{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053408,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053408,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053408,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053408,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053408,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053408,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053408,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053408,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053408,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053408,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053408,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053408,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053408,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053408,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053408,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053408,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053408,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053408,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3408","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Transparenz \u00fcber staatliche Beihilfen in Form von kantonalen Steuererleichterungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament einen Bericht zu unterbreiten, der \u00fcber die staatlichen Beihilfen der Kantone in Form von Steuererleichterungen an Unternehmungen und Private Auskunft gibt. Der Bericht soll insbesondere \u00fcber die folgenden Punkte Aufschluss erteilen: </p><p>- die Kantone, die Steuererleichterungen f\u00fcr Unternehmen und allenfalls Private kennen;</p><p>- das Ausmass dieser Steuererleichterungen;</p><p>- die allf\u00e4llige zeitliche Befristung dieser staatlichen Sonderbehandlung;</p><p>- Bedingungen, die an die Gew\u00e4hrung der steuerlichen Vorzugsbehandlung gekn\u00fcpft sind;</p><p>- die Auswirkung dieser Steuererleichterungen auf die Einnahmen der direkten Bundessteuer.</p>","ReasonText":"<p>\u00dcber die Auswirkungen der Steuerkonkurrenz zwischen den Kantonen kann man geteilter Meinung sein. Fest steht, dass zumindest Transparenz dar\u00fcber bestehen sollte, in welchem Umfang solche Steuererleichterungen gew\u00e4hrt werden, was f\u00fcr Auswirkungen sie auf die Einnahmen des Bundes haben und ob sie den gew\u00fcnschten volkswirtschaftlichen Effekt haben. Bereits im Rahmen der letzten Legislatur diskutierte die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben aufgrund einer parlamentarischen Initiative die Forderung nach Transparenz von staatlichen Beihilfen (vgl. Gesch\u00e4ft Nr. 99.466, parlamentarische Initiative \"Meldepflicht f\u00fcr staatliche Beihilfen\"). Bereits in der damaligen Beratung wurde klar, dass zumindest \u00fcber die Steuererleichterungen, die die Kantone gew\u00e4hren, Transparenz bestehen sollte, da die Kantone bei fehlender Transparenz von den privaten Unternehmen gegeneinander ausgespielt werden k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit dem Anliegen, Transparenz \u00fcber staatliche Beihilfen in Form von kantonalen Steuererleichterungen zu schaffen, hatte sich der Nationalrat bereits am 4. Oktober 2000 anl\u00e4sslich der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer 99.466, \"Meldepflicht f\u00fcr staatliche Beihilfen\", auseinander zu setzen. Entgegen den Ausf\u00fchrungen in der Begr\u00fcndung des Postulates war es damals nicht der Wille des Nationalrates oder seiner Kommission, in Sachen Transparenz dieser Beihilfen weiter zu gehen, als es heute gest\u00fctzt auf internationale Abkommen bereits erforderlich ist. Die parlamentarische Initiative wurde vom Nationalrat abgelehnt. Wohl ist die Einf\u00fchrung einer gesetzlichen Meldepflicht, wie dies die parlamentarische Initiative vorsah, nicht das Gleiche wie der im vorliegenden Postulat verlangte Bericht. Auf den konkreten Fall der kantonalen Steuererleichterungen bezogen ergibt sich allerdings das gleiche Resultat. Verschiedene Versuche der Bundesverwaltung, durch einfache Anfrage bei den Kantonen quantifizierte Aufschl\u00fcsse \u00fcber von ihnen autonom gew\u00e4hrte Steuererleichterungen zu erhalten, f\u00fchrten bislang zu keinen brauchbaren R\u00fcckmeldungen. Mithin ist ohne gesetzliche Meldepflicht das Anliegen des Postulates nicht zu erf\u00fcllen. Der Bundesrat beantragt folglich Ablehnung des Postulates, weil ihm im Lichte der geltenden f\u00f6derativen Kompetenzaufteilung die Mittel zu dessen Erf\u00fcllung fehlen.</p><p>Zu weiteren im Postulat aufgeworfenen Fragen kann wie folgt Stellung genommen werden:</p><p>Gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) k\u00f6nnen die Kantone auf dem Wege der Gesetzgebung f\u00fcr Unternehmen, die neu er\u00f6ffnet werden und dem wirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen, f\u00fcr das Gr\u00fcndungsjahr und die neun folgenden Jahre Steuererleichterungen vorsehen. Eine wesentliche \u00c4nderung der betrieblichen T\u00e4tigkeit kann einer Neugr\u00fcndung gleichgestellt werden. Diese Erleichterungen sind je nach Kanton unterschiedlich:</p><p>- Eine totale oder teilweise Steuerbefreiung mit zeitlicher Begrenzung (auf h\u00f6chstens zehn Jahre) kennen die Kantone BE, ZH, UR, SZ, OW, NW, AR, AI, SG, TG, SH und GE, im Weiteren auch die Kantone LU, GL, ZG, FR, SO, BS, GR, AG, TI, VD, VS, NE und JU, wo aber die Steuererleichterung nicht nur neu er\u00f6ffneten, sondern auch bereits ans\u00e4ssigen Unternehmen gew\u00e4hrt werden kann, deren betriebliche T\u00e4tigkeit wesentlich ge\u00e4ndert wird oder die neue Produktionszweige aufnehmen;</p><p>- BL begrenzt seine Steuererleichterungen auf sieben Jahre.</p><p>Konsolidierte Angaben zur Nutzung dieser Instrumente liegen - wie ausgef\u00fchrt - nicht vor. Die nach kantonalem Recht gew\u00e4hrten Steuererleichterungen haben auf die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer keine Auswirkungen.</p><p>Auf Bundesebene besteht die M\u00f6glichkeit, im Rahmen des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1995 \u00fcber wirtschaftliche Erneuerungsgebiete Erleichterungen bei der direkten Bundessteuer zu gew\u00e4hren. Analoge Regelungen sind im Bundesgesetz \u00fcber Risikokapitalgesellschaften vorgesehen (SR 642.15). Nach Artikel\u00a09 der Verordnung vom 10. Juni 1996 (SR 951.931) sind die Kantone gehalten, die nicht eingeforderten Steuerbetr\u00e4ge dem Bund mitzuteilen. Dabei kommt - nach Massgabe der regionalwirtschaftlichen Bedeutung des Vorhabens - ein Unternehmen nur in den Genuss von solchen Erleichterungen, sofern der betreffende Kanton diese ebenfalls gew\u00e4hrt. Die Steuererleichterungen des Bundes entsprechen nach Art, Umfang und Dauer also h\u00f6chstens denjenigen, die der betreffende Kanton dem Unternehmen gew\u00e4hrt. Der Beschluss war k\u00fcrzlich Gegenstand einer Evaluation, die dessen einzelne Elemente im Rahmen der Arbeiten zur neuen Regionalpolitik untersuchte (1).</p><p></p><p>(1) Vergleiche: http://www.seco.admin.ch/imperia/md/content/standortfoerderung/unternehmenundfinanzierung/29.pdf</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1126656000000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236740117)\/","SubmissionDate":"\/Date(1118966400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}