{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053061,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053061,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053061,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053061,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053061,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053061,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053061,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053061,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053061,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053061,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053061,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053061,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053061,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053061,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053061,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053061,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053061,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053061,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3061","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"R\u00fcckforderung der Verrechnungssteuer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Verrechnungssteuer regelt auf Bundesebene, in welchen F\u00e4llen und in welcher H\u00f6he eine Verrechnungssteuer auf dem Ertrag des beweglichen Kapitalverm\u00f6gens erhoben werden muss respektive geschuldet ist, so u. a. auf Kundenguthaben bei inl\u00e4ndischen Banken und Sparkassen (inklusive Postkonti) ohne Freibetrag und bei auf den Namen lautenden Spareinlagen, wenn der Zinsbetrag f\u00fcr ein Kalenderjahr 50 Franken \u00fcbersteigt.</p><p>Die sehr bescheidenen Zinsen einerseits und der erw\u00e4hnte, seit Jahren unver\u00e4nderte Freibetrag von 50 Franken andererseits f\u00fchren dazu, dass zum Teil \u00e4usserst geringe Verrechnungssteuerbetr\u00e4ge erhoben und dann zur\u00fcckgefordert werden m\u00fcssen. Dies ist nicht nur f\u00fcr den einzelnen Steuerzahler m\u00fchsam, sondern vor allem f\u00fcr Vereine und Organisationen mit in der Regel mehreren Konten und vielfach geringf\u00fcgigen Sparguthaben/Kontobest\u00e4nden, welche dann jeweils separat aufgelistet und innert drei Jahren zur\u00fcckgefordert werden m\u00fcssen. Zudem m\u00fcssen diese R\u00fcckforderungsbegehren von der Steuerverwaltung gepr\u00fcft und muss die Verrechnungssteuer zur\u00fcck\u00fcberwiesen werden.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat an:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass die geltende Regelung nicht mehr zeitgem\u00e4ss ist bzw. die praktische Handhabung (R\u00fcckforderungen) mit einem Aufwand verbunden ist, der verglichen mit den R\u00fcckforderungsbetr\u00e4gen nicht mehr verh\u00e4ltnism\u00e4ssig ist?</p><p>2. Ist es nicht Zeit, den Freibetrag anzuheben bzw. f\u00fcr Kleinstabz\u00fcge im Ein-Franken-Bereich (z. B. beim PC-Konto) eine grossz\u00fcgigere Regelung einzuf\u00fchren?</p><p>3. Ist er bereit, eine Neuregelung zu suchen, die vorsieht, dass eine Verrechnungssteuer nur dann zu erheben und abzuliefern ist, wenn deren Betrag mindestens 35 Franken \u00fcbersteigt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Grunds\u00e4tzlich umfasst die Verrechnungssteuer jeglichen Ertrag aus Kundenguthaben bei inl\u00e4ndischen Banken und Sparkassen (Art. 4 Abs. 1 Bst. d des Bundesgesetzes vom 13. Oktober 1965 \u00fcber die Verrechnungssteuer, VStG). Ausgenommen von dieser Steuerpflicht sind die Zinsen von auf den Namen lautenden Spar-, Einlage- oder Depositenheften und Spareinlagen, wenn der Zinsbetrag f\u00fcr ein Kalenderjahr 50 Franken nicht \u00fcbersteigt (Art. 5 Abs. 1 Bst. c VStG). Artikel\u00a016 der Vollziehungsverordnung vom 19. Dezember 1966 zum Bundesgesetz \u00fcber die Verrechnungssteuer beschreibt die verrechnungssteuerbefreiten Konti n\u00e4her. Im Jahre 1965 wurde letztmals die auf diesen Konti geltende Freigrenze angehoben. Seither betr\u00e4gt sie unver\u00e4ndert 50 Franken.</p><p>In der Zwischenzeit hat sich in diesem Bereich tats\u00e4chlich vieles ge\u00e4ndert. So gibt es heute bedeutend mehr Kontokorrentkonti, was zu einer Zunahme der R\u00fcckforderungsantr\u00e4ge f\u00fchrte, da diese Konti nicht von der Verrechnungssteuer befreit sind. Aufwendig erscheint das Prozedere der Verrechnungssteuererhebung und -r\u00fcckforderung insbesondere bei kleinen Betr\u00e4gen. Hier besteht ein Missverh\u00e4ltnis zwischen dem administrativen Aufwand und dem Nutzen der als Sicherungssteuer konzipierten Verrechnungssteuer.</p><p>2. Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf erkannt und will im Rahmen der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform II eine grossz\u00fcgigere Regelung vorschlagen. Der von der Verrechnungssteuer ausgenommene Zinsfreibetrag soll auf alle Kundenguthaben ausgedehnt und auf ein angemessenes Niveau angehoben werden. Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung rechnet damit, dass mit dieser Massnahme eine bedeutende Abnahme der R\u00fcckerstattungsantr\u00e4ge einhergeht, was eine Verminderung des kostenintensiven Zahlungsverkehrs f\u00fcr Klein- und Kleinstbetr\u00e4ge bewirkt. Davon profitieren vor allem Vereine, Verb\u00e4nde und Kapitalgesellschaften, welche keine eigentlichen Kapitalanlagen haben, sondern lediglich f\u00fcr ihren Zahlungsverkehr Kontokorrente bei Bankinstituten oder der Post unterhalten.</p><p>3. Die Verrechnungssteuer wird heute auf dem Bruttozins erhoben. Bei auf den Namen lautenden Spar-, Einlage- oder Depositenheften und Spareinlagen wird die Verrechnungssteuer von 35 Prozent erst erhoben, wenn der Bruttozins 50 Franken pro Kalenderjahr \u00fcberschreitet. Es w\u00e4re denkbar, die Verrechnungssteuer erst zu erheben, wenn diese selbst einen gewissen Betrag erreicht hat, doch wird damit ein zus\u00e4tzlicher unn\u00f6tiger Rechenschritt eingef\u00fcgt. Der Bundesrat sieht keine zwingenden Gr\u00fcnde, das bew\u00e4hrte System zu \u00e4ndern. Am einfachsten ist es, bei der Freigrenze auf den Bruttozins abzustellen und nicht auf den eventuell geschuldeten Verrechnungssteuerbetrag.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1117756800000)\/","SubmittedBy":"Jermann Walter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1119017783647)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690541070587)\/","SubmissionDate":"\/Date(1110412800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}