{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053232,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053232,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053232,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053232,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053232,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053232,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053232,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053232,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053232,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053232,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053232,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053232,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053232,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053232,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053232,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053232,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053232,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053232,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3232","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verfassungsbestimmung \u00fcber die Grundversorgung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen allgemeinen Verfassungsartikel \u00fcber die Grundversorgung vorzulegen. Dieser soll den k\u00fcrzlich eingef\u00fcgten Artikel\u00a043a um eine oder mehrere Normen erg\u00e4nzen.</p><p>Der Verfassungsartikel soll offen ausgestaltet werden. Auf eine abschliessende Aufz\u00e4hlung der betroffenen Sachbereiche ist zu verzichten. Er soll - \u00e4hnlich wie Artikel\u00a073 BV das Prinzip der Nachhaltigkeit festh\u00e4lt - die Prinzipien der Grundversorgung auf Verfassungsstufe verankern.</p><p>Materielle Grundlagen bilden die parlamentarische Initiative Maissen 03.465 und der umfassende Bericht des Bundesrates \u00fcber die Grundversorgung in der Infrastruktur (04.076).</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Motion verlangt in Anlehnung an die parlamentarische Initiative Maissen 03.465 die Erg\u00e4nzung des im Rahmen des NFA in die Bundesverfassung eingef\u00fcgten Artikels 43a mit einem Artikel \u00fcber die Grundversorgung (Service public). Orientiert man sich zum m\u00f6glichen Inhalt der neuen Verfassungsbestimmung \u00fcber die Grundversorgung an der Begr\u00fcndung der parlamentarischen Initiative Maissen, so zeigt sich, dass eine neue Verfassungsbestimmung wohl dieselben Ziele verfolgen w\u00fcrde wie der k\u00fcrzlich eingef\u00fcgte Artikel\u00a043a BV: Die Dienste der Grundversorgung sollen \u00fcber das ganze Landesgebiet bedarfsgerecht und gleichm\u00e4ssig erbracht werden. Zur gleichm\u00e4ssigen Versorgung im Sinne des NFA geh\u00f6rt auch ein Angebot der Dienste, das \"allen Personen in vergleichbarer Weise offen steht\" (Art. 43a Abs. 4 BV, Fassung NFA). Eine oder mehrere neue Verfassungsbestimmungen w\u00e4ren allerdings erheblich dichter zu normieren als die Bestimmungen von Artikel\u00a043a BV. Einerseits w\u00fcrden wohl die Ziele ausf\u00fchrlicher festgeschrieben, andererseits w\u00fcrden auch Instrumente zur Zielerreichung auf Verfassungsstufe gehoben, die heute nur auf Gesetzesstufe festgelegt sind (z. B. Konzessionssystem, Finanzierungssystem, Anforderungen an die fl\u00e4chendeckende Versorgung). Die Frage, ob die Verankerung bestehender gesetzlicher Instrumente auf Verfassungsstufe sinnvoll w\u00e4re, ist nach Ansicht des Bundesrates eher negativ zu beantworten. Die Steuerungskraft derartiger Verfassungsbestimmungen w\u00e4re gering, denn das Wesentliche bzw. praktisch Durchsetzbare m\u00fcsste dennoch auf Gesetzesstufe konkretisiert werden (z. B. Konzessionsvoraussetzungen, konkrete Finanzierungsmechanismen).</p><p>Da mit Artikel\u00a043a BV bereits eine Querschnittregelung besteht, welche Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Grundversorgung aufstellt, m\u00fcssten zus\u00e4tzliche Bestimmungen entgegen der Motion eher in den einzelnen Sektoren vorgesehen werden. Auf Verfassungsstufe w\u00fcrde dies heissen, dass pro Aufgabenbereich zu pr\u00fcfen w\u00e4re, ob eine neue Verfassungsnorm angezeigt w\u00e4re. Faktisch m\u00fcsste somit f\u00fcr jeden Abschnitt des zweiten Kapitels der Bundesverfassung (\"Zust\u00e4ndigkeiten\") gepr\u00fcft werden, ob jeweils eine speziell f\u00fcr den Aufgabenbereich formulierte \"Grundversorgungsnorm\" in der Verfassung verankert werden soll. Dabei m\u00fcsste nebst Inhalt, Umfang, Finanzierung und Art der Aufgabenerf\u00fcllung entschieden werden, wie die Verantwortung zwischen Bund und Kantonen f\u00fcr die Bereitstellung der Grundversorgung im Einzelnen gestaltet werden m\u00fcsste.</p><p>Eine Querschnittregelung kann unter diesen Voraussetzungen kaum mehr beinhalten, als ohnehin in der Bundesverfassung und im neuen Artikel\u00a043a BV bereits vorgesehen ist. Es sind dies die allgemeinen Grunds\u00e4tze, die der Bundesrat generell bei der Grundversorgung in der Infrastruktur anwendet. Demnach ist die Grundversorgung eine politisch zu bestimmende Basisausstattung mit Infrastrukturg\u00fctern und -dienstleistungen, die je nach Sektor im Einzelfall zu definieren und den sich \u00e4ndernden technischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen anzupassen sind. Dabei gelten jeweils folgende Grunds\u00e4tze:</p><p>- Zug\u00e4nglichkeit: Die Dienstleistungen m\u00fcssen in allen Landesgegenden fl\u00e4chendeckend erbracht werden und f\u00fcr alle Bev\u00f6lkerungsgruppen gut erreichbar sein.</p><p>- Qualit\u00e4t: Die Qualit\u00e4tsanforderungen werden in den Gesetzen und Verordnungen vorgegeben und durch die Beh\u00f6rden \u00fcberwacht und durchgesetzt.</p><p>- Preis: Die Preise f\u00fcr die Dienstleistungen m\u00fcssen f\u00fcr alle erschwinglich sein.</p><p>- Inhalt: Was zur Grundversorgung geh\u00f6rt, muss durch die Gesetzgebung festgelegt werden.</p><p>- Bedarf: Der Wandel der Bed\u00fcrfnisse von Bev\u00f6lkerung und Unternehmen ist zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>- Kontinuit\u00e4t: Die Dienstleistungen m\u00fcssen ohne Unterbrechung erbracht werden.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates reichen die geltenden verfassungsrechtlichen Regelungen aus. N\u00f6tige Revisionen zu Inhalt, Umfang und Finanzierung der Grundversorgung werden vom Bundesrat bei Bedarf vorbereitet und dem Parlament im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt. Insbesondere im Bereich der Infrastruktur hat sich die sektorielle Vorgehensweise mit einzelnen Gesetzesrevisionen zu Inhalt und Umfang der Grundversorgung, die sich an den erw\u00e4hnten Grunds\u00e4tzen orientieren, bew\u00e4hrt. Neue Bestimmungen auf Verfassungsstufe sind daher - zumindest soweit die Grundversorgung im Bereich der Infrastruktur betreffend - nicht angezeigt. Auch in den \u00fcbrigen Bereichen sind mit dem NFA die Weichen f\u00fcr die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen gestellt und die Diskussionen \u00fcber Art und Umfang einer Grundversorgung gef\u00fchrt worden. Auch nach einer allf\u00e4lligen Verfassungsrevision ist davon auszugehen, dass sich abzeichnende Anpassungen jeweils sektoriell und auf Gesetzesstufe anzugehen sein werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1118361600000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1441670400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1750811428473)\/","SubmissionDate":"\/Date(1115856000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}