{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053125,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053125,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053125,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053125,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053125,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053125,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053125,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053125,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053125,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053125,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053125,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053125,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053125,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053125,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053125,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053125,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053125,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053125,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3125","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Liberalisierung der Dienstleistungen in Europa. Bolkestein-Richtlinie","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In seinem Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2004 erkl\u00e4rt der Bundesrat insbesondere:</p><p>\"Das Fehlen eines eigentlichen Dienstleistungsabkommens mit der EU ist eine L\u00fccke in der Absicherung des Marktzutrittes f\u00fcr Schweizer Anbieter im Ausland, die im Rahmen des Gats nicht geschlossen werden kann. Deshalb soll die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit der EU im Bereich Dienstleistungen gepr\u00fcft werden.\"</p><p>Nicht nur w\u00fcrde die Er\u00f6ffnung von Verhandlungen \u00fcber ein Dienstleistungsabkommen mit der EU praktisch bedeuten, eine dritte Runde bilateraler Verhandlungen einzul\u00e4uten, sondern der Bundesrat scheint auch das Risiko einer Liberalisierung der Dienstleistungen in der EU v\u00f6llig zu untersch\u00e4tzen. Um die Schaffung eines Binnenmarktes f\u00fcr Dienstleistungen voranzutreiben, hat der ehemalige EU-Kommissar Frits Bolkestein vorgeschlagen, auf sie das Cassis-de-Dijon-Prinzip anzuwenden: Ein polnisches Dienstleistungsunternehmen soll in Zukunft nicht nur im Heimatland, sondern auch in den anderen EU-L\u00e4ndern seine Dienstleistungen zu den gleichen Bedingungen anbieten k\u00f6nnen. Das Unternehmen w\u00fcrde dabei nur den Bestimmungen des Herkunftslandes des Anbieters unterliegen, in diesem Falle denjenigen Polens.</p><p>Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er den derzeitigen Liberalisierungsprozess im Dienstleistungsbereich in der EU?</p><p>2. Angenommen, die Dienstleistungsunternehmen w\u00fcrden tats\u00e4chlich nur den Bestimmungen des Herkunftslandes unterliegen: Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass das Funktionieren des europ\u00e4ischen Binnenmarktes stark gest\u00f6rt w\u00fcrde, weil osteurop\u00e4ische L\u00e4nder mit im \u00dcbergang befindlichen Wirtschaftssystemen ihre Dienstleistungen zu konkurrenzlos tiefen Tarifen im Westen anbieten k\u00f6nnten, was eine Spirale des Lohn- und Sozialabbaus in Gang setzen w\u00fcrde? </p><p>3. Formell betrifft die Bolkestein-Richtlinie weder L\u00f6hne noch Arbeitzeit; diese sind vielmehr durch die Richtlinie von 1996 \u00fcber die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen geregelt. Diese Richtlinie erlaubt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, f\u00fcr einen begrenzten Zeitraum in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, in dem sie normalerweise arbeiten, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Mindestl\u00f6hne und allgemein verbindlich erkl\u00e4rte Tarifvertr\u00e4ge des Gastlandes m\u00fcssen dabei eingehalten werden. Allerdings enth\u00e4lt die Richtlinie Schwachstellen (schwierige \u00dcberpr\u00fcfung; Einhaltung von allgemein verbindlich erkl\u00e4rten Tarifvertr\u00e4gen ist nicht genau definiert; M\u00f6glichkeit f\u00fcr Selbstst\u00e4ndigerwerbende, die Tarife f\u00fcr ihre Dienstleistungen selbst zu bestimmen; Gesetz und Tarifvertr\u00e4ge legen nur Minimalvorschriften fest - ein polnischer oder ungarischer Informatiker k\u00f6nnte also, ohne gegen das Gesetz zu verstossen, Dienstleistungen zu einem dreimal tieferen Tarif anbieten, als dies seine westlichen Konkurrenten tun). Ausgerechnet diese Richtlinie dient in der Schweiz als Muster f\u00fcr die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr. Wir m\u00f6chten deshalb wissen, welche Lehren, auf wirtschaftlicher und sozialer Ebene, der Bundesrat aus den Debatten \u00fcber diese Richtlinien f\u00fcr das Funktionieren unseres Binnenmarktes zieht.