{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060038,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060038,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060038,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060038,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060038,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060038,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060038,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060038,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060038,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060038,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060038,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060038,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060038,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060038,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060038,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060038,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060038,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060038,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.038","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Agrarpolitik 2011. Weiterentwicklung","Description":"Botschaft vom 17. Mai 2006 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011)","InitialSituation":"<p>Die Agrarpolitik 2011 (AP 2011) ist ein weiterer Schritt in der seit 15 Jahren konsequent verfolgten Reform der Landwirtschaftspolitik. Die neue Etappe folgt der bisherigen Periodizit\u00e4t, welche durch die jeweils f\u00fcr vier Jahre g\u00fcltigen Zahlungsrahmen f\u00fcr die Landwirtschaft vorgegeben ist.</p><p>Nach Artikel\u00a0104 der Bundesverfassung (BV) sorgt der Bund daf\u00fcr, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur sicheren Versorgung der Bev\u00f6lkerung, Erhaltung der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen, Pflege der Kulturlandschaft und dezentralen Besiedlung des Landes. Heute erf\u00fcllt die Landwirtschaft diese Aufgaben im verlangten Ausmass.</p><p>Damit die Landwirtschaft auch in Zukunft die in der Verfassung definierten gemeinwirtschaftlichen Leistungen erbringen kann, muss sie ihre Wettbewerbsf\u00e4higkeit weiter verbessern. Die agrarpolitischen Rahmenbedingungen sollen so weiterentwickelt werden, dass in der Landwirtschaft und den vor- und nachgelagerten Stufen die vorhandenen Potenziale zur Kostensenkung sowie zur Verbesserung der Marktleistung und der \u00d6kologie genutzt werden. Die Anpassungen sollen nur so schnell vorangehen, dass die Entwicklung sozialvertr\u00e4glich bleibt. Da noch unklar ist, welches aussenwirtschaftliche Szenario wann und mit welchen Auswirkungen eintritt, muss die AP 2011 ein Schritt sein, der f\u00fcr alle m\u00f6glichen F\u00e4lle richtig ist. Die AP 2011 ist zudem Teil der Wachstumsstrategie des Bundes f\u00fcr \"mehr Wettbewerb auf dem Binnenmarkt\".</p><p>Das Kernelement der AP 2011 ist die starke Reduktion der heute zur Preisst\u00fctzung eingesetzten Mittel und deren Umlagerung in produktunabh\u00e4ngige Direktzahlungen. Die Exportsubventionen werden vollst\u00e4ndig abgeschafft und die Mittel zur internen Marktst\u00fctzung mehr als halbiert. Zudem werden die Z\u00f6lle f\u00fcr Futtermittel gesenkt.  