{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053164,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053164,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053164,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053164,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053164,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053164,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053164,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053164,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053164,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053164,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053164,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053164,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053164,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053164,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053164,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053164,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053164,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053164,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3164","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Pr\u00e4ventionsgesetz ohne \u00dcberregulierung m\u00f6glich?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Dem Vernehmen nach wird im Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) an einem Pr\u00e4ventionsgesetz gearbeitet. L\u00e4ngst ist die \u00dcberregulierung zu einem wachstumshemmenden Problem f\u00fcr die Schweiz, insbesondere f\u00fcr die Wirtschaft, geworden. In diesem Zusammenhang stellen sich einige kritische Fragen, um deren Beantwortung der Bundesrat gebeten wird:</p><p>1. Ist er der Ansicht, dass ein Pr\u00e4ventionsgesetz mehr Wirkung entfalten kann als die bestehenden Gesetze und die darauf fussenden Pr\u00e4ventionskampagnen aller Art? Welches sind die Gr\u00fcnde f\u00fcr seine Ansicht?</p><p>2. Welche zus\u00e4tzlichen Anforderungen an die Arbeitgeber werden im Vergleich zum Arbeitsgesetz (ArG), zum Unfallversicherungsgesetz (UVG) und zum Bundesgesetz \u00fcber die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Ger\u00e4ten (Steg) usw. mit dem geplanten Pr\u00e4ventionsgesetz geplant?</p><p>3. Welche bestehenden Vorschriften k\u00f6nnten dank des geplanten Gesetzes abgeschafft werden?</p>","ReasonText":"<p>Die Gesundheitspr\u00e4vention geh\u00f6rt zur Gesundheitspolitik. Sie ist n\u00f6tig, gerade wenn man an die starke Zunahme der jugendlichen Raucher denkt. Aber bez\u00fcglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz besteht bereits eine jahrzehntealte Tradition. Zust\u00e4ndige Bundesstelle daf\u00fcr war fr\u00fcher das Biga, d. h., heute ist es die \"Direktion f\u00fcr Arbeit\". Diese verf\u00fcgt daher auch \u00fcber Arbeits\u00e4rzte und Spezialisten f\u00fcr Arbeitssicherheit. Sie pflegt bereits lange etablierte Kontakte zur Wirtschaft in Sachen Arbeit und Gesundheit.</p><p>Das BAG war bisher anders ausgerichtet: Unter anderem ist es auf den hygiene- und gesundheitspolizeilichen Aspekt spezialisiert und auf die allgemeine Gesundheit in der Schweiz ausgerichtet. Es trat zuweilen mit eher befremdlichen Ideen wie der \"Gesundheitsvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung\" in Erscheinung. Nun plant es ein Pr\u00e4ventionsgesetz, das neue Kompetenzen zum Erlass von Einschr\u00e4nkungen und Verboten enthalten soll. </p><p>Einschr\u00e4nkungen und Verbote liessen sich vermutlich auch \u00fcber bestehende Gesetze erreichen. Dies erbr\u00e4chte eventuell sogar bessere L\u00f6sungen. Aber es w\u00e4re wohl m\u00fchsamer, z. B. das KVG oder das ArG anzupassen.</p><p>Aus der Sicht der Wirtschaft und der Arbeitgeber braucht es im Bereich der Arbeitswelt kein zus\u00e4tzliches Pr\u00e4ventionsgesetz. Zudem muss sichergestellt sein, dass ein solches Gesetzesprojekt nicht die bestehenden Vorschriften von ArG, UVG und sogar Steg usw. \u00fcberlagert. Es braucht weiterhin eine klare Trennung zwischen den gesundheitspolitischen Zust\u00e4ndigkeiten am Arbeitsplatz und im Privaten. Mit neuen administrativen und finanziellen Auflagen allgemeiner Art l\u00e4sst sich der Gesundheitsschutz bei der Arbeit wohl kaum in Schwung bringen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In Bezug auf die gesetzliche und organisatorische Umsetzung k\u00f6nnen zwei Pr\u00e4ventionsbereiche unterschieden werden: einerseits die auf die Gesamtbev\u00f6lkerung ausgerichtete Krankheitspr\u00e4vention und Gesundheitsf\u00f6rderung und andererseits die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz. In letzterem Bereich bestehen eine \u00fcber Jahrzehnte entwickelte Tradition, ausf\u00fchrliche gesetzliche Grundlagen im Unfallversicherungsgesetz (SR 832.20), im Arbeitsgesetz (SR 822.11), im Mitwirkungsgesetz (SR 822.14) und im Bundesgesetz \u00fcber die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Ger\u00e4ten (SR 819.1) sowie gefestigte Organisationsstrukturen.</p><p>Das aktuelle System der Krankheitspr\u00e4vention und Gesundheitsf\u00f6rderung hingegen verf\u00fcgt \u00fcber gewisse Schw\u00e4chen: So ist aufgrund der begrenzten Zust\u00e4ndigkeit des Bundes, der fragmentierten gesetzlichen Grundlagen, der damit verbundenen unterschiedlichen finanziellen Zust\u00e4ndigkeiten, der Vielzahl an Partnern und der daraus resultierenden Doppelspurigkeiten in den Pr\u00e4ventionsaktivit\u00e4ten nur eine unzureichende politische Steuerung der Pr\u00e4vention m\u00f6glich.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden werden zurzeit die aktuellen gesetzlichen Regelungen der Krankheitspr\u00e4vention vom Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern (EDI) einer \u00dcberpr\u00fcfung unterzogen (vgl. dazu auch die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Gysin Remo 04.3705, Stellenwert der Pr\u00e4vention in der Gesundheitspolitik). Die Vorabkl\u00e4rungen ergaben, dass verschiedene Optionen einer gesetzlichen Neuregelung zur Diskussion stehen, welche von einer Optimierung des Status quo \u00fcber ein neues Gesetz (Pr\u00e4ventionsgesetz) bis hin zu einer neuen Verfassungsbestimmung \u00fcber Gesundheitsf\u00f6rderung und Pr\u00e4vention reichen. Das EDI (BAG) wird nun die aus diesen Optionen resultierenden Grundsatzfragen gemeinsam mit externen Partnern (andere Bundesstellen, Kantone, Leistungserbringer, Versicherer, Wissenschaft usw.) weiter bearbeiten und anschliessend dem Bundesrat Bericht erstatten.</p><p>1. Die prim\u00e4ren Ziele einer gesetzlichen Neuregelung der Pr\u00e4vention und Gesundheitsf\u00f6rderung m\u00fcssten darin bestehen, die vorg\u00e4ngig erw\u00e4hnten Schw\u00e4chen des aktuellen Systems zu \u00fcberwinden und die Pr\u00e4ventionsaktivit\u00e4ten des Bundes einheitlicher und effizienter zu gestalten. Gleichzeitig k\u00f6nnte eine gesetzliche Neuregelung neben der St\u00e4rkung der politischen Steuerung der Pr\u00e4vention auch der gesundheitspolitischen Bedeutung der Pr\u00e4vention Nachachtung verschaffen (vgl. dazu auch Antwort des Bundesrates auf die bereits erw\u00e4hnte Interpellation Gysin Remo).</p><p>2./3. Aufgrund des aktuellen materiellen Standes des Gesch\u00e4ftes k\u00f6nnen dazu keine abschliessenden Aussagen gemacht werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1115769600000)\/","SubmittedBy":"Keller Robert","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1174608000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690541652863)\/","SubmissionDate":"\/Date(1111017600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4707,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}