{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053716,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053716,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053716,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053716,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053716,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053716,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053716,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053716,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053716,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053716,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053716,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053716,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053716,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053716,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053716,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053716,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053716,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053716,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3716","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Titelverordnung f\u00fcr Fachhochschulen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, innert sechs Monaten Bericht zu erstatten, wie er die Titelverordnung zu erg\u00e4nzen oder abzu\u00e4ndern gedenkt, damit auch in Zukunft neben der internationalen Bezeichnung auch bisher in der Schweiz \u00fcbliche Bezeichnungen wie Ingenieur/Ingenieurin, Architekt/Architektin, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin gef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Darzulegen ist auch, wie diese Frage im neuen Hochschulrahmengesetz geregelt werden soll.</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat stellt in seinem Bericht \"Die Fachhochschulen und das Bologna-Modell\" in Aussicht, in einer Titelverordnung nur noch die beiden an Universit\u00e4ten gebr\u00e4uchlichen Haupttitel \"Bachelor/Master of Sciences\" und \"Bachelor/Master of Art\" f\u00fcr s\u00e4mtliche Studienrichtungen an Fachhochschulen zuzulassen. Dieser Entscheid beruht darauf, dass man im internationalen Umfeld m\u00f6glichst wenig Titel will.</p><p>Dass dies notwendig ist, kann die WBK-N nachvollziehen und unterst\u00fctzen. Die WBK-N w\u00fcnscht aber, dass neben der internationalen Bezeichnung nach wie vor auch gewisse Bezeichnungen in der Landessprache gef\u00fchrt werden. Dabei ist nicht gemeint, dass man die Bologna-Titel (Bachelor/Master) in eine Landessprache \u00fcbersetzt, sondern dass man die in der Schweiz \u00fcblichen Bezeichnungen wie Ingenieur/Ingenieurin, Architekt/Architektin, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin usw. weiter verwendet, dies insbesondere darum, weil die Titel in der Landessprache verst\u00e4ndlicher und auch etablierter sind. Damit kann man in der Landessprache vielleicht die Gleichwertigkeit, aber auch Andersartigkeit etwas unterstreichen. In der deutschen Sprache unterscheidet sich z. B. der Gebrauch des Titels \"Ingenieur\" von dem im englischen Sprachgebrauch verwendeten Begriff des \"Engineers\".</p><p>Im Weiteren w\u00fcnscht die WBK-N, dass der Titel \"Ingenieur/Ingenieurin\" (in den jeweiligen Landessprachen) der Hochschulausbildung oder gleichwertige Ausbildungen vorbehalten bleibt, wie es in allen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern \u00fcblich ist.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Kommission innert sechs Monaten Bericht zu erstatten, wie er diese Forderung in Bezug auf das Hochschulrahmengesetz umsetzen will und wie er die Titelverordnung abzu\u00e4ndern oder zu erg\u00e4nzen gedenkt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In Abstimmung mit den hochschulpolitischen Organen der Kantone und der Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz hat das EVD im Rahmen der Teilrevision des Fachhochschulgesetzes und der anderen Ausf\u00fchrungserlasse die neuen Titelstrukturen f\u00fcr die Fachhochschulen in der neuen EVD-Verordnung vom 2. September 2005 \u00fcber Studieng\u00e4nge, Nachdiplomstudien und Titel festgelegt und auf den 5. Oktober 2005 in Kraft gesetzt. Die neuen Fachhochschultitel sind eine Folge der Einf\u00fchrung der zweistufigen Bachelor-Master-Strukturen. Sie gliedern sich in die Elemente Titel (Bachelor oder Master), Name der verleihenden Fachhochschule (z. B. HES-SO), Fachbereich (\"Science\" oder \"Arts\"), fachliche Ausrichtung (z. B. Sozialarbeit oder Architektur) und Spezialisierung (z. B. Robotik). Die bisher verwendeten Fachhochschultitel (z. B. \"Ingenieur FH\", \"Architekt FH\" und \"Sozialarbeiter FH\") bleiben f\u00fcr Inhaber von altrechtlichen Diplomen gesch\u00fctzt und d\u00fcrfen von diesen auch weiterhin verwendet werden. Inhaber von altrechtlichen Fachhochschuldiplomen haben ab 2009 zudem die M\u00f6glichkeit, parallel zu ihren bisherigen Titeln (z. B. Ingenieur FH) die entsprechenden Bachelortitel zu f\u00fchren. Die neuen Bachelortitel der Fachhochschulen heben den Praxisbezug und die Andersartigkeit der Ausbildung durch die ausdr\u00fcckliche Bezeichnung der verleihenden Fachhochschule hervor. Die Andersartigkeit der Ausbildung an Fachhochschulen wird auch \u00fcber den Ausweis der Praxisanteile im sogenannten Diplomzusatz (Diploma Supplement) ausgewiesen. Entsprechend der Lissabonner Konvention (des Europarates und der Unesco von 1997) und den Erkl\u00e4rungen von Bologna, Prag und Berlin f\u00f6rdert der Diplomzusatz die Transparenz und die Mobilit\u00e4t und erleichtert die akademische und berufliche Anerkennung. Dieses standardisierte Dokument informiert \u00fcber die Art des Studiengangs, die Anforderungen und den Abschluss sowie den Status und die Einordnung im nationalen Hochschulsystem. Die Wiedereinf\u00fchrung des bisherigen Titels \"Ingenieur FH\" f\u00fcr Inhaber von neuen Bachelordiplomen ist zum jetzigen Zeitpunkt mit Blick auf die neue Diplomstudienstruktur (Bachelor/Master) und den obengenannten Erw\u00e4gungen abzulehnen. Eine Wiedereinf\u00fchrung dieses Titels st\u00fcnde auch im Gegensatz zu den neuen Titelstrukturen im Universit\u00e4tsbereich (vgl. Regelung der Crus f\u00fcr die einheitliche Benennung der universit\u00e4ren Studienabschl\u00fcsse im Rahmen der Bologna-Reform).</p><p>Titel sind von den Berufsbezeichnungen zu unterscheiden. W\u00e4hrend erstere \u00fcber einen bestimmten Ausbildungsabschluss Auskunft geben, benennen Berufsbezeichnungen einen Beruf. Berufsbezeichnungen wie Ingenieur/Ingenieurin, Architekt/Architektin oder Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin k\u00f6nnen von Inhabern der entsprechenden neuen Bachelordiplome, im Sinne der WBK-N, weiterhin gef\u00fchrt werden. Das neue Fachhochschulgesetz und die neue Titelverordnung verbieten dies nicht. Es bedarf deshalb auch keiner \u00c4nderung der gegenw\u00e4rtigen Rechtsgrundlagen.</p><p>Die WBK-N w\u00fcnscht schliesslich, dass der Ingenieurtitel Abg\u00e4ngerinnen und Abg\u00e4ngern von Hochschulausbildungen vorbehalten bleibt. In der Schweiz sind die bisherigen Ingenieurtitel der Fachhochschulen (FH), der Eidgen\u00f6ssischen Technischen Hochschulen (ETH) und der H\u00f6heren Technischen Lehranstalten (HTL) eidgen\u00f6ssisch gesch\u00fctzt. Nur die Inhaber der entsprechenden Abschl\u00fcsse d\u00fcrfen diese Titel verwenden (z. B. \"Ingenieur FH\" oder \"Dipl. Bau-Ing. ETH\"). Die Titelanmassung ist strafrechtlich verboten (vgl. z. B. Art. 38 ETH-Gesetz und Art. 22 des Fachhochschulgesetzes). Die Verwendung der genannten Ingenieurtitel und die Berufsbezeichnung Ingenieur kann auch in den Geltungsbereich des Bundesgesetzes \u00fcber den unlauteren Wettbewerb fallen (UWG). Dieses qualifiziert - allerdings nur im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Wettbewerbshandlungen - die Verwendung von unzutreffendenden Titeln und Berufsbezeichnungen, die bestimmt sind, den Anschein besonderer Auszeichnungen oder F\u00e4higkeiten zu erwecken, als unlauteres Verhalten (Art. 3 Bst. c UWG).</p><p>Ob der Ingenieurtitel und allenfalls die Berufsbezeichnung \"Ingenieur\" gesamtschweizerisch f\u00fcr Hochschulabg\u00e4ngerinnen und -abg\u00e4nger festgelegt und vorbehalten werden sollen, kann im Rahmen der Arbeiten zum neuen Hochschulrahmengesetz und zur neuen Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen gepr\u00fcft werden. Der Bundesrat erachtet es deshalb nicht als opportun, diese Fragen zus\u00e4tzlich zu den gegenw\u00e4rtig laufenden Rechtsetzungsverfahren zu pr\u00fcfen und Bericht zu erstatten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1140566400000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1338508800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236662357)\/","SubmissionDate":"\/Date(1132876800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4710,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung"}}