Der dadurch verursachte R\u00fcckgang der Preise mobilisiert das Potenzial zur Steigerung der Produktivit\u00e4t und zur Kostensenkung, was zu einer Verbesserung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit f\u00fchrt. Produktion und Verwertung werden sich noch besser auf den Markt ausrichten, weil die Unterst\u00fctzung von Verwertungsarten mit geringer Wertsch\u00f6pfung wegf\u00e4llt. Inwertsetzung und Wertsch\u00f6pfung der landwirtschaftlichen Produkte sollen subsidi\u00e4r mit gezielten Massnahmen verbessert werden. Mit tieferen Preisen sinkt die Attraktivit\u00e4t, auf wenig geeigneten Standorten intensiv zu produzieren. Mit einem Anreizprogramm zur Verbesserung der Ressourceneffizienz soll die Ausn\u00fctzung der \u00f6kologischen Verbesserungspotenziale gef\u00f6rdert werden.</p><p>Die Strategie der AP 2011 wird durch die folgenden f\u00fcnf Handlungsachsen konkretisiert:</p><p>1.       Die Konkurrenzf\u00e4higkeit von Produktion und Verarbeitung verbessern - durch Umlagerung von Marktst\u00fctzungsmitteln in Direktzahlungen und durch Massnahmen zur Kostensenkung.</p><p>2.       Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft mit einem zielgerichteten Direktzahlungssystem sicherstellen und die \u00f6kologische Weiterentwicklung f\u00f6rdern.</p><p>3.       Die Wertsch\u00f6pfung und die nachhaltige Entwicklung des l\u00e4ndlichen Raums f\u00f6rdern - durch Erweiterung der Produktdifferenzierungsm\u00f6glichkeiten und der Investitionshilfen sowie durch Unterst\u00fctzung von gemeinschaftlichen Projektinitiativen.</p><p>4.       Den Strukturwandel sozial abfedern und durch eine Lockerung des Boden- und Pachtrechts f\u00f6rdern.</p><p>5.       Die Administration vereinfachen und die Kontrollen besser koordinieren.</p><p>Zur Umsetzung der Strategie und der Handlungsachsen werden \u00c4nderungen in verschiedenen Gesetzen vorgeschlagen:</p><p></p><p>Landwirtschaftsgesetz (LwG)</p><p>Im Bereich des Landwirtschaftsgesetzes kann die AP 2011 zu einem grossen Teil auf Verordnungsebene realisiert werden. Die Gesetzesgrundlage f\u00fcr eine Umlagerung von Milchpreisst\u00fctzungsmitteln in Direktzahlungen hat das Parlament bereits mit der Agrarpolitik 2007 (AP 2007) geschaffen. Die mit der AP 2011 vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen umfassen im Wesentlichen die folgenden Punkte:</p><p>-         Rahmenbedingungen f\u00fcr Produktion und Absatz</p><p>-         Direktzahlungen</p><p>-         Soziale Begleitmassnahmen</p><p>-         Strukturverbesserungen</p><p>-         Forschung und Beratung</p><p>-         Rechtsschutz, Verwaltungsmassnahmen und Strafbestimmungen</p><p></p><p>Bundesgesetz \u00fcber das b\u00e4uerliche Bodenrecht (BGBB) und \u00fcber die landwirtschaftliche Pacht (LPG)</p><p>Die Strukturentwicklung in der Landwirtschaft soll mit einer Erh\u00f6hung der Mindestgr\u00f6sse f\u00fcr das landwirtschaftliche Gewerbe gef\u00f6rdert werden. Die Preisbegrenzung im Bodenrecht und die Pachtzinskontrolle f\u00fcr einzelne Grundst\u00fccke sollen abgeschafft werden.</p><p></p><p>Bundesgesetz \u00fcber die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)</p><p>Die Anpassungen zugunsten der b\u00e4uerlichen Familienbetriebe umfassen die Aufhebung der Einkommensgrenze f\u00fcr die selbst\u00e4ndigen Landwirte und die Erh\u00f6hung der Ans\u00e4tze f\u00fcr Kinderzulagen. Daf\u00fcr werden Bundesmittel von j\u00e4hrlich 20 Millionen Franken eingesetzt.