{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060025,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060025,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060025,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060025,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060025,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060025,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060025,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060025,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060025,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060025,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060025,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060025,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060025,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060025,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060025,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060025,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060025,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060025,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.025","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Swisscom AG. Abgabe der Bundesbeteiligungen","Description":"Botschaft vom 5. April 2006 zur Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG","InitialSituation":"<p>Mit der Vorlage will der Bundesrat die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG schaffen. F\u00fcr diesen Schritt sprechen aus Sicht des Bundesrates vor allem folgende Gr\u00fcnde: Der Telekommunikationsmarkt entwickelt sich weiterhin ausgesprochen dynamisch. Das ist zum einen auf technologische Entwicklungen zur\u00fcckzuf\u00fchren, z.B. die Internet-Telefonie. Zum andern ist europaweit wieder eine Beschleunigung des Konsolidierungsprozesses zu beobachten. Aus dieser Dynamik ergeben sich f\u00fcr den Bund, dessen Beteiligung an der Swisscom einen Wert von rund 16 Milliarden Franken darstellt, erhebliche finanzielle Risiken. Diese k\u00f6nnen gegen\u00fcber den Steuerzahlerinnen und -zahlern nicht l\u00e4nger verantwortet werden. Zum Beispiel bedeutet ein R\u00fcckgang des Aktienkurses der Swisscom um 10 Prozent f\u00fcr den Bund einen Verm\u00f6gensverlust von rund 1,6 Milliarden Franken. Hinzu kommt, dass Swisscom in den letzten Jahren ihr Streben nach einer Expansion ins Ausland intensiviert hat. Dies ist n\u00f6tig, weil sich das Unternehmen rechtzeitig gegen den zu erwartenden Umsatzr\u00fcckgang im Inlandgesch\u00e4ft wappnen muss. F\u00fcr den Bund als Mehrheitsaktion\u00e4r erh\u00f6hen sich damit aber die mit der Anlage verbundenen Risiken. Insgesamt wird seine Risikof\u00e4higkeit damit \u00fcberschritten. F\u00fcr Swisscom wiederum bedeutet die Bundesbeteiligung, dass sie in ihren Entwicklungsm\u00f6glichkeiten eingeschr\u00e4nkt bleibt. Als Unternehmen, welches ausschliesslich privaten Investoren verpflichtet ist, w\u00fcrde sie \u00fcber wesentlich gr\u00f6ssere Spielr\u00e4ume verf\u00fcgen. Auch f\u00fcr sie ist somit die Abgabe der Mehrheitsbeteiligung des Bundes von Vorteil. Es erh\u00f6ht ihre Allianzf\u00e4higkeit und verschafft ihr Optionen, die mit einem mehrheitlich staatlichen Aktionariat verschlossen bleiben. Diese Vorlage reduziert somit nicht nur die finanziellen Risiken des Bundes, sondern sie tr\u00e4gt auch dazu bei, wichtige volkswirtschaftliche Interessen der Schweiz zu wahren.