{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053786,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053786,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053786,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053786,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053786,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053786,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053786,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053786,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053786,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053786,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053786,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053786,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053786,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053786,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053786,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053786,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053786,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053786,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3786","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verbesserung des Verkehrsflusses auf der rechten Fahrspur bei Autobahnen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In zunehmendem Mass werden die linke und wenn vorhanden die mittlere Fahrspur auf den Schweizer Autobahnen durch Personenwagen befahren, w\u00e4hrend die rechte Fahrspur frei bleibt. Dieses Fahrverhalten ist vor allem bei stark frequentierten Autobahnabschnitten h\u00e4ufig anzutreffen, und oftmals resultiert daraus z\u00e4hfl\u00fcssiger Verkehr. In Nachbarstaaten ist dieses Verhalten nicht festzustellen.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass dieses Fahrverhalten auf den Autobahnen zunimmt?</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um dieser Tendenz entgegenzuwirken (Massnahmen bei der Ausbildung, Informationen, Minimalgeschwindigkeit auf der linken Fahrspur)?</p><p>3. Wo liegen aus der Sicht des Bundesrates die Gr\u00fcnde, warum in den Nachbarstaaten die unbelebte rechte Fahrspur nicht anzutreffen ist?</p><p>4. W\u00fcrde die Aufhebung des geltenden Rechts\u00fcberholverbotes zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses f\u00fchren?</p><p>5. K\u00f6nnte eine h\u00f6here Geschwindigkeit bei dreispurigen Autobahnabschnitten nicht zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses beitragen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist nach Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV; SR 741.11) der \u00e4usserste Streifen rechts zu ben\u00fctzen. Dies gilt - beispielsweise auf Autobahnen - nicht beim \u00dcberholen oder beim Fahren in parallelen Kolonnen (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VRV). Verkehrsteilnehmer m\u00fcssen demnach bei freier Strecke auf Autobahnen stets den rechten Fahrstreifen ben\u00fctzen. Es ist Sache der zust\u00e4ndigen kantonalen Polizeiorgane, diesbez\u00fcgliche Widerhandlungen festzustellen und zu ahnden.</p><p>1. \u00dcber die detaillierte Fahrstreifenbenutzung durch einzelne Fahrzeuge bestehen keine wissenschaftlichen Erhebungen. Es l\u00e4sst sich daher nicht allgemeinverbindlich sagen, dass das vom Interpellanten beschriebene Fahrverhalten zunimmt.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich keine konkreten Massnahmen aufdr\u00e4ngen, zumal die Rechtslage klar ist und Verst\u00f6sse geahndet werden k\u00f6nnen. Im \u00dcbrigen wird auch im Rahmen der Verkehrsausbildung auf die diesbez\u00fcglich geltenden Verkehrsregeln hingewiesen.</p><p>3. Bei starkem Verkehrsaufkommen l\u00e4sst sich auf gewissen Autobahnstrecken beobachten, dass der rechte Fahrstreifen insbesondere von langsamer fahrenden Fahrzeugen (Lastwagen, Lieferwagen, Fahrzeugen mit Anh\u00e4ngern usw.) befahren wird, w\u00e4hrenddem schneller fahrende Fahrzeuge \u00fcber l\u00e4ngere Strecken ausschliesslich den linken Fahrstreifen ben\u00fctzen. Diese Erscheinung eines unterschiedlich schnell fliessenden, parallelen Kolonnenverkehrs hat ihre Ursache vor allem im hohen Verkehrsvolumen bzw. in der Kapazit\u00e4t der Verkehrsinfrastrukturen. Hinzu kommt, dass bei dichtem Verkehr ein Spurwechsel fast immer mit einer (abrupten) Ver\u00e4nderung der eigenen Geschwindigkeit (beschleunigen, abbremsen) und auch mit einer gewissen Gefahr verbunden ist. Unter diesen Umst\u00e4nden behalten viele Fahrzeuglenker bei starkem Verkehrsaufkommen ihre Spur bei.</p><p>In den Nachbarstaaten nun sind die Autobahnen \u00fcber weite Strecken weniger stark belastet als unser Netz auf gewissen Strecken. Die geringere Belastung f\u00fchrt zu einem unterschiedlichen Verkehrsverhalten. Bei starkem Verkehrsaufkommen bestehen auch auf ausl\u00e4ndischen Autobahnen, z. B. im Bereich von Stadtumfahrungen oder bei Ferienreiseverkehr, kaum Unterschiede zum beschriebenen Fahrverhalten in der Schweiz mit parallelen Kolonnen.</p><p>4. Das Verbot des Rechts\u00fcberholens dient insbesondere der Verkehrssicherheit auf Autobahnen. Der Spurwechsel nach rechts gestaltet sich sicherer, weil ein Fahrzeuglenker darauf vertrauen darf, dass sich nicht ein schneller fahrendes Fahrzeug von hinten n\u00e4hert. Eine Aufhebung des Rechts\u00fcberholverbotes w\u00fcrde kaum zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses f\u00fchren, sondern zu einer Verminderung der Sicherheit.</p><p>5. Bei dreispurigen Autobahnabschnitten verteilt sich das Verkehrsaufkommen besser auf die vorhandenen Spuren. Der Verkehrsfluss ist eher gew\u00e4hrleistet. Unter diesen Umst\u00e4nden w\u00fcrde die Erh\u00f6hung der Geschwindigkeit auf dreispurigen Autobahnabschnitten nicht zu einer weiteren Verbesserung, sondern vor allem zu einem weniger homogenen - und damit gef\u00e4hrlicheren - Verkehrsfluss f\u00fchren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1141171200000)\/","SubmittedBy":"Stahl J\u00fcrg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1198219735997)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690496316293)\/","SubmissionDate":"\/Date(1134432000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4710,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}