{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053697,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053697,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053697,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053697,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053697,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053697,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053697,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053697,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053697,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053697,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053697,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053697,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053697,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053697,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053697,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053697,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053697,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053697,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3697","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verletzung der Menschenrechte unter dem Schutz der Uno mit Beihilfe der Schweiz?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat eine Reihe von Resolutionen verabschiedet, um den Terrorismus zu bek\u00e4mpfen. Diese Resolutionen richten sich gegen Organisationen und Personen, die verd\u00e4chtigt werden, in einem terroristischen Netzwerk mitzuarbeiten oder terroristische Aktivit\u00e4ten zu unterst\u00fctzen. Der Sicherheitsrat hat in diesem Zusammenhang eine Liste der Organisationen und Personen ver\u00f6ffentlicht, die mit Terrorismus in Verbindung gebracht werden. Diese Liste (im Internet unter www.uno.org abrufbar) basiert auf den Angaben der Mitgliedstaaten. In den Resolutionen haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die Gelder dieser Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen unverz\u00fcglich einzufrieren und die Einreise dieser Personen in oder ihre Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet zu verhindern. Ebenso wollen sie mit dieser Resolution verhindern, dass Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen R\u00fcstungsg\u00fcter und sonstiges Wehrmaterial jeder Art auf direktem oder indirektem Wege geliefert, verkauft oder \u00fcbertragen werden.</p><p>Diese Massnahmen schr\u00e4nken die pers\u00f6nliche Freiheit stark ein. Zudem sind sie unbefristet; sie wurden angeordnet und angewendet, ohne dass ein Gericht zuvor \u00fcberpr\u00fcft hat, ob die Vorw\u00fcrfe gerechtfertigt sind. Die betroffenen Personen wurden weder angeh\u00f6rt noch informiert. Zudem gibt es kein klares Verfahren, das regelt, wie und wann Personen und Organisationen von der Liste gestrichen werden k\u00f6nnen. Offenbar gibt es eine einzige M\u00f6glichkeit: ein ebenso kompliziertes wie unmoralisches Verfahren, bei dem die betreffende Person beweisen muss, dass sie nicht mit terroristischen Aktivit\u00e4ten in Verbindung steht - und dies, obwohl gar keine pr\u00e4zise Anklage formuliert worden war. Auch f\u00fcr diesen Fall gibt es keinen Verfahrensschutz und keinen Beschwerdeweg. Die Uno scheint sich nun endlich der juristischen L\u00fccken dieser Massnahmen und deren Unvereinbarkeit mit den Grundprinzipien eines Rechtsstaates bewusst zu werden (s. den zweiten Bericht des Teams f\u00fcr analytische Unterst\u00fctzung und Sanktions\u00fcberwachung nach Resolution 1526, 2004, in Bezug auf die Aktivit\u00e4ten der Al-Qaida-Organisation und/oder der Taliban und s\u00e4mtlicher mit den Taliban und der Al-Qaida-Organisation verbundenen Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen).</p><p>Die Schweiz hat diese Normen \u00fcbernommen, obwohl sie die pers\u00f6nliche Freiheit von Personen einschr\u00e4nken, die in unserem Land wohnen, arbeiten oder ihre Verm\u00f6genswerte hier deponiert haben. Parallel dazu hat die Bundesanwaltschaft eine gerichtspolizeiliche Ermittlung gegen eine unbekannte Anzahl Personen eingeleitet, die auf der Liste des Sicherheitsrates stehen und schwerer Verbrechen verd\u00e4chtigt werden, insbesondere im Zusammenhang mit dem 11. September 2001. Pressemeldungen zufolge wurden die Ermittlungen nach dreieinhalb Jahren eingestellt, da keine Beweise gefunden wurden und auch die n\u00f6tigen Hinweise fehlten, um das Dossier dem Untersuchungsrichter vorzulegen. Auch wenn die Bundesanwaltschaft die Einfrierung der Gelder dieser Personen aufgehoben hat, bleiben sie aufgrund eines Entscheides des Seco, unter Anwendung der Resolution des Sicherheitsrates, weiterhin gesperrt.</p><p>Ein Beispiel daf\u00fcr ist der Fall einer \u00e4lteren Person, die in der italienischen Enklave Campione lebt und unter schweren Gesundheitsproblemen leidet. Nach einer gerichtspolizeilichen Ermittlung der Bundesanwaltschaft wurde sie f\u00fcr nicht schuldig erkl\u00e4rt und gegen sie gab es - unserem Wissen nach - auch in anderen L\u00e4ndern keine Haftbefehle oder Vorladungen. Trotzdem blieben die Gelder dieser Person eingefroren. Sie kann ihren Arzt in Lugano (wo sie w\u00e4hrend Jahrzehnten gearbeitet hat ohne aufzufallen) nicht aufsuchen und sie sieht sich um die Fr\u00fcchte ihrer Arbeit betrogen. All dies geschieht unter der \u00c4gide der Uno, im Namen des Friedens und der Bek\u00e4mpfung des Terrorismus - und mit der engagierten Teilnahme der Schweiz, f\u00fcr welche die Verteidigung der Menschenrechte einer der wichtigsten Pfeiler ist, auf die sie ihre Aussenpolitik st\u00fctzt.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Die Massnahmen, welche in der Resolution 1267 (1999) und folgenden des Sicherheitsrates verankert sind, schr\u00e4nken die Freiheit der betroffenen Personen massiv ein. Gegen wie viele Personen hat die Schweiz diese Massnahmen ergriffen?</p><p>2. Gegen wie viele dieser Personen wird in unserem Land gerichtlich ermittelt und mit welchem Ergebnis?</p><p>3. Diese Massnahmen werden ohne gerichtliche Verfahren und aufgrund von vagen Vermutungen ergriffen; zudem verletzen sie den Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass sich solche Massnahmen nicht mit den grundlegenden Prinzipien unseres Rechtsstaates vereinbaren lassen und folglich gegen die Rechtsordnung verstossen?</p><p>4. Hat er unter diesen Bedingungen nicht in Erw\u00e4gung gezogen, auf die Anwendung dieser Massnahmen zu verzichten und sich an internationale Instrumente wie die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention zu halten, die, im Gegensatz zur Resolution des Sicherheitsrates, demokratisch legitimiert ist? H\u00e4tte er so nicht besser zum Ausdruck bringen k\u00f6nnen, dass er seinem oft erw\u00e4hnten Grundsatz, dass das Recht und die Menschenrechte vorgehen, Folge leisten will?</p><p>5. Welche Positionen hat die Schweiz eingenommen, und was hat sie unternommen, um innerhalb der Uno die Notwendigkeit der Achtung der grundlegenden und universell anerkannten Prinzipien der Menschenrechte geltend zu machen?</p><p>6. Kann uns der Bundesrat mitteilen, ob mit den Massnahmen im Kampf gegen den Terrorismus Resultate erzielt werden konnten? Wenn ja, welche?</p><p>7. Der Bundesrat hat die Massnahmen umgesetzt. Ist es da nicht seine Aufgabe - oder zumindest seine moralische Pflicht -, sich f\u00fcr die Personen einzusetzen, gegen die im Rahmen der gerichtlichen Ermittlungen keine Schuldbeweise erbracht werden konnten, und auf eine Aufhebung der weiterhin geltenden Freiheitseinschr\u00e4nkungen hinzuwirken?