{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053661,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053661,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053661,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053661,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053661,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053661,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053661,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053661,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053661,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053661,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053661,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053661,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053661,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053661,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053661,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053661,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053661,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053661,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3661","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Hochwasser Schweiz 2005. Naturgefahren. Folgerungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den Hochwassern in der Schweiz die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie h\u00e4ufig muss in der Schweiz k\u00fcnftig mit vergleichbar extremen Naturereignissen gerechnet werden und was ist in Bezug auf die St\u00e4rke der Ereignisse zu erwarten, die gem\u00e4ss Forschungsergebnissen zunimmt? </p><p>2. Dr\u00e4ngen sich in der Schweiz aufgrund dieser Ereignisse konzeptionelle Anpassungen in Bezug auf den Schutz vor Naturgefahren auf:</p><p>a. beim Hochwasserschutz?</p><p>b. bei anderen Naturgefahren?</p><p>3. Reichen die finanziellen Mittel und die personellen Kapazit\u00e4ten des Bundes und der Kantone aus, um innert n\u00fctzlicher Frist die erforderlichen Schutzmassnahmen zu realisieren?</p><p>4. Gefahrenkarten pro Gemeinde sind eine wichtige Grundlage f\u00fcr nachhaltige Schutzmassnahmen:</p><p>a. In welchen Kantonen bestehen L\u00fccken?</p><p>b. Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um gegebenenfalls die Erarbeitung dieser Grundlagen durch die Kantone zu beschleunigen?</p><p>5. Das Raumplanungsgesetz verpflichtet die Kantone in Artikel\u00a06 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0c, Gefahrenzonen auszuscheiden. Inwieweit tragen diese extremen Ereignissen Rechnung? Ist der Bundesrat bereit, daf\u00fcr zu sorgen, dass die Richtpl\u00e4ne der Kantone im Lichte der neuen Erkenntnisse \u00fcberpr\u00fcft werden?</p><p>6. Was f\u00fcr Massnahmen gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um die Vorhersage, Warnung, Alarmierung und den Schutz der Bev\u00f6lkerung vor extremen Naturereignissen zu verbessern?</p><p>7. Was unternimmt der Bundesrat, um die Bev\u00f6lkerung vor seltenen, aber nicht minder gef\u00e4hrlichen Ereignissen wie Erdbeben zu sch\u00fctzen?</p>","ReasonText":"<p>Die extremen Hochwasser des Sommers 2005 in der Schweiz haben enorme Sch\u00e4den in Milliardenh\u00f6he verursacht und Todesopfer gefordert. F\u00fcr die Bev\u00f6lkerung ist vor allem beunruhigend, dass sich in den letzten Jahrzehnten extreme Naturereignisse h\u00e4ufen und das Ausmass der Sch\u00e4den immer gr\u00f6sser wird. Es besteht auch der Eindruck, dass die Richtpl\u00e4ne der Kantone dieser bedrohlichen Entwicklung zu wenig Rechnung tragen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, zur aktuellen Situation in der Schweiz Stellung zu nehmen; dies in \u00dcberpr\u00fcfung der Antworten zur Interpellation 02.3497, \"Hochwasser. Folgerungen f\u00fcr die Schweiz\", vom 26. September 2002.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Einordnung extremer Naturereignisse wie das Hochwasser von 2005 ist ausserordentlich schwierig. Rein statistisch gesehen treten solch extreme Ereignisse im Durchschnitt einmal innerhalb eines oder mehrerer Jahrhunderte auf, k\u00f6nnen allerdings durchaus auch mehrmals innerhalb relativ kurzer Perioden auftreten. Die extremen Niederschl\u00e4ge vom August 2005 entstanden - wie schon diejenigen vom Sommer 2002 - aus einer speziellen Wetterlage, w\u00e4hrend der milde und feuchte Luft aus dem Mittelmeerraum nach Mitteleuropa gef\u00fchrt wurde. \u00dcberdurchschnittlich hohe Wassertemperaturen im Mittelmeer haben die Verdunstung und damit die Aufnahme von grossen Wassermengen in die Luft beg\u00fcnstigt.