{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053345,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053345,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053345,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053345,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053345,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053345,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053345,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053345,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053345,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053345,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053345,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053345,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053345,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053345,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053345,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053345,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053345,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053345,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3345","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Zivilschutz. Keine kantonale Schattenbuchhaltung mehr","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen einer Teilrevision der Bundesverordnung \u00fcber den Zivilschutz (ZSV; SR 520.11) Artikel\u00a022 Absatz\u00a02 aufzuheben oder im Sinne der nachstehenden Begr\u00fcndung anzupassen.</p>","ReasonText":"<p>Heute m\u00fcssen die Kantone gest\u00fctzt auf Artikel\u00a022 Absatz\u00a02 ZSV \u00fcber die verf\u00fcgten und verwendeten Zivilschutzersatzbeitr\u00e4ge eine Kontrolle f\u00fchren. Die zust\u00e4ndigen Gemeinden d\u00fcrfen die Mittel nur verwenden, wenn sie vom Kanton freigegeben werden.</p><p>Die Aufhebung der Kontroll- und Freigabepflicht durch die Kantone liegt im Interesse schlanker Verwaltungsabl\u00e4ufe. Die Gemeinden sind durchaus in der Lage, die Verwendung der Ersatzbeitr\u00e4ge in eigener Verantwortung und in \u00dcbereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen wahrzunehmen. Die Kontrolle der Verwendung der Ersatzbeitr\u00e4ge und die Freigabe der Mittel durch die Kantone lassen sich nur noch aus historischer Sicht erkl\u00e4ren. Heute sind diese Vorgaben \u00fcberholt. Urspr\u00fcnglich waren die Mittel ausschliesslich f\u00fcr den Bau von \u00f6ffentlichen Schutzr\u00e4umen und Zivilschutzanlagen vorgesehen. Vor dem Wechsel von der Beitragsfinanzierung zur Zust\u00e4ndigkeitsfinanzierung waren die Interessen des Bundes und des Kantons viel unmittelbarer betroffen, da die ausgewiesenen Ersatzbeitr\u00e4ge von der beitragsberechtigten Bausumme in Abzug gebracht wurden. Heute liegt die Verantwortung f\u00fcr die Abdeckung des Schutzplatzdefizits allein bei den Gemeinden, w\u00e4hrend Organisationsbauten durch den Bund finanziert werden. Sofern die bauliche Zivilschutzinfrastruktur vollst\u00e4ndig erstellt ist, k\u00f6nnen die Ersatzbeitr\u00e4ge auch f\u00fcr weitere Zivilschutzmassnahmen eingesetzt werden. Sofern noch Beitr\u00e4ge f\u00fcr \u00f6ffentliche Schutzr\u00e4ume eingestellt werden m\u00fcssen, kann doch zumindest der ungebundene Anteil f\u00fcr die Finanzierung anderer Zivilschutzprojekte verwendet werden.</p><p>In der Praxis f\u00fchrt diese Lockerung der Zweckbestimmung dazu, dass sich die kantonalen Instanzen losgel\u00f6st von bewilligungspflichtigen Bauprojekten vermehrt mit Gesuchen um Freigabe von Kleinstbetr\u00e4gen herumschlagen m\u00fcssen. Der administrative Aufwand rechtfertigt den Nutzen in keiner Art und Weise. Ohne dass die Zweckbestimmungen dieser Spezialfinanzierung infrage gestellt wird, k\u00f6nnen die Gemeinden selbstst\u00e4ndig beurteilen, ob f\u00fcr ein Projekt Mittel aus dem Ersatzbeitragsfonds eingesetzt werden d\u00fcrfen.