{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060037,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060037,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060037,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060037,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060037,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060037,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060037,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060037,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060037,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060037,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060037,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060037,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060037,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060037,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060037,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060037,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060037,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060037,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.037","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Ehepaarbesteuerung. Sofortmassnahmen","Description":"Botschaft vom 17. Mai 2006 zu den Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung","InitialSituation":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) enth\u00e4lt eine verfassungswidrige steuerliche Diskriminierung der Zweiverdienerehepaare gegen\u00fcber den gleichsituierten Konkubinatspaaren. Von dieser Diskriminierung sind vor allem Ehegatten des mittleren bis oberen Mittelstandes betroffen, die beide massgebend am Familieneinkommen beteiligt sind und ein Bruttoarbeitseinkommen zwischen 80 000 und 500 000 Franken erzielen.</p><p>Ziel dieser Vorlage ist es, die verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Zweiverdienerehepaaren gegen\u00fcber Konkubinatspaaren im Bereich der direkten Bundessteuer abzubauen. Dies soll mittels gezielter, rasch und einfach umsetzbarer Sofortmassnahmen geschehen.</p><p>Die Auswertung der Vernehmlassung hat ergeben, dass die Zielsetzung der Vorlage, die Schlechterstellung von Zweiverdienerehepaaren m\u00f6glichst rasch zu beseitigen, von der \u00fcberwiegenden Mehrheit begr\u00fcsst wird. Die vorgeschlagenen Massnahmen wurden aber deutlich abgelehnt. Keine Zustimmung fanden insbesondere die f\u00fcr die Gegenfinanzierung vorgesehene Tariferh\u00f6hung bei den Alleinstehenden sowie die Nichtber\u00fccksichtigung der Rentnerehepaare. Kritisiert wurde sodann die ungleiche Belastung von Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren: Durch die massive Erh\u00f6hung des Zweiverdienerabzugs w\u00fcrden Zweiverdienerehepaare wesentlich weniger Steuern als Einverdienerehepaare mit gleichem Gesamteinkommen bezahlen. Damit werde vom Grundsatz abgewichen, dass Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen in etwa gleich behandelt werden, ungeachtet aus welcher Quelle die Eink\u00fcnfte stammen.</p><p>Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, schl\u00e4gt der Bundesrat eine so genannte Kombi-L\u00f6sung vor. Diese basiert zwar auf der Vernehmlassungsvorlage, wird jedoch durch eine weitere Massnahme erg\u00e4nzt. Neben einer massvollen Erh\u00f6hung des Zweiverdienerabzugs soll zus\u00e4tzlich ein Verheiratetenabzug f\u00fcr alle Ehepaare in der Form eines Sozialabzuges eingef\u00fchrt werden. Der Vorschlag ber\u00fccksichtigt damit sowohl das Anliegen, die Schlechterstellung von Zweiverdienerehepaaren zu mildern, wie auch dasjenige, die Belastung von Ein- und Zweiverdienerhaushalten ausgewogen zu gestalten.