</p><p>8. Hat der Bundesrat in Betracht gezogen, dass die Angelegenheit vor den Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte gezogen werden k\u00f6nnte und die Schweiz gegebenenfalls die Personen entsch\u00e4digen m\u00fcsste, deren Gelder er hatte sperren lassen und denen er schweren wirtschaftlichen, moralischen und physischen Schaden zugef\u00fcgt hat?</p><p>9. Liegt der Verdacht nicht nahe, dass die Schweiz - wie viele andere L\u00e4nder auch - ihre starke Ablehnung gegen\u00fcber einem solchen Vorgehen nicht zum Ausdruck gebracht hat, weil diese Massnahmen vor allem von den Vereinigten Staaten gefordert wurden, und dies obwohl dieses Vorgehen unserem Gerechtigkeitssinn derart widerspricht? Kann der Bundesrat ausschliessen, dass von den Vereinigten Staaten Druck ausge\u00fcbt wurde?</p><p>10. W\u00e4hrend der Pressekonferenz \u00fcber die Einstellung der obengenannten gerichtlichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft an den Verd\u00e4chtigungen gegen Personen festgehalten, bei welchen die Strafverfolgung eingestellt worden war. Sie liess sogar durchblicken, dass sie ihre Ermittlungen (die schon dreieinhalb Jahre im Gange waren ....) wegen des Bundesstrafgerichtes nicht weiterf\u00fchren konnte. Dieses hatte angeordnet, entweder die gerichtliche Ermittlung einzustellen oder die Akten dem Untersuchungsrichter zu \u00fcbergeben. Dabei hat die Bundesanwaltschaft den Grundsatz der Unschuldsvermutung missachtet und offensichtlich gegen die Gepflogenheiten und die ethischen Grunds\u00e4tze der Judikative verstossen. Durch diese \u00c4usserung wurde den betroffenen Personen von neuem erheblicher Schaden zugef\u00fcgt; die amerikanischen Medien haben ausgiebig \u00fcber diese Angelegenheit berichtet (siehe z. B. \"Newsweek\" und \"Wall Street Journal\" vom 2. Juni 2005). Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, er m\u00fcsse einschreiten und Massnahmen ergreifen, damit sich solche Vorf\u00e4lle, die dem Ruf und der Glaubw\u00fcrdigkeit der Justiz \u00e4usserst schwer schaden, in Zukunft nicht wiederholen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Resolution 1267 (1999) und deren Folgeresolutionen beschlossenen Massnahmen werden in der Schweiz durch die Verordnung vom 2. Oktober 2000 \u00fcber Massnahmen gegen\u00fcber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung Al-Qaida oder den Taliban (SR 946.203) umgesetzt. Die von den Massnahmen (Verbot der Lieferung von R\u00fcstungsg\u00fctern, Ein- und Durchreiseverbot sowie Finanzsanktionen) betroffenen nat\u00fcrlichen und juristischen Personen, Gruppen und Organisationen sind in Anhang 2 der Verordnung aufgelistet. Diese Namensliste st\u00fctzt sich auf die Entscheide des zust\u00e4ndigen Sanktionskomitees des Uno-Sicherheitsrates und wird laufend nachgef\u00fchrt. Gegenw\u00e4rtig befinden sich drei Schweizer Staatsangeh\u00f6rige auf dieser Liste.</p><p>2. Die schweizerischen Strafbeh\u00f6rden f\u00fchren ihre Untersuchungen unabh\u00e4ngig. Der Bundesrat kann dar\u00fcber aus Gr\u00fcnden der Gewaltenteilung keine Angaben machen.</p><p>3. Die in der Bundesverfassung und im V\u00f6lkerrecht garantierten rechtsstaatlichen Prinzipien und Menschenrechte sind von fundamentaler Bedeutung. Der Bundesrat setzt sich entsprechend international aktiv f\u00fcr deren Einhaltung und Durchsetzung ein. Aufgrund des VII. Kapitels der Uno-Charta hat der Uno-Sicherheitsrat bei einer Bedrohung oder einem Bruch des Friedens oder einer Angriffshandlung das Recht, Sanktionsmassnahmen zu beschliessen, die f\u00fcr alle Mitgliedstaaten der Uno rechtsverbindlich sind und von diesen umgesetzt werden m\u00fcssen. Solche Massnahmen k\u00f6nnen auch den Einzelnen direkt betreffen. Es ist deshalb m\u00f6glich, dass durch den Uno-Sicherheitsrat aufgrund nachrichtendienstlicher Erkenntnisse Sanktionen angeordnet werden, die nicht unmittelbar angefochten werden k\u00f6nnen. Der