{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053612,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053612,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053612,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053612,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053612,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053612,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053612,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053612,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053612,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053612,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053612,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053612,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053612,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053612,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053612,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053612,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053612,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053612,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3612","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Vorl\u00e4ufige Aufnahme aller \u00dcberlebenden von Srebrenica","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Entsprechend den Empfehlungen, die das Uno-Hochkommissariat f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (UNHCR) in seinem Bericht vom Januar 2005 ausgesprochen hat, wird der Bundesrat beauftragt, die zwangsweise R\u00fcckschaffung von Staatsangeh\u00f6rigen von Bosnien und Herzegowina einzustellen und ihnen die vorl\u00e4ufige humanit\u00e4re Aufnahme zu gew\u00e4hren. Ganz besonders gilt dies f\u00fcr die \u00dcberlebenden von Draina-Srebrenica, die noch in der Schweiz leben. Dieses Begehren betrifft auch diejenigen Personen, die erst Jahre nach dem Ende des Bosnienkrieges ein Asylgesuch eingereicht haben und die deshalb weder den Fl\u00fcchtlingsstatus erlangen noch von der vorl\u00e4ufigen Aufnahme profitieren konnten.</p>","ReasonText":"<p>Das Bundesamt f\u00fcr Migration hat k\u00fcrzlich verlauten lassen, alle \u00dcberlebenden von Srebrenica h\u00e4tten die vorl\u00e4ufige Aufnahme in der Schweiz erhalten. Diese Aussage trifft auf Personen, die erst nach Kriegsende in unser Land kamen, nicht zu. Wie der Bericht des UNHCR vom Januar 2005 festh\u00e4lt, fliehen nach wie vor zahlreiche Asylsuchende aus Bosnien und Herzegowina - zehn Jahre nach dem Ende des Bosnienkrieges. Bei uns sind viele Bosnierinnen und Bosnier in den letzten f\u00fcnf Jahren eingetroffen, und dies nach mehreren Jahren des internen Exils in der Bosnischen F\u00f6deration. Aus diesem Grund endeten die eingeleiteten Asylverfahren im Allgemeinen mit einem ablehnenden Entscheid, und den betroffenen Familien droht heute die Ausschaffung. Dabei ist ihre Lage h\u00e4ufig ebenso dramatisch und besorgniserregend wie diejenige der Kriegsfl\u00fcchtlinge, die 1995 zu uns kamen.</p><p>Tats\u00e4chlich haben diese Menschen beim Fall von Srebrenica dieselben traumatischen Erfahrungen durchmachen m\u00fcssen. H\u00e4ufig konnten sie nicht ins Ausland ausreisen, weil es ihnen an den n\u00f6tigen Mitteln fehlte oder weil sie hofften, ihre Angeh\u00f6rigen wiederzufinden. Sie liessen sich dann in der Bosnischen F\u00f6deration, im Gebiet von Tuzla, nieder - manchmal in H\u00e4usern, die Serben geh\u00f6rt hatten. Nach einigen sehr prek\u00e4ren Jahren wurden diese Familien ein weiteres Mal vertrieben, vor allem als die ehemaligen serbischen Eigent\u00fcmer zur\u00fcckkehrten und ihre H\u00e4user wieder in Besitz nahmen. Diese zweite Vertreibung hat die traumatischen Erfahrungen noch verschlimmert, Erfahrungen, die sie auch deshalb nicht verdr\u00e4ngen konnten, weil es ihnen an medizinischer Pflege mangelte und weil sich ihnen keinerlei Zukunftsperspektive bot. Der Bericht des UNHCR stellt in diesem Zusammenhang besorgt fest, die Asylgesuche dieser Menschen seien bloss summarisch behandelt worden, und zwar aufgrund der vorgefassten Meinung, dass Bosnien ein sicheres Land sei; den individuellen Situationen habe man nicht Rechnung getragen. Der Bericht f\u00fcgt bei, dass die betroffenen Asylsuchenden nicht in ihr angestammtes Gebiet zur\u00fcckkehren konnten, weil sie damit ein Sicherheitsrisiko eingegangen w\u00e4ren, aber auch wegen ihrer \u00e4usserst traumatischen Erfahrungen im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen oder weil sie sich vor der Verfolgung durch Kriegsverbrecher, die immer noch auf auf freiem Fuss sind, f\u00fcrchteten. Deshalb, so der Bericht, m\u00fcssten die betroffenen Personen weiterhin den Schutz der L\u00e4nder, in die sie geflohen sind, geniessen k\u00f6nnen.