{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053444,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053444,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053444,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053444,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053444,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053444,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053444,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053444,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053444,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053444,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053444,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053444,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053444,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053444,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053444,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053444,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053444,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053444,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3444","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine Beschaffung von Waffen mit Streumunition","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Waffen mit Streumunition stellen eine Gefahr f\u00fcr die Zivilbev\u00f6lkerung dar, wenn sie beim Aufprall auf den Boden nicht sofort explodieren. Zurzeit laufen Verhandlungen mit dem Ziel, den Geltungsbereich des Ottawa-\u00dcbereinkommens auf diese Waffen auszudehnen. Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. mit dem gutem Beispiel voranzugehen, indem er aufh\u00f6rt, Geschosse mit Submunition f\u00fcr 12-cm-Minenwerfer, 15,5-cm-Artilleriemunition und weitere Waffen mit Submunition zu beschaffen, die man zu Recht mit Antipersonenminen vergleicht;</p><p>2. solche Waffen so zu beseitigen, dass die Umwelt nicht darunter zu leiden hat;</p><p>3. im Hinblick auf die Aufnahme dieser Waffen ins Ottawa-\u00dcbereinkommen eine Vorreiterrolle zu spielen.</p>","ReasonText":"<p>Das \u00dcbereinkommen vom 18. September 1997 \u00fcber das Verbot von Antipersonenminen (Ottawa-\u00dcbereinkommen), das die Schweiz ratifiziert hat, bezweckt, menschliches Leiden und Verluste von Menschenleben, die durch diese Minen verursacht werden, zu beenden. Das IKRK bezeichnet Streubomben und nicht explodierte Submunition als ein Element dieses Problems. Handicap International f\u00fcgt hinzu, Streubomben stellten nach den Antipersonenminen eindeutig die gr\u00f6sste Gefahr dar. Das Problem h\u00e4ngt vor allem damit zusammen, dass sehr viele dieser Bomben beim Aufschlag auf dem Boden nicht explodieren; bez\u00fcglich ihrer Gef\u00e4hrlichkeit f\u00fcr die Zivilbev\u00f6lkerung sind sie deshalb in jeder Hinsicht mit Antipersonenminen vergleichbar.</p><p>In seiner Botschaft vom 3. Juli 2001 (R\u00fcstungsprogramm 2001) hatte der Bundesrat versichert, bei den von der Schweizer Armee beschafften Waffen gebe es keine Blindg\u00e4nger im Einsatzraum. Leider widersprechen die Tatsachen diesen sch\u00f6nen theoretischen Erkl\u00e4rungen. Denn der Prozentsatz von Blindg\u00e4ngern ist im Ernstfall offenbar viel h\u00f6her. Beispielsweise sch\u00e4tzt die britische Organisation Mine Advisory Group, die in Nordirak t\u00e4tig ist, dass lediglich 25 Prozent der von den amerikanischen Streitkr\u00e4ften im Irakkrieg abgeworfenen Streubomben explodiert sind, und dies trotz einem angeblich \"perfektionierten\" Selbstzerst\u00f6rungsmechanismus. 75 Prozent dieser Bomben sind also \u00fcbrig geblieben und bedrohen die Zivilbev\u00f6lkerung. In Kosovo sch\u00e4tzt die Uno den Anteil der Blindg\u00e4nger auf 10 Prozent.</p><p>Das \u00dcbereinkommen \u00fcber das Verbot von Antipersonenminen verbietet diese Art von Streumunition zwar noch nicht; es ist aber eindeutig, dass diese dem Geist des \u00dcbereinkommens, das die Zivilbev\u00f6lkerung sch\u00fctzen will, widerspricht. So hat das IKRK in einer im Jahre 2000 ver\u00f6ffentlichten Studie festgestellt, dass Streubomben zusammen mit den Antipersonenminen die meisten Todesf\u00e4lle und Verletzungen verursachen (auf jeden der beiden Waffentypen entfallen 36 Prozent der Unf\u00e4lle).</p><p>Deshalb sollte der Bundesrat den Ankauf dieser Waffen einstellen und sich daf\u00fcr einsetzen, dass sie - ohne Beeintr\u00e4chtigung unserer Umwelt und unserer Seen - zerst\u00f6rt werden!