{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060026,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060026,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060026,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060026,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060026,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060026,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060026,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060026,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060026,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060026,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060026,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060026,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060026,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060026,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060026,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060026,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060026,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060026,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.026","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Schweizerische Eidgenossenschaft und AG SBB. Zahlungsrahmen f\u00fcr 2007-2010","Description":"Botschaft vom 10. M\u00e4rz 2006 \u00fcber die Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen (SBB) f\u00fcr die Jahre 2007-2010 und den Zahlungsrahmen f\u00fcr die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur der SBB f\u00fcr die Jahre 2007-2010","InitialSituation":"<p>Mit der vorliegenden Leistungsvereinbarung Bund-SBB 2007-2010 (LV 07-10) einigen sich Bund und SBB zum dritten Mal seit Inkrafttreten der Bahnreform 1999 gemeinsam auf die von der SBB zu erreichenden Ziele und die daf\u00fcr vom Bund zur Verf\u00fcgung gestellten Finanzmittel.</p><p>F\u00fcr die LV 07-10 konnte auf den - \u00fcberwiegend positiven - Erfahrungen mit den beiden bisherigen Leistungsvereinbarungen aufgebaut werden. Grunds\u00e4tzlich hat sich das Instrument der Leistungsvereinbarung f\u00fcr die Steuerung der Infrastrukturfinanzierung (insbesondere Betrieb, Unterhalt und Erneuerung des bestehenden Netzes) der SBB sehr bew\u00e4hrt. Die Steuerung \u00fcber die Leistungsvereinbarung gibt beiden Seiten Planungssicherheit und Flexibilit\u00e4t: Planungssicherheit wird insofern gew\u00e4hrleistet, als der f\u00fcr vier Jahre g\u00fcltige finanzielle Rahmen festgelegt ist; Flexibilit\u00e4t bleibt bestehen, weil Verschiebungen zwischen Betriebs- und Investitionsbeitr\u00e4gen innerhalb des festgelegten Rahmens m\u00f6glich bleiben. Wie die noch laufende LV 03-06 zeigt, konnte die finanzielle Planungssicherheit in der Vergangenheit nicht immer vollumf\u00e4nglich garantiert werden. Der Zahlungsrahmen f\u00fcr die LV 03-06 wurde im Rahmen der Entlastungsprogramme 03 und 04 um rund 400 Millionen Franken reduziert, was eine Anpassung der LV 03-06 erforderlich machte.</p><p>Die LV 07-10 l\u00e4sst sich inhaltlich in folgende vier zentrale Themenkreise aufgliedern:</p><p>1. Generelle Zielsetzungen f\u00fcr die SBB</p><p>Es wird vereinbart, dass die SBB ihre Leistungen prim\u00e4r an den Marktbed\u00fcrfnissen ausrichtet und dabei den hohen Qualit\u00e4tsanspr\u00fcchen der Kundinnen und Kunden im Personen- und G\u00fcterverkehr gerecht wird (z.B. P\u00fcnktlichkeit der Z\u00fcge). Um im zunehmenden Wettbewerb bestehen zu k\u00f6nnen, soll die Produktivit\u00e4t weiter verbessert werden. Die SBB richtet ihre Leistungen aber ebenso an den vom Bund definierten verkehrspolitischen Zielsetzungen aus. In den eigenwirtschaftlich zu betreibenden, d.h. nicht abgeltungsberechtigten Bereichen (Personenfernverkehr, G\u00fcterverkehr und Immobilien) soll die SBB einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.</p><p>2. Zielsetzungen f\u00fcr das Infrastrukturangebot</p><p>-         Im Bereich Infrastruktur wird die Erreichung folgender Oberziele vereinbart:</p><p>-         Gew\u00e4hrleistung eines hohen Sicherheitsniveaus;</p><p>-         Gew\u00e4hrleistung der Leistungsf\u00e4higkeit des Netzes;</p><p>-         optimale Nutzung der vorhandenen Kapazit\u00e4ten;</p><p>-         Verbesserung der Interoperabilit\u00e4t;</p><p>-         Reduktion der Betriebs- und Unterhaltskosten.