{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053312,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053312,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053312,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053312,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053312,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053312,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053312,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053312,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053312,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053312,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053312,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053312,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053312,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053312,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053312,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053312,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053312,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053312,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3312","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Regionen mit erh\u00f6hter Arbeitslosigkeit. Erh\u00f6hung der Anzahl Taggelder","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom vergangenen 10. Juni die \u00c4nderung von Artikel\u00a041c Aviv verabschiedet, wonach die Kantone mit erh\u00f6hter Arbeitslosigkeit eine h\u00f6here Anzahl Taggelder beantragen k\u00f6nnen. \u00dcber 50j\u00e4hrige Arbeitslose, die in den Neuenburger Berggebieten, im Waadtland oder im Kanton Genf wohnen, haben nach dem Entscheid des Bundesrates neu Anspruch auf 520 statt nur 400 Taggelder. Das heisst, alle j\u00fcngeren Erwerbslosen werden von dieser Erh\u00f6hung ausgeschlossen.</p><p>Bisher wurden alle Erwerbslosen der in der Verordnung umschriebenen Regionen gleichbehandelt. Deshalb verstehen wir diesen Gesinnungswandel des Bundesrates nicht, mit dem er Stellensuchende aufgrund ihres Alters diskriminiert. Mit dieser Haltung zementiert er die Meinung, die j\u00fcngeren Stellensuchenden seien f\u00fcr ihre Arbeitslosigkeit verantwortlich und es fehle ihnen am Willen, einer Arbeit nachzugehen und sich wieder in die Arbeitswelt einzugliedern.</p><p>Aufgrund der Statistiken des Seco muss man aber feststellen, dass nicht der Wille, zu arbeiten und sich wiedereinzugliedern, fehlt, sondern die Arbeitspl\u00e4tze. Im Kanton Neuenburg kommen 5365 Stellensuchende auf 194 offene Stellen, im Kanton Genf gibt es 22 406 Stellensuchende bei nur 640 offenen Stellen und im Kanton Waadt stehen 24 262 Arbeitslose 856 offenen Stellen gegen\u00fcber.</p><p>Diese Zahlen machen deutlich, wenn dies denn \u00fcberhaupt noch n\u00f6tig ist, dass es zu wenig Arbeitspl\u00e4tze gibt. Dasselbe Problem stellt sich bei den Lehrstellen. Zwischen Angebot und Nachfrage besteht ein erhebliches Ungleichgewicht. Und trotz aller Anstrengungen wurde f\u00fcr die Behebung dieses Ungleichgewichts keine befriedigende L\u00f6sung gefunden.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Der Bundesrat hat seinen Entscheid sehr sp\u00e4t getroffen, n\u00e4mlich erst am 10. Juni, wo doch die \u00c4nderung bereits am 1. Juli in Kraft treten soll. Hat er damit den verschiedenen kantonalen Stellen f\u00fcr die notwendigen Vorkehren gen\u00fcgend Zeit einger\u00e4umt?</p><p>2. Was h\u00e4lt der Bundesrat von der Diskriminierung aufgrund des Alters, die er mit seinem Entscheid einf\u00fchrt? Hat er im Wissen darum, dass einige Kantone f\u00fcr \u00e4ltere Stellensuchende die BVG-Pr\u00e4mien anstelle der Arbeitgeber \u00fcbernehmen, bereits gepr\u00fcft, ob diese Diskriminierung sich mit der Verfassung vereinbaren l\u00e4sst?