{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060017,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060017,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060017,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060017,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060017,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060017,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060017,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060017,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060017,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060017,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060017,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060017,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060017,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060017,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060017,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060017,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060017,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060017,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.017","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Finanzmarktaufsichtsgesetz","Description":"Botschaft vom 1. Februar 2006 zum Bundesgesetz \u00fcber die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG)","InitialSituation":"<p>Ziel des Finanzmarktaufsichtsgesetzes ist es, in der Schweiz die staatliche Aufsicht \u00fcber Banken, Versicherungsunternehmen und weitere Finanzintermedi\u00e4rinnen und -intermedi\u00e4re in einer Beh\u00f6rde zusammenzufassen. Damit werden die drei Beh\u00f6rden, die Eidgen\u00f6ssische Bankenkommission, das Bundesamt f\u00fcr Privatversicherungen und die Kontrollstelle f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei in der \"Eidgen\u00f6ssischen Finanzmarktaufsicht (FINMA)\" zusammengef\u00fchrt.</p><p>Vor dem Hintergrund dynamischer Entwicklungen auf den Finanzm\u00e4rkten sowie der immer gr\u00f6sseren Komplexit\u00e4t der Aufgabe der Finanzmarktaufsicht wird auch die institutionelle Struktur der bisher bestehenden Aufsichtsorgane verbessert. Mit der Errichtung einer integrierten Aufsichtsbeh\u00f6rde wird auf die Ver\u00e4nderungen reagiert und eine organisatorische Neuausrichtung vollzogen, welche die schweizerische Finanzmarktaufsicht st\u00e4rken und ihr als Gespr\u00e4chspartner im internationalen Verh\u00e4ltnis ein gr\u00f6sseres Gewicht verleihen wird.</p><p>Die FINMA wird als \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt ausgestaltet, die \u00fcber funktionelle, institutionelle und finanzielle Unabh\u00e4ngigkeit sowie \u00fcber eine zeitgem\u00e4sse F\u00fchrungsstruktur mit einem Verwaltungsrat, einer Gesch\u00e4ftsleitung und einer Revisionsstelle verf\u00fcgt. Die Unabh\u00e4ngigkeit der FINMA verlangt im Gegenzug nach einer Rechenschaftspflicht und politischen Oberaufsicht durch den Bund. Neben organisatorischen Fragen enth\u00e4lt das vorgeschlagene Bundesgesetz \u00fcber die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FINMAG) auch Grunds\u00e4tze zur Finanzmarktregulierung, eine Regelung zur Haftung sowie harmonisierte Aufsichtsinstrumente und Sanktionen. Damit kommt dem FINMAG gewissermassen die Funktion eines Dachgesetzes \u00fcber die \u00fcbrigen Gesetze, die die Finanzmarktaufsicht regeln, zu. Der gesetzlich umschriebene Auftrag der Aufsichtsbeh\u00f6rde bleibt jedoch der Gleiche, und den Besonderheiten der verschiedenen Aufsichtsbereiche wird Rechnung getragen. So haben die Banken weiterhin die Anforderungen des Bankengesetzes, die Versicherungsunternehmen diejenigen des Versicherungsaufsichtsgesetzes, die Anlagefonds diejenigen des Anlagefondsgesetzes usw. zu erf\u00fcllen. Auch das System der Selbstregulierung nach dem Geldw\u00e4schereigesetz und dem B\u00f6rsengesetz wird beibehalten.