{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053326,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053326,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053326,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053326,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053326,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053326,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053326,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053326,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053326,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053326,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053326,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053326,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053326,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053326,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053326,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053326,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053326,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053326,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3326","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Realit\u00e4tsfremde GVO-Koexistenzstudie von Agroscope FAL Reckenholz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Im Gentechnikgesetz (GTG) ist der \"Schutz der gentechnikfreien Produktion\" vom Parlament verankert worden. Ist die Forderung nach dem Schutz nicht anders umzusetzen als mit der Forderung nach Koexistenz?</p><p>2. Wie plant er, die f\u00fcr die Landwirtschaft entscheidende Frage des Schutzes der gentechfreien Produktion anzupacken, ohne betroffene Kreise auszugrenzen? Zieht er nebst der FAL-Studie noch weitere Studien zu, insbesondere die Studie vom Forschungsinstitut f\u00fcr biologischen Landbau?</p><p>3. Gem\u00e4ss der FAL-Studie darf der GVO-Anteil in der Ernte, die an der Sammelstelle abgegeben wird, den in der Schweiz g\u00fcltigen Deklarationswert f\u00fcr GVO von 0,9 Prozent nicht \u00fcberschreiten. Wird damit nicht die rechtliche Auslegung der Deklarationslimite gem\u00e4ss Artikel\u00a022b der Lebensmittelverordnung und Artikel\u00a017 GTG verletzt, welche die Deklarationslimiten mit der Trennung der Warenfl\u00fcsse und dem Vermeiden von Verunreinigungen verkn\u00fcpft (Gesetz: 0,9 Prozent gleich Notfall; FAL: 0,9 Prozent gleich Normalfall)?</p><p>4. Saatgut ohne oder mit geringsten Anteilen an GVO ist zentral, um die Koexistenz umzusetzen. Plant der Bundesrat Massnahmen, um die Saatgutzucht und Vermehrung zu sch\u00fctzen?</p><p>5. Gem\u00e4ss Artikel\u00a06 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0e GTG darf eine Gentechpflanze nur in Verkehr gebracht werden, wenn belegt ist, dass sie sich oder ihre Eigenschaften nicht in unerw\u00fcnschter Weise verbreiten. Ist der Bundesrat der Meinung, dass in der Schweiz ein Anbau von Gentechraps trotz dieser Bestimmung erlaubt werden kann?</p><p>6. In der Studie der FAL Reckenholz ist Biolandbau kein Thema, obwohl jeder neunte Bauer in der Schweiz diese Produktionsweise betreibt und dabei der gentechnikfreie Anbau wie das Saatgut essenziell wichtig sind. Wie beurteilt der Bundesrat dieses \"Ausblenden\" an einer eidgen\u00f6ssischen Forschungsanstalt, die f\u00fcr Agrar\u00f6kologie einerseits und f\u00fcr alle Produktionsweisen andererseits da sein sollte?</p>","ReasonText":"<p>Die Schlussfolgerungen der FAL-Studie gehen an den biologischen, landwirtschaftlichen und \u00f6konomischen Realit\u00e4ten vorbei. Die FAL hat die Fragen nach dem Nutzen, den Zielen, Kosten, Risiken und Nebenwirkungen der Koexistenz ausgeblendet. Die Distanzempfehlungen der FAL sind k\u00fcrzer als bei fast allen anderen relevanten Publikationen. Zudem sind diese Abst\u00e4nde f\u00fcr eine zul\u00e4ssige Verunreinigung von 0,5 Prozent festgelegt, was einer schleichenden Kontamination gentechfreier Produkte gleichkommt. GVO-haltige Ernten d\u00fcrfen an den Sammelstellen verd\u00fcnnt werden. Im Saatgut d\u00fcrfen 0,5 Prozent GVO enthalten sein (die Bauern kennen den Wert nicht, da die Kennzeichnung erst \u00fcber 0,5 Prozent erfolgt) und durch Einkreuzung sind weitere 0,5 Prozent toleriert, was einer Summe von 1 Prozent entspricht und damit \u00fcber der Deklarationslimite liegt.</p><p>Die Distanzregelung f\u00fcr Raps widerspricht wissenschaftlicher Information \u00fcber das Auskreuzungsverhalten von Raps. Zudem wird sich Gentechraps wegen der \u00dcberlebensf\u00e4higkeit der Samen und dem starken Durchwuchsverhalten anreichern und verbreiten, was als zus\u00e4tzliche Einkreuzungsquelle unberechenbar wird. Koexistenz verursacht selbst bei kleinen Abst\u00e4nden Kosten. Das l\u00e4sst sich auch aus der FAL-Studie ableiten. Es f\u00e4llt ein Mehraufwand f\u00fcr die Landwirte durch Planung, Absprachen, Reinigung von gemeinsam genutzten Maschinen, Analysen an und, allenfalls werden Investitionen f\u00fcr neue Bauten notwendig.