</p><p>Bez\u00fcglich der Auswirkungen eines Klimawandels gibt es physikalische Argumente, die auf eine allgemeine Intensivierung des Wasserkreislaufes hinweisen, wenn sich die Atmosph\u00e4re erw\u00e4rmt. Eine derartige Intensivierung w\u00e4re mit einer Zunahme der H\u00e4ufigkeit von Starkniederschl\u00e4gen verbunden. Mit solchen Ver\u00e4nderungen m\u00fcsste im Alpenraum vor allem im Winterhalbjahr gerechnet werden. \u00dcber Ver\u00e4nderungen im Sommer lassen sich keine Aussagen machen.</p><p>2.a. Es hat sich gezeigt, dass in den F\u00e4llen, wo zeitgem\u00e4sser Hochwasserschutz nach heute geltenden Grunds\u00e4tzen realisiert wurde, gr\u00f6ssere Sch\u00e4den offensichtlich verhindert werden konnten. Beispiele daf\u00fcr sind die Engelbergeraa oder Sachseln. Bew\u00e4hrt haben sich insbesondere die in der 2001 erschienenen Wegleitung \"Hochwasserschutz an Fliessgew\u00e4ssern\" des Bundesamtes f\u00fcr Wasser und Geologie festgehaltenen Grunds\u00e4tze.</p><p>Ebenfalls hat die Reorganisation der F\u00fchrungs-, Rettungs- und Hilfsorganisationen im Rahmen der Bev\u00f6lkerungsschutzreform zu einem gegen\u00fcber fr\u00fcheren Ereignissen effizienteren Einsatz gef\u00fchrt. Parallel dazu wurde seit dem Sturm Lothar (1999) von Meteo Schweiz ein modernes Unwetterwarnsystem aufgebaut.</p><p>Ausserordentliche Umst\u00e4nde (H\u00e4ufung gr\u00f6sserer Naturereignisse, Verschlechterung der Bundesfinanzen) haben indessen die Grenzen der ordentlichen Finanzplanung vor Augen gef\u00fchrt. Diese hat sich in den letzten Jahren als ein zu unbest\u00e4ndiges Mittel f\u00fcr die im Hochwasserschutz notwendige Planungssicherheit erwiesen. Im Sinne einer l\u00e4ngerfristigen Planung finanzieller Ausgaben im Hochwasserschutz empfiehlt es sich daher, die Schaffung zweckgebundener Verm\u00f6gen zu pr\u00fcfen. Dabei sollte es sich jedoch um einen reinen Pr\u00e4ventionsfonds und keinesfalls um einen Wiederinstandstellungsfonds handeln. Eine solche L\u00f6sung k\u00f6nnte durchaus auch befristet werden, bis die wichtigsten Ausbauten abgeschlossen sind.</p><p>2.b. Ein ausgewogener und angemessener Schutz vor Naturgefahren kann nur durch ein integrales Risikomanagement garantiert werden. Dieses umfasst vorbeugende Massnahmen (z. B. Unterhaltsmassnahmen, Pflege von Schutzw\u00e4ldern, planerische Massnahmen wie Freir\u00e4ume f\u00fcr \u00dcberflutungen, Schutzbauten, Organisation, Mittel- und Einsatzplanung, Ausbildung), den Einsatz (z. B. Warnung, Alarmierung, Information, Rettung, Schadenwehr) und die Instandstellung (z. B. Ver- und Entsorgung, Transportsysteme, Kommunikation). Die bereits verwirklichten Pr\u00e4ventivmassnahmen haben sich grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt. Sie zeigen, dass eine Schutzpolitik im Sinne des integralen Risikomanagements richtig ist.</p><p>3. Die Finanzierung von pr\u00e4ventiven Massnahmen erfolgt gemeinsam durch den Bund, die Kantone und die Gemeinden. Im Rahmen der allgemeinen Sparmassnahmen laufen dabei auch auf der Stufe Kantone und Gemeinden Entlastungsprogramme. Letztere haben zur Verz\u00f6gerung gewisser Projekte gef\u00fchrt, sodass bisher die Finanzknappheit beim Bund hinsichtlich der Realisierung von Pr\u00e4ventivmassnahmen noch weit gehend ohne Folgen geblieben ist. Das UVEK hat allerdings am 18. November 2004 eine Priorit\u00e4tenordnung f\u00fcr Hochwasserschutzprojekte eingef\u00fchrt. In diesem Zusammenhang mussten bereits 6 Millionen Franken der Kredite des Jahres 2006 sowie 4 Millionen Franken der Kredite von 2007 reserviert werden. Damit hat die Finanzierung von Flussbauprojekten heute einen Wendepunkt erreicht.</p><p>Im Waldbereich wurde bzw. wird das EP 2003 stufenweise bis zum Jahre 2006 umgesetzt. Sollten infolge h\u00e4ufiger und starker Unwetter die Anforderungen an Vorsorgemassnahmen im Sinne einer gen\u00fcgenden Waldpflege der Einh\u00e4nge und Uferpartien von allen B\u00e4chen und Gerinnen steigen, ist allerdings mit einer Mittelknappheit zu rechnen.</p><p>4.a. Momentan sind alle Kantone an der Bearbeitung von Gefahrenkarten. F\u00fcr Hochwasser- und Massenbewegungsgefahren sind gesamtschweizerisch rund 30 Prozent der Gefahrenkarten realisiert und weitere 20 Prozent teilweise vorhanden oder in Bearbeitung. Der aktuelle Stand kann wie folgt angegeben werden:</p><p>Gefahrenkartierung auf Konzeptstufe: Thurgau, Waadt, Neuenburg, Jura.</p><p>Gefahrenkartierung laufend: Z\u00fcrich, Luzern, Schwyz, Solothurn, Basel-Stadt, Baselland, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Sankt Gallen, Aargau.</p><p>Gefahrenkartierung fortgeschritten: Bern, Uri, Zug, Freiburg, Graub\u00fcnden, Tessin, Wallis, Genf.</p><p>Gefahrenkartierung weitgehend abgeschlossen: Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden.