{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053324,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053324,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053324,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053324,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053324,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053324,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053324,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053324,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053324,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053324,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053324,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053324,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053324,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053324,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053324,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053324,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053324,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053324,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3324","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zweiklassenmedizin ist rechtswidrig","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat auf den 1. Juli 2005 aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG f\u00fcnf Leistungen der Alternativ- und Komplement\u00e4rmedizin gestrichen. Der Evaluationsbericht wurde nicht zur Diskussion gestellt und die zust\u00e4ndigen parlamentarischen Kommissionen wurden nicht konsultiert. Zwei Tage nach dem Entscheid des Bundesrates erw\u00e4hnte Herr Brunner, Vizedirektor des BAG, auch die Streichung der Psychotherapie und der Rehabilitation. Deshalb stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Auf welche verfassungsm\u00e4ssige Grundlage st\u00fctzt sich der Bundesrat bei seinen Entscheiden?</p><p>2. Ist die K\u00fcrzung des Leistungskatalogs nicht im Widerspruch zum Geist der sozialen Krankenversicherung, namentlich was die Wahl der Therapieform angeht?</p><p>3. Will der Bundesrat den Kosten\u00fcberschuss auf die Versicherten abw\u00e4lzen und damit eine Zweiklassenmedizin schaffen?</p><p>4. Will der Bundesrat die Volksinitiative der SVP umsetzen, bevor er nur dem Parlament die entsprechende Botschaft unterbreitet hat?</p><p>5. Welche \u00c4nderungen des KVG sieht der Bundesrat vor, um weitere Leistungen aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu streichen?</p><p>6. Besteht eine Verbindung zwischen dem Beschluss des Bundesrates zur Alternativmedizin und der umgehend erscheinenden Werbung des Groupe mutuel f\u00fcr Zusatzversicherungen, die die gestrichenen Leistungen \u00fcbernehmen?</p><p>7. K\u00f6nnen die Krankenkassen rein rechtlich die laufenden Vertr\u00e4ge, auf denen die Pr\u00e4mien basieren, w\u00e4hrend des Jahres einfach \u00e4ndern?</p><p>8. M\u00fcssen die Krankenkassen nach der Streichung von Leistungen aus dem Leistungskatalog f\u00fcr die zweite Jahresh\u00e4lfte die Pr\u00e4mien senken?</p><p>9. Wirtschaftlich gesehen, bekommt man damit die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in den Griff oder kann man sie gar senken?</p><p>10. Sollte man in dieser Debatte das Augenmerk nicht st\u00e4rker auf den Verbrauch und die Rolle der \u00c4rztinnen und \u00c4rzte bei der Koordination der Pflege richten, um zu Instrumenten zu gelangen, die eine Kostend\u00e4mpfung im Gesundheitswesen zulassen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Artikel\u00a0117 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung (SR 101) \u00fcbertr\u00e4gt dem Bund eine umfassende Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung. Artikel\u00a033 Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) erm\u00e4chtigt den Bundesrat, Leistungen von \u00c4rzten oder Chiropraktoren zu bezeichnen, deren Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen \u00fcbernommen werden. Der Bundesrat hat diese Kompetenz in Artikel\u00a033 Buchstabe\u00a0a der Verordnung vom 27. Juni 1995 \u00fcber die Krankenversicherung (SR 832.102) an das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern (EDI) delegiert. Der Entscheid des EDI, die Leistungspflicht der Versicherer f\u00fcr Anthroposophische Medizin, Hom\u00f6opathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und Traditionelle Chinesische Medizin aufzuheben, ist daher aus delegationsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.</p><p>2. Die Freiheit der Therapiewahl ist unbestritten ein zentraler Grundsatz des geltenden Krankenversicherungssystems. Allerdings kann die freie Therapiewahl ausschliesslich im Rahmen derjenigen Leistungen zum Tragen kommen, die den gesetzlichen Kriterien der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen. Im Fall der f\u00fcnf komplement\u00e4rmedizinischen Leistungen war gerade der ungen\u00fcgende Nachweis, dass diese gesetzlichen Kriterien erf\u00fcllt sind, ausschlaggebend f\u00fcr den Streichungsentscheid.</p><p>3.