{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053377,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053377,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053377,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053377,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053377,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053377,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053377,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053377,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053377,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053377,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053377,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053377,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053377,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053377,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053377,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053377,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053377,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053377,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3377","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Zivildienst. Abgabepflicht f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Einsatzbetriebe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, entsprechend dem Beschwerdeentscheid der Reko EVD vom 20. Mai 2005 sowie entsprechend seiner Botschaft zu Artikel\u00a046 Absatz\u00a03 des Bundesgesetzes \u00fcber den zivilen Ersatzdienst (ZDG) vom 22. Juni 1994 die Verordnung \u00fcber den zivilen Ersatzdienst so zu \u00e4ndern, dass alle Einsatzbetriebe von der Abgabepflicht befreit werden, die sich \u00fcberwiegend \u00fcber Subventionen oder Spenden Dritter finanzieren.</p>","ReasonText":"<p>Mit Beschwerdeentscheid vom 20. Mai 2005 (5B/2004-8) hat die Reko EVD entschieden, dass die Vollzugsstelle Zivildienst die Abgabebefreiung eines Einsatzbetriebes nicht per se verneinen darf, sondern in gesetzeskonformer Anwendung von Artikel\u00a046 Absatz\u00a03 ZDG (SR 824.0) die Abgabebefreiung jeweils umfassend pr\u00fcfen muss.</p><p>Aus diesem Entscheid ergibt sich weiter, dass Artikel\u00a096 Absatz\u00a02 der ausf\u00fchrenden Verordnung (SR 824.01) insofern anzupassen ist, als dass gemeinn\u00fctzige oder vorwiegend durch \u00f6ffentliche Subventionen finanzierte Einsatzbetriebe, an deren Mitwirkung im Vollzug ein Interesse besteht, zu befreien sind, wenn diese sonst nicht in der Lage w\u00e4ren, Zivildienst leistende Personen zu besch\u00e4ftigen.</p><p>Diese Kriterien jeweils durch die Vollzugsstelle Zivildienst allj\u00e4hrlich \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen, f\u00fchrt zu einem unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Aufwand. Er kann stark massiv reduziert werden, wenn die bundesr\u00e4tliche Botschaft zu Artikel\u00a046 Absatz\u00a03 ZDG (BBl 1994 1609, S. 1693) umgesetzt w\u00fcrde und alle Einsatzbetriebe, welche diese Kriterien erf\u00fcllen, pauschal befreit w\u00fcrden, wie dies vor Erlass der entsprechenden Verordnung der FalI war. Es ist wenig sinnvoll, Einsatzbetriebe, welche ihre Lohnaufwendungen als Subventionen von der \u00f6ffentlichen Hand erhalten (weil sie eine Aufgabe erledigen, welche im \u00f6ffentlichen Interesse liegt), einen Teil dieser Subventionen wieder an den Bund abf\u00fchren. Dies f\u00fchrt dazu, dass beispielsweise die Stadt Bern \u00fcber einen Einsatzbetrieb Zahlungen an den Bund abgibt.</p><p>Wo durch den Einsatz von Zivildienstleistenden tats\u00e4chlich ein wirtschaftlicher Mehrwert erzielt werden kann, soll auch weiterhin eine Abgabe geschuldet sein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a046 des Bundesgesetzes \u00fcber den zivilen Ersatzdienst (ZDG) statuiert grunds\u00e4tzlich eine Abgabepflicht f\u00fcr alle Einsatzbetriebe, die zivildienstleistende Personen besch\u00e4ftigen, als Ausgleich f\u00fcr die erhaltene Arbeitskraft. Gleichzeitig erlaubt diese Bestimmung generelle und individuelle Ausnahmen. In der Einf\u00fchrungsphase des Zivildienstes wurde von der Abgabepflicht nur zur\u00fcckhaltend Gebrauch gemacht, einerseits weil damals die Arbeitsmarktlage ung\u00fcnstig war und andererseits weil unklar war, ob f\u00fcr den Vollzug \u00fcberhaupt gen\u00fcgend Einsatzbetriebe zu gewinnen waren. Aus diesem Grund wurden Einsatzbetriebe, welche ihren Finanzbedarf \u00fcberwiegend mit Subventionen der \u00f6ffentlichen Hand oder Spenden Dritter deckten, von der Abgabepflicht befreit (Art. 96 Abs. 2 Bst. c der alten Verordnung \u00fcber den zivilen Ersatzdienst, ZDV; AS 1996 2711, aufgehoben per 1. Januar 2004).