{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053397,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053397,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053397,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053397,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053397,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053397,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053397,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053397,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053397,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053397,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053397,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053397,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053397,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053397,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053397,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053397,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053397,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053397,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3397","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Transport- oder Umweltabgabe via Mehrwertsteuer statt LSVA","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat soll die Einf\u00fchrung einer WTO-konformen Transport- oder Umweltabgabe in Form eines Mehrwertsteuerzuschlages auf importierten Produkten und Dienstleistungen als Ersatz f\u00fcr die LSVA-Abgaben auf den Binnentransporten in der Schweiz pr\u00fcfen.</p><p>Eine solche Transport- oder Umweltabgabe w\u00fcrde f\u00fcr G\u00fcter und Dienstleistungen mit Ursprung in der Schweiz null bzw. den MehrwertsteuerNormalsteuersatz betragen. F\u00fcr G\u00fcter und Dienstleistungen mit Ursprung in der EU w\u00e4re er z. B. auf +0,5 bis einmal den Mehrwertsteuer-Normalsteuersatz zu setzen und f\u00fcr G\u00fcter und Dienstleistungen ausserhalb der EU z. B. auf +1 bis zweimal den Mehrwertsteuer-Normalsteuersatz festzulegen. Der Ertrag dieser Zuschl\u00e4ge w\u00fcrde in die allgemeine Bundeskasse fliessen. Als Kompensation w\u00e4re die LSVA f\u00fcr Binnentransporte innerhalb der Schweiz aufzuheben. Die LSVA w\u00e4re nur noch f\u00fcr die Transittransporte in der bisherigen Form zu belassen, um den erw\u00fcnschten Verlagerungseffekt auf die Bahn zu f\u00f6rdern. Eine solche Transport- oder Umweltabgabe h\u00e4tte mit Blick auf Erd\u00f6lprodukte g\u00fcnstige Wirkung auf die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien (z. B. Wasser, Holz, Biomasse, Sonne, Wind usw.).</p>","ReasonText":"<p>Eine Belastung von G\u00fctern und Dienstleistungen mit einer Transport- und Umweltabgabe in Form eines Mehrwertsteueraufschlages als Ersatz f\u00fcr die LSVA f\u00fcr den schweizerischen Binnentransport w\u00fcrde bei entsprechender Staffelung der Ans\u00e4tze f\u00fcr die Schweiz, die EU und die \u00fcbrige Welt die Attraktivit\u00e4t einheimischer Produkte und Produktionsstandorte f\u00f6rdern und einen Anreiz f\u00fcr die Herstellung oder Veredelung von Produkten in der Schweiz geben. Schweizer Produkte und Dienstleistungen w\u00fcrden attraktiver, und unsinnige Hin- und Hertransporte f\u00fcr Produktveredelungsschritte in ganz Europa w\u00fcrden zugunsten der inl\u00e4ndischen Wirtschaft verteuert. Die Erhebung dieser Abgabe k\u00f6nnte via bestehende Infrastrukturen \u00fcber die Mehrwertsteuerabrechnungen durch die Zollverwaltung und die entsprechenden Mehrwertsteuer-Vollzugsstellen erfolgen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Postulat beauftragt den Bundesrat, die Einf\u00fchrung einer WTO-konformen Transport-/Umweltabgabe in Form eines Mehrwertsteuerzuschlages auf importierten Produkten und Dienstleistungen als Ersatz f\u00fcr die leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) auf den Binnentransporten in der Schweiz zu pr\u00fcfen.