{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053688,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053688,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053688,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053688,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053688,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053688,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053688,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053688,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053688,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053688,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053688,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053688,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053688,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053688,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053688,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053688,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053688,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053688,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3688","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Anerkennung des V\u00f6lkermordes in Bosnien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den (symbolisch durch die Ereignisse von Srebrenica im Juli 1995 verk\u00f6rperten) V\u00f6lkermord in Bosnien anzuerkennen, der durch den Angriff Serbiens und der bosnisch-serbischen Truppen ausgel\u00f6st wurde, sowie daraus die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen, und zwar sowohl aussenpolitisch gegen\u00fcber Bosnien-Herzegowina wie auch innenpolitisch gegen\u00fcber Fl\u00fcchtlingen, die Opfer des V\u00f6lkermordes wurden.</p>","ReasonText":"<p>Der Krieg, den Serbien und die serbischen Truppen Bosniens gegen die Republik Bosnien-Herzegowina gef\u00fchrt haben, nachdem diese im April 1992 ihre Unabh\u00e4ngigkeit erkl\u00e4rt hatte, wurde zun\u00e4chst weitgehend als B\u00fcrgerkrieg zwischen Ethnien dargestellt. Auch die Uno vertrat diese These w\u00e4hrend der gesamten Konfliktdauer und folgte so der Haltung ihrer wichtigsten Mitgliedstaaten. Sie lehnte es damit ab, dem Staat Bosnien-Herzegowina das Recht auf Selbstverteidigung zuzuerkennen, obwohl seine Souver\u00e4nit\u00e4t von der Uno und der Europ\u00e4ischen Union im Jahr 1992 anerkannt worden war.</p><p>Erst im November 1999 anerkannte Uno-Generalsekret\u00e4r Kofi Annan in seinem der Uno-Generalversammlung vorgelegten Bericht, dass das 1991 verh\u00e4ngte Waffenembargo die Republik Bosnien-Herzegowina um ihr Recht auf Selbstverteidigung gebracht und den serbischen Streitkr\u00e4ften eine erdr\u00fcckende milit\u00e4rische \u00dcberlegenheit verschafft hatte und dass die Leistung humanit\u00e4rer Hilfe keine angemessene Antwort auf die ethnischen S\u00e4uberungen und den V\u00f6lkermord gewesen sei: \"Srebrenica brachte eine Wahrheit ans Licht, die die Uno und die \u00fcbrige Welt zu sp\u00e4t begriffen haben, n\u00e4mlich dass der Fall Bosnien nicht nur ein milit\u00e4rischer Konflikt, sondern auch ein ethisches Problem war. Die Trag\u00f6die von Srebrenica wird f\u00fcr immer auf unserer Geschichte lasten.\"</p><p>Im April 2004 haben die Richter des Internationalen Strafgerichtshofes f\u00fcr das ehemalige Jugoslawien nach einer langen und leidvollen Untersuchung im Fall des Massakers von Srebrenica zum ersten Mal \u00fcberhaupt in Europa das Vorliegen eines V\u00f6lkermordes anerkannt. (Dieser Begriff existierte zur Zeit der N\u00fcrnberger Prozesse noch nicht.) Bis heute sind vierzehn Personen solcher Verbrechen beschuldigt worden. Sechs von ihnen sind noch auf der Flucht, darunter die zwei Hauptangeklagten, Radovan Karadzic und Ratko Mladic.</p><p>Nun liegt der Bericht der Uno vor, und der in Bosnien begangene V\u00f6lkermord wird nicht mehr bestritten. Selbst die Beh\u00f6rden der Republik Serbien Bosniens haben k\u00fcrzlich eine Liste erstellt, welche die Namen von 20 000 ins Massaker von Srebrenica verwickelten Milit\u00e4rpersonen und Polizisten umfasst. Dennoch sind die Bundesbeh\u00f6rden von ihrem Standpunkt nicht abger\u00fcckt und betrachten den Konflikt auch weiterhin als B\u00fcrgerkrieg zwischen zwei Ethnien.