{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053889,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053889,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053889,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053889,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053889,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053889,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053889,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053889,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053889,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053889,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053889,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053889,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053889,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053889,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053889,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053889,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053889,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053889,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3889","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Deckungsl\u00fccken der Suva und neue T\u00e4tigkeitsbereiche","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Die Kosten-Nutzen-Analyse des Jahres 2003 zum UVG (Prof. Jaeger) zeigt, dass die Suva im Bereich der R\u00fcckstellungen f\u00fcr kurzfristige Leistungen eine Finanzierungsl\u00fccke von 972 Millionen Franken aufweist. Diese m\u00fcsse unabh\u00e4ngig von einer allf\u00e4lligen Privatisierung der Suva geschlossen werden. Von wem und wann wurde oder wird diese Deckungsl\u00fccke ausfinanziert? </p><p>2. Im Bereich der Finanzierung der Teuerungszulagen soll die Suva eine hausgemachte Finanzierungsl\u00fccke von 4 Milliarden Franken aufweisen. Trifft diese Sch\u00e4tzung zu, und h\u00e4lt es der Bundesrat f\u00fcr richtig, Teuerungszulagen ohne vorherige Finanzierung zu gew\u00e4hren und die Nachfinanzierung auf die n\u00e4chste Generation abzuschieben?</p><p>3. Der Bundesrat spricht sich in praktisch s\u00e4mtlichen Bereichen der Wirtschaft, auch im Bereich der Versicherungen, f\u00fcr mehr Wettbewerb und die Aufhebung von Monopolen aus. Er hat im Finanzleitbild 1999 (S. 6) in Grundsatz G 6 festgehalten, dass Staatsbetriebe, die keine \u00f6ffentliche Aufgabe mehr zu erf\u00fcllen haben, im Anschluss an eine Marktliberalisierung und -regulierung zu privatisieren seien. Wie sieht der Bundesrat die Aufrechterhaltung des Suva-Monopols angesichts dieser Vorgaben und im Hinblick auf allf\u00e4llige Dienstleistungsabkommen und -freiheiten mit der EU? </p><p>4. Laut Aussagen der Suva wurden die Pr\u00e4mien der Unfallversicherung von arbeitslosen Personen aus politischen Gr\u00fcnden bewusst zu tief gehalten. Es kommen somit nicht - wie vom Gesetzgeber verlangt (Art. 92 Abs. 1 UVG) - risikogerechte Pr\u00e4mien zur Anwendung. Als Folge davon liegt nun laut Kosten-Nutzen-Analyse ein Aufwand\u00fcberschuss von 116 Millionen Franken vor. Hat die Suva auch bei anderen Betrieben und Betriebsarten, z. B. bei staatlichen oder staatsnahen Betrieben, politische statt risikogerechte Pr\u00e4mien erhoben? Wer kommt f\u00fcr die Deckungsl\u00fccken auf?