{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053750,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053750,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053750,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053750,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053750,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053750,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053750,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053750,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053750,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053750,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053750,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053750,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053750,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053750,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053750,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053750,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053750,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053750,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3750","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kaderleute der Bundesverwaltung sollten mehrere Amtssprachen beherrschen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Rahmen seiner Politik zur F\u00f6rderung der Mehrsprachigkeit wird der Bundesrat beauftragt, gesetzliche oder andere regulierende Massnahmen zu treffen um sicherzustellen, dass Bundesangestellte, die dem obersten Kader angeh\u00f6ren, abgesehen von ihrer Muttersprache eine zweite Amtssprache beherrschen und eine dritte passiv verstehen. Diese Voraussetzung muss in den Einstellungsbedingungen aufgef\u00fchrt sein. Wer sie bei der Einstellung nicht erf\u00fcllt, erh\u00e4lt eine Frist von einem Jahr, um dieser Anforderung gerecht zu werden.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz ist ein facettenreiches Land, das die kulturelle und sprachliche Identit\u00e4t seiner Bev\u00f6lkerungsteile achtet. Die Wahrung dieser f\u00fcr die Schweiz bereichernden Heterogenit\u00e4t wird haupts\u00e4chlich durch die Chancengleichheit, den Schutz der Minorit\u00e4ten und den Respekt der verschiedenen Identit\u00e4ten gew\u00e4hrleistet.</p><p>Das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Sprachen und Kulturen der Schweiz ist jedoch st\u00e4ndig bedroht. Deshalb ist es wichtig, dass sich der Bund und insbesondere seine leitenden Angestellten stets darum bem\u00fchen, einer Verarmung entgegenzuwirken. Dazu k\u00f6nnte n\u00e4mlich die lediglich einsprachige Konzipierung, insbesondere von Dossiers und L\u00f6sungen, f\u00fchren.</p><p>Mit den Weisungen des Bundesrates zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung wird versucht, \"die Mehrsprachigkeit am Arbeitsplatz zu f\u00f6rdern und die multikulturellen Eigenschaften der Verwaltung zu nutzen\" (BBl 2003 1441). Dass diese Weisungen unzureichend sind, zeigen statistische Analysen, nach denen die Lateinerinnen und Lateiner in den Kaderpositionen der Bundesverwaltung untervertreten sind. Analog dazu wird das Deutsche immer h\u00e4ufiger die allgemeine Arbeitssprache, in der auch Projekte vorbereitet werden.</p><p>Die L\u00f6sung besteht sicherlich nicht darin, Quoten aufzuerlegen, sondern eher in der Forderung, dass insbesondere die Angeh\u00f6rigen des oberen Kaders mindestens zwei Landessprachen aktiv und eine dritte passiv beherrschen.</p><p>In den beiden mehrsprachigen L\u00e4ndern Belgien und Kanada m\u00fcssen sich hohe Verwaltungsangestellte bei ihrem Stellenantritt und sp\u00e4ter im Verlauf ihrer beruflichen Laufbahn Pr\u00fcfungen unterziehen. Bei diesen m\u00fcssen sie ihre Kenntnisse der Landessprachen ausser ihrer Muttersprache unter Beweis stellen.</p><p>Die Schweiz, oft als Modell eines multikulturellen Landes angef\u00fchrt, k\u00f6nnte sich von diesem Beispiel inspirieren lassen. Es w\u00e4re angebracht, die Regel einzuf\u00fchren, nach welcher die Angeh\u00f6rigen des oberen Kaders des Bundes zwei Landessprachen beherrschen und eine dritte passiv verstehen m\u00fcssen. Diese Voraussetzung muss in den Einstellungsbedingungen festgehalten sein. Wer sie bei der Einstellung nicht erf\u00fcllt, erh\u00e4lt eine Frist von einem Jahr, um dieser Anforderung nachzukommen. Das Eidgen\u00f6ssische Personalamt bietet den Angestellten des Bundes bereits Kurse zur Perfektionierung ihrer Sprachkenntnisse an. Diese k\u00f6nnten dementsprechend genutzt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Mehrsprachigkeit bereits unter den gegenw\u00e4rtigen Rahmenbedingungen auf durchaus angemessene Weise gef\u00f6rdert werden kann, und er bringt seinen Willen zum Ausdruck, die Vorteile einer mehrsprachigen und kulturell vielf\u00e4ltigen Bundesverwaltung zu nutzen.</p><p>Dazu geh\u00f6ren die Bestimmungen von Artikel\u00a04 Absatz\u00a02 des Bundespersonalgesetzes (SR 172.220.1) und Artikel\u00a07 der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3), wonach die Arbeitgeber geeignete Massnahmen treffen zur F\u00f6rderung der Mehrsprachigkeit sowie zur angemessenen Vertretung der Sprachgemeinschaften und zu deren Verst\u00e4ndigung untereinander. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a07 der Bundespersonalverordnung hat der Bundesrat die \"Weisungen zur F\u00f6rderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung\" vom 22. Januar 2003 erlassen.</p><p>Ziffer 72 dieser Weisungen verlangt ausdr\u00fccklich: \"F\u00fcr eine Kaderfunktion werden aktive Kenntnisse (Sprechen) in einer zweiten Amtssprache und wenn m\u00f6glich passive Kenntnisse in der dritten Amtssprache vorausgesetzt.\" Die bestehenden rechtlichen Massnahmen erf\u00fcllen somit den Auftrag der vorliegenden Motion, eine zus\u00e4tzliche Regelung ist nicht erforderlich.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Anstrengungen sowohl hinsichtlich der Vertretung der lateinischen Schweiz in den h\u00f6heren Kaderpositionen wie auch zur F\u00f6rderung der Sprachkenntnisse des Bundespersonals fortgesetzt werden m\u00fcssen. Indem er k\u00fcrzlich die Annahme zweier Motionen mit dieser Stossrichtung beantragt hat (Motion Studer Jean 05.3174 und Motion Berberat 05.3152), hat er seine Entschlossenheit bekr\u00e4ftigt, die Ziele der Weisungen zur F\u00f6rderung der Mehrsprachigkeit weiterhin zu verfolgen.</p><p>\u00dcberdies hat er am 21. Dezember 2005 Zielwerte f\u00fcr das strategische Personalcontrolling in der Bundesverwaltung festgelegt, insbesondere auch was die Vertretung der Sprachgemeinschaften betrifft.</p><p>F\u00fcr die Umsetzung der Mehrsprachigkeitsweisungen sind die Departemente zust\u00e4ndig. Ihnen erteilt der Bundesrat in Ziffer 824 der Weisungen folgenden Auftrag: \"Vor der Anstellung \u00fcberpr\u00fcfen die Verantwortlichen die Sprachkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber.\" In Ziffer 841 der Weisungen schreibt er \u00fcberdies vor: \"Die Bundesverwaltung bietet Sprachkurse an, um die Kommunikationsf\u00e4higkeit der Angestellten zu verbessern. Die Vorgesetzten f\u00f6rdern die sprachliche Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden sowie die interkulturelle Kommunikation.\"</p><p>Folglich ist der Bundesrat der Meinung, dass keine Notwendigkeit besteht, die geltenden Rahmenbedingungen zu \u00e4ndern. Die begonnenen Anstrengungen zur Umsetzung der Weisungen sollen jedoch weitergef\u00fchrt werden und schliesslich zu verbesserten Sprachkenntnissen der Kader der Bundesverwaltung beitragen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1141948800000)\/","SubmittedBy":"Ruey Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690547763117)\/","SubmissionDate":"\/Date(1133827200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4710,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Kultur"}}