{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053098,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053098,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053098,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053098,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053098,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053098,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053098,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053098,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053098,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053098,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053098,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053098,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053098,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053098,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053098,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053098,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053098,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053098,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3098","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"R\u00fcckkehrrecht von in der Schweiz geborenen oder aufgewachsenen jungen Chileninnen und Chilenen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Schicksal mehrerer junger Chileninnen und Chilenen, die um Wiederzulassung in der Schweiz ersuchen, nachdem sie hier fr\u00fcher eine Niederlassungsbewilligung hatten, hat die \u00d6ffentlichkeit k\u00fcrzlich bewegt.</p><p>Diesen jungen Leuten ist gemeinsam, dass sie aus chilenischen Familien stammen, die in der Schweiz einen gesicherten Status (Bewilligung C oder B) hatten, dass sie in der Schweiz geboren wurden oder schon als Kinder in die Schweiz kamen und dass sie ihre ganze Schulzeit oder jedenfalls einen Hauptteil davon in unserem Land verbrachten. Als Minderj\u00e4hrige oder junge Erwachsene mussten sie gegen ihren Willen ihren Eltern folgen, die nach Chile zur\u00fcckkehren wollten. Nach grossen Anpassungsschwierigkeiten in diesem Land, das ihnen fremd war und blieb, versuchten sie als nunmehr Erwachsene in die Schweiz zur\u00fcckzukehren, die sie als ihre Heimat ansehen. Aber sie klopften auf Bundesebene an einer T\u00fcr an, die ihnen bis heute verschlossen blieb.</p><p>Diese jungen Leute (und manchmal auch ihre Eltern, die das Scheitern ihrer eigenen Wiederansiedlung in Chile erleben mussten) sind bei uns v\u00f6llig integriert. Sie sprechen perfekt Franz\u00f6sisch, haben ihre Freunde und Bekannten wiedergefunden - auch eine Arbeit, soweit ihr ungesicherter Status dies erlaubte. Sie lieben die Schweiz und f\u00fchlen sich hier zu Hause. Sie haben s\u00e4mtliche administrativen Schritte unternommen, um die Wiederzulassung und die Aufenthaltsbewilligung zu erlangen. So gut wie alle von ihnen erf\u00fcllen die Voraussetzungen, die das B\u00fcrgerrechtsgesetz f\u00fcr die Aufenthaltsdauer in der Schweiz festlegt. Sie alle konnten bei ihren Bem\u00fchungen auf sehr viel Unterst\u00fctzung durch lokale Solidarit\u00e4tsgruppen aus Lehrkr\u00e4ften, Parlamentsmitgliedern und Kirchenvertretern sowie durch Petitionen auf kantonaler und auf eidgen\u00f6ssischer Ebene z\u00e4hlen; auch dies beweist, wie sehr diese Menschen hier integriert sind.</p><p>Zeitungen und elektronische Medien haben \u00fcber diese Schicksale berichtet. Diese sind besonders ber\u00fchrend, geht es doch um junge Leute und deren Familien, die \u00fcber zehn Jahre in unserem Land gelebt und sich ganz bewusst zur R\u00fcckkehr entschlossen haben und die nun verzweifelt und hartn\u00e4ckig darum k\u00e4mpfen, hier bleiben zu d\u00fcrfen. Schwere gesundheitliche Probleme (bis zur Suizidgef\u00e4hrdung) sind in manchen dieser F\u00e4lle nicht auszuschliessen.