{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053330,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053330,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053330,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053330,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053330,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053330,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053330,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053330,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053330,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053330,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053330,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053330,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053330,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053330,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053330,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053330,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053330,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053330,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3330","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Quellensteuer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich fordere den Bundesrat auf, dem Parlament einen Bericht \u00fcber die Einf\u00fchrung einer Quellensteuer f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen (mit drei Besteuerungsstufen) sowie f\u00fcr Lotterie- und Wettgewinne zu unterbreiten.</p><p>Der Bericht soll die Vor- und Nachteile dieses Besteuerungssystems im europ\u00e4ischen Vergleich, die Auswirkungen auf den Steuerbetrug, auf die \u00f6ffentlichen Haushalte und auf den inl\u00e4ndischen Konsum darlegen.</p><p>Er soll ausserdem darstellen, wie sich ein solcher Systemwechsel auf die unterschiedliche Steuerbelastung auf kantonaler und kommunaler Ebene auswirken w\u00fcrde.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In der Schweiz \u00fcberweisen die Steuerzahlenden die geschuldeten Einkommensteuern grunds\u00e4tzlich vollumf\u00e4nglich direkt an ihre Steuerbeh\u00f6rde. Eine Lohnabzugssteuer, wie sie im Ausland \u00fcblich ist, kennen wir grunds\u00e4tzlich nicht. Die schweizerische Steuerbezugsordnung hat eine lange Tradition und beruht auf unserem sehr f\u00f6deralistisch ausgestalteten Steuersystem.</p><p>Die im DBG und StHG sowie in den kantonalen Steuergesetzen vorgesehene Quellensteuer auf dem Erwerbseinkommen ist die grosse Ausnahme. Sie muss von den Arbeitgebern abgezogen werden, welche daf\u00fcr eine Bezugsprovision erhalten. Der Quellenbesteuerung unterliegen grunds\u00e4tzlich ausl\u00e4ndische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung.</p><p>\u00dcbersteigt das Bruttoeinkommen des an der Quelle besteuerten Arbeitnehmers 120'000 Franken pro Jahr, so erfolgt eine nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung. Ebenso werden \u00fcbrige Eink\u00fcnfte der steuerpflichtigen Person, wie z.B. Verm\u00f6gensertr\u00e4ge, im ordentlichen Verfahren veranlagt und die Steuern entsprechend bezogen.</p><p>Die Vor- und Nachteile einer Besteuerung der Lohneinkommen an der Quelle sind bekannt. Daher er\u00fcbrigt sich die Erarbeitung eines Berichtes:</p><p>Nachteilig w\u00e4re eine solche Quellensteuer in erster Linie f\u00fcr die Wirtschaft. Der zus\u00e4tzliche administrative Aufwand w\u00e4re f\u00fcr alle Unternehmen, vom Kleinst- bis zum Grossbetrieb, betr\u00e4chtlich. Gleiches gilt f\u00fcr die Steuerzahlenden und f\u00fcr die Verwaltung namentlich in F\u00e4llen, in denen Arbeitsort und Wohnsitz nicht im selben Kanton sind. Hinzu kommt, dass f\u00fcr \u00fcbrige Eink\u00fcnfte und f\u00fcr das Verm\u00f6gen so oder so j\u00e4hrlich eine Steuererkl\u00e4rung auszuf\u00fcllen und eine ordentliche Veranlagung sowie das Inkasso durchzuf\u00fchren w\u00e4ren.</p><p>Vorteilhaft w\u00e4re eine solche Quellenbesteuerung aus der Sicht des Steuerinkassos, wobei anzumerken ist, dass die Verluste f\u00fcr den Fiskus in diesem Bereich sehr klein sind und ebenso bei einer Quellenbesteuerung vorkommen k\u00f6nnten. Auch f\u00fcr Steuerzahlende, welche im gleichen Kanton arbeiten und wohnen, und die kaum \u00fcbrige Eink\u00fcnfte haben, k\u00f6nnte eine Lohnabzugssteuer als vorteilhaft empfunden werden.</p><p>Wegen der ausgepr\u00e4gt f\u00f6deralistischen Steuerordnung in der Schweiz kann ein Vergleich mit dem Ausland immer nur sehr beschr\u00e4nkt aussagekr\u00e4ftig sein. Auch Aussagen \u00fcber Auswirkungen auf den \u00f6ffentlichen Haushalt und auf den Konsum sind schwierig zu machen. Feststehen d\u00fcrfte, dass bei der Einf\u00fchrung einer generellen Lohnabzugssteuer speziell in der \u00dcbergangsphase f\u00fcr Steuerzahlende, Arbeitgeber und Verwaltung verschiedene Probleme zu meistern w\u00e4ren. Heikel w\u00e4re die Situation namentlich f\u00fcr Steuerzahlende, die mit ihren Zahlungen an den Fiskus notorisch im R\u00fcckstand sind.</p><p>Die Einf\u00fchrung einer generellen Quellensteuer auf Lohneink\u00fcnften d\u00fcrfte kaum Auswirkungen auf den Steuerbetrug haben. In diesem Bereich ist das Betrugspotential vergleichsweise gering.</p><p>F\u00fcr Lotteriegewinne sieht die in Ausarbeitung befindliche Botschaft zur Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung sowie zur Vereinfachung der Steuerverfahren (\"Entr\u00fcmpelungsgesetz\") eine Quellenbesteuerung vor.</p><p>Der Bundesrat hat Anfang 2005 seine Absicht bekundet, grundlegende langfristige Reformen des Steuersystems anzugehen und verschiedene Reformoptionen zu untersuchen. Auf der Basis dieser Untersuchungen ist in einem nachfolgenden Schritt auch die M\u00f6glichkeit der Einf\u00fchrung alternativer Bezugssysteme wie etwa einer Quellensteuer zu pr\u00fcfen.</p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat der Meinung, dass sich die Erarbeitung eines speziellen Berichts zur Frage der generellen Einf\u00fchrung einer Quellensteuer f\u00fcr Lohneink\u00fcnfte er\u00fcbrigt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1128038400000)\/","SubmittedBy":"Zisyadis Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1182470400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690530510307)\/","SubmissionDate":"\/Date(1118880000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}