{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053137,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053137,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053137,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053137,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053137,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053137,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053137,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053137,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053137,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053137,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053137,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053137,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053137,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053137,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053137,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053137,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053137,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053137,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3137","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Qualit\u00e4tssicherung bei den Adoptionsvermittlungsstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Richtlinien auszuarbeiten, welche einen Standard f\u00fcr offizielle, beh\u00f6rdlich anerkannte Vermittlungsstellen festlegen sowie das Adoptionsverfahren vereinheitlichen und transparenter und effizienter gestalten. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist mindestens j\u00e4hrlich zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>Ziel dieser Richtlinien soll sein, eine Qualit\u00e4tssicherung bei den Vermittlungsstellen zu erreichen. Offizielle Vermittlungsstellen sollen professionell gef\u00fchrt werden und damit attraktiver sein als inoffizielle oder sogar illegale Wege. Andererseits ist das Adoptionsverfahren zu vereinheitlichen, transparenter zu gestalten und zu straffen.</p><p>Gleichzeitig ist das BG-HA\u00dc dahin gehend zu \u00e4ndern, dass den Vermittlungsstellen offiziell die Aufgaben \u00fcbertragen werden, welche sie heute gewissermassen in Umgehung der Gesetzgebung bereits erf\u00fcllen.</p><p>Zu pr\u00fcfen ist auch die Schaffung von drei Zentralstellen (deutsche, franz\u00f6sische und italienische Schweiz), welche sich priorit\u00e4r mit internationalen Adoptionen besch\u00e4ftigen.</p>","ReasonText":"<p>Verschiedene Vorf\u00e4lle zeigen, dass die Bestimmungen der Verordnung \u00fcber die Adoptionsvermittlung vom 29. November 2002 zu wenig greifen oder vom Bund als Aufsichtsbeh\u00f6rde ungen\u00fcgend kontrolliert werden. </p><p>Unbefriedigend ist auch der Umstand, dass Adoptionsverfahren je nach Kanton und Vermittlungsstelle sehr unterschiedlich verlaufen (z. B. lange Wartefristen, unterschiedliche Eltern-Beurteilungskriterien, fehlende Rekursm\u00f6glichkeiten, Intransparenz).</p><p>Anzustreben ist eine Professionalisierung der Vermittlert\u00e4tigkeit, eine landesweite Normierung des Verfahrens, verbindliche und offengelegte Beurteilungskriterien f\u00fcr Eltern, ein transparentes Verfahren mit verbindlichen Fristen, die Schaffung einer Rekursstelle f\u00fcr Eltern sowie Weiterbildungsprogramme f\u00fcr Beh\u00f6rden und Eltern.</p><p>Die einheitliche Auslegung der Rechtsgrundlagen soll mit entsprechenden Ausf\u00fchrungs- und Umsetzungsbestimmungen gew\u00e4hrleistet werden.</p><p>Die Schaffung von drei Zentralstellen, welche sich priorit\u00e4r mit internationalen Adoptionen besch\u00e4ftigen, soll u. a. verhindern, dass Vermittlungsstellen zu missbr\u00e4uchlichen oder gar kriminellen Machenschaften Hand bieten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Per 1. Januar 2003 hat der Bundesrat das Haager Adoptions\u00fcbereinkommen, das dazugeh\u00f6rige Bundesgesetz sowie Anpassungen in verschiedenen Verordnungs- und Gesetzesbestimmungen in Kraft gesetzt.