{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053116,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053116,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053116,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053116,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053116,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053116,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053116,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053116,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053116,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053116,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053116,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053116,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053116,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053116,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053116,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053116,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053116,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053116,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3116","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kaufkraft und Preise 2. EU-Kompatibilit\u00e4t im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. In welchen Bereichen der wichtigsten Kategorien von Konsumg\u00fctern, landwirtschaftlichen Hilfsstoffen und Arzneimitteln bestehen Differenzen zwischen der EU-europ\u00e4ischen und der schweizerischen Gesetzgebung in Bezug auf das Schutzniveau (Gesundheitsschutz, T\u00e4uschungsschutz, Umweltschutz, Produktesicherheit) sowie in Bezug auf die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten auf Information?</p><p>2. Welche dieser Differenzen stellen einen echten und namhaften Unterschied im Schutzniveau dar, und bei welchen Differenzen sind die Schutzbestimmungen zwischen der Schweiz und der EU an sich gleichwertig (wenn auch unterschiedlich pr\u00e4zisiert) und k\u00f6nnen ohne Schutzreduktion an jene der EU angepasst werden?</p><p>3. Ist er bereit, bei allf\u00e4lligen Anpassungen an die EU-Gesetzgebung in den obengenannten Bereichen auch in den folgenden Bereichen die EU-Kompatibilit\u00e4t herzustellen und damit die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz jenen der EU anzupassen:</p><p>a. Produktesicherheit;</p><p>b. allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen;</p><p>c. Informationsvorschriften;</p><p>d. Preisbekanntgabe auch f\u00fcr Dienstleistungen;</p><p>e. Sanktionen bei Verletzung von Konsumentenrechten;</p><p>f. Anpassung des UWG;</p><p>g. EU-kompatible Unterst\u00fctzung der Konsumentenorganisationen?</p>","ReasonText":"<p>Die Diskussionen \u00fcber die hohen Preise in der Schweiz f\u00fcr Konsumg\u00fcter, Arzneimittel und Nahrungsmittel laufen heiss. Unbestritten ist, dass das Parallelimportverbot in der Schweiz zur Verteuerung der Produkte wesentlich beitr\u00e4gt. Ausserdem sind trotz revidiertem Kartellgesetz Vertikalabsprachen nach wie vor nicht vollst\u00e4ndig beseitigt und tragen deshalb ebenfalls zur Verteuerung des Schweizer Preisniveaus bei.</p><p>Eine Untersuchung der Wettbewerbskommission unter den Schweizer H\u00e4ndlern hat aber auch gezeigt, dass zahlreiche Vorschriften in der Schweiz dazu f\u00fchren, dass Produkte, welche f\u00fcr den Schweizer Markt bestimmt sind, einer separaten Zulassung bed\u00fcrfen, umgepackt und neu beschriftet werden m\u00fcssen oder aufgrund unterschiedlicher Normierungsvorschriften in der Schweiz nicht importiert werden d\u00fcrfen. Dabei gilt es zu unterscheiden, ob solche Vorschriften zu einem h\u00f6heren Schutzniveau in der Schweiz tats\u00e4chlich beitragen oder ob in zunehmend globalisierten M\u00e4rkten solche Sondervorschriften nicht mehr zu rechtfertigen sind.</p><p>Ausserdem muss untersucht werden, ob die unterschiedlichen Schutzbestimmungen zwar unterschiedlich pr\u00e4zisiert, materiell aber gleichwertig sind.</p><p>Aufgrund dieser Untersuchungen ist es sinnvoll und zweckm\u00e4ssig, in jenen Bereichen, in denen das Schutzniveau zwischen den schweizerischen und den EU-Vorschriften gleich oder gleichwertig ist, so rasch wie m\u00f6glich EU-Kompatibilit\u00e4t anzustreben. Zur Diskussion steht auch die \u00dcbernahme des \"Cassis de Dijon\"-Prinzips.</p><p>Allerdings gilt es zu beachten, dass in der EU die \u00d6ffnung und die Harmonisierung ihrer M\u00e4rkte stets mit einer Verst\u00e4rkung der Konsumentenrechte einherging. EU-weit war man sich einig, dass die Verst\u00e4rkung des internationalen Wettbewerbes f\u00fcr die Konsumentinnen und Konsumenten nur dann zum Vorteil gereicht, wenn gleichzeitig eine St\u00e4rkung der Konsumentenrechte das Vertrauen in die erweiterten M\u00e4rkte sicherstellt. Die Beseitigung von technischen Handelshemmnissen zwischen der Schweiz und der EU sowie EU-kompatible Vorschriften in den Bereichen Konsumg\u00fcter, Arzneimittel und Nahrungsmittel erf\u00fcllen ihren Zweck nur dann, wenn sie einhergehen mit EU-kompatiblen Konsumentenrechten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Fragen 1 und 2 der Interpellation in einem breiteren Kontext gesehen werden m\u00fcssen, insbesondere im Zusammenhang mit den anderen parlamentarischen Interventionen mit Bezug zu diesen Fragen wie die Motion Hess Hans 04.3473, \"Aufhebung von technischen Handelshemmnissen\", und das Postulat der sozialdemokratischen Fraktion 05.3122, \"Kaufkraft und Preise 8. Abbau der nichttarifarischen Hemmnisse\".</p><p>Der Bundesrat hat entschieden, die Motion Hess Hans, welche eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die technischen Handelshemmnisse (SR 946.51) fordert, anzunehmen. Im Rahmen dieser Gesetzesrevision soll eine \u00dcberpr\u00fcfung der bestehenden Differenzen zwischen der schweizerischen und der europ\u00e4ischen Rechtsordnung im Bereich der Produktevorschriften durchgef\u00fchrt werden, um die tats\u00e4chlich durch \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche Interessen gerechtfertigten und gewollten Differenzen zu identifizieren.</p><p>3. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung des europ\u00e4ischen Konsumentenschutzrechtes aufmerksam. F\u00fcr ihn muss das schweizerische Konsumentenschutzrecht EG-kompatibel gestaltet sein, und in diesem Bereich ist es angezeigt, die Interessen aller \u00f6konomischen Akteure, Produzenten und Konsumenten geb\u00fchrend zu ber\u00fccksichtigen. Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Information der Konsumentinnen und Konsumenten pr\u00fcft der Bundesrat, in welchen Bereichen es gerechtfertigt ist, das schweizerische Recht dem europ\u00e4ischen anzupassen, und auf welche Weise die Anpassung vorgenommen werden soll. Die von der Interpellantin aufgenommenen Punkte geh\u00f6ren zu den zu pr\u00fcfenden Bereichen. Mit Entscheid vom 22. Dezember 2004 hat der Bundesrat das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, folgende zwei interdepartementale Arbeitsgruppen einzusetzen: die Arbeitsgruppe, die mit der Revision der Bestimmungen \u00fcber die Konsumenteninformation beauftragt ist, und die Arbeitsgruppe, die mit der Revision des Produktesicherheitsrechtes beauftragt ist. Die erste Arbeitsgruppe hat dem Bundesrat ihren Revisions- und Botschaftsentwurf bis Mitte 2005 zu unterbreiten. Was die zweite Arbeitsgruppe betrifft, so hat sie bis im Herbst 2005 einen Zwischenbericht auszuarbeiten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1116979200000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Simonetta","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1117707236583)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236185150)\/","SubmissionDate":"\/Date(1111017600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft"}}