{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053823,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053823,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053823,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053823,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053823,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053823,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053823,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053823,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053823,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053823,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053823,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053823,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053823,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053823,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053823,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053823,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053823,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053823,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3823","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"K\u00fcndigung des Abkommens \u00fcber Weitergabe von Flugpassagierdaten an US-Beh\u00f6rden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Abkommen mit den USA \u00fcber den Zugriff auf Personendaten von Flugpassagieren durch US-Kontrollbeh\u00f6rden vom 4. M\u00e4rz 2005 f\u00fcr rechtswidrig zu erkl\u00e4ren und unverz\u00fcglich zu k\u00fcndigen.</p>","ReasonText":"<p>Die Weitergabe von pers\u00f6nlichen Flugpassagierdaten aus der Europ\u00e4ischen Union an die US-Beh\u00f6rden verst\u00f6sst gegen EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt der Generalanwalt der EU, Philippe L\u00e9ger. Er empfiehlt deshalb dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof, das Abkommen mit den USA \u00fcber die Datenweitergabe als rechtswidrig zu erkl\u00e4ren. Auch die Schweiz hat mit den USA ein Abkommen \u00fcber die Weitergabe von Flugpassagierdaten abgeschlossen. Fluggesellschaften m\u00fcssen pers\u00f6nliche Daten von Passagieren, die in die USA reisen, seit dem 4. M\u00e4rz 2005 den Beh\u00f6rden des nordamerikanischen Staates \u00fcbermitteln. Das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA, das sich inhaltlich mit dem Flugpassagierabkommen zwischen der EU und den USA deckt, wurde bereits bei Vertragsabschluss von Datensch\u00fctzern heftig kritisiert. Insbesondere wurde die \u00dcbermittlung der Gesamtmenge der \"passenger name records\"-Daten, und so auch der darin enthaltenen sensiblen Daten, als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und daher gegen die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention und das Grundrecht auf Datenschutz verstossend angesehen. Zu den zwingend den US-Heimatschutzbeh\u00f6rden zu \u00fcbermittelnden pers\u00f6nlichen 34 Passagierdaten geh\u00f6ren neben Namen und Adresse auch pers\u00f6nliche Daten wie die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse sowie sensible Daten wie jene der Kreditkartennummer.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Rahmen der durch die USA getroffenen Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Terrorismus sind seit M\u00e4rz 2003 alle Fluggesellschaften, welche die USA anfliegen, verpflichtet, der amerikanischen Zollbeh\u00f6rde (Customs and Border Protection) Einblick in die im Reservationssystem gespeicherten Passagierdaten (Passenger Name Record) zu gew\u00e4hren. Im Falle einer Weigerung droht der Entzug der Landerechte in den USA.</p><p>Die von der EU-Kommission am 28. Mai 2004 unterzeichnete Vereinbarung ist zurzeit Gegenstand einer beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof h\u00e4ngigen Klage des Parlamentes. Generalanwalt Philippe L\u00e9ger empfiehlt dem Gericht, das zwischen der EG und den USA unterzeichnete Abkommen zu k\u00fcndigen. Er begr\u00fcndet seine Auffassung damit, dass die f\u00fcr den Abschluss des Abkommens gew\u00e4hlte gesetzliche Grundlage (Art. 95 des Vertrages zur Gr\u00fcndung der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft) nicht ausreichend war. Als unbegr\u00fcndet erachtet der Generalanwalt hingegen den Vorwurf, die Vereinbarung verletze die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention. Sollte der Gerichtshof in seinem Urteil den Ansichten des Generalanwaltes folgen, so w\u00fcrde die K\u00fcndigung der Vereinbarung EG-USA nur deshalb vorgenommen, weil bei deren Abschluss EU-Bestimmungen sowie EU-interne Zust\u00e4ndigkeitsregeln und Verfahren verletzt wurden. Keinen Einfluss h\u00e4tte ein solcher Entscheid auf die zwischen der Schweiz und den USA abgeschlossene Vereinbarung, da sich diese nicht auf EG-Recht st\u00fctzt und die entsprechenden EU-internen Verfahren nicht zu befolgen waren.</p><p>Bei der schweizerisch-amerikanischen Vereinbarung handelt es sich um eine Verpflichtungserkl\u00e4rung der USA mit gegenseitigem Notenaustausch, welche eine Gegenrechtserkl\u00e4rung beinhaltet. Die Dauer der Vereinbarung ist auf dreieinhalb Jahre beschr\u00e4nkt, f\u00fcr eine allf\u00e4llige Verl\u00e4ngerung bedarf es neuer Verhandlungen. Die Vereinbarung erf\u00fcllt die von der Schweiz gestellten Erwartungen bez\u00fcglich Behandlung der Daten und entspricht den datenschutzrechtlichen Vorgaben (Art. 6 des Bundesgesetzes \u00fcber den Datenschutz). Sie ist in ihrer Anwendung teilweise restriktiver als jene der EG. Die schweizerisch-amerikanische Vereinbarung l\u00e4sst - im Gegensatz zum europ\u00e4ischen - einen direkten Zugriff der US-Beh\u00f6rden auf das Reservationssystem der Fluggesellschaften nicht zu. Stattdessen werden Passagierdaten durch die Fluggesellschaften selber \u00fcbermittelt. Der Schweiz wurde ebenfalls zugesichert, die Daten einzig zur Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung des Terrorismus und damit verkn\u00fcpfter Straftaten zu verwenden. Besonders sch\u00fctzenswerte Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes werden nicht weitergegeben. Nebst der M\u00f6glichkeit, die Einhaltung sowie die Anwendung der Vereinbarung j\u00e4hrlich zu \u00fcberpr\u00fcfen, wird auch eine Begrenzung der Aufbewahrungsdauer der Passagierdaten auf grunds\u00e4tzlich dreieinhalb Jahre zugesichert. \u00dcberdies werden die Passagiere sp\u00e4testens vor dem Abflug \u00fcber die Weiterleitung ihrer Daten informiert. Die Flugg\u00e4ste erhalten durch die Vereinbarung das Recht, von den US-Beh\u00f6rden Auskunft \u00fcber die gespeicherten Daten und n\u00f6tigenfalls deren Richtigstellung zu verlangen. Beschwerden von in der Schweiz ans\u00e4ssigen Personen in den USA k\u00f6nnen durch den eidgen\u00f6ssischen Datenschutzbeauftragten unterst\u00fctzt werden.</p><p>Mit dieser Vereinbarung, welche im Einklang mit den einschl\u00e4gigen ICAO-Richtlinien steht, ist es der Schweiz gelungen, bei der \u00dcbermittlung von Passagierdaten einen m\u00f6glichst weitgehenden Datenschutz zu erlangen und gleichzeitig den m\u00f6glichen Entzug von Landerechten zu verhindern. Eine K\u00fcndigung der Vereinbarung ist deshalb abzulehnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1141171200000)\/","SubmittedBy":"Hess Bernhard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1196899200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690493915750)\/","SubmissionDate":"\/Date(1134518400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4710,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Verkehr"}}