{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053139,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053139,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053139,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053139,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053139,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053139,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053139,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053139,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053139,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053139,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053139,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053139,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053139,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053139,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053139,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053139,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053139,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053139,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3139","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Am Lenkrad trotz F\u00fchrerausweisentzug","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Entzug des F\u00fchrerausweises ist eine Administrativmassnahme. Sie wird zumeist nach einem Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz (z. B. Alkohol am Steuer, grobe Verletzung von Verkehrsregeln, wiederholte leichtere Verst\u00f6sse gegen Verkehrsvorschriften usw.) angeordnet. Der F\u00fchrerausweisentzug tritt neben eine allf\u00e4llige strafrechtliche Sanktion und visiert im Wesentlichen folgende zwei Ziele an: Personen, die eine potenzielle Gefahr f\u00fcr die \u00fcbrigen Verkehrsteilnehmer darstellen, sollen f\u00fcr k\u00fcrzere oder l\u00e4ngere Zeit vom Lenkrad fern gehalten werden, und/oder es soll die Massnahme die betroffenen Verkehrss\u00fcnder nachhaltig beeindrucken und sie von k\u00fcnftigen Verst\u00f6ssen im Strassenverkehr abhalten. Allerdings - und das wissen die meisten Leute nicht - ist Ausweisentzug nicht immer gleichbedeutend mit einem Lenkverbot f\u00fcr die betreffende Person. Denn Personen, denen der F\u00fchrerausweis entzogen wurde, k\u00f6nnen unter gewissen Bedingungen trotzdem weiterhin ein Motorfahrzeug f\u00fchren. Es sind dies in der Regel normale Kleinwagen, bei denen aber mittels Plombierung die H\u00f6chstgeschwindigkeit auf 45 Stundenkilometer begrenzt sein muss. Anbieter solcher plombierter Fahrzeuge gibt es immer zahlreicher.</p><p>Bei dieser Sachlage stellen sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat h\u00f6flich bitte:</p><p>1. Unter welchen Umst\u00e4nden und Randbedingungen k\u00f6nnen Personen, die mit einem F\u00fchrerausweisentzug belegt sind, trotzdem auf \u00f6ffentlichen Strassen ein Motorfahrzeug lenken?</p><p>2. Ist es nicht absurd, die beabsichtigte Wirkung des F\u00fchrerausweisentzuges (nachhaltige Beeindruckung und/oder Fernhalten der betreffenden Person vom motorisierten Strassenverkehr) durch die genannten Ausnahmebewilligungen ganz oder zumindest recht weitgehend wieder aufzuheben?</p><p>3. In wie vielen F\u00e4llen von F\u00fchrerausweisentz\u00fcgen sind in den letzten Jahren solche Ausnahmen gew\u00e4hrt worden (Anzahl Ausnahmen pro Jahr)?</p><p>4. Ist die Praxis betreffend diese Ausnahmen, die durch die entsprechenden kantonalen Administrativbeh\u00f6rden gew\u00e4hrt werden, einheitlich?</p><p>5. Wie wirken sich \"normale\" Autos, deren H\u00f6chstgeschwindigkeit durch Plombierung aber auf 45 Stundenkilometer begrenzt ist, bez\u00fcglich Sicherheit und Verkehrsfluss auf unseren Strassen - namentlich auch ausserorts - aus?</p><p>6. Sieht er Handlungsbedarf (Vereinheitlichung der Praxis oder besser noch Aufhebung dieser Ausnahmeregelungen)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Seit dem 1. April 2003 gilt ein F\u00fchrerausweisentzug f\u00fcr Motorwagen und Motorr\u00e4der nicht mehr automatisch auch f\u00fcr vierr\u00e4drige Motorfahrzeuge bis 45 Stundenkilometer. Damit wurde die Regelung, die bisher f\u00fcr Motorfahrr\u00e4der galt und in mehreren Kantonen auch f\u00fcr landwirtschaftliche Traktoren (bis 40 Stundenkilometer) praktiziert wurde, auf alle sogenannten Spezialkategorien ausgedehnt (Motorfahrzeuge bis 45 Stundenkilometer ohne die Motorr\u00e4der). Diese Milderung war im Vernehmlassungsverfahren unbestritten.