{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053707,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053707,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053707,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053707,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053707,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053707,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053707,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053707,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053707,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053707,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053707,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053707,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053707,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053707,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053707,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053707,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053707,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053707,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3707","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Abschaffung der grenztier\u00e4rztlichen Kontrollen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Was sind die Beweggr\u00fcnde des Bundesrates, den risikovollen Schritt der veterin\u00e4ren \"zero control\" an den Landesgrenzen zu beschreiten, der von Bilateralen in dieser Konsequenz gar nicht n\u00f6tig ist?</p><p>2. Der grenztier\u00e4rztliche Dienst (GTD) finanziert sich durch Geb\u00fchren selbst. Will der Bundesrat wirklich auf einen grenztier\u00e4rztlichen Dienst an den Landesgrenzen verzichten, mit dem Risiken minimiert werden und der den Steuerzahler nichts kostet?</p><p>3. Glaubt der Bundesrat, dass der Souver\u00e4n bereit ist, mit dem Verzicht auf den grenztier\u00e4rztlichen Dienst das Risiko und die Folgen der Einschleppung von Seuchen, z. B. Tollwut, zu tragen?</p><p>4. Glaubt der Bundesrat, dass der Souver\u00e4n bereit ist, die mit Millionen von Steuergeldern finanzierte Ausrottung der Tollwut in der Schweiz mit dem Verzicht des grenztier\u00e4rztlichen Dienstes zu gef\u00e4hrden, sodass die Tollwut wieder heimisch wird und alle Hunde und Katzen wieder geimpft werden m\u00fcssen?</p><p>5. Erachtet es der Bundesrat nicht als vern\u00fcnftiger, den jetzigen Status quo der grenztier\u00e4rztlichen Kontrollen beizubehalten und ihn erst wieder zu evaluieren, wenn eine Zollunion zwischen der Schweiz und der EU gepr\u00fcft wird?</p><p>6. Ist die Opferung der Spezialisten des GTD f\u00fcr das Entlastungsprogramm BVerw sinnvoll?</p><p>7. Was geschieht mit den Grenztier\u00e4rztinnen und -\u00e4rzten, die entlassen werden m\u00fcssen?</p>","ReasonText":"<p>Ausgangslage vor 2002:</p><p>Der GTD wurde vor 100 Jahren gegr\u00fcndet, um den (Nutz)-Tierbestand und die Menschen vor aus dem Ausland eingeschleppten Seuchen und verdorbenen tierhaltigen Lebensmitteln zu sch\u00fctzen. Jedes Tier und Lebensmittel wurde gem\u00e4ss den einschl\u00e4gigen Vorschriften vom Grenztierarzt untersucht, und die sanitarischen Begleitdokumente wurden gepr\u00fcft (grenztier\u00e4rztliche Untersuchung) mit dem Ziel, nichts ins Land zu lassen, bevor es kontrolliert wurde. Die Grenzkontrollen wurden der Bedrohungslage permanent angepasst. Die Schweiz blieb dank dieser Kontrollen vor importiertem Schaden, wie z. B. Maul- und Klauenseuche, verschont.</p><p>Der grenztier\u00e4rztliche Dienst ist Teil des Bundesamtes f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen (EVD), der Zoll Teil des EFZD.</p><p>Entwicklung des Abbaues:</p><p>Mit den bilateralen Verhandlungen und ratifizierten Vertr\u00e4gen (Veterin\u00e4rabkommen) \u00e4nderte sich ab 2003 alles.