-5./10. Der Bundesrat empfiehlt in seiner Botschaft vom 22. Juni 2005 (BBl 2005 4315) die Volksinitiative \"f\u00fcr tiefere Krankenkassenpr\u00e4mien in der Grundversicherung\" insbesondere deshalb zur Ablehnung, weil die im Initiativtitel versprochene Pr\u00e4miensenkung in Wirklichkeit nur durch einen Abbau der Grundversicherung erreicht werden k\u00f6nnte. Einen solchen Abbau lehnt der Bundesrat schon deshalb ab, weil f\u00fcr die Kostenentwicklung nicht die Kassenpflichtigkeit einer medizinischen Leistung per se entscheidend ist, sondern vielmehr die H\u00e4ufung unangemessener Leistungen im Einzelfall. Ziel einer echten Kostend\u00e4mpfungsstrategie muss es daher sein, auf dieses Volumen unangemessener Leistungen einzuwirken. Der Bundesrat hat dem Parlament zu diesem Zweck verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, so etwa die Einf\u00fchrung der Vertragsfreiheit oder die von der Interpellantin angesprochene St\u00e4rkung der Rolle der \u00c4rzteschaft durch F\u00f6rderung von Managed Care. Gesetzliche Massnahmen zur Reduktion des Leistungskatalogs sind daher keine geplant. Dies schliesst allerdings nicht aus, dass auch k\u00fcnftig Leistungen, die sich als unwirksam, unzweckm\u00e4ssig oder unwirtschaftlich erweisen, von der Kassenpflichtigkeit ausgeschlossen werden. Entsprechende verwaltungsinterne Vorarbeiten sind im Gang, um bestehende Leistungen, etwa im Bereich der Medikamente oder der Mittel und Gegenst\u00e4nde, auf ihre Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>6. Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen dem Streichungsentscheid und der Werbung f\u00fcr ein Zusatzversicherungsprodukt. Allerdings war die Befristung der Kassenpflichtigkeit der f\u00fcnf komplement\u00e4rmedizinischen Leistungen bis zum 30. Juni 2005 im Verordnungstext ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt. Jeder Versicherer konnte daher eine Streichung dieser Leistungen als zumindest theoretische M\u00f6glichkeit in seine \u00dcberlegungen einbeziehen.</p><p>7./8. Beim Verfahren zur Genehmigung der Pr\u00e4mien ber\u00fccksichtigt das BAG die von den Versicherern erstellten Budgets, die in Bezug auf die Kostenentwicklung eine gewisse Unsicherheit beinhalten. Die einbezahlten Pr\u00e4mien m\u00fcssen die ausgerichteten Leistungen, unabh\u00e4ngig von der Kostengruppe (Arzt, Spital, Medikamente usw.), vollumf\u00e4nglich decken. Eine \u00dcber- bzw. Untersch\u00e4tzung der Kosten hat einen Verlust bzw. Gewinn zur Folge. Dieses Ergebnis, sei es negativ oder positiv, wird vollst\u00e4ndig auf die Reserven abgew\u00e4lzt, und diesen wird bei der Genehmigung der Pr\u00e4mien Rechnung getragen. Die Streichung oder Hinzuf\u00fcgung einer bestimmten Leistung im Katalog der Grundversicherung hat daher nur geringen Einfluss auf die Pr\u00e4mien eines bestimmten Jahres und/oder eines bestimmten Versicherers.</p><p>Eine Pr\u00e4miensenkung bei der Streichung einer Leistung aus dem Katalog ist im Finanzierungssystem des KVG nicht vorgesehen. F\u00fcr jede Pr\u00e4mien\u00e4nderung muss das gesamte Verfahren der Festlegung, Genehmigung und Kommunikation der neuen Pr\u00e4mien durchlaufen werden. Gem\u00e4ss Artikel\u00a07 KVG berechtigt die Bekanntgabe von neuen Pr\u00e4mien alle Versicherten, den Versicherer zu wechseln. Ein solches Verfahren w\u00e4re im Vergleich zum relativ geringen Einfluss einer unterj\u00e4hrigen Leistungsstreichung auf die Kosten - und damit auch auf die Pr\u00e4mien des entsprechenden Jahres - unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig.</p><p>9. Das Kostenvolumen der aus der Leistungspflicht gestrichenen komplement\u00e4rmedizinischen Leistungen betr\u00e4gt sch\u00e4tzungsweise 60 bis 80 Millionen Franken pro Jahr. Die \u00f6konomischen Auswirkungen einer konsequenten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit) lassen sich nicht prognostizieren. In diesem Zusammenhang sind aber folgende Feststellungen von Interesse:</p><p>- aufgrund der Erfahrungen in Managed-Care-Modellen sind Einsparungen im Bereich von 20 bis 30 Prozent (morbidit\u00e4tskorrigiert, ohne Qualit\u00e4tseinbussen) realistisch;</p><p>- diese Einsparungen werden sich aber nicht sofort und direkt auf das Kostenvolumen und die Pr\u00e4mienh\u00f6he auswirken, denn einerseits sind die Kosten sehr stark abh\u00e4ngig von den vorhandenen Strukturen, andererseits besteht in gewissen Gebieten der Medizin ein Nachholbedarf. Die Einsparungen bei wenig wirksamen, zweckm\u00e4ssigen und wirtschaftlichen Leistungen setzen zudem Mittel frei f\u00fcr neue, wirksamere, aber auch teurere Therapien. Die Einsparungen helfen so mit, echte Fortschritte der Medizin weiterhin allen Versicherten zug\u00e4nglich zu machen und die Entstehung einer Zweiklassenmedizin bestm\u00f6glich zu verhindern.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1125446400000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1182470400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690489453000)\/","SubmissionDate":"\/Date(1118880000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}