{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053251,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053251,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053251,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053251,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053251,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053251,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053251,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053251,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053251,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053251,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053251,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053251,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053251,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053251,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053251,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053251,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053251,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053251,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3251","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Einbau eines Kabeltrassees f\u00fcr Elektrizit\u00e4t in die Nord-S\u00fcd-Verbindungen der Neat","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in den neuen Nord-S\u00fcd-Verbindungen durch die Schweiz - insbesondere in den neuen Alpentunnels - die Schaffung von Kabeltrassees f\u00fcr den verlustarmen Transport von Elektrizit\u00e4t mittels Hochspannungs-Gleichstromleitungen konzeptionell und r\u00e4umlich zu pr\u00fcfen. Die Trassees sind so zu dimensionieren, dass der Stromtransport sicher, zuverl\u00e4ssig und verlustarm (auf geeigneten Strecken mit Gleichstrom) m\u00f6glich ist. Die Zunahme des internationalen Stromhandels ist zu ber\u00fccksichtigen.</p>","ReasonText":"<p>Angesichts der Markt\u00f6ffnung des europ\u00e4ischen Stromsektors und der Zunahme der erneuerbaren Energien im europ\u00e4ischen Kraftwerkpark gewinnt der internationale Stromhandel an Bedeutung. Der Schweiz kommt hier eine Schl\u00fcsselrolle zu, dank ihrer zentralen Lage und den M\u00f6glichkeiten der Zwischenspeicherung und Veredelung von Strom in den einheimischen Speicherseen. Die unterirdische F\u00fchrung von Stromleitungen, auf geeigneten Strecken mittels Gleichstromleitungen, hat viele Vorteile. Gleichstrom f\u00fchrt auf langen Strecken zur Senkung der Leitungsverluste. Die unterirdische F\u00fchrung erm\u00f6glicht es, die Beeintr\u00e4chtigung des Landschaftsbildes durch Hochspannungsleitungen einzud\u00e4mmen und Risiken, wie etwa der \u00dcberschl\u00e4ge von einer Hochspannungsleitung auf B\u00e4ume (Ursache des Stromzusammenbruches in Italien), zu vermindern. Eine sachdienliche Planung und eine rechtzeitige Integration des Anliegens bei den laufenden Bauvorhaben w\u00e4ren deshalb zu begr\u00fcssen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Planung und der Ausbau des \u00dcbertragungsnetzes sind Sache der Elektrizit\u00e4tswirtschaft und nicht des Bundes. Im Rahmen des Sachplanes \u00dcbertragungsleitungen werden hingegen die von den Unternehmen der Elektrizit\u00e4tswirtschaft geplanten \u00dcbertragungsleitungsprojekte in konzeptioneller und r\u00e4umlicher Hinsicht vom Bundesrat gepr\u00fcft. Dabei werden Schutz- und Nutzkriterien sowie die technischen M\u00f6glichkeiten der Elektrizit\u00e4ts\u00fcbertragung (Gleichstrom- oder Wechselstrom-Leitungen, Kabel oder Freileitungen, usw.) untersucht.