</p><p>Im gr\u00f6sseren Kontext betrachtet, sind Spezialfinanzierungen auf kommunaler Ebene nichts Aussergew\u00f6hnliches. So f\u00fchren die Gemeinden im ganzen Bereich der Ver- und Entsorgung Spezialfinanzierungen. Auch bei den Feuerwehrersatzabgaben f\u00fchren die Gemeinden Spezialfinanzierungen. Hier obliegt den Kantonen keine Pflicht, entsprechende \"Schattenbuchhaltungen\" zu f\u00fchren. Deshalb l\u00e4sst sich eine kantonale Schattenbuchhaltung f\u00fcr den Sonderfall \"Zivilschutzersatzbeitr\u00e4ge\" nicht l\u00e4nger rechtfertigen. Im Rahmen der Revision der Gemeinderechnung d\u00fcrften missbr\u00e4uchliche Verwendungen rasch zutage treten. Zudem muss die Gemeinderechnung vielerorts noch bei einer kantonalen Beh\u00f6rde zur Pr\u00fcfung eingereicht werden, womit eine doppelte Kontrolle gew\u00e4hrleistet ist. Die \u00dcbertragung der Verantwortung auf die Gemeinde steht durchaus im Einklang mit dem Grundsatz, dass diese auf ihrem Gebiet die Verantwortung f\u00fcr die Einsatzbereitschaft im Hinblick auf Katastrophen und Notlagen umfassend tr\u00e4gt. Mit einer \u00c4nderung von Artikel\u00a022 Absatz\u00a02 ZSV kann b\u00fcrokratischer Leerlauf vermieden werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a047 Absatz\u00a01 des Bev\u00f6lkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG; SR 520.1) vom 4. Oktober 2002 steuern die Kantone nach Vorgaben des Bundes den Schutzraumbau. Erstellen die Hauseigent\u00fcmer und -eigent\u00fcmerinnen keinen privaten Schutzraum, so haben sie nach Absatz\u00a02 des gleichen Artikels einen Ersatzbeitrag zu entrichten. Dieser dient in erster Linie der Finanzierung der \u00f6ffentlichen Schutzr\u00e4ume der Gemeinden. Sind alle Schutzr\u00e4ume erstellt oder ist deren Finanzierung vollumf\u00e4nglich mit Ersatzbeitr\u00e4gen sichergestellt, so k\u00f6nnen die verbleibenden Ersatzbeitr\u00e4ge f\u00fcr weitere Zivilschutzmassnahmen - insbesondere auch f\u00fcr Unterhalt und Werterhaltung - verwendet werden.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a047 Absatz\u00a05 BZG sind die Ersatzbeitr\u00e4ge grunds\u00e4tzlich im Eigentum jener Gemeinden, in denen sie geleistet wurden. Mit einer Aufhebung von Artikel\u00a022 Absatz\u00a02 der Zivilschutzverordnung (ZSV; SR 520.11) vom 5. Dezember 2003 w\u00fcrde der Kanton die \u00dcbersicht \u00fcber die vorhandenen Ersatzbeitr\u00e4ge in seinem Gebiet verlieren. Damit w\u00e4ren einerseits der Einsatz bzw. der Abbau der vorhandenen Ersatzbeitr\u00e4ge und andererseits die Garantie f\u00fcr eine rechtm\u00e4ssige Verwendung nicht mehr sichergestellt. Der zweite Satz in Absatz\u00a05 von Artikel\u00a047 BZG wurde aus einer \u00e4hnlichen \u00dcberlegung heraus w\u00e4hrend der Behandlung des Gesetzes im Parlament eingef\u00fcgt. So k\u00f6nnen vorhandene Ersatzbeitr\u00e4ge in Kantonen, die den Zivilschutz regionalisiert oder kantonalisiert haben, an den Kanton zur\u00fcckgef\u00fchrt werden.</p><p>In der Absicht, den Kantonen auch weiterhin die \u00dcbersicht \u00fcber die vorhandenen Ersatzbeitr\u00e4ge zu erm\u00f6glichen, lehnt der Bundesrat eine Aufhebung von Absatz\u00a02 in Artikel\u00a022 ZSV ab. Hingegen ist er bereit, bei der n\u00e4chsten Revision der ZSV durch eine Neuformulierung dieses Absatzes im Sinne des Motion\u00e4rs den Kantonen die M\u00f6glichkeit zu geben, die Verwaltung und Verwendung der Ersatzbeitr\u00e4ge nach ihren eigenen Bed\u00fcrfnissen zu regeln.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1126656000000)\/","SubmittedBy":"Amstutz Adrian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690534242260)\/","SubmissionDate":"\/Date(1118880000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}