{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053303,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053303,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053303,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053303,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053303,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053303,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053303,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053303,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053303,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053303,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053303,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053303,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053303,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053303,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053303,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053303,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053303,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053303,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3303","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Arbeitsplatzbeschaffung durch Abschaffung der direkten Bundessteuer f\u00fcr Unternehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die direkte Bundessteuer sowie andere notwendige Gesetzeserlasse dahingehend anzupassen, dass die Ertrags- und Kapitalsteuern f\u00fcr Unternehmen auf Bundesebene abgeschafft werden.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz muss sich als Wirtschaftsstandort im internationalen Wettbewerb behaupten. Daher muss der Schweizer Wettbewerbsstandort auch gegen\u00fcber dem Ausland konkurrenzf\u00e4hig sein. Insbesondere gegen\u00fcber den neuen osteurop\u00e4ischen EU-Staaten ist die Schweiz stark benachteiligt, da Unternehmensgewinne doppelt besteuert werden. Im Bereich der Unternehmenssteuern ist die Schweiz nur noch im Mittelfeld. Um die Konkurrenzf\u00e4higkeit unserer Wirtschaft zu vergr\u00f6ssern, sind daher die direkten Bundessteuern f\u00fcr Unternehmen auf Bundesebene abzuschaffen. Dies gibt unserer Wirtschaft mehr Spielraum und erm\u00f6glicht mehr Wachstum, was sich wiederum positiv auf das Arbeitsplatzangebot auswirkt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Kapitalgesellschaften und Genossenschaften schulden auf dem Gewinn die direkte Bundessteuer von 8,5 Prozent. Den Kantonen fallen von den bei ihnen eingegangenen Betr\u00e4gen der direkten Bundessteuer 30 Prozent zu. Die Kapitalsteuer ist auf Bundesebene seit 1. Januar 1998 v\u00f6llig abgeschafft.</p><p>2. Bei Aufgabe der Gewinnsteuer des Bundes w\u00fcrden sich die Bruttomindereinnahmen des Bundes auf rund 5 Milliarden Franken pro Jahr (Basis 2002) belaufen. Nach dem Finanzplan werden im Jahr 2008 f\u00fcr diese Steuer sogar Einnahmen von 7,8 Milliarden Franken erwartet. Die durch die Abschaffung der Gewinnsteuer des Bundes entstehenden Mindereinnahmen w\u00fcrden auch durch ein erhofftes Wachstum und erwartete zus\u00e4tzliche Arbeitspl\u00e4tze bei weitem nicht wettgemacht. Sie sind daher ohne Gegenfinanzierung weder f\u00fcr den Bund noch f\u00fcr die Kantone zu verantworten.</p><p>3. Die gesamtschweizerische Steuerbelastung der K\u00f6rperschaften ist im internationalen Vergleich attraktiv. Eine Abschaffung der Gewinnsteuer des Bundes w\u00fcrde von der OECD und unseren DBA-Partnern zweifellos als \"sch\u00e4dlicher Steuerwettbewerb (harmful tax competition)\" gebrandmarkt werden, ganz besonders bez\u00fcglich der Gesellschaften, die von einem speziellen kantonalen Steuerregime profitieren. Dies w\u00e4re f\u00fcr den Unternehmensstandort Schweiz auf die Dauer nachteilig. Nicht zu \u00fcbersehen ist in diesem Zusammenhang, dass die K\u00f6rperschaften ihre Steuern vom Gewinn in Abzug bringen k\u00f6nnen, was im internationalen Vergleich einen zus\u00e4tzlichen steuerlichen Vorteil f\u00fcr den Unternehmensstandort Schweiz bedeutet.</p><p>4. Zwar werden die Gewinnsteuern letztlich nicht von den Unternehmen selber, sondern von deren Kunden, den Arbeitnehmern und den Kapitalgebern getragen. Mit der Besteuerung der Unternehmen selber wird aber sichergestellt, dass die Unternehmen an dem Ort, an dem sie t\u00e4tig sind, einen Beitrag an die \u00f6ffentliche Hand leisten, von deren Leistungen sie profitieren.</p><p>Was die in der Motionsbegr\u00fcndung erw\u00e4hnte doppelte Besteuerung von Unternehmensgewinnen in der Schweiz anbelangt, so ist auf die Vorschl\u00e4ge hinzuweisen, die der Bundesrat in seiner Botschaft vom 22. Juni 2005 zum Bundesgesetz \u00fcber die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr unternehmerische T\u00e4tigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II) unterbreitet: Danach soll einerseits bei der direkten Bundessteuer die wirtschaftliche Doppelbelastung im Bereich des Privatverm\u00f6gens dadurch gemildert werden, dass Gewinnaussch\u00fcttungen beim Aktion\u00e4r generell nur im Umfang von 80 Prozent als steuerbares Einkommen erfasst werden. Im Bereich des Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gens erachtet der Bundesrat bei der direkten Bundessteuer eine Teilbesteuerung der Dividenden, Gewinnanteile, Liquidations\u00fcbersch\u00fcsse und geldwerten Vorteile aller Art im Umfang von 60 Prozent als sachgerecht. Diese gegen\u00fcber dem Privatverm\u00f6gen tiefere Teilbesteuerung wird deshalb vorgeschlagen, weil im Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen auch die Kapitalgewinne zum steuerbaren Substrat geh\u00f6ren.</p><p>5. Das Anliegen der Motion ist insoweit erf\u00fcllt, als die Kapitalsteuern auf Bundesebene bereits 1998 vollst\u00e4ndig abgeschafft wurden. Was die Forderung nach Abschaffung der Gewinnsteuer des Bundes betrifft, so erachtet der Bundesrat dies aus den oben erw\u00e4hnten Gr\u00fcnden als nicht sachgerecht und lehnt sie daher ab.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1126656000000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1147132800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690538968490)\/","SubmissionDate":"\/Date(1118793600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}