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Mit dem Erlass des Gentechnikgesetzes hat das Parlament bewusst auf ein Verbot des Umganges mit GVO in der Umwelt verzichtet und stattdessen Instrumente und Rahmenbedingungen zum Schutz der Produktion ohne Gentechnik, die eine Koexistenz erm\u00f6glichen sollen, gesetzlich verankert. Die Pflicht zur Warenflusstrennung und Kennzeichnung von GVO in der gesamten Warenkette von der Saatgutproduktion bis zum verkaufsfertigen Erzeugnis sind wichtige Elemente zum Schutz der Produktion ohne Gentechnik und f\u00fcr die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Koexistenzbestimmungen regeln nur den Aspekt des gleichzeitigen Anbaus von gentechnisch und nicht gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen und haben zum Schutz der Produktion ohne Gentechnik beizutragen.</p><p>2. Die FAL erhielt vom Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft den Auftrag zu pr\u00fcfen, ob eine Koexistenz von landwirtschaftlichen Anbausystemen mit und ohne Gentechnik, auf der Basis der bestehenden wissenschaftlichen Kenntnisse, in der Schweiz innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen technisch m\u00f6glich ist. In der FAL-Studie wurde nicht auf zus\u00e4tzliche Fragen im Zusammenhang mit dem Biolandbau eingegangen. Sie weist aber auf bereits bestehende Studien zu diesen Aspekten hin. Die FAL-Studie ist daher als ein Beitrag unter vielen f\u00fcr die Diskussion der Ausgestaltung zuk\u00fcnftiger Koexistenzmassnahmen anzusehen. Im Rahmen der Anh\u00f6rung zum Entwurf der Koexistenzverordnung und der Freisetzungsverordnung, die in Vorbereitung sind, werden alle interessierten Kreise die Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen.</p><p>3. Gem\u00e4ss geltendem Recht m\u00fcssen Erzeugnisse nicht gekennzeichnet werden, wenn der GVO-Anteil weniger als 0,9 Prozent betr\u00e4gt und geeignete Massnahmen gegen unerw\u00fcnschte GVO-Verunreinigungen ergriffen worden sind. Fehlen solche Massnahmen, so kann bei Lebens- und Futtermitteln nicht von unerw\u00fcnschten GVO-Verunreinigungen gesprochen werden. Die FAL-Studie zeigt, dass in der landwirtschaftlichen Produktion zahlreiche M\u00f6glichkeiten zur Verunreinigung durch GVO bestehen und diese je nach Kulturpflanzenart einen unterschiedlichen Beitrag zur Verunreinigung leisten. Sie schl\u00e4gt zur Reduzierung spezifischer GVO-Verunreinigungsm\u00f6glichkeiten entsprechende Massnahmen vor. Der Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent wird nicht als Normalfall, sondern als Orientierungshilfe bei der Analyse von Koexistenzmassnahmen herangezogen. Als eine von vielen Massnahmen in der gesamten Warenkette wird ein Zielwert f\u00fcr die Fremdbest\u00e4ubung nicht gentechnisch ver\u00e4nderter Pflanzen durch gentechnisch ver\u00e4nderte Pflanzen vorgeschlagen. Am Rand eines Feldes, bebaut mit nicht gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen, darf als Ziel die Verunreinigung mit GVO durch Fremdbest\u00e4ugung 0,5 Prozent nicht \u00fcbersteigen. Innerhalb eines Feldes nimmt mit zunehmender Distanz zur Pollenquelle, vom Feldrand zur Feldmitte hin, die Fremdbest\u00e4ubungsrate schnell ab. Neueste Zahlen der ETH Z\u00fcrich zeigen, dass bei einer maximalen Fremdbest\u00e4ubung von 0,5 Prozent am Feldrand mit einer durchschnittlichen GVO-Verunreinigung in der gesamten Maisparzelle von 0,02 bis 0,2 Prozent zu rechnen ist.</p><p>4. Die Saatgutproduktion unterliegt in der Schweiz den strengen Regeln der Saatgutzertifizierung, wie sie in der Saat- und Pflanzgut-Verordnung des EVD detailliert geregelt sind. Diese Regeln gew\u00e4hrleisten heute und in Zukunft eine hohe Sortenreinheit des Saatgutes mit oder ohne Produktion von GVO in der Schweiz.</p><p>5. Wer eine gentechnisch ver\u00e4nderte Pflanze in der Schweiz in Verkehr bringen will, muss darlegen, dass der Schutz von Mensch, Tier und der Umwelt gew\u00e4hrleistet wird. Der Bundesrat hat nicht die Absicht, eine generell abstrakte Regelung f\u00fcr die Zulassung von gentechnisch ver\u00e4ndertem Raps aus Umweltgr\u00fcnden zu erlassen. Die entsprechenden Umweltaspekte werden auch beim Raps im Rahmen des Bewilligungsverfahrens gepr\u00fcft werden.</p><p>6. Die FAL-Studie zur Koexistenz orientierte sich an dem rechtlich definierten Kennzeichnungsschwellenwert f\u00fcr Lebens- und Futtermittel, der f\u00fcr alle Landbauformen G\u00fcltigkeit hat.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1127433600000)\/","SubmittedBy":"Graf Maya","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1182470400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779235805457)\/","SubmissionDate":"\/Date(1118880000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}