</p><p>In der Diskussion \u00fcber die Abgabe der Bundesmehrheit an Swisscom wird h\u00e4ufig die Bef\u00fcrchtung ge\u00e4ussert, die fl\u00e4chendeckende Grundversorgung mit Telekommunikationsleistungen gerate dadurch in Gefahr. Der Bundesrat ist indes \u00fcberzeugt, dass die Grundversorgung durch die bestehende Fernmeldegesetzgebung breit abgesichert ist und auch in Zukunft den sich wandelnden Bed\u00fcrfnissen und technischen M\u00f6glichkeiten angepasst werden kann. Auch die sicherheitspolitischen Interessen bleiben dank den bestehenden Regelungen im Fernmeldegesetz gewahrt. In ausserordentlichen Lagen sind wichtige Leistungen vertraglich zugesichert; im Notfall w\u00e4re es sogar m\u00f6glich, Anlagen zu requirieren und das notwendige Personal zum Dienst zu verpflichten. Schliesslich lassen sich mit der Abgabe der Bundesbeteiligung auch die Interessenkonflikte beseitigen, denen der Bund in seinen verschiedenen Rollen als Gesetzgeber, Regulator und Mehrheitsaktion\u00e4r ausgesetzt ist.</p><p>Zur Umsetzung seines Konzepts unterbreitet der Bundesrat eine schlanke Gesetzesvorlage:</p><p>Durch die Aufhebung von Artikel\u00a06 Abs\u00e4tze 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 30. April 1997 \u00fcber die </p><p>Organisation der Telekommunikationsunternehmung des Bundes (Telekommunikations-unternehmungsgesetz, TUG) entf\u00e4llt das Erfordernis der Mehrheitsbeteiligung des Bundes am Unternehmen Swisscom. In einer neuen \u00dcbergangsbestimmung (Art. 28a TUG) wird dem Bundesrat die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr den Verkauf der Bundesbeteiligung und die Umwandlung der Gesellschaft in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft zugewiesen. Somit wird der Bundesrat erm\u00e4chtigt, die Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom zu ver\u00e4ussern; er ist jedoch nicht verpflichtet, dies unverz\u00fcglich zu tun, und kann z.B. im Falle eines ung\u00fcnstigen B\u00f6rsenumfeldes mit dem Verkauf zuwarten.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, die Aktien in einer \u00f6ffentlichen Sekund\u00e4rplatzierung abzugeben. Damit will er die Aktien von Swisscom m\u00f6glichst breit streuen. Auch beh\u00e4lt er sich vor, unter Ber\u00fccksichtigung der Marktbedingungen ein pers\u00f6nliches Aktienangebot f\u00fcr Privatinvestoren nach dem Vorbild des B\u00f6rsengangs von 1998 zu lancieren.       </p>","Proceedings":"<p></p><p>Die Mehrheit der Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen beantragte im <b>Nationalrat</b> auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Sprecher der Kommission hatten f\u00fcr ihren Antrag folgende Argumente: Die Frage, wer Eigner der Swisscom werden soll, werde vom Bundesrat nicht beantwortet. Damit werde die Swisscom auf dem \"Silbertablett\" f\u00fcr die \u00dcbernahme durch einen ausl\u00e4ndischen Investor pr\u00e4sentiert. Mit einer solchen Konstellation werde die Grundversorgung gef\u00e4hrdet. Der Bund werde sich mit dem Verkauf von Swisscom die M\u00f6glichkeit vergeben, den technologischen Fortschritt mitzugestalten. Die Swisscom sei nicht einfach eine Unternehmung, sondern sie sei die Unternehmung, die f\u00fcr den technologischen Fortschritt f\u00fcr die Schweiz von strategischer Bedeutung ist. Es gebe auch sicherheitspolitische Bedenken, die Swisscom betreibe sicherheitsrelevante Netze. Als letztes Argument wurden finanzpolitische \u00dcberlegungen angebracht, mit dem Verkauf der Swisscom m\u00fcsste der Bund auf erhebliche Einnahme verzichten. Die Kommissionsminderheit Georges Theiler (RL, LU), der ausschliesslich Mitglieder der freisinnig-demokratischen Fraktion und der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei angeh\u00f6rten, beantragte dem Rat auf die Vorlage einzutreten. Die Minderheit wollte den grossen Interessenkonflikt l\u00f6sen, den der Bund mit der Swisscom hat. Der Bund sei n\u00e4mlich gleichzeitig Eigner, Regulator, Gesetzgeber und Grosskunde. Die Minderheit wollte auch eine starke und unabh\u00e4ngige