{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053499,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053499,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053499,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053499,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053499,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053499,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053499,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053499,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053499,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053499,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053499,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053499,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053499,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053499,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053499,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053499,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053499,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053499,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3499","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einheitliche Luftreinhaltevorschriften in der ganzen Schweiz. Keine unn\u00f6tigen Wettbewerbsverzerrungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Regelung auszuarbeiten, die einen einheitlichen Vollzug der Luftreinhaltevorschriften in der ganzen Schweiz sicherstellt. Zudem hat er die geltenden Vorschriften aufgrund der bisherigen Erfahrungen auf ihre Praxistauglichkeit hin zu \u00fcberpr\u00fcfen und wo n\u00f6tig anzupassen.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss der heutigen Umweltschutzgesetzgebung k\u00f6nnen die Kantone die Vorschriften des Bundesrechtes versch\u00e4rfen. Dies f\u00fchrt im Binnenmarkt Schweiz zu Wettbewerbsverzerrungen, welche die Produktionskosten unn\u00f6tig in die H\u00f6he treiben, das Wirtschaftswachstum beeintr\u00e4chtigen und damit die Attraktivit\u00e4t des Wirtschaftsstandortes Schweiz schw\u00e4chen. Diese Gesetzgebung schafft Wettbewerbsverzerrungen zwischen den kantonalen M\u00e4rkten und unterminiert die mit der Revision des Binnenmarktgesetzes (BMG) verfolgten Ziele. Die Luftreinhaltepolitik muss ganzheitlich betrachtet und nicht innerhalb unseres kleinen Landes fraktioniert werden.</p><p>Der bei der Einf\u00fchrung der Partikelfilterpflicht gew\u00e4hlte \"end of pipe\"-Ansatz ist unrationell und in jeder Hinsicht kostspielig. Mit einem eidgen\u00f6ssischen Erlass, der analog zur Katalysatoreinf\u00fchrung bei den Personenwagen die Ausr\u00fcstung der Dieselmotoren mit Partikelfiltern vor Inbetriebnahme verlangt, kann ein landesweit einheitlicher Vollzug gew\u00e4hrleistet werden. Die Partikelfilterpflicht soll bez\u00fcglich Motorenleistungen und Zeitpunkt der Inkraftsetzung entsprechend den technischen M\u00f6glichkeiten und der wirtschaftlichen Tragbarkeit gestaffelt eingef\u00fchrt werden.</p><p>Dass die Motion in die richtige Richtung zielt, zeigen mehrere Beispiele von Kantonen, in welchen das Parlament solche \u00fcber das Bundesrecht hinausgehende Vorschriften wieder annulliert bzw. entsprechende Vorst\u00f6sse als erheblich erkl\u00e4rt hat (Kantone Nidwalden und Schwyz). Gleichzeitig muss festgestellt werden, dass die Mehrheit der Kantone der Umsetzung der Baurichtlinie Luft noch wenig Bedeutung beimisst. Diese unbefriedigende Situation kann nicht l\u00e4nger akzeptiert werden. Die anzustrebende einheitliche L\u00f6sung soll zudem in \u00dcbereinstimmung mit den Vorschriften und Vollzugsbestimmungen in der EU stehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt sind die Qualit\u00e4tsanforderungen an die Luft in der ganzen Schweiz einheitlich geregelt (mit den Immissionsgrenzwerten in der Luftreinhalte-Verordnung). Ebenso gelten in der ganzen Schweiz einheitliche Vorschriften \u00fcber die vorsorgliche Emissionsbegrenzung bei station\u00e4ren Anlagen und Motorfahrzeugen.</p><p>Es gibt allerdings Gebiete, in welchen die Immissionsgrenzwerte \u00fcberschritten sind, obwohl alle Anlagen den Anforderungen an die vorsorgliche Emissionsbegrenzung entsprechen (Belastungsgebiete). Tragen mehrere Quellen zur \u00dcberschreitung eines Immissionsgrenzwertes bei, was die Regel ist, sind die Kantone verpflichtet, f\u00fcr diese Gebiete einen Massnahmenplan auszuarbeiten. Dieser Plan kann die bundesweiten Emissionsbegrenzungen versch\u00e4rfen oder zus\u00e4tzliche Massnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffe einf\u00fchren. Damit k\u00f6nnen massgeschneiderte L\u00f6sungen zur Sanierung lokaler Belastungsgebiete erreicht werden. Es w\u00e4re z. B. ineffizient, die Anforderungen an die Emissionsbegrenzung gesamtschweizerisch zu versch\u00e4rfen, um ein lokales Problem in einer st\u00e4dtischen Agglomeration zu l\u00f6sen.</p><p>Dieses zweistufige Konzept der Luftreinhaltung wird auch in anderen Staaten sowie von der EU (Richtlinie 1996/62/EG Art. 8) verfolgt.</p><p>Gem\u00e4ss Bundesverfassung obliegt der Vollzug des Luftreinhalterechtes den Kantonen (Art. 74 Abs 3 BV). Der Bund nimmt dabei eine Aufsichts- und Koordinationsfunktion wahr (Art. 38 USG). Nur in den vom Gesetz ausdr\u00fccklich vorbehaltenen F\u00e4llen ist der Bund selber f\u00fcr den Vollzug zust\u00e4ndig, so z. B. bei Eisenbahnen oder Flugpl\u00e4tzen. Gem\u00e4ss Artikel\u00a046 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung bel\u00e4sst der Bund den Kantonen beim Vollzug m\u00f6glichst grosse Gestaltungsfreiheit und tr\u00e4gt den kantonalen Besonderheiten Rechnung.</p><p>Der Bund sorgt im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion f\u00fcr eine Vereinheitlichung des Vollzuges des Luftreinhalterechtes, indem er Richtlinien und Empfehlungen erl\u00e4sst und auf diese Weise mithilft, unerw\u00fcnschte Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren.</p><p>Bevor eine bundesweit g\u00fcltige Emissionsbegrenzung vorgeschrieben wird, f\u00fchrt der Bund jeweils eine Anh\u00f6rung bei den Kantonen und den betroffenen Kreisen durch. Diese Anh\u00f6rung ist ein wichtiger Test f\u00fcr die Praxistauglichkeit.</p><p>Bez\u00fcglich der Ausr\u00fcstung von Dieselpersonenwagen mit Partikelfiltern teilt der Bundesrat die Haltung des Motion\u00e4rs, dass eine bundesweite L\u00f6sung analog zur Einf\u00fchrung des Katalysators einen landesweit einheitlichen Vollzug verst\u00e4rken kann. Nachdem sich der Bundesrat gegen eine differenzierte Ausgestaltung der Automobilsteuer ausgesprochen hat, pr\u00fcft das UVEK eine entsprechende Vorlage.</p><p>Mit Bezug auf die Baurichtlinie, welche der Motion\u00e4r ebenfalls in der Begr\u00fcndung seines Vorstosses angesprochen hat, kann auf die Antwort des Bundesrates auf die Motion Hutter (04.3035) verwiesen werden.</p><p>Die heutige Regelung des Vollzuges auf dem Gebiet der Luftreinhaltung entspricht dem f\u00f6deralistischen Aufbau der Schweiz. Der Bundesrat erkennt deshalb keinen Bedarf f\u00fcr die vom Motion\u00e4r postulierte Neuordnung.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1134086400000)\/","SubmittedBy":"Jenny This","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244160000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1750809401160)\/","SubmissionDate":"\/Date(1127692800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4709,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}