</p><p>Im Weiteren wird auch die Beh\u00f6rdenorganisation im \u00dcbernahmewesen angepasst. Dies dr\u00e4ngt sich aufgrund der Revision der Bundesrechtspflege auf, da dadurch im \u00dcbernahmewesen ein vierstufiger Instanzenzug entsteht. Ein so langer Instanzenzug w\u00fcrde \u00dcbernahmetransaktionen faktisch blockieren und allenfalls sogar zum Scheitern bringen. Mit der Revision der Kompetenzen der verschiedenen Beh\u00f6rden wird diese Unzul\u00e4nglichkeit behoben. </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> war das Eintreten unbestritten. Eine aus SVP-Mitgliedern zusammengesetzte Minderheit der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben beantragte allerdings, die Vorlage an den Bundesrat zur\u00fcckzuweisen mit dem Auftrag, die Aufsicht \u00fcber die Pensionskassen und Anlagestiftungen, die SUVA und die Post-Finance in den Gesetzesentwurf aufzunehmen. Die Kommissionssprecher wiesen darauf hin, dass eine allf\u00e4llige Integration der Aufsicht \u00fcber die Pensionskassen in die neue Aufsichtsbeh\u00f6rde in der Kommission ausf\u00fchrlich diskutiert worden war. Diese reichte zudem das Postulat \"06.3660 Finanzmarktaufsichtsgesetz - Weiterentwicklung\" ein, welches den Bundesrat auffordert, eingehend zu pr\u00fcfen, inwieweit weitere Finanzintermedi\u00e4re wie die Pensionskassen zuk\u00fcnftig ebenfalls dem Finanzmarktaufsichtsgesetz zu unterstellen sind. Die Kommissionssprecher betonten \u00fcberdies, dass eine Integration dieser Instrumente in das FINMAG die Einf\u00fchrung der neuen Finanzmarktaufsicht um bis zu zwei Jahre verz\u00f6gern k\u00f6nnte. Der R\u00fcckweisungsantrag wurde mit 119 zu 44 Stimmen abgelehnt.</p><p></p><p>Vorlage 1</p><p>Der Nationalrat folgte der Vorlage des Bundesrates bis auf wenige Punkte. Wie von der Kommissionsmehrheit beantragt, nahm der Nationalrat - entgegen dem Vorschlag des Bundesrates und einer Kommissionsminderheit - die St\u00e4rkung des Finanzplatzes in die Ziele der Finanzmarktaufsicht auf (Art. 6 Abs. 2). Der Rat legte \u00fcberdies auf Antrag der Kommissionsmehrheit im Gesetz fest (Art. 9 Abs. 3), dass der Bundesrat bei der Wahl des Verwaltungsrates der Aufsichtsbeh\u00f6rde, deren Bezeichnung zuvor beschlossen worden war (FINMA), auf eine angemessene Vertretung beider Geschlechter achtet. Auf Antrag der Kommissionsmehrheit beschloss der Rat, dass das Personal der FINMA \u00f6ffentlich-rechtlich und nicht privatrechtlich anzustellen sei (Art. 13 Abs. 1). Die Kommissionsmehrheit wollte vermeiden, dass dem Personal, vor allem dem Kader, \u00fcberh\u00f6hte L\u00f6hne bezahlt werden. Es sei folgerichtig, dass die Rechtsstellung des Personals der Art der von ihm wahrzunehmenden Aufgaben entspreche. Eine Minderheit der Kommission war sich mit dem Bundesrat einig, dass das Personal privatrechtlich anzustellen sei, weil dadurch mehr Flexibilit\u00e4t bei den L\u00f6hnen und damit die Konkurrenzf\u00e4higkeit gegen\u00fcber der Privatwirtschaft und die Rekrutierung von hoch qualifiziertem Personal gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nnen.</p><p>Der Nationalrat folgte seiner Kommission auch, als es um die Versch\u00e4rfung der Sanktionen bei Verletzungen der Meldepflicht ging (\u00c4nderung bisherigen Rechts, Ziff. 6 Art. 41 Abs. 1, 2). Er legte die Busse bei vors\u00e4tzlicher Verletzung auf 20 Millionen und bei fahrl\u00e4ssiger Verletzung der Meldepflicht auf 10 Millionen Franken fest, was einer Verzehnfachung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Betr\u00e4ge entspricht. Zuvor hatte er die SVP-Minderheitsantr\u00e4ge der Kommission abgelehnt, wonach die in Artikel\u00a044-47 FINMAG vorgesehenen Sanktionen aufzuheben seien.