</p><p>Die Anerkennung, dass in Bosnien ein V\u00f6lkermord begangen wurde und somit einem Angreifer die Hauptverantwortung zukommt, hat Auswirkungen sowohl f\u00fcr die Aussenpolitik der Schweiz wie auch f\u00fcr ihre Innenpolitik gegen\u00fcber den Personen, die Opfer dieses V\u00f6lkermordes wurden.</p><p>Die Schweiz ist ein Land, das sein Gleichgewicht zwischen verschiedenen Sprach- und Religionsgemeinschaften finden musste. Daher bietet es sich an, dass sie in Bosnien eine aktivere Rolle spielt und dieses Land dabei unterst\u00fctzt, das jahrtausendealte Nebeneinander verschiedener Gemeinschaften wiederzufinden und die durch die Abkommen von Dayton auferlegte Trennung zu \u00fcberwinden.</p><p>Die Schaffung zweier \"Entit\u00e4ten\", wie sie die Abkommen von Dayton 1995 festlegte, erm\u00f6glichte zwar eine Beendigung des Krieges, erlaubt aber nicht den Wiederaufbau Bosniens, weder politisch noch wirtschaftlich. Das Land steht sozusagen unter dem Protektorat des Hohen Repr\u00e4sentanten der Europ\u00e4ischen Union. Diese Situation ist auf lange Sicht ebenso wenig lebbar wie die Aufteilung des kleinen Landes mit 4,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in zwei Entit\u00e4ten (Bosniakisch-Kroatische F\u00f6deration und Republik Serbien).</p><p>Daher w\u00fcnschen die Unterzeichnerinnen dieser Motion - die neun Parlamentarierinnen, die im Juli nach Bosnien gereist sind -, dass die Schweiz klar Stellung bezieht zum V\u00f6lkermord in Bosnien und zur Verantwortung f\u00fcr diesen V\u00f6lkermord, dass sie ihre politische Rolle verst\u00e4rkt und aktiv zur Wiederherstellung der Republik Bosnien-Herzegowina und zu einem \"Nach-Dayton\" beitr\u00e4gt, das eine Aufhebung der Entit\u00e4ten zum Ziel hat.</p><p>Auf der innenpolitischen Ebene wiederum ist es widerspr\u00fcchlich, wenn der V\u00f6lkermord von Srebrenica anerkannt wird - und sei es nur implizit -, die Opfer aber unter Bedingungen zur R\u00fcckkehr aufgefordert werden, unter denen ihre Sicherheit und W\u00fcrde nicht gew\u00e4hrleistet sind: Sie sind faktisch wieder denselben Kr\u00e4ften ausgeliefert, die den V\u00f6lkermord von 1995 begangen haben. In der Republik Serbien sind die Verantwortlichen f\u00fcr die Massaker bis heute nicht bestraft worden. In der anderen Entit\u00e4t, in der sich die R\u00fcckkehrerinnen und R\u00fcckkehrer laut Bundesamt f\u00fcr Migration in \"dem Gebiet niederlassen k\u00f6nnen, in der ihre Ethnie die Mehrheit bildet\", bleiben sie Fl\u00fcchtlinge im eigenen Land, ohne Arbeit und ohne medizinische und soziale Sicherheit, und m\u00fcssen einmal mehr erleben, wie geleugnet wird, dass sie eine ethnische S\u00e4uberung durchlitten haben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Begriff V\u00f6lkermord wird definiert in der Konvention \u00fcber die Verh\u00fctung und Bestrafung des V\u00f6lkermordes vom 9. Dezember 1948 sowie in den Statuten der Ad-hoc-Gerichtsh\u00f6fe f\u00fcr Ex-Jugoslawien und f\u00fcr Rwanda und im R\u00f6mer Statut, durch welches der Internationale Strafgerichtshof eingesetzt wird. Diese rechtlichen Instrumente, die eine Definition des V\u00f6lkermordes geben, wurden eingef\u00fchrt, um die strafrechtliche Verantwortung von Individuen festzuhalten, denen im Einzelfall vorgeworfen wird, V\u00f6lkermord begangen zu haben, ihn versucht zu haben, direkt und \u00f6ffentlich dazu aufgerufen zu haben oder am V\u00f6lkermord beteiligt gewesen zu sein. Innerstaatlich wurde am 15. Dezember 2000 der Verbrechenstatbestand des V\u00f6lkermordes (Art. 264) in das Schweizerische Strafgesetzbuch eingef\u00fchrt. Verfolgung und Beurteilung der entsprechenden Handlungen unterliegen der Bundeszust\u00e4ndigkeit.</p><p>2. Die Entscheidung, inwieweit strafbare Handlungen als V\u00f6lkermord zu qualifizieren sind, obliegt damit den nationalen Gerichtsbeh\u00f6rden und den internationalen Gerichtsh\u00f6fen. In seinem Urteil vom 2. August 2001 h\u00e4lt der Strafgerichtshof f\u00fcr Ex-Jugoslawien in seinem Urteil zum Fall Krstic fest, dass ohne jeglichen nachvollziehbaren Zweifel nachgewiesen werden konnte, \"dass V\u00f6lkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Verst\u00f6sse gegen das Kriegsrecht und das Kriegsgewohnheitsrecht im Juli 1995 gegen muslimische Bosnier begangen worden sind\". Der Bundesrat teilt diese Beurteilung. Es ist dennoch wichtig darauf hinzuweisen, dass es sich um den konkreten Fall der Vorf\u00e4lle von Srebrenica handelt und nicht um ganz Bosnien und Herzegowina.