{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053395,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053395,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053395,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053395,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053395,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053395,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053395,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053395,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053395,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053395,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053395,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053395,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053395,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053395,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053395,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053395,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053395,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053395,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3395","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Pr\u00fcfung einer Einf\u00fchrung der Haushaltbesteuerung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat soll im Rahmen der bevorstehenden Neuauflage einer Steuervorlage f\u00fcr die Ehe- und Familienbesteuerung bei der Einkommensbesteuerung von nat\u00fcrlichen Personen bei der Bemessung des steuerbaren Einkommens den Wechsel zum Steuersubjekt \"Haushalt\" bzw. \"Haushaltgesamteinkommen\" anstelle des Steuersubjektes Einzelperson bzw. Ehepaar pr\u00fcfen.</p>","ReasonText":"<p>Beim Bund, den Kantonen und den Gemeinden gilt nach wie vor richtigerweise das Prinzip der Einkommensbesteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit. In den letzten etwa zwanzig Jahren hat in unserem Land der Anteil an Haushalten mit mehr als einem Einkommen stark zugenommen. Alle Mitglieder eines Mehrfacheinkommenshaushaltes bzw. einer solchen Wohngemeinschaft profitieren von der wirtschaftlichen St\u00e4rke eines solchen Haushaltes bei Miet- und Zinskosten, Kosten f\u00fcr Heizung, Warmwasser, Taxen und Abgaben f\u00fcr Elektrizit\u00e4t, Kehricht, Abwasser usw. Um die Grundprinzipien der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit und der Steuergerechtigkeit zu respektieren, ist es heute angezeigt, bei der Einkommensbesteuerung von nat\u00fcrlichen Personen anstelle der Einzelperson oder des Ehepaares den Haushalt als Steuersubjekt zu betrachten. Analog w\u00e4re dies auch angezeigt beim Bezug von Sozialleistungen, Arbeitslosenentsch\u00e4digungen usw. Seit Jahren wurde die l\u00e4ngst f\u00e4llige und auch vom Bundesgericht verlangte Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren gegen\u00fcber den Konkubinatspaaren aus verschiedenen Gr\u00fcnden nicht realisiert. Neben Steuersplitting und der administrativ aufwendigen Einzelpersonenbesteuerung zur Erreichung der Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren w\u00e4re die Einf\u00fchrung der Besteuerung auf der Basis des Haushalteinkommens eine pr\u00fcfenswerte Alternative. Diese w\u00fcrde zudem zu Steuermehrertr\u00e4gen f\u00fchren. Die bestehenden Steuererkl\u00e4rungen k\u00f6nnten beibehalten werden. Notwendig w\u00e4re lediglich bei den Personalien eine zus\u00e4tzliche Zeile mit der Angabe betreffend Haushaltzugeh\u00f6rigkeit. Als Haushaltbezeichnung w\u00e4re z. B. der Name des Unterzeichners bzw. der Unterzeichner des Mietvertrages oder des Besitzers zu w\u00e4hlen. Diese h\u00e4tten bei Bedarf eventuell eine Meldepflicht der steuerpflichtigen Haushaltmitglieder gegen\u00fcber den Steuer\u00e4mtern. Jede steuerpflichtige Person eines Haushaltes w\u00fcrde - wie bisher - ihre eigene Steuererkl\u00e4rung ausf\u00fcllen, lediglich