{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053669,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053669,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053669,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053669,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053669,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053669,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053669,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053669,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053669,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053669,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053669,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053669,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053669,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053669,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053669,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053669,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053669,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053669,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3669","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Mehr Transparenz beim Tabakpr\u00e4ventionsfonds","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a028 Absatz\u00a02 c des Bundesgesetzes \u00fcber die Tabakbesteuerung verpflichtet Hersteller und Importeure von Zigaretten zu einer Abgabe von h\u00f6chstens 0,13 Rappen je Zigarette in einen Tabakpr\u00e4ventionsfonds. Es stehen so rund 18 Millionen Franken pro Jahr zur Verf\u00fcgung. Im Gesetz heisst es ganz klar, dass der Fonds von einer Pr\u00e4ventionsorganisation unter Aufsicht des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit (BAG) und in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Sport verwaltet werden soll. Die Umsetzung sieht aber anders aus.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Weshalb wurde der Fonds vom Bundesrat entgegen dem Wortlaut des Gesetzes in das BAG eingeordnet?</p><p>2. Wie ist es zu rechtfertigen, dass der Fonds, die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Erarbeitung des Tabakpr\u00e4ventionsprogramms und die operativen Pr\u00e4ventionsprogramme alle im selben Amt angesiedelt sind, das zudem noch die Aufsicht \u00fcber dessen Aktivit\u00e4ten innehat?</p><p>3. Ist es im Sinne des Gesetzgebers, dass die Verwaltung eigene kostspielige Projekte \u00fcber Mittel dieses Fonds finanziert?</p><p>4. Wann wird der Jahresbericht 2004 mit einer - den minimalen Rechnungslegungsvorschriften gen\u00fcgenden - Fondsrechnung pr\u00e4sentiert?</p><p>5. Wie viele Mittel werden eingesetzt f\u00fcr die verwaltungsinternen und externen Projektfinanzierungen und wie viele f\u00fcr die Fondsbewirtschaftung (Fachstelle, Administration, Evaluation und externe Expertisen)?</p><p>6. Ist er sich bewusst, dass die Kooperation mit den Verantwortlichen f\u00fcr die kantonalen und regionalen Gesuchssteller sehr schwierig und zeitraubend ist? (Ein Gesuch aus dem Aargau zur Tabakpr\u00e4vention der kantonalen Arbeitsgruppe Suchtpr\u00e4vention wurde im Dezember 2004 mit dem BAG vorbesprochen und Mitte Januar 2005 eingereicht. Im Mai wurde uns auf Anfrage gesagt, es befinde sich immer noch in der externen Expertise. Im Juni kam dann der Entscheid.)