur Verf\u00fcgung steht, um m\u00f6glicherweise eine Herabsetzung der Disziplinarbussenh\u00f6he erwirken zu k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat, informiert durch die Armeef\u00fchrung und das Oberauditorat, weiss im Rahmen seiner Zust\u00e4ndigkeit und der zurzeit noch im Aufbau befindlichen Statistiken \u00fcber die Umsetzung der Bestimmungen des neuen Disziplinarstrafrechtes Bescheid.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Anwendung der neuen Bestimmungen zur Disziplinarbusse im Allgemeinen zufrieden stellend verl\u00e4uft. Die gesetzliche Bestimmung, wonach der Kommandant eine Disziplinarbusse verh\u00e4ngen darf, ist seit dem 1. M\u00e4rz 2004 in Kraft. Die Sanktionsart der Disziplinarbusse heute bereits wieder auszusetzen h\u00e4lt der Bundesrat nicht f\u00fcr angebracht.</p><p>3. Die Kommandanten werden im neuen Disziplinarstrafrecht konsequent aus- und weitergebildet. Dies geschieht nicht nur im Rahmen der F\u00fchrungslehrg\u00e4nge, sondern auch durch die jeweiligen milit\u00e4rischen Vorgesetzten. Ein bew\u00e4hrter, allen Kommandanten abgegebener Ratgeber ist der Kommentar zur \"Disziplinarstrafordnung\" von Hauser/Flachsmann/Munz. Zus\u00e4tzliche Informationen finden sich auch auf der Homepage des Oberauditorates unter www.oa.admin.ch. Selbstverst\u00e4ndlich fliessen auch im Disziplinarstrafrecht notwendige Verbesserungen, Hinweise und Richtlinien laufend in die Ausbildung der betreffenden Kaderleute ein.</p><p>4. Die einschl\u00e4gigen gesetzlichen Bestimmungen, jene \u00fcber Rechtsmittel eingeschlossen, finden sich im Dienstreglement (das allen Angeh\u00f6rigen der Armee abgegeben wird) sowie auf den Homepages der Bundeskanzlei und des Oberauditorates. Eine Disziplinarbusse muss dem Bestraften durch den strafenden Kommandanten mit dem Formular 22.46 er\u00f6ffnet werden; Ziffer 8 des Formulars behandelt die Rechtsmittel. In diesem Sinne kann der Bundesrat best\u00e4tigen, dass Angeh\u00f6rige der Armee in einem Disziplinarstrafverfahren immer \u00fcber ihre Rechtsmittel informiert werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1117756800000)\/","SubmittedBy":"Salvi Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1174608000000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690530260523)\/","SubmissionDate":"\/Date(1110326400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}