{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053119,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053119,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053119,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053119,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053119,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053119,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053119,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053119,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053119,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053119,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053119,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053119,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053119,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053119,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053119,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053119,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053119,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053119,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3119","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kaufkraft und Preise 5. Tiefere Medikamentenpreise","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, zu einer echten Senkung der Medikamentenkosten in der Schweiz beizutragen, indem er daf\u00fcr sorgt, dass:</p><p>1. in der Schweiz die Zulassung von Arzneimitteln und Medizinalprodukten durch die Emea bzw. durch die EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird;</p><p>2. der Vergleich mit den angewendeten Vergleichsl\u00e4ndern bei Generika so rasch wie m\u00f6glich vorgenommen wird;</p><p>3. bei der Preisfestsetzung f\u00fcr Medikamente auf der Spezialit\u00e4tenliste der therapeutische Mehrwert gegen\u00fcber bestehenden Arzneimitteln ber\u00fccksichtigt werden muss und die Umsteigeteuerung verhindert wird.</p>","ReasonText":"<p>Die steigenden Medikamentenkosten sind im schweizerischen Gesundheitswesen ein enormes Problem. Der Bundesrat hat bisher zur Senkung der Medikamentenkosten trotz verschiedenster Vorschl\u00e4ge und Vorst\u00f6sse nichts beigetragen.</p><p>- Bis heute hat der Bundesrat keine Verhandlungen mit der EU aufgenommen, um eine gegenseitig anerkannte regional-europ\u00e4ische Ersch\u00f6pfung im Patentrecht und damit die Zulassung von Parallelimporten zu erreichen (00.3612; 04.3197).</p><p>- Von den Vorschl\u00e4gen, welche im Rahmen der vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Studie \"Auswirkungen staatlicher Eingriffe auf das Preisniveau im Bereich Humanarzneimittel\" gemacht wurden, hat der Bundesrat bisher nichts umgesetzt (03.3402).</p><p>- Bei der Zulassung der kassenpflichtigen Arzneimittel (Spezialit\u00e4tenliste) wurden bis heute keine preissenkenden Elemente aufgenommen (02.3357).</p><p>- Die Verschreibung von Wirkstoffen anstelle von Markenprodukten wurde vom Bundesrat bis heute nicht durchgesetzt, obwohl diese Massnahme nachweislich preissenkend wirken w\u00fcrde (01.3790).</p><p>- Die Verg\u00fctung von g\u00fcnstigeren medizinischen Produkten aus dem Ausland durch die Krankenversicherer wurde bis heute nicht geregelt.</p><p>Anstatt die Bek\u00e4mpfung der hohen Medikamentenkosten z\u00fcgig an die Hand zu nehmen, l\u00e4sst der Bundesrat zu, dass Krankenversicherer (Sant\u00e9suisse) zusammen mit der Pharmaindustrie planen, einen betr\u00e4chtlichen Anteil der Medikamentenkosten auf die Patientinnen und Patienten abzuw\u00e4lzen. Dieser Entwicklung muss dringend Einhalt geboten werden, nachdem in den vergangenen Jahren die Versicherten und Patientinnen und Patienten nebst den hohen Krankenkassenpr\u00e4mien auch noch mit massiven Kosten\u00fcberw\u00e4lzungen (Erh\u00f6hung der Franchisen) konfrontiert waren.</p><p>Die obengeforderten Massnahmen w\u00fcrden zu einer Senkung der Medikamentenkosten wesentlich beitragen, ohne die Qualit\u00e4t der Arzneimittel sowie das Schutzniveau f\u00fcr die Patientinnen und Patienten zu beeintr\u00e4chtigen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Medizinprodukte, die in der EU bzw. dem EWR verkehrsf\u00e4hig sind, k\u00f6nnen aufgrund entsprechender Vertr\u00e4ge der Schweiz mit der EU auch in der Schweiz vertrieben werden. Anders verh\u00e4lt es sich bei den Arzneimitteln. Gesuchstellerinnen ist es bereits heute m\u00f6glich, sich f\u00fcr die Zulassung eines Pr\u00e4parates in der Schweiz massgeblich auf ausl\u00e4ndische Begutachtungen abzust\u00fctzen, sofern das betreffende Land \u00fcber eine mit der Schweiz vergleichbare Arzneimittelkontrolle verf\u00fcgt und die Grundlagen f\u00fcr den ausl\u00e4ndischen Zulassungsentscheid dem Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) unterbreitet werden.