</p><p></p><p>Lebensmittel- und Tierseuchengesetz (LMG und TSG)</p><p>Bei sich \u00f6ffnenden Grenzen m\u00fcssen Exporte zunehmend zur Wertsch\u00f6pfung aus den schweizerischen Lebensmitteln beitragen. F\u00fcr den m\u00f6glichst ungehinderten Zugang zum europ\u00e4ischen Markt sind \u00e4quivalente Hygienebestimmungen erforderlich. Der Bundesrat hat am 23. November 2005 die entsprechenden Verordnungsbestimmungen verabschiedet. Diese sind seit dem 1. Januar 2006 in Kraft. Um die Verordnungsvorschriften rechtlich besser zu verankern, soll eine verl\u00e4ssliche Rechtsgrundlage auf Gesetzesebene geschaffen werden.</p><p><b></b></p><p>Bundesbeschluss \u00fcber die finanziellen Mittel f\u00fcr die Landwirtschaft in den Jahren 2008-2011</p><p>In den Jahren 2008-2011 sollen gesamthaft 13 499 Millionen Franken f\u00fcr die Landwirtschaft eingesetzt werden. Die Mittel verteilen sich wie folgt auf die drei Zahlungsrahmen:</p><p>-         Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen 719 Millionen Franken</p><p>-         Produktion und Absatz\u00a01 529 Millionen Franken</p><p>-         Direktzahlungen 11 251 Millionen Franken</p><p></p><p>Verh\u00e4ltnis zu den aussenhandelspolitischen Entwicklungen</p><p>Mit der Strategie der AP 2011 kann zwischen einem Drittel und der H\u00e4lfte der voraussichtlichen Auswirkungen der Doha-Runde der Welthandelsorganisation (WTO) bew\u00e4ltigt werden. Unabh\u00e4ngig davon, ob ein WTO-Abkommen oder ein Agrarfreihandelsabkommen mit der Europ\u00e4ischen Union (EU) zustande kommt oder nicht, ist es zweckm\u00e4ssig und richtig, die AP 2011 umzusetzen. Einerseits senkt die AP 2011 die Kosten der Landwirtschaft. Unter der Voraussetzung, dass die Preisr\u00fcckg\u00e4nge weitergegeben werden, werden damit insbesondere die Konsumentinnen und Konsumenten entlastet. Andererseits sind die vorgeschlagenen Reformschritte im Hinblick auf die verschiedenen m\u00f6glichen Markt\u00f6ffnungsszenarien zielkonform.      </p>","Proceedings":"<p></p><p><b>Vorlagen 1 und 7</b></p><p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>behandelte in der Dezembersession 2006 zuerst die Vorlage 1 \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Landwirtschaft und die Vorlage 7 Bundesbeschluss \u00fcber die finanziellen Mittel f\u00fcr die Landwirtschaft in den Jahren 2008-2011. Eintreten auf beide Vorlagen war unbestritten.</p><p>Mehr als die H\u00e4lfte der Ratsmitglieder beteiligte sich an der mehrst\u00fcndigen Eintretensdebatte. F\u00fcr den Kommissionssprecher Hannes Germann (V, SH) hat die Agrarpolitik 2011 (AP 2011) zwei Generalziele: die Kosten senken und die Wettbewerbsf\u00e4higkeit st\u00e4rken. Beim Reformtempo wollte jedoch die Kommissionsmehrheit etwas drosseln, was auch von zahlreichen Rednern aus der CVP und SVP unterst\u00fctzt wurde. 80 Millionen Franken der Mittel aus Direktzahlungen sollten deshalb zus\u00e4tzlich f\u00fcr die Marktst\u00fctzungszahlungen eingesetzt werden. Begr\u00fcndet wurde dies damit, dass Marktst\u00fctzung helfe, den \u00dcbergang abzufedern und im Hinblick auf k\u00fcnftige WTO-Verhandlungen und auf ein EU-Agrar-Freihandelsabkommen sei es verhandlungstaktisch ungeschickt, die Marktst\u00fctzungs-instrumente gleichsam in vorauseilendem Gehorsam abzubauen. Man wolle eine Landwirtschaft, die noch produziert und sich nicht mehr und mehr in die reine Landschaftspflege zur\u00fcckzieht. Redner der Freisinnigen waren jedoch der Auffassung, dass eine Verlangsamung des Reformtempos verfehlt w\u00e4re, auch wenn die WTO-Runde derzeit unterbrochen sei. Die wirklichen Kostentreiber f\u00fcr die Landwirtschaft