</p><p>Die Einf\u00fchrung der LSVA war angesichts der Bedeutung der Transitachsen durch die Schweiz nur in Abstimmung mit den anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern m\u00f6glich. Mit dem bilateralen Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft \u00fcber den G\u00fcter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (Landverkehrsabkommen) anerkannte die EU die schweizerische Verkehrspolitik und die Geb\u00fchrenregelungen im Strassenverkehr. Das Abkommen erlaubt die Umsetzung einer mit der EU koordinierten Bahnreform, die Entwicklung der Infrastruktur (Neat plus Zubringer) und die Erhebung der LSVA. Mit deren Einf\u00fchrung im Jahre 2001 konnte der alpenquerende Schwerverkehr stabilisiert und sogar reduziert werden (2000-2004: minus 10,6 Prozent).</p><p>Das Abkommen vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) beinhaltet in Anhang 1 A das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (Gatt) vom 30. Oktober 1947. In Artikel III ist das Prinzip der Gleichbehandlung importierter Erzeugnisse mit Inlandwaren in Bezug auf die Besteuerung und andere gesetzliche Bestimmungen fest verankert. Das Abkommen untersagt den Vertragspartnern die direkte oder indirekte Belastung eingef\u00fchrter Erzeugnisse mit irgendwie gearteten Steuern oder anderen Abgaben, welche h\u00f6her sind als diejenigen, die gleichartige Erzeugnisse einheimischen Ursprungs direkt oder indirekt belasten. Das gleiche Prinzip ist in Artikel\u00a018 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 22. Juli 1972 (Freihandelsabkommen) verankert. Ferner verbietet Artikel\u00a032 des Landverkehrsabkommens Schweiz/EG jede direkte oder indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangeh\u00f6rigkeit des Verkehrsunternehmers, des Zulassungsortes des Fahrzeuges oder des Herkunfts- bzw. Bestimmungsortes der Bef\u00f6rderung.</p><p>Ein Mehrwertsteuerzuschlag auf importierten Produkten und Dienstleistungen als Ersatz f\u00fcr die LSVA auf den Binnentransporten w\u00e4re mit keinem der erw\u00e4hnten Abkommen vereinbar. Ebenso steht es mit den relevanten Bestimmungen der Bundesverfassung (Art. 84, 85 und 130 BV) im Widerspruch. Der Vorschlag widerspricht auch dem im Mehrwertsteuergesetz (Art. 1 Abs. 2) verankerten Grundsatz der Wettbewerbsneutralit\u00e4t. Insofern, als mehrwertsteuerpflichtige registrierte Unternehmen die Einfuhren t\u00e4tigen, steht ihnen der bedingte Vorsteuerabzug zu, auch in Bezug auf den vorgeschlagenen Mehrwertsteuerzuschlag. Die Erhebung eines Mehrwertsteuerzuschlages auf importierten Produkten und Dienstleistungen w\u00fcrde durch den Vorsteuerabzug wieder neutralisiert. Ausgleichende Einnahmen k\u00f6nnten also nur beschr\u00e4nkt generiert werden. Eine L\u00f6sung, die den steuerpflichtigen Importeuren nur den Vorsteuerabzug bei der Einfuhrsteuer zum Normalsatz erlaubt, nicht aber den Abzug des allf\u00e4lligen Mehrwertsteuerzuschlages, st\u00fcnde zudem v\u00f6llig ausserhalb des Mehrwertsteuersystems. Damit w\u00fcrde auch ein Vorsteuerabzug erheblich komplizierter. Ziel von Bundesrat und Parlament ist gem\u00e4ss Bericht des Bundesrates \"Zehn Jahre Mehrwertsteuer\" indessen das Gegenteil: die Mehrwertsteuer zu vereinfachen. Von der LSVA-Befreiung der Binnentransporte w\u00fcrden ausschliesslich die schweizerischen Transportunternehmungen profitieren, da nach den geltenden Bestimmungen nur diese solche Transporte \u00fcberhaupt durchf\u00fchren d\u00fcrfen. Somit w\u00fcrde der Vorschlag insgesamt zu einer ausgepr\u00e4gten Ungleichbehandlung ausl\u00e4ndischer Wirtschaftsbeteiligter f\u00fchren.</p><p>Eine Anpassung der aufgez\u00e4hlten Bestimmungen w\u00e4re weder mehrheitsf\u00e4hig noch f\u00fcr unsere Handelspartner akzeptabel.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1127433600000)\/","SubmittedBy":"W\u00e4fler Markus","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1128684157097)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690537387687)\/","SubmissionDate":"\/Date(1118880000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Verkehr"}}