</p><p>Eine schweizerische Anerkennung der Zulassungen von Arzneimitteln durch die European Medicines Agency (Emea) oder durch Heilmittelinstitute der einzelnen Mitgliedstaaten ist aus folgenden Gr\u00fcnden nur im Rahmen einer gegenseitigen Vereinbarung denkbar: Die Anerkennung von zentralen Zulassungen von Arzneimitteln innerhalb der EU bzw. des EWR beruht auf einer identischen rechtlichen Basis (Acquis communautaire) in den Mitgliedstaaten, und die EU- und EWR-Staaten sind \u00fcber die Mitwirkung in den Expertengremien der Emea in die Bewertungs- und Entscheidungsprozesse mit eingebunden. Eine \u00dcbernahme der Zulassungen der Emea durch die Schweiz w\u00e4re deshalb problematisch, weil der Schweiz als Nichtmitgliedstaat bei EU und EWR nicht nur keine Mitwirkungsrechte zukommen, sondern auch eine Einsichtnahme in die Entscheidungsgrundlagen der Emea (und der Mitgliedstaaten) fehlt. Bez\u00fcglich der einzelstaatlichen Zulassungen von Arzneimitteln ist darauf hinzuweisen, dass eine automatische Anerkennung in anderen Mitgliedstaaten sogar innerhalb der EU bzw. des EWR selber nicht gegeben ist. Die Frage der Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Emea ist Gegenstand weiterer Abkl\u00e4rungen.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Bericht vom 3. Dezember 2004 \"Parallelimporte und Patentrecht: Regionale Ersch\u00f6pfung\" begr\u00fcndet hat, ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht w\u00fcnschenswert, separate Verhandlungen mit der EU zur Einf\u00fchrung der gegenseitigen regionalen Ersch\u00f6pfung im Patentrecht mittels eines qualifizierten Abkommens einzuleiten. Gleiches gilt f\u00fcr den Bereich der administrierten Preise von Pharmaprodukten. Zurzeit soll daher die nationale Ersch\u00f6pfung von Patenten beibehalten und gleichzeitig das Problem Mehrfachschutz im Bundesgesetz \u00fcber die Erfindungspatente geregelt werden.</p><p>2. Bei den Generika stellt sich f\u00fcr den Auslandpreisvergleich das Problem, dass auf Generika spezialisierte Schweizer Firmen ihre Produkte in der Regel ausschliesslich auf dem Schweizer Markt vertreiben. In diesen F\u00e4llen ist somit mangels Vergleichspr\u00e4paraten ein Auslandpreisvergleich bei Aufnahme in die Spezialit\u00e4tenliste nicht m\u00f6glich. Es versteht sich aber von selbst, dass in den \u00fcbrigen F\u00e4llen, d. h. bei Pr\u00e4paraten, die auch im Ausland im Handel sind, der Auslandpreisvergleich vorgenommen wird.</p><p>3. Nach geltendem Krankenversicherungsrecht darf ein Arzneimittel nur in die Spezialit\u00e4tenliste aufgenommen werden, wenn es wirksam, zweckm\u00e4ssig und wirtschaftlich ist. Die Wirtschaftlichkeit wird aufgrund des Auslandpreisvergleichs und aufgrund des Vergleichs mit anderen verwendungsfertigen Arzneimitteln beurteilt (sogenannter \"therapeutischer Quervergleich\"). Mit dem therapeutischen Quervergleich besteht bereits heute das n\u00f6tige Instrument, um einem allf\u00e4lligen therapeutischen Mehrwert Rechnung zu tragen.</p><p>Die Bejahung eines Mehrwertes im konkreten Fall kann, muss aber nicht zu einem Innovationszuschlag f\u00fchren. Dieser betr\u00e4gt gem\u00e4ss st\u00e4ndiger Praxis der das BAG beratenden Eidgen\u00f6ssischen Arzneimittelkommission in der Regel mindestens 10 und h\u00f6chstens 20 Prozent des Preises. Dabei ist der Fortschritt in der medizinischen Behandlung durch die Gesuchstellerin zu begr\u00fcnden und zu belegen. Insbesondere ist darzulegen, dass die indizierte Heilwirkung mit m\u00f6glichst geringem finanziellem Aufwand garantiert ist. Wird ein therapeutischer Mehrwert gegen\u00fcber einem \u00e4lteren Vergleichspr\u00e4parat indessen verneint, gew\u00e4hrleistet der therapeutische Quervergleich, dass ein neues Pr\u00e4parat nicht teurer ist als das Vergleichspr\u00e4parat.</p><p>Der Bundesrat verweist im \u00dcbrigen auf seine Stellungnahme hinsichtlich des Innovationszuschlages zu Ziffer 4 der Interpellation der CVP-Fraktion 05.3010.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme von Ziffer 2 und die Ablehnung der Ziffern 1 und 3 der Motion.","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme von Ziffer 2 und die Ablehnung der Ziffern 1 und 3 der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1116979200000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Simonetta","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1308096000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750809683310)\/","SubmissionDate":"\/Date(1111017600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}