</p><p>4.b. Die Erstellung von Gefahrenkarten und vor allem die darauf folgende raumplanerische Umsetzung ist ein Prozess, der nicht beliebig beschleunigt werden kann. Die Verantwortung f\u00fcr die Gefahrenkarten liegt bei den Kantonen und Gemeinden. Ihre direkte Beteiligung bei der Erstellung ist wegen des Einbezuges der lokalen Erfahrung und der damit verbundenen Akzeptanz der Ergebnisse wichtig. Diese Akzeptanz ist eine wesentliche Voraussetzung f\u00fcr die notwendige raumplanerische Umsetzung im Rahmen der Nutzungsplanung. Hier sind es die erforderlichen Genehmigungsverfahren und Einsprachem\u00f6glichkeiten, die den begrenzenden Zeitfaktor bilden. Der Verzug bei der raumplanerischen Umsetzung ist weit gr\u00f6sser als bei der reinen Kartenerstellung, die bis 2011 weitgehend abgeschlossen werden kann.</p><p>5. Artikel\u00a06 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0c des Raumplanungsgesetzes von 1979 verpflichtet die Kantone festzustellen, welche Gebiete durch Naturgefahren und sch\u00e4dliche Einwirkungen erheblich bedroht sind. Die auf einer Betrachtung der Eintretenswahrscheinlichkeit und der Intensit\u00e4t einer Gefahrenart basierende Einteilung der Gefahrenstufen wurde im Bereich Hochwasser im Jahre 1997 eingef\u00fchrt. Bei der Erstellung von Gefahrenkarten werden heute Ereignisse mit Wiederkehrperioden bis 300 Jahren ber\u00fccksichtigt, f\u00fcr Wassergefahren zudem auch die Restgef\u00e4hrdung bei noch selteneren Ereignissen. Raumplanerische Massnahmen werden heute in Gebieten umgesetzt, die von Ereignissen mit Wiederkehrperioden bis 300 Jahren betroffen sein k\u00f6nnen. Im Restgef\u00e4hrdungsbereich sind sensible Nutzungen und Anlagen mit sehr hohem Schadenpotenzial zu vermeiden. In diesem Sinne tragen Gefahrenkarten auch extremen Ereignissen Rechnung.</p><p>Die Richtpl\u00e4ne dienen dazu, raumrelevante Aufgaben auf Stufe der Kantone und Gemeinden im Bereich Naturgefahren zu erkennen, den Vollzug zu koordinieren und Vollzugsl\u00fccken zu schliessen. Aufgaben, die einer grundeigent\u00fcmerverbindlichen Regelung bed\u00fcrfen, werden auf Stufe Nutzungsplan geregelt (beispielsweise Nutzungsauflagen). Die f\u00fcr Naturgefahren zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden sind in die Erarbeitung der Richtpl\u00e4ne miteinbezogen und k\u00f6nnen sich zu den Inhalten \u00e4ussern. Die Richtpl\u00e4ne der zweiten Generation entsprechen der vom Bund verfolgten Strategie im Bereich Naturgefahren. Eine \u00dcberpr\u00fcfung dr\u00e4ngt sich somit nicht auf.</p><p>6. Bei den Abflussvorhersagen f\u00fcr grosse Einzugsgebiete arbeiten Meteo Schweiz und die Landeshydrologie (Bundesamt f\u00fcr Umwelt) seit l\u00e4ngerem mit merkbarem Erfolg sehr eng zusammen. Die enge Zusammenarbeit funktionierte auch beim Warnablauf w\u00e4hrend des Unwetters im August (Meteo-Warnungen durch Meteo Schweiz und Hochwasserwarnungen durch die Landeshydrologie). Eine weitere Optimierung verlangt erh\u00f6hte Anstrengungen bei der Datengrundlage und den Wetter- und Abflussvorhersagemodellen - eine Anstrengung, die mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Der Bundesrat hat dem VBS den Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit der Nationalen Plattform Naturgefahren und den beteiligten Fachstellen des Bundes, entsprechende Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Optimierung der Warnung und Alarmierung sowie die Umschreibung der daf\u00fcr erforderlichen Massnahmen zu erarbeiten.</p><p>7. Der Bundesrat hat am 12. Januar 2005 ein Programm mit acht Massnahmen zur Erdbebenvorsorge auf Stufe Bund im Zeitraum 2005 bis 2008 verabschiedet. Im Vordergrund stehen die Einhaltung der Normen, die Weiterf\u00fchrung des Inventars und die Erdbebensicherung bestehender Bauwerke des Bundes. Auf Empfehlung des Bundes hat die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz am 21. April 2005 beschlossen, in den Kantonen bauliche Massnahmen vorzusehen und die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um auch Private zu verpflichten.</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz hat im Mai 2004 in Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Bundesamt f\u00fcr Wasser und Geologie und dem Schweizerischen Erdbebendienst die Grundlagen f\u00fcr ein \"Einsatzkonzept f\u00fcr den Fall eines Erdbebens in der Schweiz\" erarbeitet. Zurzeit laufen die Arbeiten f\u00fcr die konkrete Umsetzung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1139961600000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191572387177)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515718293)\/","SubmissionDate":"\/Date(1128643200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4709,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}