{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053554,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053554,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053554,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053554,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053554,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053554,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053554,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053554,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053554,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053554,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053554,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053554,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053554,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053554,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053554,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053554,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053554,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053554,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3554","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Grossraubtiermanagement. Verwirrender Vorstoss der Schweiz bei der Berner Konvention","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im September 2004 beantragte der Bundesrat dem St\u00e4ndigen Ausschuss der Berner Konvention, den Wolf aus Anhang II (streng gesch\u00fctzte Tierarten) der Berner Konvention zu streichen und neu in den Anhang III (gesch\u00fctzte Tierarten) aufzunehmen. Der st\u00e4ndige Ausschuss der Berner Konvention hat den Entscheid \u00fcber diesen Antrag vertagt. Es ist aber absehbar, dass der Antrag der Schweiz aus folgenden Gr\u00fcnden nicht erfolgreich sein wird:</p><p>Die Einstufung des Wolfes als streng gesch\u00fctzte Tierart in der Berner Konvention war eine erfolgreiche Massnahme. Die Wolfsbest\u00e4nde konnten sich in zahlreichen L\u00e4ndern erholen, und die Tierart hat sich ausgebreitet. Der strenge Schutz des Wolfes hat sich bew\u00e4hrt. Er l\u00e4sst \u00fcbrigens auch gen\u00fcgend Spielraum, um Konflikte mit der Kleinviehhaltung zu l\u00f6sen.</p><p>In der EU-Flora- und -Fauna-Habitatrichtlinie, Anhang IV, wird der Wolf denn auch als streng gesch\u00fctzte Tierart von gemeinschaftlichem Interesse aufgef\u00fchrt (mit Ausnahmen f\u00fcr einzelne Regionen der EU). Die Streichung des Wolfes aus Anhang II der Berner Konvention w\u00fcrde somit eine Differenz zum EU-Recht schaffen.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Aus welchem Grund h\u00e4lt er den Antrag zur R\u00fcckstufung des Schutzes des Wolfes aufrecht?</p><p>2. Der Antrag der Schweiz ist der erste Antrag f\u00fcr die R\u00fcckstufung einer Tierart in der Geschichte der Berner Konvention \u00fcberhaupt. Droht damit die Schweiz nicht ein erfolgreiches, von ihr initiiertes internationales Abkommen zu schw\u00e4chen?</p><p>3. Der Schweizer Antrag kommt von einem wohlhabenden Land, welches heute einen Wolfsbestand von lediglich zwei bis drei Exemplaren aufweist. Weniger wohlhabende Staaten mit grossen Best\u00e4nden wie Rum\u00e4nien, Estland, Portugal oder Griechenland haben weder einen Vorbehalt gegen den Schutz des Wolfes angemeldet noch jemals entsprechende R\u00fcckstufungsantr\u00e4ge gestellt. Schadet der schweizerische R\u00fcckstufungsantrag nicht dem internationalen Ansehen unseres Landes?