{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053278,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053278,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053278,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053278,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053278,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053278,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053278,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053278,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053278,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053278,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053278,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053278,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053278,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053278,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053278,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053278,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053278,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053278,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3278","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Z\u00fcrcher Baubewilligungspraxis als Mass aller Dinge?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Verkehrsclub der Schweiz (VCS) hat seine Beschwerde gegen das Ikea-Neubauprojekt in Spreitenbach AG ans Bundesgericht weitergezogen. Damit negiert der VCS die Entscheide s\u00e4mtlicher Aargauer Entscheidungsinstanzen sowie die Bem\u00fchungen des aargauischen Baudepartementes, das sich als Bewilligungsinstanz f\u00fcr einen \u00f6kologisch einwandfreien Neubau engagiert hat. Unverst\u00e4ndlich ist die Obstruktion des VCS, weil Ikea in Spreitenbach ein \u00f6kologisches Vorzeigeprojekt nach Minergiestandard realisieren will und der Bau Ersatz f\u00fcr den bisherigen Standort am selben Ort bildet, an dem kein Fachmarkt mehr entstehen darf. Was das \u00fcbergeordnete Ziel ist, machte der VCS Aargau in seiner Medienmitteilung vom 21. April 2005 zum Weiterzug der Spreitenbacher Beschwerde selber publik: \"Wie im Kanton Schwyz muss die Aargauer Bewilligungspraxis der strengeren Z\u00fcrcher Praxis angeglichen werden.\" Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist es aus seiner Sicht sinnvoll, bei der \u00f6kologischen Beurteilung von Bauprojekten die Z\u00fcrcher Baubewilligungspraxis gesamtschweizerisch zum Massstab zu erkl\u00e4ren, und bef\u00fcrwortet er aus dieser Optik eine Vereinheitlichung der Bauvorschriften, oder ist er der Auffassung, dass die bisherige f\u00f6derale Ordnung auch in diesem Bereich zu wahren ist?</p><p>2. Ist er bereit, dem Parlament in einer Vorlage eine Anpassung der bundesrechtlichen Bestimmungen zu unterbreiten, auf deren Basis der f\u00f6deralistische Spielraum auch im Baubewilligungsbereich gewahrt werden kann?</p><p>3. Das Verbandsbeschwerderecht steht gem\u00e4ss heutigem Recht explizit den gesamtschweizerischen Umweltorganisationen zu. Ist es in diesem Kontext aus seiner Sicht sinnvoll, dass sich einzelne kantonale Untersektionen an Einsprachen in der ganzen Schweiz beteiligen, und durch welche rechtlichen Anpassungen k\u00f6nnte eine derartige Delegation verhindert werden?</p><p>4. Ist es ihm ein Anliegen, dass kantonale Unterorganisationen von Umweltverb\u00e4nden k\u00fcnftig nicht mehr in Nachbarkantonen Beschwerden erheben d\u00fcrfen und dass einzelne Untersektionen von Umweltverb\u00e4nden die Bewilligungsinstanzen ihrer schweizerischen Dachorganisation nicht mehr f\u00fcr eigene Zwecke instrumentalisieren k\u00f6nnen? Ist er bereit, diesbez\u00fcgliche rechtliche Anpassungen einzuleiten, welche die Kompetenzfragen neu klar zugunsten einer einheitlichen Praxis der beschwerdeberechtigten Verb\u00e4nde regeln?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass die Beschwerdef\u00fchrung \u00fcber alle Instanzen heute schon allein aus terminlichen Gr\u00fcnden zum Albtraum und Projektkiller f\u00fcr Bauherren und Investoren wird? Sieht er M\u00f6glichkeiten, um gesamtschweizerisch darauf hinzuwirken, dass die Instanzenz\u00fcge und Verfahrenswege angepasst und verk\u00fcrzt werden k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Ob konkrete Bauprojekte bewilligt werden k\u00f6nnen, ist danach zu beurteilen, ob s\u00e4mtliche zur Anwendung gelangenden Bestimmungen des Bundes- sowie des kantonalen Rechtes eingehalten werden. Der Vollzug des Umweltrechtes, dem gerade bei grossen Bauvorhaben regelm\u00e4ssig eine erhebliche Bedeutung zukommt, ist dabei vorwiegend Aufgabe der Kantone. Soweit das anwendbare Recht Beurteilungsspielr\u00e4ume zul\u00e4sst, k\u00f6nnen sich, ohne dass dies zu beanstanden w\u00e4re, Unterschiede in der Baubewilligungspraxis der Kantone ergeben. Bei dieser Situation w\u00e4re es kaum sachgerecht, die Baubewilligungspraxis eines bestimmten Kantons gewissermassen als verbindlich zu erkl\u00e4ren.