und sich am Markt frei bewegende Swisscom. Mit dem Fernmeldegesetz sei die Grundversorgung gesichert. Ein weiteres Anliegen der Minderheit war die Reduzierung des finanziellen Risikos f\u00fcr den Bund. Bundesrat Hans Rudolf Merz legte die Position des Bundesrates dar. Die Privatisierung der Swisscom sei f\u00fcr das Unternehmen, f\u00fcr die Branche und f\u00fcr die Volkswirtschaft die beste L\u00f6sung. Die Grundversorgung im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen sei in der Bundesverfassung verankert und im neuen Fernmeldegesetz und in der Fernmeldeverordnung umgesetzt. Der Bundesrat wolle ein Aktionariat aufbauen, das willens sei, das Unternehmen auch in Zukunft zu f\u00fchren. In Bezug auf die sicherheitspolitischen Argumente entgegnete Bundesrat Hans-Rudolf Merz, dass die Infrastrukturentflechtung zwischen der Swisscom und der Armee bereits im Gang sei. Mit 99 zu 90 Stimmen folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit und damit der Mehrheit der christlichdemokratischen Fraktion und der Sozialdemokraten, und beschloss auf die Vorlage nicht einzutreten.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> beantragte die Kommissionsmehrheit auf die Vorlage einzutreten und sie an den Bundesrat zur\u00fcckzuweisen mit dem Auftrag, die Frage der Privatisierung der Swisscom nochmals zu \u00fcberpr\u00fcfen und allenfalls Varianten einer Teilprivatisierung vorzulegen. Eine Kommissionsminderheit Rolf Escher (C, VS), zusammengesetzt aus Mitgliedern der christlichdemokratischen Fraktion und der Sozialdemokraten, beantragte auf die Vorlage nicht einzutreten. Der Sprecher der Kommissionsmehrheit, Thomas Pfisterer (RL, AG), begr\u00fcndete den Antrag damit, dass eine schnelle Privatisierung weder sachlich vertretbar noch mehrheitsf\u00e4hig sei. Das Gesch\u00e4ft m\u00fcsse zuerst sachlich aufgearbeitet werden, es brauche neue Spielregeln, eine neue, grundlegend \u00fcberarbeitete Vorlage und auch eine neue Vernehmlassung. Dies wolle die Mehrheit mit dem R\u00fcckweisungsantrag an den Bundesrat. Ein Nichteintreten ohne R\u00fcckweisung bedeute, dass das Parlament keine Meinung habe und die Zuschauerrolle vorziehe. Die Kommissionsmehrheit wolle die Vorlage mitgestalten. Rolf Escher (C, VS) begr\u00fcndete f\u00fcr die Kommissionsminderheit den Antrag damit, dass der Bundesrat mit der notwendigen Ruhe und Gelassenheit eine neue, bei Parlament und Volk mehrheitsf\u00e4hige L\u00f6sung erarbeiten soll. Das k\u00f6nne mit einem R\u00fcckweisungsantrag nicht geschehen. Es sei nicht m\u00f6glich mit einigen Parlamentsauftr\u00e4gen dem Bundesrat eine \u00dcberarbeitungsanweisung zu erteilen. Das Grundanliegen der Kommissionsminderheit sei, dass die f\u00fcr die Grundversorgung wichtige Telekominfrastruktur weiterhin inl\u00e4ndisch beherrscht bleibe und nicht in ausl\u00e4ndische H\u00e4nde falle. Bundesrat Hans-Rudolf Merz unterst\u00fctzte den R\u00fcckweisungsantrag der Kommissionsmehrheit. Damit habe der Bundesrat die Gelegenheit, das Gesch\u00e4ft neu aufzugleisen. Der Bundesrat w\u00fcrde schrittweise vorgehen und zuerst eine Privatisierungsstrategie pr\u00e4sentieren. Die sicherheitspolitischen Aspekte m\u00fcssten vertieft werden. Mit 23 zu 21 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsminderheit und beschloss damit, auf die Vorlage nicht einzutreten. Mit diesem Entscheid war das Gesch\u00e4ft erledigt.            </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1149694609257)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":"III","Modified":"\/Date(1770758336370)\/","SubmissionDate":"\/Date(1144195200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4712,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}