</p><p>Vom Souver\u00e4n unbemerkt und unbekannt werden seitdem die Bilateralen umgesetzt. Dabei werden die Kontrollen an den Landesgrenzen von Tieren und Waren aus der EU seit zwei Jahren kontinuierlich peu \u00e0 peu reduziert und sollen gem\u00e4ss politischem Willen per 31. Dezember 2006 endg\u00fcltig aufgehoben sein (\"zero control\").</p><p>Als Beispiel und Konsequenz aus den Vertr\u00e4gen \"durfte\" ab 2004 z. B. die Fleischbeschau der Grenztier\u00e4rzte maximal 10 Prozent der Einfuhrsendungen betragen, Nutztiere durften gar nicht mehr untersucht werden.</p><p>Dies veranlasste beunruhigte Fachpersonen zu Aktionen. Nationalrat Leu fragte besorgt mit einer Einfachen Anfrage den Bundesrat zur Beschau von Nutztieren an der Grenze (die Antwort an ihn war falsch!). Fleischimporteure stellten externe Kontrolleure an, die anstelle der Grenztier\u00e4rzte, die nach wie vor anwesend waren, aber deren H\u00e4nde gebunden waren, die Fleischbeschau durchf\u00fchrten.</p><p>Die Kontrollen der Grenztier\u00e4rzte behindern den grenz\u00fcberschreitenden Verkehr kaum, finden sie doch dann statt, wenn die Ware sowieso wegen der Zollkontrolle blockiert ist. Der Engpass liegt beim Stopp und beim mehrst\u00fcndigen Warten der LKW an den Grenzen wegen dem fiskalischen Prozedere des Zolles.</p><p>Obiges System h\u00e4tte sich mit den Vertr\u00e4gen der Bilateralen I erf\u00fcllt und w\u00e4re angemessen gewesen. Aber nein, es war nicht genug.</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen ist Anfang 2005 vorgeprescht, mit dem Ziel, mit der EU per 31. Dezember 2006 eine vollst\u00e4ndige \u00c4quivalenz zu schaffen. Damit wird der GTD obsolet. So wollte man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, erstens im Rahmen des Entlastungs- und Aufgabenverzichtprogramms in der BVerw die Grenztier\u00e4rzte zu entlassen und zweitens der Wirtschaft durch eine totale Liberalisierung entgegenzukommen.</p><p>Die Kehrseite ist, dass die GTD-Kontrollen j\u00e4hrlich 8 Millionen Franken in die Kasse der BV sp\u00fclen, bei Ausgaben von weniger als der H\u00e4lfte. Auf diesen Profit wird grossz\u00fcgig verzichtet.</p><p>F\u00fcr die Organisatoren des avisierten Zieles ist der Knackpunkt, dass f\u00fcr Drittlandimporte die Kontrollen und damit der GTD h\u00e4tten weiter aufrechterhalten werden m\u00fcssen und somit die Personaleinsparung marginal gewesen w\u00e4re. So hat man zus\u00e4tzlich und gleichzeitig mit den \u00c4quivalenzverhandlungen ein Transitabkommen initiiert. Dieses sieht vor, dass f\u00fcr Tiere und Waren aus Drittl\u00e4ndern, die f\u00fcr die Schweiz bestimmt sind und durch die EU transitieren, eine Kontrolle durch Veterin\u00e4rdienste der EU-Aussengrenzen ausreichend ist und von der Schweiz akzeptiert werden soll.</p><p>Risiken und m\u00f6gliches Szenario:</p><p>Sp\u00e4testens ab 1. Januar 2007 wird der gesamte grenztier\u00e4rztliche Dienst - ausser an den Flugh\u00e4fen Z\u00fcrich und Genf - aufgehoben sein, und Waren und Tiere aus der EU, aber auch aus Drittl\u00e4ndern passieren unbeschaut die Schweizer Landesgrenzen. Grenzsanitarische Kontrollen finden keine mehr statt.</p><p>Importe von aus EU angrenzenden Drittl\u00e4ndern (z. B. Rum\u00e4nien, T\u00fcrkei usw.) in die Schweiz sind ungehindert m\u00f6glich. Und somit bleibt T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet f\u00fcr die ungehinderte Einschleppung von f\u00fcr den Menschen hochansteckende Seuchen wie aktuell z. B. von Tollwut und von avi\u00e4rer Influenza (Vogelgrippe) sowie gef\u00e4hrlichen oder t\u00e4uschenden tierischen Lebensmitteln.