</p><p>Aus diesen Oberzielen werden konkretere Unterziele abgeleitet. Diese bilden die Grundlage f\u00fcr die Definition des bestellten Leistungsangebots.</p><p>3. Bestellung von Infrastrukturleistungen</p><p>Im Vergleich zu den bisherigen Leistungsvereinbarungen wird in der LV 07-10 das bestellte Leistungsangebot im Bereich Infrastruktur genauer definiert. Erstmals werden bei der SBB Infrastruktur gewisse \u00fcber das Netz der SBB hinausgehende Leistungen bestellt, z.B. Systemf\u00fchrerschaften ETCS/GSM-R, Kapazit\u00e4ts- und Fahrplanplanung und Erstellung des Kursbuchs. \u00dcberdies werden erstmals die aus Mitteln des Zahlungsrahmens zur LV 07-10 zu realisierenden Erweiterungsinvestitionen (Art. 24 LV 07-10) namentlich aufgef\u00fchrt.</p><p>4. Controlling der Zielerreichung</p><p>Schliesslich werden in der LV 07-10 auch die Abl\u00e4ufe des Controllings der Zielerreichung und das Vorgehen bei absehbaren Zielabweichungen genauer beschrieben. Der Umfang der Infrastrukturbestellung in der LV 07-10 orientiert sich am aktuellen Finanzplan des Bundes. Damit die mit der SBB vereinbarten Ziele erreicht werden k\u00f6nnen, ist ein Zahlungsrahmen f\u00fcr die vier Jahre 2007-2010 von 5 880 Millionen Franken erforderlich. Dieser Betrag entspricht nominal fast genau demjenigen der ersten LV 99-02 und real dem nach den Entlastungsprogrammen 03 und 04 gek\u00fcrzten Zahlungsrahmen der laufenden LV 03-06. Dank der erreichten Produktivit\u00e4tssteigerungen kann die SBB mit dieser Summe ein gr\u00f6sseres und deutlich st\u00e4rker ausgelastetes Netz (BAHN 2000) als w\u00e4hrend der ersten LV 99-02 betreiben. Von den 2007-2010 insgesamt zur Verf\u00fcgung stehenden 5 880 Millionen Franken werden ca. 1 790 Millionen. zur Abgeltung der ungedeckten Betriebskosten (Betriebsbeitr\u00e4ge) und ca. 4 090 Mio. f\u00fcr Investitionen, vor allem in die Substanzerhaltung, ben\u00f6tigt. F\u00fcr Erweiterungsinvestitionen stehen insgesamt rund 390 Millionen Franken zur Verf\u00fcgung.</p><p>F\u00fcr Investitionen im Verkehrsbereich kann die SBB zus\u00e4tzlich Mittel zu Kapitalmarktbedingungen aufnehmen. Im Rahmen des Budgetprozesses des Bundes kann das Parlament gegebenenfalls der SBB Mittel entziehen. In diesem Fall wird die Leistungsvereinbarung auf die Erf\u00fcllbarkeit hin \u00fcberpr\u00fcft. Sollte daraufhin eine Anpassung der Leistungsvereinbarung und des Zahlungsrahmens erforderlich sein, m\u00fcssen diese gleichzeitig mit dem Budget dem Parlament vorgelegt werden.   </p>","Proceedings":"<p></p><p>Leistungsvereinbarung und Zahlungsrahmen wurden vom <b>St\u00e4nderat</b> einstimmig angenommen. Bundesrat Moritz Leuenberger monierte, der Zahlungsrahmen von 5,88 Milliarden Franken f\u00fcr die Jahre 2007 bis 2010 sei derart knapp berechnet, dass sich die SBB K\u00fcrzungs\u00fcbungen nicht mehr ohne weiteres gefallen lassen k\u00f6nnten. In den letzten Jahren sei die Leistungsvereinbarung mit den SBB durch verschiedene K\u00fcrzungen des Zahlungsrahmens mehrmals relativ einseitig vom Bund gebrochen worden und die SBB haben darauf hin entsprechend weniger zur Verf\u00fcgung gehabt als urspr\u00fcnglich vereinbart.</p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> wurde davor gewarnt, den Zahlungsrahmen f\u00fcr die Eisenbahninfrastruktur der SBB mit weiteren Spar\u00fcbungen zu verengen. Markus W\u00e4fler (E, ZH) verlangte die R\u00fcckweisung des Gesch\u00e4fts an den Bundesrat. Er wollte die Finanzierung von drei grossen Eisenbahnprojekten in Z\u00fcrich (Durchmesserlinie), in Genf und im Tessin in die Leistungsvereinbarung mit den SBB integrieren. Eintreten wurde jedoch mit 156 zu 9 Stimmen beschlossen. In der Gesamtabstimmung wurde die Leistungsvereinbarung im Nationalrat mit zwei Gegenstimmen angenommen, der Zahlungsrahmen mit einer Gegenstimme. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1159142400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":"III","Modified":"\/Date(1770756746550)\/","SubmissionDate":"\/Date(1141948800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4711,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}