{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053708,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053708,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053708,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053708,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053708,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053708,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053708,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053708,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053708,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053708,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053708,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053708,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053708,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053708,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053708,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053708,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053708,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053708,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3708","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Pr\u00e4mienverbilligung in der Krankenversicherung. Monitoring","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, so rasch wie m\u00f6glich ein wissenschaftlich fundiertes Monitoring- und Evaluationsmodell einzuf\u00fchren, mit dem sich beurteilen l\u00e4sst, wie sich die Pr\u00e4mienverbilligung im Rahmen der sozialen Krankenversicherung f\u00fcr Versicherte mit bescheidenem Einkommen auswirkt.</p>","ReasonText":"<p>Mit der \u00c4nderung vom 18. M\u00e4rz 2005 wurden ins KVG neue Bestimmungen zur Pr\u00e4mienverbilligung (Art. 65 KVG) eingef\u00fchrt. Damit werden die sozialpolitischen Ziele mit einem familienpolitischen Ziel erg\u00e4nzt.</p><p>Heute gr\u00fcndet das Monitoring der Pr\u00e4mienverbilligungen auf einer Studie, die das Institut Interface (A. Balthasar) alle zwei Jahre im Auftrag des BAG durchf\u00fchrt und die auf dem verf\u00fcgbaren Einkommen (Nettoeinkommen minus Steuern) beruht. Die Steuern sind aber je nach pers\u00f6nlicher Situation und Wohngemeinde unterschiedlich. Die Studie reduziert diese Unterschiede auf vier typische Situationen und ber\u00fccksichtigt nur die Kantonshauptorte. Sie geht nach der Botschaft des Bundesrates aus dem Jahr 1991 davon aus, dass die Krankenkassenpr\u00e4mien nicht mehr als 8 Prozent des steuerbaren Einkommens beanspruchen d\u00fcrfen. Auf das verf\u00fcgbare Einkommen umgerechnet ergibt das eine Grenze von 6 Prozent. Aufgrund dieser Annahmen kommt die Studie 2004 zum Schluss, dass das Ziel des Bundesrates in folgenden Kantonen nicht erreicht wurde: Z\u00fcrich, Bern, Luzern, Nidwalden, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Baselland, Schaffhausen, St. Gallen, Graub\u00fcnden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Neuenburg, Genf und Jura.</p><p>Diese Methode ist aber nicht \u00fcber jeden Zweifel erhaben. Dadurch, dass nur vier Typen von Situationen und lediglich die Kantonshauptorte einbezogen werden, ist es unm\u00f6glich, das Pr\u00e4mienverbilligungssystem in seiner Gesamtheit zu evaluieren. Eine nur geringf\u00fcgige \u00c4nderung der ber\u00fccksichtigten Einkommen w\u00fcrde n\u00e4mlich bereits zu sehr anderen Ergebnissen f\u00fchren. Dieser Ansatz ist unvollst\u00e4ndig und offensichtlich unbefriedigend. Auch die Grenze von 8 Prozent des steuerbaren Einkommens, die im heutigen Monitoring verwendet wird, ist fragw\u00fcrdig, denn dieser Grenzwert wurde nie best\u00e4tigt. Zudem ist angesichts der grossen Pr\u00e4mienunterschiede unter den Kantonen eine einheitliche Monitoringnorm kaum haltbar. Soweit ein Kanton alle Beitr\u00e4ge, die ihm zustehen, voll ausbezahlt (Art. 66 KVG), kann man mit Fug und Recht der Meinung sein, dass dieser Kanton zu keinen weiteren Schritten verpflichtet werden sollte.</p><p>Das Monitoring, wie es zurzeit gehandhabt wird, erlaubt es also nicht zu beurteilen, ob das Pr\u00e4mienverbilligungssystem den Zielen des KVG entspricht. Es m\u00fcsste unbedingt den Geldern, die f\u00fcr die Pr\u00e4mienverbilligung zur Verf\u00fcgung gestellt werden, und den kantonalen Unterschieden bei den Pr\u00e4mien Rechnung tragen.</p><p>Aus all diesen Gr\u00fcnden und um der wissenschaftlichen und politischen Glaubw\u00fcrdigkeit willen muss m\u00f6glichst rasch ein stringenteres Evaluationsmodell erarbeitet und umgesetzt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit der Pr\u00e4mienverbilligung soll sichergestellt werden, dass die Haushaltsbudgets von Personen mit bescheidenen Einkommen nicht zu stark durch die Pr\u00e4mien der Krankenversicherung belastet werden. Da sich die kantonalen Pr\u00e4mienverbilligungssysteme erheblich unterscheiden, l\u00e4sst sich aber nicht ohne weiteres feststellen, ob das vom Gesetzgeber beabsichtigte sozialpolitische Ziel erreicht wird. Angesichts der beschr\u00e4nkten finanziellen Ressourcen, die f\u00fcr Untersuchungen zur Verf\u00fcgung standen und stehen, musste auf eine umfangreich konzipierte Wirkungsanalyse verzichtet und ein pragmatisches Vorgehen gew\u00e4hlt werden. Anhand von typisierten Haushalts- und Einkommensverh\u00e4ltnissen wurden die Belastung durch die Krankenversicherungspr\u00e4mien und die jeweilige Bedeutung der Pr\u00e4mienverbilligung in den verschiedenen Kantonshauptorten dargestellt. Wie die bisher eingegangenen R\u00fcckmeldungen zeigen, stiessen die Resultate im Allgemeinen auf ein positives Echo.</p><p>Im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich und der am 1. Januar 2006 in Kraft tretenden Revision der Pr\u00e4mienverbilligung stellen sich verschiedene neue Fragen. Es ist vorgesehen, diese zusammen mit den Kantonen vertieft zu untersuchen. Dabei wird das bisherige Analysekonzept unter Ber\u00fccksichtigung der gemachten Erfahrungen verbessert und m\u00f6glichst kosteng\u00fcnstig weiterentwickelt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.","FederalCouncilProposal":18,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1133481600000)\/","SubmittedBy":"Rossini St\u00e9phane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276732800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750808488113)\/","SubmissionDate":"\/Date(1128643200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4709,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}