</p><p>Der Zweiverdienerabzug soll massvoller erh\u00f6ht werden, als dies in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen war. Konkret wird vorgeschlagen, 50 Prozent des niedrigeren Ehepaarverdienstes bis zu einem Maximum von 12 500 Franken zum Abzug zuzulassen. Der heute geltende Zweiverdienerabzug von h\u00f6chstens 7600 Franken soll als Minimalansatz beibehalten werden. Mit dem Verheiratetenabzug von 2500 Franken pro Ehepaar wird ein zus\u00e4tzliches Element eingef\u00fchrt, das die verfassungswidrige Mehrbelastung von Zweiverdienerehepaaren reduziert. Von dieser Steuerentlastung profitieren aber auch Rentnerehepaare, Einverdienerehepaare und Ehepaare, deren Eink\u00fcnfte aus anderer Quelle als Erwerbseinkommen stammen. Die Steuermindereinnahmen aufgrund des erh\u00f6hten Zweiverdienerabzugs und des neuen Verheiratetenabzugs sind ungef\u00e4hr gleich hoch.</p><p>Mit der Kombi-L\u00f6sung wird f\u00fcr rund 160 000 Zweiverdienerehepaare, d.h. f\u00fcr zwei Drittel dieser Paare, die Schlechterstellung gegen\u00fcber den Konkubinatspaaren beseitigt. F\u00fcr die \u00fcbrigen 80 000 Zweiverdienerehepaare wird die verfassungswidrige Mehrbelastung lediglich gemildert. Mit dem neuen Verheiratetenabzug werden zudem alle Ehepaare entlastet. Da die verfassungswidrige Schlechterstellung haupts\u00e4chlich Ehepaare mit zwei Erwerbseinkommen betrifft, werden diese mit den beiden Massnahmen st\u00e4rker entlastet als Ehepaare, bei welchen nur der Ehemann oder die Ehefrau erwerbst\u00e4tig ist. Mit dem Verheiratetenabzug bleibt die Belastungsdifferenz zwischen den Ein- und Zweiverdienerehepaaren aber in einem vertretbaren Rahmen.</p><p>Die Sofortmassnahmen entsch\u00e4rfen rasch und einfach das Problem der verfassungswidrigen Schlechterstellung, ohne einen Systementscheid zwischen Individualbesteuerung und Splitting zu pr\u00e4judizieren. Ausserdem ist die Kombi-L\u00f6sung mit einem Minderertrag von 540 Millionen Franken f\u00fcr den Bund (Basis: Finanzplan 2010) finanziell verkraftbar. 110 Millionen Franken haben die Kantone zu tragen. Die anfallenden Minderertr\u00e4ge sollen gegenfinanziert werden. Die Erh\u00f6hung des Zweiverdienerabzugs d\u00fcrfte eine vermehrte Arbeitst\u00e4tigkeit des zweiten Ehepartners f\u00f6rdern, wodurch langfristig mit Mehreinnahmen von bis zu 50 Millionen Franken gerechnet werden kann. Das Effizienzsteigerungsprojekt \"INSIEME\" der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung generiert ebenfalls ca. 50 Millionen Franken Mehreinnahmen. Die verbleibenden 440 Millionen Franken m\u00fcssen ausgabenseitig kompensiert werden. Die Umsetzung der Kompensation im Finanzplan erfolgt erst, nachdem sich der Bundesrat \u00fcber die Wachstumsraten und Zielvorgaben im Rahmen der Aufgaben\u00fcberpr\u00fcfung ge\u00e4ussert hat. Auf die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Mehrbelastung von Alleinstehenden soll hingegen verzichtet werden. </p><p>Die Sofortmassnahmen sollen per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden. F\u00fcr die Steuerpflichtigen w\u00fcrden sie fr\u00fchestens 2009 zum Tragen kommen. In einem zweiten Schritt soll die umfassende Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung an die Hand genommen werden. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement beauftragt, ihm einen Beschluss vorzulegen, der es dem Parlament erm\u00f6glicht, einen Grundsatzentscheid \u00fcber die Individualbesteuerung oder die gemeinsame Besteuerung (z.B. mittels Splitting) zu f\u00e4llen. Sobald sich das Parlament \u00fcber die Weichenstellung einigt, wird der Bundesrat eine konkrete Gesetzesvorlage ausarbeiten.   </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> blieb unbestritten, dass die verfassungswidrige Heiratsstrafe rasch beseitigt werden muss. Entsprechend fiel der Eintretensbeschluss der Kleinen Kammer ohne Gegenstimme. In der Detailberatung indessen wehrte sich eine aus den drei SP-Fraktionsmitgliedern und zwei Vertretern der Freisinnig-demokratischen Fraktion zusammengesetzte Kommissionsminderheit gegen den als sachfremd bezeichneten neuen Sozialabzug von 2500 Franken f\u00fcr Verheiratete. Dabei wurde insbesondere kritisiert, dass allen Ehepaaren Steuererleichterungen gew\u00e4hrt w\u00fcrden - ohne Ber\u00fccksichtigung der konkreten Einkommensverh\u00e4ltnisse und ohne zu differenzieren, ob Kinder und Betreuungspflichten vorhanden seien. Bundesrat Hans-Rudolf Merz und die Ratsmehrheit hielten entgegen, dass der Verheiratetenabzug n\u00f6tig sei, um das System im Gleichgewicht zu halten und die Alleinverdiener-Ehepaare nicht \u00fcber Geb\u00fchr zu benachteiligen. Zudem w\u00fcrden auch Rentnerehepaare und Ehepaare, bei welchen die Eink\u00fcnfte aus anderen Quellen als dem Erwerbseinkommen stammen, vom Abzug profitieren. Die Mehrheit des Rates folgte dieser Argumentation und versagte dem Minderheitsantrag mit 10 zu 25 Stimmen die Zustimmung. Die Gesamtabstimmung passierte die Vorlage im Anschluss oppositionslos.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> wollten die Gr\u00fcnen mit einem Nichteintretensantrag verhindern, dass vor einem \u00fcberf\u00e4lligen Wechsel zu einer zivilstandsunabh\u00e4ngigen Besteuerung noch schnell kostspielige Sofortmassnahmen beschlossen werden. Die \u00fcberw\u00e4ltigende Ratsmehrheit sah jedoch angesichts der Tatsache, dass der Wechsel zu einem neuen System viel Zeit ben\u00f6tigt, dringenden Handlungsbedarf und beschloss mit 140 zu 16 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Keine Mehrheit fanden in der Folge zwei R\u00fcckweisungsantr\u00e4ge. Das Begehren einer links-gr\u00fcnen Kommissionsminderheit, statt des Verheiratetenabzuges eine Tarifanpassung vorzunehmen, wurde mit 62 zu 104 Stimmen verworfen und der Antrag von Markus W\u00e4fler (E, ZH) f\u00fcr ein neues System, bei dem die Zugeh\u00f6rigen einer Wohngemeinschaft einzeln zum Steuersatz des kumulierten Haushalteinkommens besteuert w\u00fcrden, unterlag bereits in der Ausmehrung.</p><p>In der Detailberatung optierte die links-gr\u00fcne Minderheit f\u00fcr ein Konzept, nach dem einerseits der Verheiratetenabzug abgeschafft, andererseits jedoch der Zweiverdienerabzug auf die Renteneinkommen ausgedehnt w\u00fcrde. Sie argumentierte, dass mit dieser L\u00f6sung, die durch den Wegfall des Verheiratetenabzuges per Saldo um 90 Millionen Franken billiger k\u00e4me, sowohl die Benachteiligung der Rentner als auch die Gieskannenwirkung des pauschalen Verheiratetenabzuges verhindert werden k\u00f6nnte. W\u00e4hrend ein Teil der SVP-Fraktion mit der Ausdehnung des Zweiverdienerabzuges auf die Renteneinkommen sympathisierte, sprach sich die b\u00fcrgerliche Mehrheit klar f\u00fcr das Entlastungsgleichgewicht des bundesr\u00e4tlichen Kombi-Modells aus. Da das Konzept der Minderheit als Ganzes beurteilt wurde, scheiterte es schliesslich deutlich mit 61 zu 111 Stimmen. Die Vorlage, die Mindereinnahmen von 650 Millionen (davon 540 Mio. f\u00fcr den Bund) zur Folge hat, wurde in der Gesamtabstimmung gegen Stimmen aus dem links-gr\u00fcnen Lager deutlich angenommen.      </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1160131847757)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"III","Modified":"\/Date(1770757201777)\/","SubmissionDate":"\/Date(1147824000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}