</p><p>3. Hat der Bundesrat \u00fcberlegt, welche Auswirkungen eine derart diskriminierende Massnahme einige Monate vor der Abstimmung \u00fcber die Ausdehnung des freien Personenverkehrs haben kann, angesichts der Tatsache, dass die Angst vor der m\u00f6glichen Zuwanderung von Arbeitskr\u00e4ften aus dem Ausland besonders gross ist?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vorab gilt es festzuhalten, dass wohl ein Ungleichgewicht zwischen dem Angebot und der Nachfrage nach Stellen besteht, dass aber die in der Interpellation erw\u00e4hnten Zahlen stark relativiert werden m\u00fcssen, da die Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, offene Arbeitsstellen zu melden. Ein weitaus zuverl\u00e4ssigeres Abbild der Arbeitsmarktsituation ergibt sich aus dem Vergleich zwischen den Zu- und Abg\u00e4ngen aus der Arbeitslosigkeit. Im Kanton Neuenburg waren gem\u00e4ss den letzten zur Verf\u00fcgung stehenden Zahlen im Monat Juni 2005 3448 Personen arbeitslos. 637 Zug\u00e4ngen standen 759 Abg\u00e4nge gegen\u00fcber. Erfreulicherweise ist die Anzahl der Abg\u00e4nge von der Arbeitslosigkeit gr\u00f6sser als die der Zug\u00e4nge; der Bundesrat stellt dennoch fest, dass das Stellenangebot leider nach wie vor ungen\u00fcgend ist, um einen bedeutenden R\u00fcckgang der Arbeitslosigkeit in den erw\u00e4hnten Regionen zu bewirken. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat er beschlossen, ab 1. Juli 2005 f\u00fcr zus\u00e4tzliche sechs Monate die Erh\u00f6hung der Maximalzahl der Taggelder in den Kantonen Genf, Neuenburg (MS Region 103) und Waadt weiterzuf\u00fchren. Die Gr\u00fcnde, welche den Bundesrat dazu bewogen haben, die Massnahme auf \u00e4ltere arbeitslose Versicherte zu beschr\u00e4nken, sind unter Ziffer 2 erl\u00e4utert.</p><p>1. Die M\u00f6glichkeit des Bundesrates, sich auf das Alterskriterium abzust\u00fctzen f\u00fcr die Festlegung, f\u00fcr wen die Erh\u00f6hung der maximalen Taggeldzahl in Kantonen mit hoher Arbeitslosigkeit gelten soll, ist die Folge der \u00c4nderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung (Aviv) vom 3. Dezember 2004. Die Westschweizer Kantone, vor allem die stark betroffenen, waren in die Diskussionen anl\u00e4sslich der damaligen Revision einbezogen worden. Sie wussten also bereits seit diesem Zeitpunkt, dass der Bundesrat die Massnahme gezielter anwenden k\u00f6nnte, indem er sie den \u00e4lteren, st\u00e4rker von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Versicherten vorbeh\u00e4lt. Das Inkrafttreten der \u00c4nderung wurde absichtlich auf den 1. Juli 2005 festgelegt, um den Kantonen, die vor dem 3. Dezember 2004 ein Gesuch eingereicht hatten, die M\u00f6glichkeit zu geben, die Maximaldauer der Massnahme auszusch\u00f6pfen, also vom 1. Januar bis 30. Juni 2005, und zwar zu den gleichen Voraussetzungen wie bei fr\u00fcheren Erh\u00f6hungen. Die Entscheidung des Bundesrates erfolgte somit nicht versp\u00e4tet. Sie h\u00e4lt in allen Punkten die vorgesehenen Fristen nach Artikel\u00a041 Absatz\u00a06 Aviv (neu) ein.</p><p>2. Aus juristischer Sicht liegt eine Ungleichbehandlung vor, wenn gleiche Sachverhalte ungleich behandelt werden. Die Arbeitslosenversicherung macht die Entsch\u00e4digungsdauer vom Alter der versicherten Person, von ihrer Beitragsdauer und ihrem Gesundheitszustand abh\u00e4ngig (Art. 27 Abs. 2 Avig). Das Alterskriterium ist darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass \u00e4ltere Arbeitslose auf dem Arbeitsmarkt gr\u00f6ssere Schwierigkeiten haben als j\u00fcngere. Es ist zwar richtig, dass es viele junge Arbeitslose gibt, aber die durchschnittliche Dauer ihrer Arbeitslosigkeit ist deutlich k\u00fcrzer als bei \u00e4lteren Arbeitslosen (50 und mehr). 