</p><p>Die hartn\u00e4ckig verschlossenen T\u00fcren, vor denen diese Menschen stehen, werfen Fragen auf, nachdem das Gesetz f\u00fcr derartige H\u00e4rtef\u00e4lle durchaus Erleichterungen vorsieht. In ihrer Antwort auf eine Frage von Nationalrat Zisyadis 03.5213 zum Recht auf R\u00fcckkehr in die Schweiz nach einem l\u00e4ngeren Auslandsaufenthalt verwies Bundesr\u00e4tin Ruth Metzler im Jahre 2003 auf Artikel\u00a013 Buchstabe\u00a0f der Verordnung \u00fcber die Begrenzung der Zahl der Ausl\u00e4nder (BVO), in dem \"ein schwerwiegender pers\u00f6nlicher H\u00e4rtefall\" als Grund f\u00fcr die Gew\u00e4hrung einer Ausnahme angef\u00fchrt wird.</p><p>Auch der Entwurf des neuen Ausl\u00e4ndergesetzes, der zurzeit beraten wird, sieht in Artikel\u00a030 Abweichungen von den Zulassungsvoraussetzungen vor. Buchstabe\u00a0b dieses Artikels kn\u00fcpft mit \"schwerwiegende pers\u00f6nliche H\u00e4rtef\u00e4lle\" an die Formulierung der BVO an. Und Buchstabe\u00a0h besagt ausdr\u00fccklich, dass es eine Ausnahmeregelung geben k\u00f6nne, um \"die Wiederzulassung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern, die im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung waren, zu erleichtern\". Die Buchstaben b und h von Artikel\u00a030 sind in der laufenden Beratung von keinem der beiden R\u00e4te ge\u00e4ndert worden.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Wie interpretiert er den Begriff \"schwerwiegender pers\u00f6nlicher H\u00e4rtefall\"? Ist er nicht der Auffassung, dass die geschilderten F\u00e4lle solche H\u00e4rtef\u00e4lle sind?</p><p>2. Der Bundesrat beantragt im Rahmen der laufenden Beratung des Ausl\u00e4ndergesetzes selber eine neue Bestimmung f\u00fcr solche F\u00e4lle. Wie begr\u00fcndet er die Tatsache, dass er nicht darauf Bezug nimmt - weder in der Botschaft noch indem er seine bisherige Praxis gest\u00fctzt auf diesen k\u00fcnftigen Artikel und auf den Ermessensspielraum, den ihm der geltende Artikel\u00a013 BVO gibt, flexibler gestaltet?</p><p>3. H\u00e4lt er es nicht f\u00fcr besonders unsinnig, M\u00f6glichkeiten, die ihm die eigenen gesetzlichen Bestimmungen einr\u00e4umen, im Falle von jungen Leuten nicht zu nutzen, die, wenn sie eine Aufenthaltsbewilligung h\u00e4tten, die Voraussetzungen f\u00fcr die Einb\u00fcrgerung erf\u00fcllen w\u00fcrden?</p><p>4. Bef\u00fcrchtet er nicht, dass seine \u00e4usserst restriktive Auslegung des Gesetzes und der m\u00f6glichen Abweichungen von diesem dazu f\u00fchrt, dass die vielen Artikel des neuen Ausl\u00e4ndergesetzes, die als Kann-Bestimmungen, aus denen keine Rechtsanspr\u00fcche abgeleitet werden k\u00f6nnen, formuliert sind, zumindest an Glaubw\u00fcrdigkeit einb\u00fcssen?</p><p>5. Die Diskussion \u00fcber die Integration und \u00fcber deren Voraussetzungen zieht in der Schweiz immer weitere Kreise. Die Kenntnis von Sprache und Verhaltensweisen werden als f\u00fcr die Integration unerl\u00e4sslich angesehen. Was f\u00fcr ein Signal vermittelt der Bundesrat der Bev\u00f6lkerung, wenn er junge Leute abweist, die hier ihre Schulzeit verbracht haben? Ist es \u00fcbrigens nicht auch Geldverschwendung, wenn man Leuten, deren Schulbildung man finanziert hat und die nun in der Schweiz erwerbst\u00e4tig sein k\u00f6nnten, nicht die erleichterte Wiederzulassung gew\u00e4hrt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach der st\u00e4ndigen Rechtsprechung des Bundesgerichtes setzt die Anerkennung eines schwerwiegenden pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefalles voraus, dass die Lebens- und Daseinsbedingungen der betreffenden Ausl\u00e4nderin oder Ausl\u00e4nders, gemessen am durchschnittlichen Schicksal von ausl\u00e4ndischen Personen, in gesteigertem Mass infrage gestellt sind. Die Tatsache, dass eine Ausl\u00e4nderin oder ein Ausl\u00e4nder sich l\u00e4ngere Zeit in der Schweiz aufgehalten hat und integriert war, gen\u00fcgt f\u00fcr sich allein nicht zur Annahme eines H\u00e4rtefalls. Hierf\u00fcr ist insbesondere auch eine derart enge Beziehung zur Schweiz erforderlich, dass es der Ausl\u00e4nderin oder dem Ausl\u00e4nder nicht zugemutet werden kann, sich in ein anderes Land, namentlich in sein Heimatland, zu begeben (Frage 1). Im Falle der erw\u00e4hnten jungen Chileninnen und Chilenen verneinte das in der Sache zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Migration das Vorliegen eines H\u00e4rtefalles. Massgebend bei der Beurteilung waren dabei die konkreten Umst\u00e4nde jedes Einzelfalles. Mitber\u00fccksichtigt wurde u. a., dass die betroffenen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder regelm\u00e4ssig einen pr\u00e4genden Teil der Adoleszenz (mehrere Jahre) in ihrer Heimat verbrachten und auch heute noch in diesem Staat enge famili\u00e4re Bindungen haben. In den bis anhin beurteilten F\u00e4llen hat auch das Bundesgericht die Rechtm\u00e4ssigkeit der Entscheide des Bundesamtes best\u00e4tigt.</p><p>Was die Wiederzulassung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern anbelangt (Frage 2), h\u00e4lt die Botschaft zum neuen Ausl\u00e4ndergesetz Folgendes fest (Ziff. 2.9.2): \"Der Bundesrat kann dar\u00fcber hinaus die erleichterte Wiederzulassung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern regeln, deren Bewilligungen bereits erloschen sind (Art. 30 Abs. 1 Bst. h). .... R\u00fcckkehrwillige mit langj\u00e4hrigem Voraufenthalt in der Schweiz k\u00f6nnen zudem eine Bewilligung erhalten, wenn ein pers\u00f6nlicher H\u00e4rtefall gem\u00e4ss Artikel\u00a030 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b vorliegt (bisher Art. 13 Bst. f BVO).\" Der Bundesrat hat somit ausdr\u00fccklich bekr\u00e4ftigt, dass er an der bisherigen, bew\u00e4hrten Praxis festhalten will. Die geltende Regelung tr\u00e4gt der beschriebenen Problematik \u00fcberdies folgendermassen Rechnung: Laut Artikel\u00a09 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0c Anag kann die Niederlassungsbewilligung bei einem Auslandaufenthalt auf Gesuch hin bis zu zwei Jahre aufrechterhalten werden.</p><p>Die jungen Chileninnen und Chilenen erf\u00fcllten wohl vor ihrer Ausreise die Voraussetzungen f\u00fcr den Erwerb der schweizerischen Staatsangeh\u00f6rigkeit (Frage 3). Die Gew\u00e4hrung der schweizerischen Staatsangeh\u00f6rigkeit setzt jedoch einen Willensakt der gesuchstellenden Person voraus. Es muss ein formeller Antrag gestellt werden; vorausgesetzt werden zudem eine gute Integration und eine besondere Verbundenheit zur Schweiz. Ein solcher Schritt wurde in diesen F\u00e4llen nicht unternommen. Die Ausl\u00e4ndergesetzgebung hat nicht den Zweck, die Unannehmlichkeiten auszugleichen, die sich aus der Unterlassung der f\u00fcr den Erwerb der schweizerischen Staatsangeh\u00f6rigkeit erforderlichen Schritte ergeben k\u00f6nnten.</p><p>Das neue Ausl\u00e4ndergesetz sieht vor, die bew\u00e4hrte bisherige Praxis zur Ausnahme von den H\u00f6chstzahlen (Art. 13 Bst. f BVO) weiterzuf\u00fchren (Frage 4). Aufgrund dieser humanit\u00e4ren Praxis wurden im Jahre 2004 gesamtschweizerisch 3344 Aufenthaltsbewilligungen erteilt. Die Regelung erm\u00f6glicht es den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, echten H\u00e4rtef\u00e4llen Rechnung zu tragen. Die Integration der ausl\u00e4ndischen Bev\u00f6lkerung ist ein zweiseitiger Prozess, an dem neben den Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern auch Schweizer und Schweizerinnen beteiligt sind (Frage 5). Als Aufgabe gewinnt die erfolgreiche Integration zunehmend an Bedeutung. Diesem Umstand tr\u00e4gt auch das neue Ausl\u00e4ndergesetz Rechnung. So sollen die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden bei der Regelung des Aufenthaltes den Grad der Integration mitber\u00fccksichtigen. In den angef\u00fchrten F\u00e4llen verh\u00e4lt es sich jedoch anders. Diese jungen Leute haben ihre Bewilligung infolge eines l\u00e4ngeren Auslandaufenthaltes verloren. Auf die Konsequenzen bei der R\u00fcckkehr in ihre Heimat wurden die betroffenen Familien beim Verlassen der Schweiz eingehend hingewiesen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1116374400000)\/","SubmittedBy":"Huguenin Marianne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1174608000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690534135873)\/","SubmissionDate":"\/Date(1110931200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}