</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Probleme, welche die Bolkestein-Richtlinie ausl\u00f6sen w\u00fcrde, gr\u00f6sstenteils durch eine bessere Harmonisierung der verschiedenen Gesetzgebungen der EU-Staaten aus der Welt geschafft werden k\u00f6nnten? Dies w\u00fcrde auch bedeuten, dass die Schweiz vor allem auf die Karte der Harmonisierung setzt, wenn es darum geht, Reformen im eigenen Binnenmarkt durchzuf\u00fchren.</p><p>5. Die Bolkestein-Richtlinie hat \u00c4ngste vor Sozialabbau geweckt, die jetzt von den Gegnern der Europ\u00e4ischen Verfassung als Schreckgespenst missbraucht werden, obwohl die Verfassung und die Richtlinie nichts miteinander zu tun haben. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die Fragen der vorliegenden Interpellation so schnell wie m\u00f6glich gekl\u00e4rt werden m\u00fcssen, damit die Kampagne rund um die Abstimmung \u00fcber die Ausdehnung der Personenfreiz\u00fcgigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten vom 25. September in einer m\u00f6glichst unbelasteten Atmosph\u00e4re lanciert werden kann?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen des Interpellanten wie folgt Stellung:</p><p>1. Es ist darauf hinzuweisen, dass Massnahme 6 des Wachstumspaketes das EVD mit der Erstellung eines Berichtes zum Stand der Dienstleistungsliberalisierung in der Schweiz im Vergleich mit der EU beauftragt. Gest\u00fctzt darauf wird der Bundesrat eine Beurteilung der Dienstleistungsliberalisierung mit Bezug auf die Schweiz vornehmen k\u00f6nnen.</p><p>2. Der Bundesrat verfolgt mit Interesse die laufenden Gesetzgebungsarbeiten zu einer EU-Dienstleistungsrichtlinie. A priori ist nicht davon auszugehen, dass durch die Einf\u00fchrung des Ursprungslandprinzips im grenz\u00fcberschreitenden Dienstleistungsverkehr die in der EU-Entsenderichtlinie festgehaltenen Bestimmungen zum Schutz der nationalen Arbeitsm\u00e4rkte ausgehebelt werden. Welche tats\u00e4chlichen Auswirkungen die EU-Dienstleistungsrichtlinie im Einzelnen haben wird, kann allerdings erst beurteilt werden, wenn die konkreten Inhalte im Detail bekannt sind. Zurzeit ist dies noch offen. Es muss jedoch klargestellt werden, dass die Schweiz in keiner Weise verpflichtet ist, die fragliche EU-Richtlinie zu \u00fcbernehmen.</p><p>3. Die von der Europ\u00e4ischen Kommission 2004 vorgeschlagene Dienstleistungsrichtlinie schliesst die Entsendung von Arbeitnehmern im Sinne der Richtlinie 96/71/EG ausdr\u00fccklich vom Ursprungslandprinzip aus. Das vom Parlament im Oktober 1999 verabschiedete Bundesgesetz \u00fcber die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lehnt sich an die Entsenderichtlinie 96/71/EG an. In diesem Bundesgesetz sind die in der Interpellation aufgef\u00fchrten Punkte klar geregelt, insbesondere was die Anwendung von allgemein verbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen und das Vorgehen bei Scheinselbstst\u00e4ndigkeit anbelangt. Nach Auffassung des Bundesrates handelt es sich bei der Entsenderegelung um eine sowohl wirtschaftliche als auch soziale Notwendigkeit. Er hat deshalb die zust\u00e4ndigen Stellen verschiedentlich aufgefordert, das entsprechende Gesetz konsequent anzuwenden. Im Rahmen der Debatten zur Erweiterung der Personenfreiz\u00fcgigkeit hat der Bundesrat in der Wintersession 2004 eine Verst\u00e4rkung des Gesetzes vorgeschlagen, die von den R\u00e4ten verabschiedet worden ist.</p><p>4. Der Bund verf\u00fcgt zwar \u00fcber die Kompetenz, die Wirtschaftsgesetzgebung zu harmonisieren (Art. 95 der Bundesverfassung). Er macht jedoch von dieser Kompetenz zur\u00fcckhaltend Gebrauch und favorisiert stattdessen, mit dem Instrument des Binnenmarktgesetzes, den Ansatz der gegenseitigen Anerkennung unterschiedlicher Rechtsvorschriften. Daf\u00fcr sprechen gute Gr\u00fcnde: Der schweizerische Wirtschaftsraum ist im Unterschied zum europ\u00e4ischen relativ homogen, was die gegenseitige Anerkennung erheblich erleichtert. Des Weiteren l\u00e4sst sich der Ansatz rasch umsetzen, w\u00e4hrenddem die Harmonisierung mit grossem Zeitaufwand verbunden ist. Schliesslich l\u00e4sst er Raum f\u00fcr innovative Regulierungen und tr\u00e4gt der f\u00f6deralen Tradition Rechnung. Mit der laufenden Revision des Binnenmarktgesetzes unterstreicht der Bundesrat seine Absicht, die Verwirklichung des schweizerischen Binnenmarktes auf diesem Weg voranzutreiben.</p><p>5. Der Bundesrat hat Vertrauen in die flankierenden Massnahmen, die inzwischen in Kraft gesetzt worden sind und gem\u00e4ss dem Bericht des Seco vom 1. April 2005 auch greifen. Die Massnahmen k\u00f6nnen aber noch wirksamer werden, wenn das Volk der vom Parlament im Rahmen der Abkommensausdehnung verabschiedeten Verst\u00e4rkung des Gesetzes zustimmt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1116979200000)\/","SubmittedBy":"Rennwald Jean-Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1174608000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236178600)\/","SubmissionDate":"\/Date(1111017600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft"}}