</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Waffen mit explosiver Submunition sind milit\u00e4risch von erheblichem Nutzen. Abgefeuerte, aber nicht explodierte Submunition (explosive Kriegsmunitionsr\u00fcckst\u00e4nde) k\u00f6nnen jedoch schwerwiegende humanit\u00e4re Probleme verursachen. Dieser Problematik begegnet der Bundesrat durch Massnahmen auf nationaler wie auf internationaler Ebene. Er bem\u00fcht sich dabei, im internationalen Kontext nach akzeptablen L\u00f6sungen zu suchen, welche sowohl den humanit\u00e4ren Anforderungen als auch den sicherheitspolitischen Aspekten gleichermassen Rechnung tragen.</p><p>Zu den einzelnen Punkten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Verbesserte klassische Munition, darunter die Submunition, gewinnt zunehmend an Bedeutung, da sie eine unverzichtbare Feuerunterst\u00fctzung mit weniger personellem und materiellem Aufwand sicherstellt. Die Schweizer Armee verf\u00fcgt \u00fcber Artillerie-Kanistergeschosse des Typs 88, 88/89, 90 und 98 f\u00fcr die Panzerhaubitzen mit Kaliber 15,5 Zentimeter und die 12-Zentimeter-Minenwerfer. Aus diesem Grund m\u00fcssen entsprechende Beschaffungen weiterhin m\u00f6glich sein. Die Zuverl\u00e4ssigkeit der Schweizer Munition ist dank eines Doppelz\u00fcnders sehr hoch. Aufgrund des ersten Z\u00fcnders explodieren 98 Prozent der eingesetzten Submunition. Durch den zweiten Z\u00fcnder bleibt schliesslich nur ein Promille der eingesetzten Submunition in Form gef\u00e4hrlicher Blindg\u00e4nger liegen. Dies reduziert erheblich die Unfallgefahr. Mit diesen technischen Vorkehrungen wird den humanit\u00e4ren Bedenken Rechnung getragen.</p><p>2. Die Vernichtung von Munition im VBS entspricht den geltenden Normen. Die Munition wird in ihre Komponenten zerlegt und rezykliert. Dabei wird der Sprengstoff so behandelt, dass er wieder verwertbar ist. Die nicht rezyklierbaren Komponenten durchlaufen einen umweltgerechten Entsorgungsprozess, welcher von der Ruag durchgef\u00fchrt wird.</p><p>3. Die Problematik der Submunition ist Gegenstand von Verhandlungen auf der Grundlage des Rahmen\u00fcbereinkommens \u00fcber konventionelle Waffen von 1980. Am 28. November 2003 verabschiedeten die Vertragsstaaten des Rahmen\u00fcbereinkommens das Protokoll \u00fcber explosive Kriegsmunitionsr\u00fcckst\u00e4nde (Protokoll V). Es enth\u00e4lt eine R\u00e4umungspflicht f\u00fcr Staaten in Bezug auf Gebiete unter ihrer Kontrolle, in welchen sich explosive Kriegsmunitionsr\u00fcckst\u00e4nde befinden, sowie eine Pflicht des Verwenders dieser explosiven Munition zur technischen, finanziellen oder personellen Hilfe bei der R\u00e4umung. Der Bundesrat hat vor kurzem beschlossen, das Protokoll V unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung zu ratifizieren und den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten. Das Protokoll V enth\u00e4lt jedoch weder ein Verbot noch eine weitergehende Einschr\u00e4nkung des Einsatzes von Submunition. Die Vertragsstaaten des Rahmen\u00fcbereinkommens haben deshalb eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich \u00fcber das Protokoll V hinaus mit der Thematik explosiver Kriegsmunitionsr\u00fcckst\u00e4nde befasst. Die Schweiz unterst\u00fctzt diesen Prozess aktiv. Unter anderem lancierte sie eine Initiative zugunsten technischer Pr\u00e4ventionsmassnahmen zur Verbesserung der Zuverl\u00e4ssigkeit von Submunition. Sie war auch Mitinitiatorin einer multilateralen Er\u00f6rterung der anwendbaren humanit\u00e4r-v\u00f6lkerrechtlichen Prinzipien.</p><p>Das Ottawa-\u00dcbereinkommen (\u00dcbereinkommen \u00fcber das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Personenminen und \u00fcber deren Vernichtung von 1997) hingegen ist nicht auf Submunition anwendbar. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Neuverhandlung zur Ausweitung des Vertragsgegenstandes zurzeit nicht sinnvoll w\u00e4re, da sie die universelle Anwendbarkeit des Abkommens gef\u00e4hrden k\u00f6nnte. Zun\u00e4chst sollten deshalb alle Verbesserungsm\u00f6glichkeiten im Rahmen von Verhandlungen \u00fcber konventionelle Waffen ausgesch\u00f6pft werden.</p><p>Der Bundesrat wird weiterhin die internationalen Bem\u00fchungen in diesem Bereich unterst\u00fctzen. Er ist auch bereit, seine aktuelle Politik zu \u00fcberpr\u00fcfen, falls dies die internationalen politischen Entwicklungen erfordern w\u00fcrden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1126656000000)\/","SubmittedBy":"Bernasconi Maria","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690538976633)\/","SubmissionDate":"\/Date(1118966400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4708,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}