{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060010,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060010,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060010,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060010,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060010,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060010,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060010,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060010,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060010,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060010,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060010,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060010,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060010,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060010,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060010,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060010,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060010,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060010,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.010","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Genfer Abkommen von 1949. Zus\u00e4tzliches Schutzzeichen","Description":"Botschaft vom 25. Januar 2006 zur Genehmigung und Umsetzung des Dritten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen von 1949 \u00fcber die Annahme eines zus\u00e4tzlichen Schutzzeichens und zu den entsprechenden Gesetzes\u00e4nderungen","InitialSituation":"<p>Mit der Botschaft unterbreitet der Bundesrat den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten das Dritte Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen von 1949 \u00fcber die Annahme eines zus\u00e4tzlichen Schutzzeichens zur Genehmigung. Mit dem Zusatzprotokoll wird ein zus\u00e4tzliches Schutzzeichen geschaffen, das die drei bestehenden Schutzzeichen, das rote Kreuz, den roten Halbmond und den roten L\u00f6wen mit roter Sonne, erg\u00e4nzt. Das zus\u00e4tzliche Schutzzeichen besteht aus einem roten Rahmen in der Form eines auf der Spitze stehenden Quadrats auf weissem Grund. Es wird im Vertragstext als Schutzzeichen des dritten Protokolls bezeichnet. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird es auch \"roter Kristall\" genannt. Es soll insbesondere jenen Vertragsparteien zur Verf\u00fcgung stehen, welche keines der bestehenden Schutzzeichen verwenden m\u00f6chten, weil diese aus ihrer Sicht religi\u00f6se Assoziationen wecken oder aus anderen \u00dcberlegungen vor dem Hintergrund nationaler Besonderheiten nicht akzeptabel erscheinen. In aussergew\u00f6hnlichen Situationen soll es auch von medizinischen Einheiten und Personal oder von nationalen Hilfsgesellschaften verwendet werden k\u00f6nnen, in denen die bestehenden Schutzzeichen aufgrund mangelnder Akzeptanz seitens lokaler Akteure nicht gen\u00fcgend Schutz gew\u00e4hren. Neben den Bestimmungen \u00fcber die Verwendung des zus\u00e4tzlichen Schutzzeichens enth\u00e4lt das Zusatzprotokoll noch Bestimmungen zur Verhinderung und Verfolgung von Missbr\u00e4uchen.</p><p>Nur wenige Bestimmungen des Schweizer Rechts nehmen auf die Schutzzeichen der Genfer Abkommen Bezug. Das Bundesgesetz betreffend den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes regelt die Verwendung des roten Kreuzes auf weissem Grund und der Worte \"Rotes Kreuz\" und stellt deren Missbrauch unter Strafe. Das Milit\u00e4rstrafgesetz stellt den Missbrauch internationaler Schutzzeichen, insbesondere des roten Kreuzes, des roten Halbmondes und des roten L\u00f6wen mit roter Sonn, sowie Feindseligkeiten gegen Personen und die Zerst\u00f6rung von Material, die unter dem Schutz der Schutzzeichen stehen, unter Strafe. Die Umsetzung des Zusatzprotokolls macht die Anpassung dieser beiden Bundesgesetze notwendig, indem auch das zus\u00e4tzliche Schutzzeichen erw\u00e4hnt werden muss und die M\u00f6glichkeit vorgesehen werden soll, dass das zus\u00e4tzliche Schutzzeichen unter aussergew\u00f6hnlichen Voraussetzungen vor\u00fcbergehend verwendet werden kann.  Die Schweiz, die an der Ausarbeitung des Zusatzprotokolls beteiligt war und massgeblich zu dessen Annahme beigetragen hat, hat das Zusatzprotokoll am 8. Dezember 2005, dem Tag seiner Annahme durch die Diplomatische Konferenz der Vertragsparteien der Genfer Abkommen von 1949, unterzeichnet. Die rasche Ratifikation des Zusatzprotokolls ist ein vordringliches Anliegen der schweizerischen Politik zur St\u00e4rkung und F\u00f6rderung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts.         </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei Nichteintreten. Begr\u00fcndet wurde dieser Antrag damit, dass ein neues Emblem die bestehenden Embleme konkurrenziere. Es sei bedauerlich, dass sich die Schweiz daf\u00fcr einsetze, das eigene Emblem - das Rote Kreuz - zu beeintr\u00e4chtigen, indem ein anderes daneben gestellt werde. Die Aussenpolitische Kommission war aber der Meinung, dass das dritte Zusatzprotokoll das Rote Kreuz nicht schw\u00e4cht, dass es zu einer Verbesserung des Schutzes der Bev\u00f6lkerung beitragen wird und dass es der Rotkreuz- und der Rothalbmondbewegung als Ganzes erlauben wird, die Universalit\u00e4t zu erreichen. Mit 125 zu 45 Stimmen beschloss der Rat auf den Bundesbeschluss einzutreten und mit 126 zu 39 Stimmen wurde das Zusatzprotokoll genehmigt.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> stimmte der Vorlage ohne Gegenstimmen zu.      </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1143192449427)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8","Category":"III","Modified":"\/Date(1770757877340)\/","SubmissionDate":"\/Date(1138147200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4711,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}