</p><p>Die neun Nationalr\u00e4tinnen, die diese Motion unterzeichnet haben, sind im Sommer 2005 nach Bosnien gereist und von dort mit der \u00dcberzeugung zur\u00fcckgekehrt, dass die Schweiz die bosnischen Asylsuchenden nicht zwangsweise ausschaffen darf und dass Bosnien heute - entgegen der Auffassung des Bundesrates - nicht als sicheres Land gelten kann. Auch in dieser Hinsicht gibt der Bericht des UNHCR den Unterzeichnerinnen dieser Motion Recht. Er hebt zwar hervor, dass sich die Sicherheitslage in Bosnien in den letzten drei Jahren erheblich verbessert hat. Er erw\u00e4hnt aber auch eine ganze Reihe von Vorkommnissen gegen\u00fcber zur\u00fcckkehrenden Fl\u00fcchtlingen wie Beschimpfungen, Diebst\u00e4hle, Schl\u00e4ge, ja Gewaltt\u00e4tigkeiten bis hin zum Mord. Der Bericht f\u00fcgt hinzu, dass f\u00fcr diese Menschen die L\u00f6sung der \"Internal Flight Alternative\"(d. h. die R\u00fcckkehr in einen anderen Landesteil) nicht infrage komme, und zwar namentlich wegen der N\u00e4he der Orte, wo sie die schlimmsten Gr\u00e4ueltaten erleben mussten, und vor allem wegen des desolaten Zustandes der Gesundheitsversorgung (\"desolate state of the Health System\").</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bez\u00fcglich der geltenden Praxis bei der Asylgew\u00e4hrung an Asylsuchende aus dem Raum Srebrenica verweist der Bundesrat auf seine Antwort zur Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (01.3646 Minderheit Vermot-Mangold, \u00dcberlebende des Genozids von Srebrenica von 1995). Die Frage der Asylgew\u00e4hrung wird durch das zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) entweder im Rahmen eines einl\u00e4sslich begr\u00fcndeten, materiellen Endentscheides beurteilt oder in Form einer summarisch begr\u00fcndeten Nichteintretensverf\u00fcgung, sofern keine Hinweise auf eine Verfolgung vorliegen (Art. 34 AsylG). Zur Abgrenzung beider Entscheidarten, die selbstredend mit der gleichen rechtlichen Korrektheit und Sorgfalt getroffen werden, besteht eine gefestigte Rechtsprechung der Schweizerischen Asylrekurskommission (EMARK 2003/18 und 2004/35).</p><p>Sind die Voraussetzungen f\u00fcr die Asylgew\u00e4hrung nicht gegeben, pr\u00fcft das BFM in jedem Einzelfall individuell, ob die R\u00fcckkehr nach Bosnien und Herzegowina, gegebenenfalls auch ausserhalb des ehemaligen Wohnortes, zumutbar ist. Der Bundesrat verweist diesbez\u00fcglich auf seine Antwort zur Motion M\u00fcller-Hemmi (04.3031, Bosnien-Herzegowina ist kein sicheres Herkunftsland).</p><p>Gem\u00e4ss Bundesratsbeschluss vom 25. Juni 2003 z\u00e4hlt Bosnien und Herzegowina zu den verfolgungssicheren Staaten. Insoweit in der Motion kritisiert wird, dieser Beschluss sei verfr\u00fcht erfolgt, erinnert der Bundesrat an seine Antwort zur obengenannten Motion M\u00fcller-Hemmi. Erg\u00e4nzend dazu l\u00e4sst sich Folgendes feststellen: Zwischen 1996 und Ende August 2005 sind gem\u00e4ss Statistik des Uno-Hochkommissariates f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (UNHCR) 1 010 114 Fl\u00fcchtlinge und intern Vertriebene zur\u00fcckgekehrt, davon 452 619 in Gebiete, in denen sie zu einer Minderheit geh\u00f6ren. Nachdem bosnische Muslime lange Zeit nur z\u00f6gerlich in die Region um Srebrenica zur\u00fcckkehrten, hat die Anzahl der Minderheitenr\u00fcckkehrer in dieses Gebiet in den letzten Jahren stark zugenommen. Der bereits Ende 2003 substanziell abgeschlossene Eigentumsr\u00fcckgabeprozess hat dazu beigetragen, die Besitzverh\u00e4ltnisse zu kl\u00e4ren und Rechtssicherheit herzustellen. Als Folge eines \u00f6ffentlich ausgestrahlten Videos, in dem Anklage gegen Beteiligte am Genozid von Srebrenica erhoben worden ist, hat auch die \"Republika Srpska\" im Oktober 2005 eine Liste von gegen 20 000 in dieses Ereignis involvierte Personen an das Kriegsverbrechertribunal in Den Haag \u00fcbergeben. Prozesse gegen mutmassliche Kriegsverbrecher k\u00f6nnen seit Anfang 2005 in \u00dcbereinstimmung mit dem Tribunal auch von einer speziellen Kammer des bosnischen Strafgerichtshofes durchgef\u00fchrt werden.</p><p>Im Lichte dieser insgesamt positiven Lageentwicklung besteht kein Anlass, generell auf den Vollzug von Wegweisungen in dieses Land zu verzichten, was \u00fcbrigens vom UNHCR in dem von der Motion\u00e4rin zitierten Bericht auch nicht gefordert wird. Der Bundesrat h\u00e4lt weiterhin an einer differenzierten Praxis und Einzelfallbehandlung fest. Dadurch ist sichergestellt, dass Personen, bei denen die Anordnung des Wegweisungsvollzuges eine unzumutbare H\u00e4rte darstellen w\u00fcrde, aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden vorl\u00e4ufig aufgenommen werden. In diesem Sinne wird dem Grundanliegen der Motion im Rahmen der geltenden Praxis zumindest teilweise Rechnung getragen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1132704000000)\/","SubmittedBy":"Men\u00e9trey-Savary Anne-Catherine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514960260)\/","SubmissionDate":"\/Date(1128556800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4709,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}