</p><p>5. Im Hinblick auf das Projekt Serto der Suva geh\u00f6ren nach Ansicht des Bundesrates sowohl die Schadenerledigung im Bereich der Krankenversicherung als auch die Verm\u00f6gensverwaltung und das Aktiven/Passiven-Management f\u00fcr Dritte zum Kernbereich der Suva. Herr Professor Walter R. Schluep hat in einem Gutachten vom 21. Oktober 1998 folgende Feststellung getroffen: \".... und insbesondere auch keine gesetzliche Grundlage ersichtlich ist, welche die Erbringung von Nebendienstleistungen der Suva zuliesse, ist der Eintritt der Suva in neue T\u00e4tigkeitsbereiche aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung als wettbewerbsrechtlich problematisch zu beurteilen.\" Warum setzt sich der Bundesrat \u00fcber diese Expertenmeinung hinweg, und weshalb glaubt er, den T\u00e4tigkeitsbereich der Suva, z. B. auch auf die Verm\u00f6gensverwaltung f\u00fcr Dritte, ausweiten zu m\u00fcssen, nachdem die Suva in diesem Bereich selbst mit Problemen k\u00e4mpft? Wie sind allf\u00e4llige Verantwortlichkeiten und Haftungen aus diesen T\u00e4tigkeiten geregelt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die kurzfristigen Versicherungsleistungen (Taggelder, Heilungskosten) werden gem\u00e4ss Artikel\u00a090 Absatz\u00a01 des Unfallversicherungsgesetzes (UVG; SR 832.20) nach dem Ausgabenumlageverfahren finanziert, wobei angemessene R\u00fcckstellungen gebildet werden m\u00fcssen. F\u00fcr die Suva galt beim Inkrafttreten des UVG eine R\u00fcckstellung zwischen 25 bis 33 1/3 Prozent der Jahresausgaben als angemessen. Seit den Neunzigerjahren strebt die Suva gleich wie die Unfallversicherer nach Artikel\u00a068 UVG (private Versicherungsgesellschaften, Krankenkassen und \u00f6ffentliche Unfallversicherungskassen) die volle Finanzierung des Bedarfes f\u00fcr die kurzfristigen Leistungen an. Ende 2004 war das Ziel zu rund 70 Prozent erreicht. Bei der Suva sind die Pr\u00e4miens\u00e4tze seit einiger Zeit so bemessen, dass sie die volle \u00c4ufnung der R\u00fcckstellungen f\u00fcr kurzfristige Leistungen von neuen Unf\u00e4llen sowie die langfristige Amortisation der noch fehlenden R\u00fcckstellungen aus fr\u00fcheren Unf\u00e4llen erlauben. Somit handelt es sich bei der Suva nicht um eine Deckungsl\u00fccke, sondern um eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Finanzierung.</p><p>2. Die Teuerungszulagen werden in der obligatorischen Unfallversicherung bei allen UVG-Versicherern aus den Zins\u00fcbersch\u00fcssen finanziert. Sofern diese nicht ausreichen, werden sie nach dem Ausgabenumlageverfahren mittels Pr\u00e4mienzuschl\u00e4gen finanziert. Demnach haben die Suva und die Unfallversicherer nach Artikel\u00a068 UVG kein Deckungskapital f\u00fcr Teuerungszulagen zu bilden (vgl. Art. 90 UVG). Der Gesetzgeber wollte mit dieser L\u00f6sung verhindern, dass f\u00fcr die nur schwer zu prognostizierende Teuerung erhebliche Kapitalien zur\u00fcckgestellt werden m\u00fcssen, welche der Wirtschaft entzogen bleiben.</p><p>W\u00fcrden die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend ge\u00e4ndert, dass ein Deckungskapital auch f\u00fcr die bereits gesprochenen Teuerungszulagen n\u00f6tig w\u00fcrde, w\u00e4ren f\u00fcr die Suva bei einem technischen Zinssatz von 3,25 Prozent ein zus\u00e4tzlicher R\u00fcckstellungsbedarf von 3 bis 4 Milliarden Franken und bei den Unfallversicherern nach Artikel\u00a068 UVG rund 300 Millionen Franken n\u00f6tig. Der Unterschied kommt daher, dass die Suva rund zehnmal mehr Renten ausrichtet als die privaten UVG-Versicherer, welche erst seit 1984 (Inkrafttretenszeitpunkt des UVG) das UVG-Gesch\u00e4ft betreiben. Der Bundesrat h\u00e4lt die heutige Finanzierung der Teuerungszulagen f\u00fcr volkswirtschaftlich g\u00fcnstiger als die Bildung von zus\u00e4tzlichen R\u00fcckstellungen in Milliardenh\u00f6he. Die Expertenkommission zur Revision des UVG hat sich mit der Frage der Finanzierung der Teuerungszulagen in der obligatorischen