</p><p>7. Der Bund hat die Kantone bei der Fondsausgestaltung weder konsultiert, noch regt er sie f\u00fcr gemeinsame Projekte an. Was gedenkt er k\u00fcnftig zu tun, um die Zusammenarbeit mit den Kantonen im Tabakpr\u00e4ventionssektor zu verbessern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im Rahmen der Erarbeitung der Verordnung \u00fcber den Tabakpr\u00e4ventionsfonds vom 5. M\u00e4rz 2004 (TPFV; SR 641.316) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr die Ausgestaltung des Tabakpr\u00e4ventionsfonds begutachtet. Die Abkl\u00e4rungen haben ergeben, dass es im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen (insbesondere Art. 28 Abs. 2 Bst. c des Bundesgesetzes \u00fcber die Tabakbesteuerung vom 21. M\u00e4rz 1969; SR 641.31) nur zwei M\u00f6glichkeiten gab, die rechtlich zul\u00e4ssig und gleichzeitig organisatorisch sinnvoll sind:</p><p>a. eine privatwirtschaftliche Stiftung, der die Aufgabe der Pr\u00e4ventionsorganisation \u00fcbertragen wird;</p><p>b. eine administrativ dem Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) angegliederte Fachstelle.</p><p>Beide Varianten wurden einer vertieften rechtlichen und verwaltungswissenschaftlichen Untersuchung unterzogen. Aufgrund dieser Analysen gab der Bundesrat einer verwaltungsinternen L\u00f6sung in der Form einer Fachstelle im BAG den Vorzug. Als Vorteile wurden insbesondere die rasche Umsetzbarkeit, der kleine Verwaltungsaufwand und die einfache Koordination mit dem nationalen Programm zur Tabakpr\u00e4vention gewertet.</p><p>Bei der Variantenwahl wurde zudem in Betracht gezogen, dass die gew\u00e4hlte Ausgestaltung der Pr\u00e4ventionsorganisation keinen definitiven Charakter hat. Organisation und Rechtsform des Tabakpr\u00e4ventionsfonds sollen drei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert und gest\u00fctzt auf die Ergebnisse der Evaluation allenfalls angepasst werden (vgl. Art. 14 Abs. 2 TPFV).</p><p>2. Bei der Konkretisierung der Gesetzesbestimmung hat der Bundesrat in der Verordnung zum Tabakpr\u00e4ventionsfonds festgelegt, dass der Fonds von einer Fachstelle im BAG verwaltet wird (Art. 3 Abs. 1 TPFV) und die Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Sport erf\u00fcllt werden sollen (Art. 3 Abs. 3 TPFV).</p><p>Die Aufsicht liegt gem\u00e4ss der TPFV indessen nicht beim BAG, sondern beim EDI (Art. 12 Abs. 1 TPFV); die Finanzaufsicht wird von der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle nach dem Finanzkontrollgesetz wahrgenommen. Die Aktiven des Fonds werden von der Eidgen\u00f6ssischen Finanzverwaltung separat verwaltet (gem\u00e4ss Art. 35 Abs. 1 des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1989; SR 611.0).</p><p>Es wurden also durchaus rechtliche und organisatorische Vorkehrungen getroffen, um die Autonomie des Fonds zu gew\u00e4hrleisten, obwohl dieser im BAG angesiedelt ist.</p><p>3. In den \u00dcbergangsbestimmungen (Art. 15 Abs. 2 TPFV) hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der K\u00fcrzung der Pr\u00e4ventionskredite festgelegt, dass die zusammen mit den NGO laufenden Interventionsprojekte und die Pr\u00e4ventionskampagne des nationalen Programms zur Tabakpr\u00e4vention bis zum 31. Dezember 2005 aus den Fondsmitteln finanziert werden.</p><p>Alle k\u00fcnftigen Vorhaben werden somit ab 1. Januar 2006 den ordentlichen Beurteilungsprozess durchlaufen.</p><p>4. Der Rechenschaftsbericht \u00fcber das erste Betriebsjahr (April 2004 bis April 2005) ist Anfang Oktober vom EDI als Aufsichtsbeh\u00f6rde genehmigt worden. Diese Berichtsperiode wurde gew\u00e4hlt, weil die Fachstelle zur Verwaltung des Tabakpr\u00e4ventionsfonds erst nach dem Bundesratsbeschluss vom 5. M\u00e4rz 2004 konstituiert worden ist.</p><p>Kontierung und Rechnungslegung erfolgen nach den Vorgaben der Finanzverwaltung.</p><p>5. Der Jahresbericht enth\u00e4lt eine nach Kostenarten, Tr\u00e4gern und Dauer gruppierte \u00dcbersicht und eine Jahresrechnung. Der Jahresbericht und die Verwendung der Mittel sind auf der Internetseite des Fonds dargestellt (www.tabak-praevention.ch). Dort sind alle unterst\u00fctzten Pr\u00e4ventionsvorhaben aufgef\u00fchrt, und die zugesprochenen Mittel sind auch den Gesch\u00e4ftsfeldern gem\u00e4ss Verordnung zugewiesen.