{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060031,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060031,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060031,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060031,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060031,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060031,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060031,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060031,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060031,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060031,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060031,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060031,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060031,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060031,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060031,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060031,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060031,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060031,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.031","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Urheberrecht. \u00dcbereinkommen","Description":"Botschaft vom 10. M\u00e4rz 2006 zum Bundesbeschluss \u00fcber die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation f\u00fcr geistiges Eigentum und zur \u00c4nderung des Urheberrechtsgesetzes","InitialSituation":"<p>Die Vorlage ist in erster Linie auf die Ratifikation von zwei Abkommen der Weltorganisation f\u00fcr geistiges Eigentum ausgerichtet. Durch die Umsetzung der Standards des WIPO-Urheberrechtsvertrags und des WIPO-Vertrags \u00fcber Darbietungen und Tontr\u00e4ger ins Landesrecht soll das Urheberrecht der technologischen Entwicklung angepasst werden. Das ist auch das Ziel der zus\u00e4tzlichen - auf den Ausbau der Schutzschranken bezogenen - Gesetzes\u00e4nderungen.</p><p>Im Dezember 1996 wurden unter der Schirmherrschaft der Weltorganisation f\u00fcr geistiges Eigentum (WIPO) zwei Abkommen verabschiedet: der WIPO-Urheberrechtsvertrag (WIPO Copyright Treaty; WCT) und der WIPO-Vertrag \u00fcber Darbietungen und Tontr\u00e4ger (WIPO Performances and Phonograms Treaty; WPPT). Sie regeln den Schutz der Urheberinnen und Urheber, der Musikinterpretinnen und -interpreten sowie der Tontr\u00e4gerherstellerinnen und -hersteller in Bezug auf grenz\u00fcberschreitende Kommunikationstechnologien wie das Internet. Die deshalb auch als \"Internet-Abkommen\" bezeichneten Vertr\u00e4ge sind am 6. M\u00e4rz (WCT) und am 20. Mai (WPPT) 2002 in Kraft getreten und haben die dazu notwendige Anzahl von 30 Ratifizierungen bzw. Beitritten inzwischen weit \u00fcberschritten. Alle f\u00fchrenden Industriestaaten haben die beiden Abkommen unterzeichnet und bereiten ihre Ratifikation vor. In den USA und Japan ist dieser Prozess bereits abgeschlossen. Die USA haben die Ratifikation gest\u00fctzt auf den Digital Millennium Copyright Act von 1998 vorgenommen, der die daf\u00fcr erforderlichen Schutzstandards noch \u00fcbertrifft. Die Europ\u00e4ische Gemeinschaft will die WIPO-Abkommen gleichzeitig mit ihren Mitgliedstaaten ratifizieren. Sie hat zu diesem Zweck die Richtlinie 2001/29/EG vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (Richtlinie Informationsgesellschaft) erlassen, die ebenfalls ein h\u00f6heres Schutzniveau als die Internet-Abkommen aufweist. Im Sinne eines Interessenausgleichs gibt die Richtlinie Informationsgesellschaft den Mitgliedstaaten aber auch Anweisungen zur Wahrung der Interessen der Werknutzenden sowie der Konsumentinnen und Konsumenten.