{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060009,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060009,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060009,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060009,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060009,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060009,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060009,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060009,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060009,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060009,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060009,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060009,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060009,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060009,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060009,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060009,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060009,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060009,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.009","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Zwangsanwendungsgesetz","Description":"Botschaft vom 18. Januar 2006 zu einem Bundesgesetz \u00fcber die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Bundes (Zwangsanwendungsgesetz, ZAG)","InitialSituation":"<p>Das geltende Recht sieht vor, dass Personen mit widerrechtlichem Aufenthalt in der Schweiz n\u00f6tigenfalls zwangsweise in ihr Herkunftsland r\u00fcckgef\u00fchrt werden. F\u00fcr diese R\u00fcckf\u00fchrungen sind im Grundsatz die kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden zust\u00e4ndig. Bei der Umsetzung ihres Vollzugsauftrags werden die Kantone durch den Bund aktiv unterst\u00fctzt, indem er die f\u00fcr den Vollzug notwendigen Reisedokumente beschafft und an den internationalen Flugh\u00e4fen Z\u00fcrich und Genf zentral die Ausreise auf dem Luftweg organisiert.</p><p>Da es bei solchen R\u00fcckf\u00fchrungen zu einigen Zwischenf\u00e4llen gekommen ist, haben die Kantone und der Bund die Abl\u00e4ufe und die Rechtsgrundlagen \u00fcberpr\u00fcft. Sie sind zum Schluss gekommen, dass die Rechtsgrundlagen f\u00fcr die Anwendung von Zwang in diesen F\u00e4llen unklar sind. Sie haben daher vorl\u00e4ufige gemeinsame Richtlinien f\u00fcr den Vollzug der R\u00fcckf\u00fchrungen erlassen. Gleichzeitig haben die Kantone die Bundesbeh\u00f6rden ersucht, einheitliche Rechtsgrundlagen zu schaffen.</p><p>Bei der Vorbereitung der geforderten Rechtsgrundlagen hat sich herausgestellt, dass auch f\u00fcr die Vollzugsorgane des Bundes keine einheitlichen Rechtsgrundlagen f\u00fcr die Anwendung von polizeilichem Zwang (Einsatz k\u00f6rperlicher Gewalt sowie von Hilfsmitteln wie z.B. Fesseln und von Waffen) sowie f\u00fcr die Anwendung polizeilicher Massnahmen (Festhaltung und Durchsuchung) bestehen. Der Gesetzesentwurf soll f\u00fcr die Organe des Bundes und die kantonalen Vollzugsorgane, soweit sie im Bereich des Ausl\u00e4nderrechts oder im Auftrag des Bundes t\u00e4tig sind, eine formellgesetzliche Grundlage f\u00fcr die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen schaffen. Diese Rechtsgrundlage soll die verfassungsm\u00e4ssigen Anforderungen f\u00fcr die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen n\u00e4her ausf\u00fchren und eine hinreichende Ausbildung der beauftragten Organe sicherstellen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p></p><p>Das Zwangsanwendungsgesetz, mit dem die R\u00fcckf\u00fchrungspraxis in allen Kantonen vereinheitlicht werden soll, fand im <b>St\u00e4nderat</b> gute Aufnahme. Sowohl die Ratslinke als auch die B\u00fcrgerlichen waren sich einig, dass ein Gesetz mit klaren Regeln n\u00f6tig ist. Die Linke beantragte vergeblich, dass nur Hand-, nicht aber Fussfesseln zugelassen und zur \u00dcberwachung der ausgewiesenen Personen keine Polizeihunde eingesetzt werden d\u00fcrfen. Ebenso erfolglos blieb sie mit ihrem Antrag, eine unabh\u00e4ngige Kontrollstelle einzusetzen, wie dies vom Europarat empfohlen wird. Bundesrat Christoph Blocher sprach sich gegen diesen Antrag aus mit der Begr\u00fcndung, dass das Gesetz die Anwendung der Zwangsmassnahmen klar regle. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 22 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> trat mit 124 zu 36 Stimmen auf diese Vorlage ein. Der Nichteintretensantrag von Louis Schelbert (G, LU) und der R\u00fcckweisungsantrag der Sozialdemokratischen Fraktion wurden abgelehnt. Letztere begr\u00fcsste zwar ein Gesetz, welches die Zwangsanwendung regelt, wandte sich aber gegen einzelne, von Maria Roth-Bernasconi (S, GE) als erniedrigend bezeichnete Massnahmen. Bei der Detailberatung blieben Antr\u00e4ge des links-gr\u00fcnen Lagers zur Beschr\u00e4nkung der zugelassenen Hilfsmittel (Hunde, Handfesseln, Elektroschockpistolen) erfolglos. Die b\u00fcrgerliche Mehrheit wies darauf hin, dass die Zwangsanwendung und polizeiliche Massnahmen nur eingesetzt werden, wenn alle anderen Mittel vergeblich versucht worden waren. Der Rat lehnte mit 82 zu 63 Stimmen einen Antrag von Ruth-Gaby Vermot-Mangold (S, BE) ab, wonach die Zwangsanwendung bei Kindern gest\u00fctzt auf das Kinderrechts\u00fcbereinkommen zu verbieten sei. Dem hielt Kommissionssprecher Yvan Perrin (V, NE) entgegen, der betreffende Artikel sehe im Absatz\u00a02 vor, dass die Anwendung den Umst\u00e4nden angemessen sein m\u00fcsse, womit der Schutz von Minderj\u00e4hrigen ausreichend gew\u00e4hrt sei.</p><p>Die grosse Kammer lehnte den Minderheitsantrag von Serge Beck (RL, VD) ab, wonach der Medikamenteneinsatz zur Ruhigstellung renitenter Personen zuzulassen sei. Sie verbot auch den Einsatz von Hilfsmitteln, welche die Atemwege behindern.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Rat das Gesetz mit 96 zu 60 Stimmen an.</p><p>Hauptgegenstand der Differenzbereinigung im <b>St\u00e4nderat</b> war der Einsatz von Elektroschockpistolen (Tasern). Kommissionssprecher Hansheiri Inderkum (CEg, UR) wies darauf hin, dass noch nicht bekannt sei, welche Sp\u00e4tfolgen der Einsatz des Tasers haben k\u00f6nne, und dass die Waffe bereits zu Todesf\u00e4llen gef\u00fchrt habe, weshalb sie nicht als \"nicht t\u00f6dlich wirkendes Destabilisierungsger\u00e4t\" bezeichnet werden k\u00f6nne. Zudem h\u00e4tten die Ergebnisse der Vernehmlassung gezeigt, dass der Taser sehr umstritten sei. Man k\u00f6nne sich sogar fragen, ob er nicht eine Form von Folter sei. Aus all diesen Gr\u00fcnden empfahl die Kommissionsmehrheit, dem Beschluss des Nationalrates nicht zu folgen.</p><p>Eine Minderheit Alex Kuprecht (V, SZ) hielt es f\u00fcr \u00fcbertrieben, den Taser als Folterinstrument zu bezeichnen. Ihrer Meinung nach ist er eine gute Alternative zur Schusswaffe. Damit der St\u00e4nderat seinen Beschluss in vollst\u00e4ndiger Kenntnis der Sachlage fassen k\u00f6nne, hielt Dick Marty (RL, TI) einen wissenschaftlichen Bericht \u00fcber die Folgen von Tasern f\u00fcr unabdingbar. Zudem ist es in seinen Augen unvern\u00fcnftig, eine solche Bestimmung im Rahmen der Differenzbereinigung einzuf\u00fchren. Bundesrat Christoph Blocher empfahl im Namen des Gesamtbundesrates ebenfalls, diese Bestimmung aufgrund der zahlreichen Unsicherheiten abzulehnen. Mit 28 zu 11 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Mehrheit. Die andere Differenz wurde diskussionslos bereinigt.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> hielten beide Lager an ihrer Position fest. Letztlich folgte der Rat der Kommissionsmehrheit, die mit 12 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten an ihrem Antrag festgehalten hatte, mit 93 zu 89 Stimmen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> bekr\u00e4ftigte seine fr\u00fcheren Beschl\u00fcsse mit 23 zu 14 Stimmen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> blieben die Differenzen zwischen Linken und B\u00fcrgerlichen \u00fcber die Aufnahme des Tasers als zugelassenes Hilfsmittel bestehen. Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf bedauerte, dass die Kontroverse \u00fcber den Taser in dieser Debatte so viel Gewicht bekommen hat. Sie wies darauf hin, dass dieses Gesetz den gesetzlichen Rahmen f\u00fcr die Zwangsanwendung bilde und deshalb unerl\u00e4sslich sei. Der Nationalrat hielt mit 92 zu 85 Stimmen an seiner Position fest, auch wenn mit diesem Beschluss die Vorlage als Ganzes gef\u00e4hrdet wurde.</p><p>Die darauf einberufene <b>Einigungskonferenz</b> folgte mit 17 zu 9 Stimmen dem Antrag des Nationalrates. Mit 14 zu 11 Stimmen lehnte sie den Antrag ab, wonach der Einsatz von Tasern stark einzuschr\u00e4nken sei.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> pl\u00e4dierten die Sozialdemokraten vergeblich f\u00fcr die Ablehnung dieses Gesetzes. Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf versuchte, die Gegner zu beschwichtigen, indem sie darauf hinwies, dass die Bedingungen f\u00fcr den Einsatz von Tasern in einer Verordnung klar geregelt w\u00fcrden. Der St\u00e4nderat folgte dem Antrag der Einigungskonferenz mit 26 zu 13 Stimmen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> hielten die beiden Fronten an ihren bisherigen Argumenten fest. Schliesslich folgte die Grosse Kammer der Einigungskonferenz mit 115 zu 71 Stimmen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im St\u00e4nderat mit 26 zu 9 und im Nationalrat mit 123 zu 61 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1206015542763)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":"III","Modified":"\/Date(1770754033133)\/","SubmissionDate":"\/Date(1137542400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4711,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}