2004 waren durchschnittlich 28 310 junge (15-24 Jahre) und 29 917 Arbeitslose \u00fcber 50 Jahre gemeldet. 2003 waren es 26 132 bzw. 27 143. 2004 gab es durchschnittlich 2160 junge gegen\u00fcber 9577 \u00e4lteren Langzeitarbeitslosen. 2003 betrugen die entsprechenden Zahlen 1663 bzw. 7034. Beim Eintritt der Arbeitslosigkeit sind junge und \u00e4ltere Arbeitslose somit ungef\u00e4hr gleich zahlreich. Junge Arbeitslose sind allerdings viermal weniger stark von Langzeitarbeitslosigkeit (\u00fcber ein Jahr) betroffen als \u00fcber 50-j\u00e4hrige Arbeitslose. Da sich die Situation junger und \u00e4lterer Arbeitsloser nicht gleich pr\u00e4sentiert, ist auch der Tatbestand der Ungleichbehandlung nicht erf\u00fcllt. Die kantonalen Massnahmen wie jene des Kantons Neuenburg (F\u00f6rderung der Anstellung von \u00fcber 50-j\u00e4hrigen Arbeitslosen durch die \u00dcbernahme der BVG-Arbeitgeberbeitr\u00e4ge w\u00e4hrend 12 bis 24 Monaten) \u00e4ndern die Tendenz nicht signifikant, wie das geringe Interesse zeigt, auf das diese Massnahme gestossen ist (39 positive Entscheide 2003, 78 positive Entscheide 2004 bei einer durchschnittlichen Zahl von \u00fcber 50-j\u00e4hrigen Arbeitslosen im Kanton von 744 im Jahr 2003 und 811 im Jahr 2004). Die Ablehnungsquote ist gering. Zahlreiche andere Faktoren als die BVG-Beitr\u00e4ge kommen da zusammen und behindern die Anstellung \u00e4lterer arbeitssuchender Personen.</p><p>3. Artikel\u00a027 Absatz\u00a05 Avig ist eine Massnahme gesamteidgen\u00f6ssischer Solidarit\u00e4t. Die Entscheidung des Bundesrates vom 10. Juni 2005 will die frappanten Ungleichbehandlungen beseitigen, die die Folge der generellen Bewilligung der Massnahme in Kantonen mit hoher Arbeitslosigkeit waren. In den Kantonen mit erh\u00f6hter Bezugsdauer hatte ein junger Arbeitsloser Anspruch auf 520 Taggelder, w\u00e4hrend ein 50-j\u00e4hriger Arbeitsloser in einem Kanton mit einer Arbeitslosigkeit um die 5 Prozent oder in einer Region mit einer Arbeitslosenrate von \u00fcber 5 Prozent, wo jedoch der Kanton keine Erh\u00f6hung der Anzahl Taggelder beantragt hatte, nur 400 Taggelder beziehen durfte. Aus dem Anliegen der Gerechtigkeit heraus hat der Bundesrat deshalb beschlossen, die Massnahme gezielt auf jene Alterskategorie auszurichten, die sie am n\u00f6tigsten hat. Es handelt sich dabei um eine notwendige Anpassung, die im \u00dcbrigen ohne Bezug zur Frage der Erweiterung des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens ist. Allerdings hat der Bundesrat Verst\u00e4ndnis f\u00fcr Bef\u00fcrchtungen im Zusammenhang mit der Erweiterung dieses Abkommens, insbesondere in den Grenzkantonen. Dort waren seine Auswirkungen etwas deutlicher sp\u00fcrbar, wenn auch der Bericht des Observatoriums zum Freiz\u00fcgigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU f\u00fcr die Periode vom 1. Juni 2002 bis 31. Dezember 2004 zeigt, dass die Personenfreiz\u00fcgigkeit keine signifikante Auswirkung auf die Arbeitslosigkeit und das Lohnniveau in der Schweiz hatte. Der Bundesrat ruft deswegen auch nachdr\u00fccklich in Erinnerung, welche Auswirkungen sich beim geltenden Abkommen feststellen liessen und dass die Ablehnung der Erweiterung dieses Abkommens h\u00f6chstwahrscheinlich zu einem langsameren Wachstum und einer h\u00f6heren Arbeitslosigkeit f\u00fchren wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1126051200000)\/","SubmittedBy":"John-Calame Francine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1182470400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236171917)\/","SubmissionDate":"\/Date(1118793600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}