</p><p>4. Der B\u00e4r figuriert in der Berner Konvention ebenso wie der Wolf in der Kategorie \"streng gesch\u00fctzt\". Muss damit gerechnet werden, dass nach dem Auftauchen eines B\u00e4ren in der Schweiz der Bundesrat nun auch f\u00fcr diese Tierart eine Schw\u00e4chung des internationalen Schutzes verlangt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Heute erlaubt die Berner Konvention lediglich ausnahmsweise den Abschuss von einzelnen, Schaden stiftenden W\u00f6lfen (Art. 9). Gem\u00e4ss Artikel\u00a09 w\u00e4re es nicht m\u00f6glich, die dereinst vielleicht n\u00f6tigen Reduktionsmassnahmen nach der Etablierung einer Wolfspopulation (Rudel) zu ergreifen. Somit bietet die Berner Konvention zu wenig Handlungsspielraum, um allf\u00e4llige Konflikte mit der Kleinviehhaltung zu minimieren.</p><p>1. Die Motion Maissen 01.3567, \"Erlebnis Natur ohne W\u00f6lfe\", wurde vom Nationalrat am 2. Juni 2003 zur\u00fcckgewiesen, gleichzeitig \u00fcberwies der Rat jedoch das Postulat UREK-N 02.3393, \"Konzept Wolf Schweiz\". Dieses Postulat beauftragt den Bundesrat, den Spielraum der Berner Konvention zugunsten der in betroffenen Gebieten ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung voll auszusch\u00f6pfen. Die Streichung des Wolfes aus Anhang II der \"streng gesch\u00fctzten Arten\" und dessen Auflistung in Anhang III der \"gesch\u00fctzten Arten\" vergr\u00f6ssert den Handlungsspielraum f\u00fcr die Schweiz. Mit der Aufrechterhaltung des Antrages erf\u00fcllt der Bundesrat den Auftrag des Parlamentes.</p><p>2. Nein, es droht keine Schw\u00e4chung des Abkommens. Die Berner Konvention sieht die M\u00f6glichkeit ausdr\u00fccklich vor, Anpassungen und \u00c4nderungen der Anh\u00e4nge vorzunehmen (Art. 17). Mit der angestrebten Anpassung fordert die Schweiz, dass die Berner Konvention der neuen Situation der W\u00f6lfe in Europa anpasst wird und so ein modernes, glaubw\u00fcrdiges und f\u00fcr den Artenschutz wichtiges Vertragswerk bleibt.</p><p>3. Gem\u00e4ss einem vom St\u00e4ndigen Ausschuss der Berner Konvention in Auftrag gegebenen Bericht ist die Rechtslage in den aufgef\u00fchrten L\u00e4ndern wie folgt:</p><p>- Rum\u00e4nien: Seit 1996 eine gesch\u00fctzte Art, es werden aber jedes Jahr Abschussquoten festgelegt.</p><p>- Estland: Der Wolf ist eine jagdbare Art, j\u00e4hrliche Abschussquoten werden festgelegt.</p><p>- Portugal: Seit 1988 eine gesch\u00fctzte Art, jedoch gibt es recht viele illegale Absch\u00fcsse.</p><p>- Griechenland: Seit 1991 ist der Wolf s\u00fcdlich des 39\u00b0 Breitengrades vollst\u00e4ndig gesch\u00fctzt.</p><p>Insbesondere in den L\u00e4ndern Rum\u00e4nien und Estland wird der Wolf aktiv bejagt, wobei die Absch\u00fcsse gegen\u00fcber der Berner Konvention mit dem Artikel\u00a09, der ausnahmsweise zur Schadenverhinderung den Abschuss von Einzeltieren der Arten des Anhangs II erlaubt, begr\u00fcndet werden.</p><p>Im Lichte dieser Situation ist nicht zu bef\u00fcrchten, dass der Antrag dem Ansehen der Schweiz schaden wird.</p><p>4. Im Gegensatz zum Wolf, der sich nat\u00fcrlich \u00fcber den Alpenbogen wie auch im gesamten europ\u00e4ischen Raum ausbreitet und wachsende Bestandeszahlen aufweist, leben verh\u00e4ltnism\u00e4ssig wenige B\u00e4ren in Europa. In Westeuropa leben sie oft in Kleinstpopulationen isoliert voneinander. Um das \u00dcberleben des B\u00e4ren in Westeuropa zu sichern, braucht es unterst\u00fctzende Massnahmen. So gibt es verschiedene aktive Wiederansiedlungsprojekte (\u00d6sterreich, Trentino, Pyren\u00e4en). Mit einer R\u00fcckstufung des Schutzstatus des B\u00e4ren analog zu derjenigen des Wolfes w\u00fcrden solche f\u00fcr den B\u00e4ren \u00fcberlebenswichtige Projekte untergraben. Es wird deswegen keine Schw\u00e4chung des internationalen Schutzes f\u00fcr B\u00e4ren angestrebt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1151452800000)\/","SubmittedBy":"Aeschbacher Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1160143264867)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690495810733)\/","SubmissionDate":"\/Date(1128470400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4709,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}