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Rahmen der Bilateralen I wurden im Landwirtschaftsabkommen Schweiz/EG die Voraussetzungen geschaffen, dass f\u00fcr die Tiergesundheit und f\u00fcr Lebensmittel tierischer Herkunft die \u00c4quivalenz des schweizerischen Rechtes zum EU-Recht erlangt werden kann. Damit soll f\u00fcr Tiere und Tierprodukte der Zugang zum europ\u00e4ischen Markt erleichtert werden. Restriktionen, wie sie Mitgliedl\u00e4nder der EU infolge der BSE \u00fcber die Schweiz verh\u00e4ngt haben, sollen nicht mehr m\u00f6glich sein. Im Bereich der Tiergesundheit und der Milchprodukte konnte die \u00c4quivalenz bereits vereinbart werden, f\u00fcr die \u00fcbrigen Lebensmittel tierischer Herkunft d\u00fcrfte dies in n\u00e4chster Zeit der Fall sein.</p><p>Mit der \u00c4quivalenz sollen die administrativen H\u00fcrden beim Export (Zeugnisse, Kontrollen) abgebaut werden. Dieser Abbau beruht auf Gegenseitigkeit und betrifft deshalb auch den Import. F\u00fcr die \u00dcberwachung der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit im internationalen Verkehr werden im Wesentlichen die bestehenden Beh\u00f6rden an den Abgangs- und Bestimmungsorten eingesetzt. Zus\u00e4tzlich wird die gegenseitige Information verst\u00e4rkt und es werden zur Fr\u00fcherkennung von Problemen nationale Probenahmeprogramme durchgef\u00fchrt.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat anerkennt die grossen Verdienste des grenztier\u00e4rztlichen Dienstes in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit und die Tiergesundheit. Mit den heutigen Handelsstr\u00f6men erweist sich indessen seine T\u00e4tigkeit als grosse administrative H\u00fcrde. Die Kontrolle von Tieren und Tierprodukten an der Grenze kann durch risikobasierte Kontrollen am Bestimmungsort ersetzt werden; dies erlaubt, einen mindestens ebenenb\u00fcrtiger Schutz zu erzielen und Doppelspurigkeiten abzubauen.</p><p>2. Die Geb\u00fchren belasten beim Import und Export den Handel und damit die Konsumentinnen und Konsumenten. Der Bundesrat erachtet es als zweckm\u00e4ssig, wenn diese Belastungen vermieden werden k\u00f6nnen und das Schutzniveau dank anderer Massnahmen gleich hoch bleibt.</p><p>3./4. Viele Seuchen, so auch die Tollwut, k\u00f6nnen durch Kontrollen des Handelswarenverkehrs an der Grenze nicht gestoppt werden. Es gilt, die Situation in den Herkunftsl\u00e4ndern zu beobachten, fr\u00fchzeitig Importverbote zu erlassen und grenz\u00fcberschreitende gemeinsame Bek\u00e4mpfungsprogramme durchzuf\u00fchren. Verbote k\u00f6nnen durchaus durch die Zollorgane \u00fcberwacht werden. Dazu ist kein tier\u00e4rztliches Wissen erforderlich.</p><p>5. Nachdem im ganzen EU-Raum die \u00dcberwachungsmassnahmen nach einem einheitlichen System durchgef\u00fchrt werden, l\u00e4sst sich das herk\u00f6mmliche System der Kontrolle an der Landesgrenze kaum aufrechterhalten. Ansonsten w\u00fcrden dem Export von Tieren und Tierprodukten erhebliche Schwierigkeiten erwachsen.</p><p>6./7. Das Bundesamt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen ist seit 2004 mit den einzelnen Grenztier\u00e4rztinnen und Grenztier\u00e4rzten in engem Kontakt, um individuelle L\u00f6sungen zu finden. So kann die Fachkompetenz der Grenztier\u00e4rztinnen und Grenztier\u00e4rzte im kantonalen Vollzug eingesetzt werden, wo zurzeit ein Wandel vom Milizsystem zur Professionalisierung stattfindet. Zudem bleibt der grenztier\u00e4rztliche Dienst zur Kontrolle von Tieren und Waren aus Drittl\u00e4ndern bei den Flughafenzoll\u00e4mtern sowie f\u00fcr Aufgaben im Bereich des Artenschutzes bestehen.</p><p>Ein Zusammenhang der Reduktion der grenztier\u00e4rztlichen Kontrollen mit dem Entlastungsprogramm besteht nicht. Die Reduktion wird stufenweise seit dem Inkrafttreten des Landwirtschaftsabkommens vorgenommen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1132704000000)\/","SubmittedBy":"Baumann J. Alexander","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191572147083)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236169247)\/","SubmissionDate":"\/Date(1128643200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4709,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Gesundheit"}}