</p><p>Die Erfahrungen im Vollzug haben gezeigt, dass das Angebot an Zivildienstpl\u00e4tzen die Nachfrage \u00fcbersteigt. Generelle Ausnahmen von der Abgabepflicht gem\u00e4ss Artikel\u00a046 Absatz\u00a02 ZDG, begr\u00fcndet durch den Arbeitsmarkt oder die Wirtschaftslage, sind heute nicht gerechtfertigt. Auch von den individuellen Ausnahmen (Art. 46 Abs. 3 ZDG) soll nur noch wenig Gebrauch gemacht werden: Einerseits hat sich die Finanzlage des Bundes verschlechtert. Andererseits wurden Einsatzbetriebe mit Subventionen bisher zu Unrecht beg\u00fcnstigt. Dass diese Betriebe nun der Abgabepflicht unterstellt werden, h\u00e4ngt mit der Gleichbehandlung und der Aufhebung einer Doppelsubventionierung zusammen. Denn die bisherige Praxis der Befreiung von der Abgabepflicht von Einsatzbetrieben, die ihren Finanzbedarf \u00fcberwiegend mit Subventionen der \u00f6ffentlichen Hand deckten, stellte eine Doppelsubventionierung dar (Subvention plus g\u00fcnstige Arbeitskraft), welche mit dem Subventionsgesetz (SR 616.1) nicht vereinbar war.</p><p>Die Rekurskommission EVD hat im Entscheid vom 20. Mai 2005 die Vollzugsstelle f\u00fcr den Zivildienst insbesondere angewiesen, die Kriterien, die sie bei der Einsch\u00e4tzung des \"besonderen Interesses an der Mitwirkung von Einsatzbetrieben im Vollzug\" (Art. 46 Abs. 3 ZDG) anwendet, transparent zu machen. Eine Aufforderung zur \u00c4nderung der ZDV hat die Rekurskommission EVD nicht ausgesprochen, und eine solche Aufforderung kann auch nicht in den Entscheid hineininterpretiert werden. Es wurde lediglich eine ungen\u00fcgende Aus\u00fcbung des der Vollzugsstelle f\u00fcr den Zivildienst einger\u00e4umten Ermessens im Einzelfall ger\u00fcgt.</p><p>Artikel\u00a046 Absatz\u00a03 ZDG stellt die Kompetenz zur Gew\u00e4hrung von individuellen Ausnahmen ausdr\u00fccklich ins Ermessen der Vollzugsstelle f\u00fcr den Zivildienst. Diese \u00fcbt ihr Ermessen pflichtgem\u00e4ss, rechtlich korrekt und den Prinzipien der Rechtsgleichheit entsprechend aus. \u00dcberpr\u00fcfungen der Abgabepflicht werden nicht j\u00e4hrlich vorgenommen, sondern auf Gesuch eines Einsatzbetriebes hin. Jede andere L\u00f6sung verursacht einen nicht tragbaren Verwaltungsaufwand.</p><p>Einsatzbetriebe bezahlen zivildienstleistenden Personen eine Entsch\u00e4digung von rund 40 Franken pro Diensttag f\u00fcr Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleider und Wegkosten. Hinzu kommt eine Abgabe, welche mit Blick auf die Gesamtbelastung des Einsatzbetriebes nicht zu hoch angesetzt werden kann (minimal 8 Franken pro Tag und h\u00f6chstens 25 Prozent des orts- und berufs\u00fcblichen Bruttolohnes, zudem wird w\u00e4hrend den ersten 26 Tagen eines Einsatzes nur die halbe Abgabe geschuldet). Daher ist es auch mit \u00f6ffentlichen Mitteln subventionierten Einsatzbetrieben zumutbar, eine Abgabe zu entrichten. Ein g\u00e4nzlicher Verzicht auf die Abgabe ist aus den eingangs erw\u00e4hnten Gr\u00fcnden abzulehnen. Gleiches gilt f\u00fcr eine Abgabe nach Massgabe eines tats\u00e4chlich erzielten wirtschaftlichen Mehrwertes. Ein solches Kriterium w\u00fcrde unz\u00e4hlige aufwendige, regelm\u00e4ssig zu wiederholende Erhebungen nach sich ziehen, welche die Kapazit\u00e4ten der Vollzugsstelle f\u00fcr den Zivildienst bei weitem \u00fcbersteigen, und w\u00fcrde infolge der Schwierigkeit der Messung eines wirtschaftlichen Nutzens zwangsl\u00e4ufig oft zu ungenauen und stossenden Ergebnissen f\u00fchren.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1125446400000)\/","SubmittedBy":"Lang Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236572030)\/","SubmissionDate":"\/Date(1118880000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}