Unfallversicherung befasst und wird in ihrem Bericht dazu Stellung nehmen. </p><p>3. Der Bundesrat hat sich zur Frage des Monopols der Suva bereits mehrmals ge\u00e4ussert (vgl. Interpellation der SVP-Fraktion 05.3484). Aufgrund der Studie des Forschungsinstitutes f\u00fcr empirische \u00d6konomie und Wirtschaftspolitik der Universit\u00e4t St. Gallen, \"Kosten-Nutzen-Analyse zur obligatorischen Unfallversicherung\", hat er am 22. Dezember 2004 entschieden, dass die gegenw\u00e4rtige Organisation der Durchf\u00fchrung der obligatorischen Unfallversicherung grunds\u00e4tzlich beibehalten werden soll. </p><p>4. Beim Inkrafttreten der Unfallversicherung der arbeitslosen Personen (Uval) im Jahre 1996 waren die Unfallrisiken nicht bekannt. Ausserdem wurde damals vom Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft, welches f\u00fcr die Arbeitslosenversicherung zust\u00e4ndig ist, stets darauf geachtet, dass die Suva die Pr\u00e4mien der Uval m\u00f6glichst tief h\u00e4lt. Die Erfahrung hat in der Zwischenzeit gezeigt, dass die Pr\u00e4mien nicht ausreichten. Auch mussten wegen der fehlenden Perennit\u00e4t andere Finanzierungsgrunds\u00e4tze angewendet werden als beim \u00fcbrigen Versichertenbestand der Suva. In der Zwischenzeit wurde die Pr\u00e4mie so weit angehoben, dass im vergangenen Jahr erstmals ein substanzieller Ertrags\u00fcberschuss von 20,6 Millionen Franken ausgewiesen werden konnte. Die markante Verbesserung der Situation in der Uval ist auch auf die Mitte 2003 in Kraft getretene \u00c4nderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zur\u00fcckzuf\u00fchren (Beteiligung der Arbeitslosenversicherung an der Finanzierung der Pr\u00e4mie, \u00c4nderung von Art. 22a Abs. 4 Avig), welche mit einer Pr\u00e4mienerh\u00f6hung verbunden wurde. Mit der jetzigen Uval-Pr\u00e4mienh\u00f6he kann voraussichtlich jedes weitere Jahr ein Teil des Pr\u00e4mienbeitrages der Arbeitslosenversicherung zur Amortisation des bisherigen Aufwand\u00fcberschusses verwendet werden.</p><p>Abgesehen vom Sonderfall der Uval-Pr\u00e4mie erhebt die Suva entsprechend den gesetzlichen Vorschriften stets risikogerechte und damit keine \"politischen\" Pr\u00e4mien. Dies gilt insbesondere auch bei staatlichen oder staatsnahen Betrieben. Seit dem Jahre 2000 wurden neue statistische Grundlagen eingef\u00fchrt. Damit ist die Festsetzung risikogerechter Pr\u00e4mien erheblich verbessert worden und es k\u00f6nnen Deckungsl\u00fccken weitgehend vermieden werden. Ausgaben\u00fcbersch\u00fcsse bei einzelnen Risikoklassen infolge einer ausserordentlichen H\u00e4ufung von Unf\u00e4llen bzw. Berufskrankheiten sind allerdings nicht auszuschliessen. Diese werden aber \u00fcber die Jahre ausgeglichen.</p><p>5. Der Bundesrat hat am 28. Januar 2004 eine Vorlage zur gesetzlichen Verankerung zus\u00e4tzlicher Gesch\u00e4ftsfelder der Suva zur\u00fcckgestellt, bis die Kosten-Nutzen-Analyse \u00fcber die Unfallversicherung vorliegt. Da diese Frage auch im Rahmen der laufenden UVG-Revision thematisiert wird, wartet er die Ergebnisse der Expertenkommission UVG ab. In der Vernehmlassungsvorlage zur Revision des UVG wird der Bundesrat entsprechende L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge unterbreiten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1142553600000)\/","SubmittedBy":"Kaufmann Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1143197659980)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690546283387)\/","SubmissionDate":"\/Date(1134691200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4710,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}