</p><p>Per 31. Dezember 2004 betrugen die Aktiven kumuliert aus \u00dcbergangsfonds und Tabakpr\u00e4ventionsfonds Fr. 19 538 549.70:</p><p>- f\u00fcr Pr\u00e4ventionsvorhaben sind Fr. 8 609 515.40 bewilligt worden;</p><p>- die Personalkosten betrugen Fr. 225 163.35 (zwei Personenstellen);</p><p>- f\u00fcr Beratungsleistungen - diese umfassen neben den Expertisen (vgl. Antwort zu Frage 6) auch die Rechtsberatungen zur Konstituierung - wurden Fr. 29 897.50 ausgegeben;</p><p>- gem\u00e4ss \u00dcbersicht im Gesch\u00e4ftsbericht (S. 16) ist lediglich die 13 Monate laufende Kampagne \"rauchen schadet - uns stinkts\" mit einem Volumen von 3 Millionen Franken als Vorhaben finanziert worden, f\u00fcr die ausschliesslich eine Verwaltungseinheit (BAG) Tr\u00e4ger ist.</p><p>6. Gem\u00e4ss TPFV m\u00fcssen unterst\u00fctzte Vorhaben einen Beitrag zur wirkungsvollen Umsetzung der nationale Tabakpr\u00e4ventionsstrategie leisten. Dieses Kriterium wird beim Beurteilungsprozess - der seinerseits auf internationale Standards und Empfehlungen zur\u00fcckgreift - gepr\u00fcft.</p><p>Das erste Betriebsjahr hat gezeigt, dass die Durchlaufzeiten von der Eingabe bis zum Entscheid zu lang sind. Der Beurteilungsprozess ist deshalb in Absprache mit dem EDI als Aufsichtsbeh\u00f6rde so abge\u00e4ndert worden, dass sowohl eine beschleunigte Behandlung der Gesuche als auch - durch den Beizug einer Konsultativgruppe - eine solide Beurteilung gew\u00e4hrleistest ist. Um eine seri\u00f6se Beurteilung gerade bei Gesuchen mit grossen Betr\u00e4gen oder als kritisch eingestuften Vorhaben mittels zus\u00e4tzlicher externer Expertisen garantieren zu k\u00f6nnen, wird dieser Prozess jedoch auch in Zukunft einige Monate in Anspruch nehmen.</p><p>7. Die Zusammenarbeit zwischen den Partnern der Gesundheitsf\u00f6rderung und Pr\u00e4vention ist in der Tat aufwendig. Das Problem ist erkannt. Das EDI hat deshalb eine Fachkommission \"Pr\u00e4vention+Gesundheitsf\u00f6rderung 2010\" eingesetzt. Diese soll in Hinblick auf eine allf\u00e4llige gesetzliche Neuregelung der Pr\u00e4vention und Gesundheitsf\u00f6rderung in der Schweiz bis Ende Februar 2006 eine Vision und Thesen zur Zukunft der Pr\u00e4vention und Gesundheitsf\u00f6rderung in der Schweiz erarbeiten.</p><p>In der Frage der Tabakpr\u00e4vention sind die Kantone in vielfacher Weise eingebunden:</p><p>- die Vertreter kantonaler Pr\u00e4ventionsorganisationen bilden fast die H\u00e4lfte der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr Tabakpr\u00e4vention;</p><p>- zwei kantonale Pr\u00e4ventivmedizinerInnen haben Einsitz in der siebenk\u00f6pfigen Strategiegruppe, die seit \u00fcber einem Jahr die k\u00fcnftige nationale Tabakstrategie entwickelt; diese soll nach 2007 das laufende nationale Programm zur Tabakpr\u00e4vention abl\u00f6sen. Die Vorschl\u00e4ge und Priorit\u00e4ten werden einer breit angelegten Konsultation unterzogen;</p><p>- ein Kantonsarzt leitet die Konsultativgruppe, welche die Gesuche an den Tabakpr\u00e4ventionsfonds begutachtet.</p><p>Insgesamt kann daher nicht gesagt werden, dass die Kantone in der Tabakpr\u00e4vention in ungen\u00fcgender Weise einbezogen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1132704000000)\/","SubmittedBy":"Egerszegi-Obrist Christine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1134726386107)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109752700)\/","SubmissionDate":"\/Date(1128643200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4709,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}