</p><p>Die weiteren Minderheitsantr\u00e4ge wurden alle ebenfalls abgelehnt. Der Bundesrat beantragte mit seiner Botschaft einen m\u00f6glichst hohen Grad an institutioneller und finanzieller Autonomie f\u00fcr die FINMA und sieht deshalb lediglich eine parlamentarische Oberaufsicht ohne Budgethoheit des Parlaments vor. Eine Minderheit der Kommission wollte allerdings das j\u00e4hrliche Globalbudget dem Parlament unterbreitet haben, um so Kostensteigerungen zu vermeiden (Art. 9 Abs. 1 Bst. j). In den Augen der Kommissionsmehrheit braucht die FINMA aber die Budgethoheit, um ihre Aufgaben unabh\u00e4ngig von sachfremden Einfl\u00fcssen und mit der n\u00f6tigen Flexibilit\u00e4t gegen\u00fcber dem Markt erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen.</p><p>Abgelehnt wurde ein Antrag zu Artikel\u00a015 Absatz\u00a01 (Finanzierung), wonach die Aufsichtsabgabe, welche von den Beaufsichtigten f\u00fcr die Kosten, welche durch die FINMA-Geb\u00fchren nicht gedeckt sind, nur f\u00fcr reine Aufsichtskosten einzuziehen ist.</p><p>Gem\u00e4ss Gesetz informiert die FINMA die \u00d6ffentlichkeit regelm\u00e4ssig \u00fcber ihre T\u00e4tigkeit; \u00fcber einzelne Verfahren informiert sie allerdings nur in drei F\u00e4llen: um die Marktteilnehmer oder die Beaufsichtigten zu sch\u00fctzen; um falsche oder irref\u00fchrende Informationen zu berichtigen; um das Ansehen des Schweizer Finanzplatzes zu wahren. Ein Minderheitsantrag, \u00fcber s\u00e4mtliche Verfahren zu informieren, wurde ebenfalls abgelehnt (Art. 22 Abs. 2).</p><p>Im Bereich der Rechts- und Amtshilfe wurde ein Antrag der Minderheit abgelehnt, die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung zu streichen, dass die FINMA die Zustimmung verweigert, wenn die Informationen an Strafbeh\u00f6rden weitergeleitet werden sollen und die Rechtshilfe in Strafsachen ausgeschlossen w\u00e4re (Art. 42 Abs. 3). Der Rat folgte der Kommissionsmehrheit, der es wichtig war, auch im FINMAG an der doppelten Strafbarkeit festzuhalten, d.h. vorzusehen, dass einem ersuchenden Staat internationale Rechtshilfe nur in F\u00e4llen gew\u00e4hrt wird, die sowohl in der Rechtsordnung der Schweiz als auch in jener des ersuchenden Staates strafbar sind.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>schaffte einige Differenzen zum Nationalrat. Die vom Nationalrat eingef\u00fcgte Bestimmung, wonach die FINMA bei ihrer Aufsichtst\u00e4tigkeit insbesondere die Interessen des Finanzplatzes Schweiz zu ber\u00fccksichtigen habe (Art. 6 Abs. 2), fand beim St\u00e4nderat keine Zustimmung. Ernst Leuenberger (S, SO) wies im Namen der Kommissionsminderheit darauf hin, dass sich diese Forderung nicht mit der Unabh\u00e4ngigkeit vereinbaren lasse, welche von der k\u00fcnftigen Finanzmarktaufsicht erwartet werde. Der Rat folgte ihm mit 21 zu 4 Stimmen. Die Kleine Kammer lehnte es ab, im Gesetz explizit vorzuschreiben, dass im Verwaltungsrat der FINMA beide Geschlechter angemessen vertreten sein m\u00fcssen (Art. 9 Abs. 3). Sie folgte zwar dem Nationalrat, indem sie f\u00fcr die \u00f6ffentlich-rechtliche Anstellung des Personals der FINMA votierte, befugte hingegen den Verwaltungsrat, die Anstellungsverh\u00e4ltnisse unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat in einer Verordnung zu regeln (Art. 13). Bei den \u00c4nderungen bisherigen Rechts (Ziff. 16 Art. 41 Abs. 1, 2) folgte er seiner Kommission und hielt bei den Bussen f\u00fcr Verletzungen der Meldepflicht an den H\u00f6chstbetr\u00e4gen fest, wie sie der Bundesrat vorgesehen hatte, n\u00e4mlich 2 Millionen bei vors\u00e4tzlicher und 1 Million Franken bei fahrl\u00e4ssiger Verletzung der Meldepflicht.