Bundesrat ist allerdings der Ansicht, dass der Uno-Sicherheitsrat eine grosse Verantwortung hat, die legitimen Bed\u00fcrfnisse der Staatengemeinschaft nach Schutz vor weiteren Terrorakten und die Rechte der durch die entsprechenden Massnahmen betroffenen Einzelnen miteinander in Einklang zu bringen. Die Schweiz hat deshalb dem Uno-Sicherheitsrat konkrete Vorschl\u00e4ge unterbreitet, wie die Situation f\u00fcr die Betroffenen verbessert und ein faires Verfahren f\u00fcr die Aufnahme in und die Streichung von der Sanktionsliste garantiert werden kann (vgl. Zif. 5 und 6).</p><p>4. Nein. Insoweit es sich um Sanktionsmassnahmen handelt, welche der aufgrund der Resolution 1267 (1999) des Uno-Sicherheitsrates geschaffene Sanktionsausschuss getroffen hat, ist die Schweiz v\u00f6lkerrechtlich aufgrund von Artikel\u00a0103 der Uno-Charta verpflichtet, diese Entscheide umzusetzen. Sie muss folglich die in der Schweiz liegenden Verm\u00f6genswerte der auf der Liste aufgef\u00fchrten Personen blockieren. Zur Vermeidung von H\u00e4rtef\u00e4llen sieht die unter Ziffer 1 genannte Verordnung Ausnahmebestimmungen vor, welche u. a. im Falle der drei Schweizer Staatsangeh\u00f6rigen zur Anwendung gebracht wurden, um diesen Personen die Finanzierung der normalen Lebenshaltungskosten zu erm\u00f6glichen. Die Resolution 1452 (2002) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sieht solche Ausnahmen vor.</p><p>5. Die Schweiz vertritt in verschiedenen Uno-Gremien, namentlich in der Generalversammlung und im Sicherheitsrat, die Position, dass die Bek\u00e4mpfung des Terrorismus nur dann nachhaltig Erfolg haben kann, wenn dabei nicht jene Rechte geopfert werden, welche gerade vor dem Terrorismus gesch\u00fctzt werden sollen. Die Schweiz ist der Auffassung, dass das V\u00f6lkerrecht, insbesondere die durch Konventionen und Gewohnheitsrecht gesch\u00fctzten Menschenrechte sowie auch das in bewaffneten Konflikten anwendbare humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht, im Kampf gegen den Terrorismus nicht obsolet sind, sondern respektiert werden m\u00fcssen. Die Schweiz setzt sich, zusammen mit gleich gesinnten anderen Staaten, daf\u00fcr ein, dass dieser Problematik die n\u00f6tige Aufmerksamkeit geschenkt wird. Sie hat j\u00fcngst eine Initiative lanciert, welche zum Ziel hat, die Voraussetzungen f\u00fcr den Erlass von Uno-Sanktionen gegen Einzelne von klaren Kriterien abh\u00e4ngig zu machen. Weiter sind mit der Initiative verbesserte Informationsrechte f\u00fcr die Betroffenen vorgesehen sowie die M\u00f6glichkeit, die Sanktionen im konkreten Fall verh\u00e4ltnism\u00e4ssiger zu gestalten. Schliesslich soll die M\u00f6glichkeit geschaffen werden, gegen die Nennung auf der Liste eine effektive Beschwerde an eine unabh\u00e4ngige Instanz zu richten. Diese Massnahmen dienen neben der Verbesserung der Stellung der Betroffenen mittelbar auch der St\u00e4rkung der Sanktionsordnung: je besser der Rechtsschutz, desto eher werden die Staaten bereit sein, verd\u00e4chtige Personen auf die Liste zu nehmen.</p><p>6. Der in internationalen Organisationen und Gremien koordinierte Kampf gegen den Terrorismus umfasst eine Vielzahl von Massnahmen in verschiedenen Bereichen. F\u00fcr die Schweiz besonders wichtig sind die Massnahmen gegen die Finanzierung des Terrorismus. Seit dem 1. Juli 2004 obliegt einer spezialisierten Abteilung der Bundeskriminalpolizei die Bek\u00e4mpfung dieser Bedrohung. Sie verf\u00fcgt \u00fcber ein engmaschiges internationales polizeiliches Kontaktnetz und wird mittelfristig zum schweizerischen Kompetenzzentrum aufgebaut. Wenngleich eine Messung des Erfolges in diesem Bereich naturgem\u00e4ss schwierig ist, ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich die schweizerische Gesetzgebung bisher bew\u00e4hrt hat. Des Weiteren sind