{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053229,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053229,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053229,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053229,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053229,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053229,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053229,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053229,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053229,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053229,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053229,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053229,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053229,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053229,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053229,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053229,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053229,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053229,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3229","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Klare Regelung der Kontrollbefugnisse","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Entwurf zu einer \u00fcbersichtlichen, allgemein g\u00fcltigen und klaren Regelung der Kontrollbefugnisse der Aufsichtsbeh\u00f6rden bei der Wahrnehmung ihrer Kontrollen vorzulegen mit dem Ziel, die Grundrechte der Betroffenen so weit zu sch\u00fctzen, als dies der Zweck der Kontrollen zul\u00e4sst.</p><p>Diese Befugnisse k\u00f6nnen je nach Kontrollbereich unterschiedliche Eingriffsm\u00f6glichkeiten vorsehen, sollen aber in der ganzen Bundesgesetzgebung nach einheitlichen Kriterien ausgestaltet sein.</p>","ReasonText":"<p>Den Beh\u00f6rden des Bundes und der Kantone ist durch das Bundesrecht eine Vielzahl von Aufgaben \u00fcbertragen, die es erfordern, Private bzw. deren T\u00e4tigkeiten in Bezug auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu kontrollieren. In zahlreichen F\u00e4llen sieht die Gesetzgebung ausdr\u00fccklich vor, dass Beh\u00f6rden im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufsichts- oder Vollzugsaufgaben in grundrechtlich gesch\u00fctzte Positionen Privater eingreifen oder sogar in einem gewissen Ausmass Zwang aus\u00fcben d\u00fcrfen. Regelm\u00e4ssig geht es dabei um den Zugang zu Grundst\u00fccken, Geb\u00e4uden, Anlagen, Systemen, G\u00fctern, Tieren, Dokumenten usw. In einzelnen F\u00e4llen sind die Beh\u00f6rden dar\u00fcber hinaus befugt, Kontrollhandlungen vorzunehmen, die massiv in grundrechtlich gesch\u00fctzte Positionen eingreifen, etwa bei der Personenkontrolle durch Zollorgane. In der Systematischen Sammlung des Bundesrechtes finden sich mehr als 120 Bestimmungen, die beh\u00f6rdliche Kontrollbefugnisse regeln. Eine Systematik besteht nicht; es darf von unkoordinierter Vielfalt und Un\u00fcbersichtlichkeit gesprochen werden. Die Gefahr besteht, dass die Kontrollbeh\u00f6rden zunehmend auch schwere Eingriffe in die pers\u00f6nliche Freiheit vornehmen d\u00fcrfen, ohne eine richterliche Verf\u00fcgung einzuholen. Die Frage der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit von beh\u00f6rdlichen Eingriffen muss daher generell gepr\u00fcft und einheitlich geregelt werden. Im Vordergrund steht nach heutiger Beurteilung der Kommission eine Regelung der verschiedenen Kontrollbefugnisse im Rahmen des Bundesgesetzes \u00fcber das Verwaltungsverfahren, worauf die einzelnen Spezialerlasse Bezug nehmen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundesamt f\u00fcr Justiz wurde von der SGK-S beauftragt, die Frage des Schutzes der Betroffenen bei beh\u00f6rdlichen Kontrollen zu untersuchen. Das Fachamt kommt in seinem Gutachten zu folgenden Schl\u00fcssen:</p><p>Die Analyse des geltenden Rechtes ergibt, dass zahlreiche gesetzliche Bestimmungen bestehen, welche Kontrollbefugnisse von Beh\u00f6rden vorsehen. Die Regelung dieser Befugnisse ist in ihrer Ausf\u00fchrlichkeit unterschiedlich. In den meisten F\u00e4llen sehen die gesetzlichen Grundlagen aber verschiedene, teilweise sehr detaillierte Einschr\u00e4nkungen der Kontrollt\u00e4tigkeit und Bestimmungen zu den Pflichten der Kontrollierten vor. Dass Beh\u00f6rden aufgrund dieser Bestimmungen auch private R\u00e4ume betreten oder gar Personenkontrollen vornehmen d\u00fcrfen, wie dies bei den Zollbeh\u00f6rden der Fall ist, stellt eine Ausnahme dar. Ebenfalls nur in vereinzelten Ausnahmef\u00e4llen wird Aufsichts- und Vollzugsbeh\u00f6rden die Befugnis erteilt, selbst polizeilichen Zwang auszu\u00fcben. In vielen F\u00e4llen sind die Kontrollen auf bestimmte Personengruppen, auf bestimmte R\u00e4ume - in aller Regel Gesch\u00e4fts- oder Fabrikationsr\u00e4ume - und auf bestimmte Zeiten (in der Regel die \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten) beschr\u00e4nkt.</p><p>Die Aus\u00fcbung der Kontrollbefugnisse unterliegt dar\u00fcber hinaus den einschl\u00e4gigen verfahrensrechtlichen Regelungen sowie - wo keine solchen anwendbar sind - den allgemeinen verfassungsm\u00e4ssigen Schranken des beh\u00f6rdlichen Handelns. Dazu geh\u00f6ren namentlich das Legalit\u00e4tsprinzip und das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsgebot, der Grundsatz von Treu und Glauben im \u00f6ffentlichen Recht sowie das Gebot, dass staatliches Handeln im \u00f6ffentlichen Interesse liegen muss. Zudem sind die Beh\u00f6rden immer gehalten, die Grundrechte der Betroffenen zu wahren. Dazu geh\u00f6rt neben dem Rechtsgleichheitsgebot und dem Willk\u00fcrverbot namentlich die Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung (die in beschr\u00e4nkterem Ausmass auch f\u00fcr Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume gilt).</p><p>Die Betroffenen k\u00f6nnen sich gegen beh\u00f6rdliche Kontrollen in der Regel zwar erst im Nachhinein zur Wehr setzen und deren Rechtm\u00e4ssigkeit \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Der Rechtsschutz ist indessen heute schon gew\u00e4hrleistet und wird k\u00fcnftig noch verdeutlicht. Im Rahmen der Reform der Bundesrechtspflege wird das Verwaltungsverfahrensgesetz angepasst werden. K\u00fcnftig wird das Gesetz klar regeln, dass und wie beh\u00f6rdliches Handeln, welches nicht in der Form der Verf\u00fcgung, sondern lediglich in der Form eines tats\u00e4chlichen Handelns erfolgt (also z. B. die Durchf\u00fchrung einer Kontrolle), angefochten werden kann.</p><p>In der Verwaltungspraxis, im Parlament und in der \u00d6ffentlichkeit sind die mit der Motion angesprochenen Fragen bis heute nur punktuell als Problem thematisiert worden. Der dabei im Vordergrund stehenden Forderung wird mit der vorgesehenen Klarstellung des Rechtsschutzes bereits Rechnung getragen. Die Praxis zeigt auch, dass einer insgesamt betr\u00e4chtlichen Anzahl von beh\u00f6rdlichen Kontrollen (zu denken ist beispielsweise an die Bereiche Steuern oder Zoll) eine praktisch vernachl\u00e4ssigbare Anzahl von Beschwerden gegen\u00fcbersteht.</p><p>Gem\u00e4ss obgenanntem Gutachten ist somit ein erheblicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Sinne der Motion zu verneinen. Die mit der Motion verlangte Vereinheitlichung d\u00fcrfte kaum gelingen, da die Ausgestaltung der Kontrollbefugnisse eng mit den Besonderheiten des jeweiligen Sachbereiches zusammenh\u00e4ngt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1117756800000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191369600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690487478640)\/","SubmissionDate":"\/Date(1115078400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}