</p><p>Die Vorlage weist bei der Umsetzung der WIPO-Abkommen drei Schwerpunkte auf:</p><p>Die Anpassung des materiellen Urheberrechtsschutzes an das Niveau der beiden Abkommen durch die Anerkennung des Rechts, Werke und andere Schutzobjekte \u00fcber das Internet zug\u00e4nglich zu machen. Ferner die Einf\u00fchrung eines Verbots der Umgehung von technischen Massnahmen wie elektronische Zugangs- und Kopiersperren sowie die Einf\u00fchrung eines Schutzes f\u00fcr elektronische Informationen zur Identifizierung von Werken, anderen Schutzobjekten und deren Nutzungsbedingungen. Daneben enth\u00e4lt die Vorlage eine Reihe von \u00c4nderungsvorschl\u00e4gen, die vor allem den Bed\u00fcrfnissen der Werknutzenden sowie denen der Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung tr\u00e4gt. So kommen die Bibliotheken und Archive in den Genuss einer erweiterten Schutzschranke f\u00fcr den Erhalt ihrer Best\u00e4nde. Eine weitere Schutzschranke ist auf die Bed\u00fcrfnisse der Sendeunternehmen zugeschnitten. F\u00fcr Menschen mit Behinderungen wird ebenfalls eine Schutzschranke eingef\u00fchrt und die Internet Service Provider werden durch eine Beschr\u00e4nkung des Vervielf\u00e4ltigungsrechtes vor zu weit gehenden Haftungsanspr\u00fcchen gesch\u00fctzt. Ausserdem wird das Herunterladen von Werken \u00fcber elektronische Bezahldienste von der Verg\u00fctungspflicht f\u00fcr das Vervielf\u00e4ltigen zum Eigengebrauch ausgenommen. Durch diese Massnahme soll eine Mehrfachbelastung der Konsumentinnen und Konsumenten vermieden werden.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> entstand in der Detailberatung eine Diskussion um zwei neue Artikel\u00a022a und 22b, die von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagen wurden. Mit Artikel\u00a022a soll den Anliegen der Sendeunternehmen Rechnung getragen werden, indem die Nutzung von Archivwerken erleichtert wird. Eine Minderheit kritisierte diesen Artikel als Privilegierung der Fernsehanstalten und insbesondere der SRG, da diese Bestimmungen f\u00fcr andere Betreiber von Archiven nicht gelten. Der Rat votierte mit 23 zu 14 Stimmen f\u00fcr den Antrag der Mehrheit. Artikel\u00a022b, der die Nutzung von verwaisten Werken betrifft, wurde ohne Opposition angenommen.</p><p>Bei Artikel\u00a060 machte sich die Kommissionsminderheit mit ihrem Antrag f\u00fcr den Nutzer stark, den sie gegen\u00fcber Urhebern und Verwertern benachteiligt sieht. Der Rat votierte deutlich gegen diesen Antrag, kam aber zur Auffassung, dass der Zweitrat eine genaue Pr\u00fcfung des Artikels vornehmen solle. </p><p>Dem Bundesgesetz wurde schliesslich mit 23 zu 1 Stimmen zugestimmt, dem Bundesbeschluss mit 26 zu 0 Stimmen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> beschloss ohne Gegenstimme Eintreten. In der Detailberatung zeigte sich ebenfalls der schwierige Balanceakt den Rechten der K\u00fcnstler, der Produzenten und denen der Nutzer gerecht zu werden. Der Rat bef\u00fcrchtete eine Kriminalisierung des Nutzers und lehnte mehrere Minderheitsantr\u00e4ge der b\u00fcrgerlichen Seite, die sich f\u00fcr einen versch\u00e4rften Schutz des Urheberrechts aussprach, ab. Der Nationalrat folgte bei Artikel\u00a022a und 22b den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates. Ein von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagener Artikel\u00a022c, der das Zug\u00e4nglichmachen gesendeter musikalischer Werke \u00fcber das Internet regelt, wurde entgegen dem Willen der Kommissionsminderheit und Bundesrat Christoph Blocher angenommen. </p><p>Bei Artikel\u00a060 wurden Antr\u00e4ge abgelehnt, die dem Nutzer Geb\u00fchrenerleichterung einger\u00e4umt h\u00e4tten. Die Grosse Kammer hiess das Bundesgesetz mit 164 zu 2, den Bundesbeschluss mit 156 zu 2 Stimmen gut. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte diskussionslos den Beschl\u00fcssen des Nationalrates. </p><p></p><p>Stand der Zusammenfassung: Oktober 2007</p><p></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191577846487)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|2831","Category":"III","Modified":"\/Date(1770758162700)\/","SubmissionDate":"\/Date(1141948800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4711,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Kultur"}}