</p><p>Im Sachplanverfahren befinden sich zurzeit einige Neubauprojekte f\u00fcr Nord-S\u00fcd-Verbindungen, wie die Umnutzung einer stillgelegten \u00d6lleitung von Sils im Domleschg nach Verderio, Italien, in welche ein 400 kV-Starkstromkabel unter Nutzung der Gleichstromtechnologie eingezogen werden soll. Bei Plangenehmigungsgesuchen f\u00fcr konkrete Projekte werden von den Genehmigungsbeh\u00f6rden (Eidgen\u00f6ssische Starkstrominspektorat, Bundesamt f\u00fcr Verkehr) gegebenenfalls Verkabelungsvarianten gepr\u00fcft und in den Genehmigungsentscheid mit einbezogen. Im Genehmigungsentscheid wird der Besitzer einer Leitung zudem angewiesen, im Rahmen des technisch M\u00f6glichen und zu angemessenen Bedingungen auch Energietransporte f\u00fcr Dritte durchzuf\u00fchren. Weitergehende rechtliche Bestimmungen, z. B. Freihaltung eines Korridors f\u00fcr Leitungen Dritter, existieren nicht.</p><p>Bei den Neat-Tunnels pr\u00e4sentiert sich die Situation wie folgt:</p><p>F\u00fcr den Gotthardbasistunnel wird zurzeit von der Alptransit Gotthard AG in Zusammenarbeit mit den SBB der Einbau eines 132-kV-Kabels f\u00fcr die Bahnstromversorgung gepr\u00fcft. Raum f\u00fcr zus\u00e4tzliche Kabelverbindungen (Hochspannungsgleichstrom oder Drehstrom) steht nicht zur Verf\u00fcgung. Die Arbeiten sind auch bereits so weit fortgeschritten, dass nicht nachtr\u00e4glich Kabelverbindungen Dritter eingebaut werden k\u00f6nnen.</p><p>Die BLS Alptransit AG ist daran, im L\u00f6tschbergbasistunnel zwei 132-kV-/16,7-Hz-Kabel (Ersatz f\u00fcr die Gemmileitung) f\u00fcr die Bahnstromversorgung einzuziehen. Da die Arbeiten kurz vor dem Abschluss stehen, k\u00f6nnen hier weitere Kabelverbindungen nicht mehr eingebaut werden. Weder in den Banketten noch im bereits betonierten Tunnelquerschnitt ist Platz f\u00fcr Reserverohre der Bahn oder f\u00fcr Drittleitungen vorhanden. Eine offene F\u00fchrung von Kabeln im Tunnelraum ist aus Gr\u00fcnden der Betriebssicherheit und der Verf\u00fcgbarkeit grunds\u00e4tzlich unerw\u00fcnscht.</p><p>F\u00fcr die neuen Alpentunnels besteht somit keine M\u00f6glichkeit, neben den vorgesehenen und in Ausf\u00fchrung begriffenen (L\u00f6tschbergbasistunnel) sowie den in Planung befindlichen (Gotthardbasistunnel) Kabeln f\u00fcr die Bahnstromversorgung zus\u00e4tzliche Kabel Dritter einzubauen.</p><p>Transitleitungen durch die Basistunnel waren seit Beginn der Planungen 1990 Gegenstand von \u00dcberlegungen. Es haben sich indessen nie Interessenten finden lassen, die bereit gewesen w\u00e4ren, finanzielle Mittel f\u00fcr die Trasseeplanung und das Erstellen des notwendigen Hohlraumes zur Verf\u00fcgung zu stellen.</p><p>Mit dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) schl\u00e4gt der Bundesrat Massnahmen vor, die im Sinne des Postulates zur Versorgungssicherheit beitragen. Damit sollen auch die Zunahme des internationalen Stromhandels sowie die Versorgungssicherheit ber\u00fccksichtigt werden. Zu erw\u00e4hnen sind die im StromVG vorgesehenen Anforderungen an Betrieb, Unterhalt, Planung und Ausbau der Netze sowie die Gew\u00e4hrleistung der Grundversorgung. Wenn sich mittel- oder langfristig eine erhebliche Gef\u00e4hrdung der Versorgungssicherheit abzeichnet, soll der Bundesrat wettbewerbliche Ausschreibungen durchf\u00fchren f\u00fcr die Strombeschaffung, die Verst\u00e4rkung und den Ausbau der Netze sowie f\u00fcr die Steigerung der Energieeffizienz. Ferner kann der Bundesrat auch im Interesse der Sicherheit der Bahnstromversorgung den Geltungsbereich des StromVG auf die Bahnen ausdehnen.</p><p>Weil die technischen Voraussetzungen f\u00fcr Drittleitungen in den neuen Alpentunnels nicht mehr gegeben sind und wegen des bereits eingeleiteten Gesetzgebungsverfahrens f\u00fcr eine sichere und wettbewerbsf\u00e4hige Elektrizit\u00e4tsversorgung (StromVG) ist das Postulat abzulehnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1127433600000)\/","SubmittedBy":"Rechsteiner Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1128684346460)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690538262240)\/","SubmissionDate":"\/Date(1117670400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}