{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053102,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053102,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053102,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053102,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053102,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053102,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053102,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053102,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053102,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053102,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053102,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053102,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053102,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053102,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053102,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053102,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053102,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053102,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3102","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"SRG. Empfangsgeb\u00fchren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In den vergangenen Wochen sind verschiedene Ideen der SRG f\u00fcr neue Angebote und, damit einhergehend, Spekulationen \u00fcber eine m\u00f6gliche Geb\u00fchrenerh\u00f6hung pr\u00e4sentiert worden. Zudem hat die Billag grosse Teile der Bev\u00f6lkerung aufgeschreckt mit der Forderung, dass k\u00fcnftig auch Besitzer von Computern, die in der Lage sind, mediale Inhalte \u00fcber Internet zu empfangen, geb\u00fchrenpflichtig seien. Somit er\u00f6ffnen sich zwei Problemkreise. Einerseits stellt sich die Frage, ob das Publikum alle Angebote unter dem Titel des Leistungsauftrages und die allf\u00e4llig damit einhergehenden Geb\u00fchrenerh\u00f6hungen akzeptieren muss oder ob ihm - nicht zuletzt unter dem Eindruck der fortschreitenden Konvergenz - Wahl- und Entscheidm\u00f6glichkeiten einger\u00e4umt werden m\u00fcssen. Da Computerhardware heute in aller Regel bereits mit Software zum Empfang von medialen Inhalten angeboten wird, stellt sich andererseits die Frage, wie die Konsumenten gesch\u00fctzt werden k\u00f6nnen, damit sie beim Kauf eines Ger\u00e4tes nicht automatisch abgabepflichtig werden.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Ist er nicht auch der Ansicht, dass eine Empfangsgeb\u00fchr, die an den Besitz, nicht aber an die Benutzung eines Empfangsger\u00e4tes gebunden ist, nicht mehr zeitgem\u00e4ss ist?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass neue Angebote der SRG, die mittels Geb\u00fchrenerh\u00f6hungen finanziert werden sollen, zwingend durch den Leistungsauftrag vorgeschrieben sein m\u00fcssen?</p><p>3. Ist er der Ansicht, dass die gegenw\u00e4rtigen Angebote der SRG in ihrer Gesamtheit durch den Leistungsauftrag legitimiert sind?</p><p>4. Glaubt er, dass die derzeit \u00e4usserst offene Formulierung des Leistungsauftrages geeignet ist, das Publikum vor einer h\u00f6heren Geb\u00fchrenbelastung wegen allenfalls nicht eindeutig aus dem Leistungsauftrag ableitbaren, aber durch die internationale Entwicklung in den elektronischen Medien diktierten Angebote zu sch\u00fctzen?</p><p>5. Ist er sich der Gefahr bewusst, dass, wenn sich die SRG insbesondere gegen die ausl\u00e4ndische Konkurrenz verteidigen muss, das Publikum zwangsl\u00e4ufig f\u00fcr Angebote Geb\u00fchren bezahlt, die sich mit dem Leistungsauftrag nur unbefriedigend, wenn nicht ungen\u00fcgend rechtfertigen lassen?</p><p>6. Ist er der Auffassung, dass es Sache des Konsumenten ist, nach dem Kauf von Computerhardware auf eigene Kosten eine Trennung von Betriebssystem und Software zum Empfang von medialen Inhalten vorzunehmen, wenn er nicht geb\u00fchrenpflichtig werden will?</p><p>7. Plant er, Anforderungen zu formulieren und Massnahmen zu erlassen, die beim Handel mit Computerhardware in der Schweiz eine Trennung von Betriebssystem und Software zum Empfang von medialen Inhalten zwingend vorschreiben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Frage nach den Umst\u00e4nden, welche die Geb\u00fchrenpflicht ausl\u00f6sen, wird zurzeit im Parlament im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG) behandelt.</p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt die Suche nach einer L\u00f6sung, die sachgerecht und praktikabel ist. Eine Regelung, deren Einhaltung nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigem Aufwand oder unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen \u00dcberwachungsmassnahmen durchgesetzt werden kann, muss vermieden werden.</p><p>2./3. Der Leistungsauftrag der SRG und insbesondere die Anzahl der Programme sind im RTVG und in der Konzession vom 18. November 1992 definiert. Bei der Beantwortung der Frage, wie der gesetzlich und konzessionsrechtlich umschriebene Leistungsauftrag zu konkretisieren ist, steht der SRG die verfassungsrechtlich garantierte Programmautonomie zu. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass heute die SRG-Programmangebote gesetzlich und konzessionsrechtlich abgedeckt sind. Fragen im Zusammenhang mit dem Internetauftritt der SRG werden derzeit im Rahmen der Finanzaufsicht \u00fcberpr\u00fcft. Grunds\u00e4tzlich entsprechen aber Internetangebote - soweit sie sich auf die Programmbegleitung beschr\u00e4nken - dem heutigen Verst\u00e4ndnis eines geb\u00fchrenfinanzierten Service public.</p><p>4. Dem Bundesrat liegt derzeit kein Gesuch der SRG um Erh\u00f6hung der Empfangsgeb\u00fchr vor. Gegebenenfalls w\u00fcrde die Landesregierung die nach RTVG und Konzession zu erbringenden Leistungen und deren Finanzierung im Detail \u00fcberpr\u00fcfen. Ein wichtiger Indikator f\u00fcr den Geb\u00fchrenentscheid des Bundesrates ist jeweils die vorg\u00e4ngige Stellungnahme des Preis\u00fcberwachers. Weitere entscheidrelevante Informationen wird die durch das UVEK in Auftrag gegebene \u00dcberpr\u00fcfung der wirtschaftlichen Situation der SRG durch die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle ergeben.</p><p>5. Die Nutzungsgewohnheiten des Publikums und die Entwicklung der elektronischen Medien verlangen eine regelm\u00e4ssige \u00dcberpr\u00fcfung der Zweckm\u00e4ssigkeit des Leistungsauftrages. F\u00fcr den Bundesrat ist es aber unbestritten, dass nur Leistungen der SRG mit Geb\u00fchren finanziert werden, die sich eindeutig auf den Leistungsauftrag abst\u00fctzen.</p><p>6./7. Der Frage, inwieweit der Betrieb eines Computers die Geb\u00fchrenpflicht ausl\u00f6st, kommt im heutigen Zeitpunkt nur untergeordnete Bedeutung zu. Da pro Haushalt nur einmal f\u00fcr den Empfang schlechthin und nicht f\u00fcr jedes Ger\u00e4t einzeln bezahlt wird, stellt sich die Frage der Geb\u00fchrenpflicht von Computern nur dort, wo \u00fcberhaupt keine konventionellen Empfangsger\u00e4te vorhanden sind. Wenn aber Computer konventionelle Empfangsger\u00e4te ersetzen und Programme in gleicher Qualit\u00e4t empfangen werden, ist aus Gr\u00fcnden der Rechtsgleichheit von einer Geb\u00fchrenpflicht auszugehen. Zurzeit ber\u00e4t das Parlament im Rahmen der h\u00e4ngigen RTVG-Revision L\u00f6sungen, welche dem Umstand Rechnung tragen, dass Radio- und Fernsehprogramme k\u00fcnftig vermehrt \u00fcber multifunktionale Ger\u00e4te konsumiert werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1116979200000)\/","SubmittedBy":"Stahl J\u00fcrg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1119019139513)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690535444097)\/","SubmissionDate":"\/Date(1110931200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}