mit der zus\u00e4tzlichen Haushaltbezeichnung. Die Einkommensbesteuerung erfolgt auf der Totalsumme der steuerbaren Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden steuerpflichtigen Erwerbst\u00e4tigen. Jede und jeder Steuerpflichtige m\u00fcsste auf seinem pers\u00f6nlichen Einkommensanteil am Haushalteinkommen proportional seine Einkommenssteuern bezahlen, allerdings auf der Progressionsstufe des Haushaltgesamteinkommens. Die Besteuerung der Verm\u00f6gen w\u00e4re von der Haushaltbesteuerung der Einkommen nicht betroffen und w\u00fcrde wie bisher erfolgen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im geltenden Recht ist die direkte Steuer als Subjektsteuer ausgestaltet; sie nimmt auf die steuerpflichtige Person Bezug. Deshalb wird grunds\u00e4tzlich jede nat\u00fcrliche Person individuell veranlagt. Ehegatten sind zwei eigenst\u00e4ndige Steuersubjekte, doch werden sie gemeinsam veranlagt. Ihre Einkommen und Verm\u00f6gen (sowie die Verm\u00f6gensertr\u00e4ge und Verm\u00f6gen ihrer minderj\u00e4hrigen Kinder) werden zusammengerechnet. Es besteht eine Solidarhaftung f\u00fcr die Steuern. Dieses System rechtfertigt sich aufgrund der Betrachtung der Ehegatten als rechtliche und wirtschaftliche Einheit. Eine solche bilden sie, solange sie eine gemeinsame Mittelverwendung haben.</p><p>Das Postulat scheint darauf abzuzielen, die \u00fcberf\u00e4llige Abschaffung der sogenannten \"Heiratsstrafe\" zu realisieren. Dabei sollen aber offenbar nicht die Ehepaare entlastet, sondern andere Lebensgemeinschaften st\u00e4rker belastet werden. Der Bundesrat hat am 23. September 2005 beschlossen, eine Sofortmassnahme zur Milderung der Diskriminierung von Zweiverdienerehepaaren in die Vernehmlassung zu schicken. Ausserdem darf sicher gesagt werden, dass mittelfristig eher zu einem \u00dcbergang zur Individualbesteuerung als zu einer umfassenden Zusammenveranlagung im Sinne des Postulates tendiert wird. Somit ist anzunehmen, dass der Vorschlag der Haushaltbesteuerung politisch wenig Chancen h\u00e4tte.</p><p>Rechtliche und praktische Probleme verhindern ausserdem die Umsetzung des Postulates: Die Bundesverfassung verlangt eine Besteuerung, welche sich nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit richtet. Die Haushaltbesteuerung wendet jedoch den Satz des Haushalteinkommens auf das Einkommen der einzelnen steuerpflichtigen Personen an. Durch den Progressionseffekt w\u00e4re die Steuer nicht mehr der Finanzkraft der einzelnen Person angepasst, was sich als verfassungswidrig erweisen w\u00fcrde. Im Gegensatz zu den Ehepaaren stellen die Bewohner eines Haushaltes rechtlich meist keine vergleichbare Gemeinschaft dar und haben oft auch keine wesentliche gemeinsame Mittelverwendung und Verpflichtungen. </p><p>Da die H\u00f6he der Steuer von den Faktoren der \u00fcbrigen Bewohner abh\u00e4ngig ist, m\u00fcsste im Weiteren der steuerpflichtigen Person Einblick in die Steuerdaten der Mitbewohner gegeben werden. Es versteht sich von selbst, dass dies problematisch w\u00e4re.</p><p>Veranlagungen k\u00f6nnten schliesslich nur bei Vorhandensein der Steuererkl\u00e4rungen aller Mitbewohner erfolgen. Das Fehlen einer Steuererkl\u00e4rung w\u00fcrde die definitive Veranlagung der \u00fcbrigen Bewohner mindestens verz\u00f6gern, ebenso allf\u00e4llige Rechtsmittelverfahren. Der zus\u00e4tzliche administrative Aufwand w\u00e4re f\u00fcr die Steuerzahlenden und f\u00fcr die Verwaltung zweifellos enorm hoch. Das Steuerrecht w\u00fcrde \u00fcberdies komplizierter.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1128038400000)\/","SubmittedBy":"W\u00e4fler Markus","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191257060873)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106063680)\/","SubmissionDate":"\/Date(1118880000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}