{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053908,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053908,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053908,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053908,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053908,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053908,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053908,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053908,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053908,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053908,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053908,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053908,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053908,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053908,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053908,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053908,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20053908,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20053908,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"05.3908","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Milit\u00e4rflugplatz Sitten. Starts von F/A-18 mit Nachverbrennung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ein Start einer F/A-18 mit Nachverbrennung verursacht mehr als zweimal so viel L\u00e4rm wie ein normaler Start. In 80 Prozent der F\u00e4lle besteht der einzige Zweck dieser Art zu starten darin, einen \u00dcbungsflug von normalerweise 45 Minuten Dauer um 15 Minuten verl\u00e4ngern zu k\u00f6nnen. Nun befindet sich der Flugplatz Sitten in einer Tourismusregion; ein gutes Zusammenleben zwischen Anwohnern und Milit\u00e4r ist allerdings durchaus m\u00f6glich, ohne dass die Aufgabenerf\u00fcllung des Milit\u00e4rs beeintr\u00e4chtigt werden muss. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Welches sind die verschiedenen Startverfahren f\u00fcr eine F/A-18, und welche Implikationen haben sie?</p><p>2. Ist es m\u00f6glich, die Starts von F/A-18 mit Nachverbrennung auf 20 Prozent der Gesamtzahl der Starts zu beschr\u00e4nken oder sogar ganz darauf zu verzichten?</p><p>3. K\u00f6nnte man die geltende Ruhezeit mit R\u00fccksicht auf den Tourismus verl\u00e4ngern auf die Periode zwischen dem 15. Juni und dem 30. August?</p><p>4. K\u00f6nnte man die Benennung des Flugplatzes \u00e4ndern von \"a\u00e9roport de guerre\" (Milit\u00e4rflugplatz) zu \"a\u00e9roport de d\u00e9fense\" (Verteidigungsflugplatz).</p><p>5. Ist \u00fcberhaupt die M\u00f6glichkeit gepr\u00fcft worden, die L\u00e4rmbel\u00e4stigungen im Verh\u00e4ltnis zu den zu erf\u00fcllenden Aufgaben maximal zu reduzieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass L\u00e4rm f\u00fcr erholungsuchende Touristen nicht erw\u00fcnscht ist. Die Armee hat aber einen verfassungsm\u00e4ssigen Auftrag wahrzunehmen. Es ist somit auch in Zukunft eine Koexistenz des zivilen und des milit\u00e4rischen Bereiches mit gegenseitiger R\u00fccksichtnahme und Verst\u00e4ndnis erforderlich.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Es wird zwischen drei Startverfahren unterschieden: Start mit Vollgas (ganz ohne Nachbrenner), Start mit Nachbrenner w\u00e4hrend der Beschleunigungsphase sowie Start und Steigflug mit Nachbrenner.</p><p>Der Start mit Vollgas kommt vorwiegend ab Mittellandflugpl\u00e4tzen mit flachem Gel\u00e4nde, langen Pisten und geringer Zuladung der Flugzeuge zur Anwendung. Er stellt in der Regel die geringste L\u00e4rmbelastung dar.</p><p>Beim Start mit Nachbrenner w\u00e4hrend der Beschleunigungsphase wird der Nachbrenner, kurz nach Abheben des Flugzeuges, ausgeschaltet. Abh\u00e4ngig von der Temperatur, den Windverh\u00e4ltnissen und der Beladung ist der Gebrauch des Nachbrenners in der Beschleunigungsphase zur Minimierung des Unfallrisikos insbesondere auf Gebirgsflugpl\u00e4tzen wie Sitten zwingend. Bei den angek\u00fcndigten 80 Prozent Starts mit Nachbrenner handelt es sich um dieses zweite Startverfahren, bei dem die L\u00e4rmbelastung in unmittelbarer Pistenn\u00e4he gegen\u00fcber dem Start mit Vollgas erh\u00f6ht, in der weiteren Umgebung wegen der gr\u00f6sseren H\u00f6he beim Wegflug jedoch reduziert wird.