</p><p>Angesichts des Umstandes, dass das Baurecht nach der geltenden verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung Sache der Kantone ist, unterst\u00fctzt der Bundesrat die laufenden Bestrebungen, die Bauvorschriften mittels interkantonaler Vereinbarungen zu harmonisieren. Auf diese Weise kann der bestehenden f\u00f6deralen Ordnung bestm\u00f6glich Rechnung getragen werden. Um der Vielfalt der zu regelnden Lebenssachverhalte gerecht zu werden, wird beim Erlass bundesrechtlicher Bestimmungen nach Auffassung des Bundesrates auch k\u00fcnftig mit unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet werden m\u00fcssen. Den Bewilligungsbeh\u00f6rden wird bei der Auslegung und Anwendung des massgebenden Rechtes damit zwangsl\u00e4ufig ein Beurteilungsspielraum verbleiben.</p><p>3./4. Der Bundesrat hat bereits wiederholt festgehalten, dass das Verbandsbeschwerderecht in seiner heutigen Form grunds\u00e4tzlich beibehalten werden soll, weil es dem korrekten Vollzug der Umweltgesetzgebung dient und eine unabh\u00e4ngige \u00dcberpr\u00fcfung beh\u00f6rdlicher Entscheide durch die zust\u00e4ndigen Rechtsmittelinstanzen erm\u00f6glicht, dass aber in einzelnen Bereichen Verbesserungsm\u00f6glichkeiten bestehen. Der Bundesrat begr\u00fcsst die Stossrichtung der von der Rechtskommission des St\u00e4nderates anl\u00e4sslich der Behandlung der parlamentarischen Initiative Hofmann (02.436) vorgeschlagenen Revision des Umweltschutzgesetzes. In ihrem Bericht vom 27. Juni 2005 schl\u00e4gt die Kommission insbesondere auch Anpassungen in Bezug auf die Regelung der Zust\u00e4ndigkeiten vor. Demnach soll f\u00fcr die Einreichung einer Beschwerde k\u00fcnftig das oberste Exekutivorgan der beschwerdef\u00fchrenden Organisation zust\u00e4ndig sein. Gesamtschweizerische Organisationen sollen ihre rechtlich selbstst\u00e4ndigen Unterorganisationen nur f\u00fcr deren \u00f6rtliches T\u00e4tigkeitsgebiet generell zur Erhebung von Einsprachen und im Einzelfall zur Einreichung von Beschwerden erm\u00e4chtigen d\u00fcrfen. W\u00fcrden diese Vorschl\u00e4ge umgesetzt, k\u00f6nnte den Anliegen des Interpellanten entsprochen werden.</p><p>5. Der Bundesrat verkennt nicht, dass die Dauer von Beschwerdeverfahren f\u00fcr Investoren eine erhebliche Belastung darstellen kann. Er gibt allerdings zu bedenken, dass der Grossteil der gegen Bauvorhaben gef\u00fchrten Beschwerden von Privaten und nicht von Verb\u00e4nden stammt. Untersuchungen zeigen zudem, dass der \u00fcberwiegende Teil der Verbandsbeschwerdef\u00e4lle auf kantonaler Ebene erledigt werden kann. Angesichts des Umstandes, dass die konkrete Ausgestaltung der Baubewilligungs- und der zugeh\u00f6rigen Rechtsmittelverfahren grunds\u00e4tzlich den Kantonen zusteht (vgl. hierzu Art. 25 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 \u00fcber die Raumplanung, Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700), sind die M\u00f6glichkeiten des Bundes, gezielt darauf Einfluss zu nehmen, beschr\u00e4nkt. Gleichwohl hat sich der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion 04.3285 bereit erkl\u00e4rt, zu gegebener Zeit die in der Kompetenz des Bundes liegenden Massnahmen vorzuschlagen, um eine m\u00f6glichst rasche Abwicklung der hier infrage stehenden Verfahren zu erm\u00f6glichen bzw. auf kantonaler Ebene zu f\u00f6rdern und zu unterst\u00fctzen. Bez\u00fcglich der Verfahren vor Bundesbeh\u00f6rden kann auf die Ergebnisse der von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten verabschiedeten Totalrevision der Bundesrechtspflege verwiesen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1126656000000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Philipp","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1128688095687)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690543777430)\/","SubmissionDate":"\/Date(1118620800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}