verschiedene Gesetzesanpassungen im Kampf gegen den Terrorismus ergangen oder in Bearbeitung. Insbesondere ist eine \u00c4nderung der Gesetzgebung \u00fcber die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (B\u00dcPF/V\u00dcPF) in Kraft getreten, wonach die Fernmeldedienste die Personalien ihrer Prepaid-Kunden registrieren lassen m\u00fcssen. Somit k\u00f6nnen die Strafbeh\u00f6rden neu auf diese Daten zugreifen. Auch wird das Bundesgesetz \u00fcber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit revidiert, welches den Kampf gegen den Terrorismus, insbesondere im Bereich der Informationsbeschaffung, verst\u00e4rken soll. All dies schliesst allerdings nicht aus, dass sich weitere gesetzliche Massnahmen aufdr\u00e4ngen.</p><p>7. Zwei der drei betroffenen Schweizer Staatsb\u00fcrger haben um Unterst\u00fctzung der Bundesbeh\u00f6rden nachgesucht, der dritte hat die angebotene Unterst\u00fctzung explizit abgelehnt. F\u00fcr die zwei erstgenannten Personen setzen sich die Bundesbeh\u00f6rden seit mehreren Jahren in bilateralen Demarchen bei den zust\u00e4ndigen US-Beh\u00f6rden intensiv daf\u00fcr ein, dass diese Personen sobald als m\u00f6glich von den Sanktionen befreit werden. Sie werden ihre Bem\u00fchungen in dieser Hinsicht fortsetzen. Im multilateralen Rahmen der Uno schl\u00e4gt die Schweiz generelle Verbesserungen zugunsten eines Rechtsschutzes im Listing und De-Listing-Verfahren vor (vgl. Ziff. 5).</p><p>8. Der Bundesrat kennt die dem Einzelnen zustehenden M\u00f6glichkeiten des Rechtsschutzes auf europ\u00e4ischer Ebene. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die internationalen Gerichte, darunter der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte, lediglich das Handeln der Vertragsstaaten \u00fcberpr\u00fcfen, nicht indes die Beschl\u00fcsse des Uno-Sicherheitsrates. Die bis heute befassten nationalen und internationalen Gerichtsinstanzen haben die von den Vertragsstaaten in der Folge der Uno-Beschl\u00fcsse ergriffenen Sanktionen als g\u00fcltig erachtet. So hat zuletzt der Gerichtshof erster Instanz der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften vom 21. September 2005 entschieden, dass die Blockierung von Geldern aufgrund entsprechender Massnahmen des Uno-Sicherheitsrates der gerichtlichen Nachpr\u00fcfung weitgehend entzogen sind (Rechtssachen T 306/01 und 315/01).</p><p>9. Als Hauptbetroffene der Anschl\u00e4ge vom 11. September 2001 hatten die Vereinigten Staaten von Amerika ein offensichtliches und legitimes Interesse an Sanktionsmassnahmen des Uno-Sicherheitsrates. Dieser hatte die Resolution 1267 (betreffend Taliban), auf der das geltende Sanktionsregime haupts\u00e4chlich beruht, einstimmig verabschiedet. Die geltenden Sanktionen werden von Aussch\u00fcssen des Sicherheitsrates umgesetzt. Die Schweiz f\u00fchrt einen regelm\u00e4ssigen Dialog mit den Aussch\u00fcssen und hat sich wiederholt auch kritisch zu einzelnen Aspekten der Sanktionsordnung ge\u00e4ussert. Die Schweiz hat diese Kritik mehrfach auch in ihren Erkl\u00e4rungen an den offenen Debatten des Sicherheitsrates ge\u00e4ussert. Es trifft nicht zu, dass die Schweiz von den Vereinigten Staaten unter Druck gesetzt und an einer eigenst\u00e4ndigen Position in der Uno gehindert wurde.</p><p>10. Der Bundesrat nimmt nicht Stellung zu \u00c4usserungen der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden in F\u00e4llen, welche in deren Zust\u00e4ndigkeit liegen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1132704000000)\/","SubmittedBy":"Marty Dick","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1133954884637)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109137293)\/","SubmissionDate":"\/Date(1128643200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4709,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}