</p><p>Bei der Bev\u00f6lkerung st\u00f6sst zunehmend auf Unverst\u00e4ndnis, dass mit einem F\u00fchrerausweisentzug belegte Personen dennoch die M\u00f6glichkeit haben, mit einem auf 45 Stundenkilometer beschr\u00e4nkten Motorfahrzeug am Strassenverkehr teilzunehmen. Dazu tr\u00e4gt wesentlich bei, dass diese Motorfahrzeuge der Spezialkategorie F sehr g\u00fcnstig zum Kauf oder zur Miete angeboten werden (teilweise mit dem Hinweis, dass die technische Geschwindigkeitsbeschr\u00e4nkung zu gegebener Zeit auch wieder aufgehoben werden kann). Auch wenn die geschwindigkeitsreduzierten Personenwagen bisher kein feststellbar erh\u00f6htes Sicherheitsrisiko darstellen, besteht aus der Sicht des Bundesrates Handlungsbedarf. Das UVEK beabsichtigt, im n\u00e4chsten Jahr eine Revision der auf Verordnungsstufe geltenden Regelung auszuarbeiten und zur Vernehmlassung zu unterbreiten.</p><p>Die einzelnen Fragen der Interpellation beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Der Entzug des F\u00fchrerausweises einer Kategorie (z. B. Personenwagen) oder einer Unterkategorie (z. B. Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzpl\u00e4tzen ausser dem F\u00fchrersitz) zieht den Entzug f\u00fcr alle Kategorien und Unterkategorien nach sich. Die Beh\u00f6rde kann diesen Entzug auf die Spezialkategorien (z. B. Motorfahrzeuge mit einer H\u00f6chstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometer oder Motorfahrr\u00e4der) ausdehnen, was sie in der Entzugsverf\u00fcgung begr\u00fcnden muss. Wird eine solche Ausdehnung nicht vorgenommen, kann die von einem F\u00fchrerausweisentzug betroffene Person alle Motorfahrzeuge der Spezialkategorien lenken.</p><p>2. Die M\u00f6glichkeit, bei einem Warnungsentzug bez\u00fcglich der Kategorien und Unterkategorien auf einen Entzug betreffend die Spezialkategorien zu verzichten, stellt eine Milderung des an sich strengen Ausweisentzugssystems dar, das mit dem Inkrafttreten der Revision des Strassenverkehrsgesetzes am 1. Januar 2005 noch strenger wurde. Die kantonalen F\u00fchrerausweisentzugs-Beh\u00f6rden sollten die M\u00f6glichkeit erhalten, H\u00e4rtef\u00e4lle zu vermeiden. So wird nicht nur dem Landwirt, sondern beispielsweise auch dem Einpersonen-Handwerksbetrieb erm\u00f6glicht, wenigstens in beschr\u00e4nktem Umfang weiter ihr Gewerbe zu betreiben und Werkzeuge oder Material in einem auf 45 Stundenkilometer beschr\u00e4nkten Motorwagen mitzuf\u00fchren. Personen, gegen die Sicherheitsbedenken bestehen (z. B. notorische Raser oder alkoholisierte Motorfahrzeugf\u00fchrende mit Verdacht auf Alkoholabh\u00e4ngigkeit), k\u00f6nnen demgegen\u00fcber von dieser M\u00f6glichkeit nicht profitieren.</p><p>3. Die f\u00fcr den Vollzug des Strassenverkehrsgesetzes verantwortlichen Kantone verfolgen grossmehrheitlich die Praxis, dass von einem erstmaligen Entzug des F\u00fchrerausweises einer Kategorie oder Unterkategorie die Spezialkategorien (Motorfahrrad, landwirtschaftlicher Traktor, 45er-Motorwagen) nicht erfasst werden und die fehlbaren Personen damit die M\u00f6glichkeit haben, ein solches Motorfahrzeug zu f\u00fchren. Zur Anzahl dieser F\u00e4lle k\u00f6nnen zurzeit aber keine verl\u00e4sslichen Angaben gemacht werden, da die f\u00fcr eine entsprechende Auswertung notwendigen Informatikmittel noch nicht vorhanden sind.</p><p>4. Vgl. die Antwort zu Frage 3.</p><p>5. Auf 45 Stundenkilometer gedrosselte Fahrzeuge behindern den Verkehrsfluss nicht mehr als z. B. Traktoren oder Kleinlastwagen, die auch oftmals erheblich langsamer fahren als andere Motorfahrzeuge. Beim heutigen Verkehrsaufkommen m\u00fcssen Fahrzeuglenker und -lenkerinnen zu jeder Zeit damit rechnen, auf ein langsameres Fahrzeug zu stossen, das sie aufgrund der gegebenen Umst\u00e4nde (z. B. enge Fahrbahn, Sicherheitslinie, signalisiertes \u00dcberholverbot) nicht \u00fcberholen k\u00f6nnen. Bez\u00fcglich Sicherheit, d. h. Unfallh\u00e4ufigkeit, fallen 45er-Fahrzeuge gegen\u00fcber ungedrosselten Fahrzeugen bisher nicht negativ auf.</p><p>Die Sicherheit und der Verkehrsfluss auf Autobahnen und Autostrassen sind nicht betroffen, da Fahrzeuge der Spezialkategorie F darauf ohnehin nicht verkehren d\u00fcrfen.</p><p>6. Die f\u00fcr das Jahr 2006 vorgesehene Vernehmlassung sieht vor, die 45er-Motorwagen in die gleichen Kategorien wie die \u00fcbrigen Motorwagen einzureihen. So wird es f\u00fcr alle mit einem F\u00fchrerausweisentzug belegten Personen nicht mehr m\u00f6glich sein, auf solche Fahrzeuge auszuweichen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1116979200000)\/","SubmittedBy":"Aeschbacher Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1174608000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690488169327)\/","SubmissionDate":"\/Date(1111017600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}