</p><p>Beim dritten Verfahren, dem Start und Steigflug mit Nachbrenner, bleibt dieser eingeschaltet, bis die gew\u00fcnschte Ausgangsh\u00f6he erreicht ist. Dieses Verfahren wird bei Werkfl\u00fcgen (nach Triebwerkwechseln) oder bei einem Alarmstart im Rahmen der permanenten Luftraum\u00fcberwachung f\u00fcr eine Intervention unter Zeitdruck angewandt. Die urspr\u00fcnglich vor der Einf\u00fchrung des F/A-18 erw\u00e4hnten 20 Prozent Starts mit Nachbrenner bezogen sich auf dieses Startverfahren.</p><p>2. Die Anzahl Starts und Steigfl\u00fcge mit Nachbrenner bleiben auf maximal 20 Prozent beschr\u00e4nkt. Ein g\u00e4nzlicher Verzicht auf diese Fl\u00fcge ist nicht m\u00f6glich. Jeder Flug ist das Resultat eines Planungsprozesses, der den minimalen Bedarf an Trainings- und Einsatzfl\u00fcgen ermittelt. Eine weitere Reduktion w\u00fcrde zu einem ungen\u00fcgenden Trainingsstand der Piloten f\u00fchren, womit die Luftwaffe ihre Auftr\u00e4ge nicht mehr erf\u00fcllen k\u00f6nnte.</p><p>Auch auf den Anteil von 80 Prozent Starts mit Nachbrenner w\u00e4hrend der Beschleunigungsphase kann die Luftwaffe nicht verzichten. Ausgehend von der Anfang Oktober 2005 vorgestellten Planung f\u00fcr Sitten (rund 4400 Jet-Bewegungen) und dem gleichen Trainings- und Einsatzbedarf (pro Pilot 120 Eins\u00e4tze pro Jahr gegen\u00fcber 180 Eins\u00e4tzen pro Jahr im internationalen Vergleich) hat die Luftwaffe die Konsequenzen einer Reduktion der 80 Prozent Starts mit Nachbrenner w\u00e4hrend der Beschleunigungsphase um die H\u00e4lfte berechnet. Es hat sich gezeigt, dass die Anzahl der Flugbewegungen um rund 20 Prozent erh\u00f6ht werden m\u00fcsste, was eine zus\u00e4tzliche Belastung f\u00fcr die Region w\u00e4re.</p><p>3. Im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 30. August kann aus operationeller Sicht nicht g\u00e4nzlich auf milit\u00e4rische Fl\u00fcge verzichtet werden. Betriebswirtschaftliche \u00dcberlegungen erfordern eine m\u00f6glichst gleichm\u00e4ssige Auslastung der Flugpl\u00e4tze in allen Regionen. Zudem w\u00e4re ein vollst\u00e4ndiger Verzicht eine problematische Ungleichbehandlung gegen\u00fcber dem im Wallis ebenfalls wichtigen Wintertourismus und gegen\u00fcber den anderen Regionen. Das VBS sieht jedoch in der heutigen Planung von Anfang Juli bis Mitte August keinen Jetflugbetrieb in Sitten vor. Bereits diese Einschr\u00e4nkung f\u00fchrt zusammen mit der Reduktion der Anzahl Milit\u00e4rflugpl\u00e4tze zu erheblichen Planungsschwierigkeiten.</p><p>4. Gem\u00e4ss dem Stationierungskonzept der Armee wird grunds\u00e4tzlich von Einsatzflugpl\u00e4tzen gesprochen. Der Begriff \"Kriegsflugplatz\" wird im Reglement f\u00fcr den Milit\u00e4rflugdienst als \"Flugplatz, welcher \u00fcber eine kriegsm\u00e4ssige Infrastruktur verf\u00fcgt\" umschrieben. Eine Umbenennung in \"Verteidigungsflugplatz\" macht in diesem Kontext wenig Sinn.</p><p>5. Die Luftwaffe beschr\u00e4nkt die L\u00e4rmbelastung seit l\u00e4ngerer Zeit auf das notwendige Minimum. Zu den getroffenen Massnahmen geh\u00f6ren beispielsweise H\u00f6hen- und Geschwindigkeitsbeschr\u00e4nkungen, eingeschr\u00e4nkte Betriebszeiten und Ausbildungskampagnen im Ausland. Die Massnahmen zur L\u00e4rmreduktion f\u00fchren generell zu erheblichen Einschr\u00e4nkungen und stellen die Luftwaffe zunehmend vor Schwierigkeiten bei der Auftragserf\u00fcllung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1141171200000)\/","SubmittedBy":"Germanier Jean-Ren\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1143198166977)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690546688470)\/","SubmissionDate":"\/Date(1134691200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4710,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}