</p><p>3. Die Schweiz nimmt in Bosnien und Herzegowina seit \u00fcber zehn Jahren in zahlreichen wichtigen Politikbereichen eine aktive Rolle ein. Der Bundesrat misst der kontinuierlichen Unterst\u00fctzung der in Bosnien und Herzegowina t\u00e4tigen internationalen Organisationen grosse Bedeutung zu. In erster Linie sind dies das B\u00fcro des Hohen Repr\u00e4sentanten, das Uno-Fl\u00fcchtlingshochkommissariat, die OSZE, die milit\u00e4rischen Schutztruppen der EU sowie die internationalen Polizeikr\u00e4fte. Sie alle leisten massgebliche Beitr\u00e4ge zum Wiederaufbau und zur R\u00fcckkehr von Vertriebenen, zur F\u00f6rderung von Demokratie und Menschenrechten und zur Sicherung eines nachhaltigen Friedens in Bosnien und Herzegowina. Dieser Einsatz hat zu zahlreichen Reformen gef\u00fchrt, die nicht zuletzt f\u00fcr eine Ann\u00e4herung an die EU wegbereitend waren.</p><p>4. Der Weg in die EU erfordert noch weitere grundlegende Reformen. Unerl\u00e4sslich ist dabei die Reform der zehnj\u00e4hrigen Verfassung, die als Annex 4 im Friedensabkommen von Dayton zu finden ist. Der Bundesrat unterst\u00fctzt dabei vorrangig Prozesse der bosnischen Zivilgesellschaft wie auch internationaler Experten, die zur Schaffung der politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr eine erfolgreiche Verfassungsreform beitragen.</p><p>5. Durch massive Menschenrechtsverletzungen, Vertreibungen und T\u00f6tungen hat der Krieg von 1992-1995 tiefe Wunden aufgerissen. Zwischen den Volksgruppen herrscht noch immer Misstrauen, und die Vers\u00f6hnung ist ein langwieriger und schwieriger Prozess. Der Bundesrat misst daher den Massnahmen, die zur gerichtlichen wie nichtgerichtlichen Aufarbeitung der in Bosnien und Herzegowina ver\u00fcbten Kriegsverbrechen f\u00fchren, grosse Bedeutung bei.</p><p>6. Seit 1996 sind rund 450 000 Fl\u00fcchtlinge und intern Vertriebene in Gebiete von Bosnien und Herzegowina zur\u00fcckgekehrt, in denen sie einer Minderheit angeh\u00f6ren. Seit der Stabilisierung der Sicherheitslage, nicht zuletzt auch in der Region um Srebrenica, hat die Anzahl R\u00fcckkehrwilliger in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die allgemeinen Lebensumst\u00e4nde f\u00fcr Minderheiten zwar nach wie vor schwierig sind. Generell verweist der Bundesrat auf seine Antwort zur Motion M\u00fcller-Hemmi 04.3031, \"Bosnien-Herzegowina ist kein sicheres Herkunftsland\". Sind die Voraussetzungen f\u00fcr die Asylgew\u00e4hrung nicht gegeben, pr\u00fcft das Bundesamt f\u00fcr Migration zudem in jedem Einzelfall, ob die R\u00fcckkehr nach Bosnien und Herzegowina auch ausserhalb des ehemaligen Wohnortes zumutbar ist oder ob eine vorl\u00e4ufige Aufnahme zu gew\u00e4hren ist. Weiter wird im Rahmen der F\u00f6rderung der freiwilligen R\u00fcckkehr individuelle Unterst\u00fctzung angeboten und vulnerable Personen haben die M\u00f6glichkeit, am spezifischen R\u00fcckkehrhilfeprogramm Balkan teilzunehmen. Schliesslich wird in F\u00e4llen unzumutbarer H\u00e4rte eine vorl\u00e4ufige Aufnahme in der Schweiz angeordnet. Der Bundesrat ist aus diesen Gr\u00fcnden der Ansicht, dass eine R\u00fcckkehr in Sicherheit und W\u00fcrde gew\u00e4hrleistet ist.</p><p>7. Der Bundesrat beabsichtigt im Rahmen der verf\u00fcgbaren Mittel, seine vielf\u00e4ltigen bilateralen und multilateralen Aktivit\u00e4ten zur Sicherung eines nachhaltigen Friedens, zur Vers\u00f6hnung und St\u00e4rkung des Gesamtstaates in Bosnien und Herzegowina auch in Zukunft weiterzuf\u00fchren.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1135123200000)\/","SubmittedBy":"Huguenin Marianne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690491123247)\/","SubmissionDate":"\/Date(1128643200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4709,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Migration"}}