</p><p>Die \u00c4nderungen hatten namentlich die Errichtung der Zentralen Adoptionsbeh\u00f6rde des Bundes im Bundesamt f\u00fcr Justiz sowie je einer kantonalen zentralen Beh\u00f6rde zur Folge. Der Bund hat in der Schweiz neu eine Koordinationsfunktion, fungiert als Schaltstelle zwischen dem In- und Ausland und hat die Aufsicht \u00fcber die Adoptionsvermittlungsstellen von den Kantonen \u00fcbernommen. Die Anfang 2003 bestehenden kantonalen Bewilligungen der Adoptionsvermittler blieben bestehen.</p><p>Die Aufsicht wird heute nach der Verordnung \u00fcber die Adoptionsvermittlung (VAdoV; SR 211.221.36) wahrgenommen. F\u00fcr die Erteilung der Bewilligung sind insbesondere die Artikel\u00a05 und 6 VAdoV massgebend. Die Bewilligung wird jeweils f\u00fcr die Vermittlung von Kindern aus einem bestimmten Land und f\u00fcr maximal f\u00fcnf Jahre erteilt, bei einer erstmaligen Bewilligung f\u00fcr maximal ein Jahr. Personen, die ein Gesuch stellen, m\u00fcssen beispielsweise das schweizerische und internationale Adoptionsrecht kennen, die angewandten Arbeitsmethoden darlegen, angeben, wie sie die Begleitung der Adoptionsbewerber im Herkunftsland sicherstellen, und sich \u00fcber eine Arbeitsweise ausweisen, die dem \u00fcbergeordneten Kindesinteresse verpflichtet ist und grundlegende ethische Regeln auf dem Gebiet der Adoption einh\u00e4lt. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde des Bundes hat einen ausf\u00fchrlichen Fragebogen erstellt, mit dem die Einhaltung dieser Kriterien \u00fcberpr\u00fcft wird. Ende 2003 wurde u. a. gest\u00fctzt darauf einer Bewerberin die Erteilung einer Bewilligung Ende 2003 verweigert, wobei die Rekurskommission \u00fcber die Adoptionsvermittlungsstellen den Entscheid des Bundesamtes f\u00fcr Justiz vollumf\u00e4nglich gest\u00fctzt hat. Der Bundesrat ist aus diesen Gr\u00fcnden der Auffassung, dass die heutigen Bestimmungen und Instrumente f\u00fcr eine Aufsicht f\u00fcr die Adoptionsvermittlungsstellen gen\u00fcgen.</p><p>Die Schaffung von je einer Zentralstelle f\u00fcr die deutsche, franz\u00f6sische und italienische Schweiz ist angesichts der Bezeichnung von 26 zentralen Beh\u00f6rden in den Kantonen per 1. Januar 2003 nicht angezeigt. Die ersten Erfahrungen, dass die neue Struktur bereits Verbesserungen gebracht hat und deshalb grunds\u00e4tzlich als positiv zu werten ist: Die kantonalen Ansprechpartner sind heute klar bezeichnet, kennen sich und pflegen untereinander sowie zusammen mit dem Bund einen konstruktiven Informationsaustausch. Die Deutschschweizer Kantone sind in der Arbeitsgruppe Internationale Adoption und die Westschweizer Kantone sowie Tessin in der Conf\u00e9rence latine des autorit\u00e9s centrales en mati\u00e8res d'adoption untereinander und mit dem Bund vernetzt. Die Zusammenarbeit funktioniert gut.</p><p>Die \u00dcbertragung von Aufgaben an die Vermittlungsstellen im Zusammenhang mit der \u00dcbermittlung von Adoptionsdossiers ins Ausland erfolgte in Absprache und teilweise auf Ersuchen der Kantone und der Vermittlungsstellen. Per Weisung vom 17. August 2004 betreffend \"\u00dcbermittlung und Entgegennahme von Adoptionsdossiers durch Adoptionsvermittlungsstellen mit Bewilligung im Verkehr mit ausl\u00e4ndischen Zentralen Beh\u00f6rden\" konnten die anstehenden praktischen Probleme weitgehend gel\u00f6st werden. Anpassungen im Bundesgesetz zum Haager Adoptions\u00fcbereinkommen sind daher heute nicht n\u00f6tig, aber bei allf\u00e4lligen zuk\u00fcnftigen gesetzgeberischen Massnahmen im Adoptionsbereich pr\u00fcfenswert.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1117756800000)\/","SubmittedBy":"Hubmann Vreni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690487131927)\/","SubmissionDate":"\/Date(1111017600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Soziale Fragen"}}