</p><p>In der Differenzbereinigung lenkten beide R\u00e4te in gewissen Punkten ein. Der <b>Nationalrat</b> hielt vorerst an der Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Finanzplatzes Schweiz fest, schloss sich aber schliesslich dem St\u00e4nderat an. Bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates nahm der St\u00e4nderat die Version des Nationalrates an. Bei den Sanktionen bei vors\u00e4tzlicher Verletzung der Meldepflicht hielten hingegen beide R\u00e4te an ihren Positionen fest. Schliesslich schlug der Nationalrat eine Formulierung vor, wonach - ohne einen H\u00f6chstbetrag festzulegen - die Busse vom erzielten Profit abh\u00e4ngig zu machen ist. Die <b>Einigungskonferenz</b> entschied sich f\u00fcr die Version des Nationalrates, die darauf von beiden R\u00e4ten best\u00e4tigt, im St\u00e4nderat allerdings heftig kritisiert wurde.</p><p></p><p>Vorlage 2</p><p>Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des <b>Nationalrates</b> kam zum Schluss, dass die ge\u00e4nderten Offenlegungsvorschriften im B\u00f6rsengesetz umgehend umzusetzen seien und empfahl deshalb ihrem Rat, diese Bestimmungen im Rahmen einer separaten Vorlage als dringlich zu erkl\u00e4ren. Um bei \u00dcbernahmegesch\u00e4ften Transparenz zu schaffen, beantragte die Kommission, die Eintrittsschwelle f\u00fcr die Meldepflicht beim Erwerb von Beteiligungspapieren von heute 5 auf 3 Prozent der Stimmrechte zu senken. Weiter beantragte sie, dass f\u00fcr die Berechnung der Schwellenwerte der Erwerb von Aktien und Optionen zusammengez\u00e4hlt wird. Um den Offenlegungspflichten Nachdruck zu verleihen, beantragte die Kommission zudem, dass der Richter bei Missachtung der Meldepflicht die Aus\u00fcbung des Stimmrechts des fehlbaren Investors suspendieren kann. Der Nationalrat nahm diese Bestimmungen trotz der Opposition von Pirmin Schwander (V, SZ) gegen die Senkung der Eintrittsschwelle f\u00fcr die Meldepflicht an. Ebenfalls angenommen wurde der Antrag von Johann Schneider (FDP, BE), die Offenlegung nicht auf einen Einzelakteur zu beschr\u00e4nken, sondern auf Investorenkonstrukte auszudehnen, die oft mit einem Dritten zusammenarbeiten (Art. 20 Abs. 1bis).</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> schloss sich im Grundsatz dem Nationalrat an. Der Kommissionssprecher wies darauf hin, dass der St\u00e4nderat ebenso wie der Nationalrat vermeiden wolle, dass Angreifer bei \u00dcbernahmek\u00e4mpfen unerkannt grosse Beteiligungen an Zielgesellschaften aufbauen k\u00f6nnen, indem sie sich neu entwickelter Finanzinstrumente, die vom Gesetz nicht erfasst sind, bedienen. Der St\u00e4nderat hat deshalb den vom Nationalrat hierf\u00fcr vorgeschlagenen Absatz im B\u00f6rsengesetz vereinfacht und Rechtsunsicherheiten ausger\u00e4umt. Weiter beschr\u00e4nkte der Rat die Suspendierung der Stimmrechtsaus\u00fcbung von Personen, die eine Beteiligung unter Verletzung der Meldepflicht erwerben oder ver\u00e4ussern, auf h\u00f6chstens f\u00fcnf Jahre. Der St\u00e4nderat folgte dagegen dem Nationalrat nicht, wo es darum ging, die Vorlage dringlich zu erkl\u00e4ren. Er nahm eine Formulierung an, wonach die Vorlage direkt nach Ablauf der Referendumsfrist  bzw. nach einer allf\u00e4lligen Volksabstimmung in Kraft zu setzen ist.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1182514313157)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24","Category":"III","Modified":"\/Date(1770757918563)\/","SubmissionDate":"\/Date(1138752000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4711,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen"}}