seien die technischen Handelshemmnisse und die Z\u00f6lle. Der Kernpunkt dieser Reform sei der radikale Umbau des Direktzahlungssystems. Auch die Redner der Sozialdemokraten unterst\u00fctzten die Antr\u00e4ge des Bundesrates. Der beantragte Zahlungsrahmen mache immerhin 8\u00a0Prozent der Bundesausgaben aus und man d\u00fcrfe den Bauern nicht vormachen, dass mit den Marktst\u00fctzungszahlungen die hohen Preise in der Schweiz auf ewige Zeit hochgehalten werden k\u00f6nnten. F\u00fcr Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard ist die AP 2011 keine Revolution, sondern eine weitere Etappe auf dem vor 15 Jahren eingeschlagenen Weg. Dass die Einkommensverh\u00e4ltnisse in gewissen Gebieten prek\u00e4r sind, sei dem Bundesrat nicht verborgen. Ziel der Vorlage sei es, die Wettbewerbsf\u00e4higkeit nochmals zu verbessern, auch bei den vor- und nachgelagerten Bereichen. Die Entwicklung soll sozialvertr\u00e4glich erfolgen. Der Bundesrat strebe eine St\u00e4rkung der \u00f6kologischen Entwicklung an, dem diene das Programm zur nachhaltigen Nutzung nat\u00fcrlicher Ressourcen. Mit dem Kostenrahmen von 13,5 Mrd. Fr. f\u00fcr vier Jahre bleibe es im Wesentlichen beim Umfang der AP 2007 - freilich mit einer markanten Verschiebung von der Marktst\u00fctzung zu den Direktzahlungen. Das Reformtempo sei keine politische Raserei, sondern es soll im bisherigen Rythmus auf dem Reformweg vorangeschritten werden.</p><p>In der Detailberatung beschloss der Rat auf Antrag der Kommission, dass k\u00fcnftig nicht mehr ganze Betriebe dem <b>Bio-Label</b> unterzogen werden m\u00fcssen, sondern dies f\u00fcr einzelne Betriebszweige m\u00f6glich sein soll. Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard stimmte dem nur unter der Voraussetzung zu, dass dies nur f\u00fcr selbstst\u00e4ndige Betriebseinheiten mit r\u00e4umlich getrennten Warenfl\u00fcssen gelten soll. Entgegen dem Antrag des Bundesrates beschloss der Rat mit 26 zu 7 Stimmen auf die <b>Versteigerung von</b><b>Zollkontingenten f\u00fcr Kartoffeln</b> zu verzichten. Im weiteren beantragte die Kommission <b>Parallelimporte</b> f\u00fcr patentgesch\u00fctzte Produktionsmittel und landwirtschaftliche Investitionsg\u00fcter entgegen dem Antrag des Bundesrates zu erlauben. Die Landwirtschaft kann nur konkurrenzf\u00e4hig produzieren, wenn sie nicht mit hohen Inputkosten belastet wird. Vor allem Vertreter der Freisinnigen sprachen sich gegen eine Lockerung der Einfuhrpraxis aus. Sie warnten vor einem Pr\u00e4judiz. Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard beantragte die Ablehnung des Kommissionsantrages, letztlich sei es ein politischer Entscheid, den der Rat f\u00e4llen m\u00fcsse. Mit 25 zu 13 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommission. Im Milchbereich, bei der Zulage f\u00fcr <b>verk\u00e4ste Milch</b>, beantragte der Bundesrat die Zulage f\u00fcr 2008 auf 15 Rappen pro Kilogramm zu belassen und ab 2009 um 5 Rappen auf 10 Rappen zu reduzieren und den Bauern stattdessen die Direktzahlungen zu erh\u00f6hen. Die Kommissionsmehrheit wollte die Zulage erst auf den 1. Januar 2011 auf die vom Bundesrat angestrebten 10 Rappen senken. Eine Kommissionsminderheit Eugen David (C, SG) wollte die seit dem 1.1.2007 geltende Zulage bis 2011 weiterzuf\u00fchren und dementsprechend am bisherigen System festhalten. Die Minderheit begr\u00fcndete ihren Antrag damit, dass die Bauern nur mit diesen Zulagen eine echte Chance haben, ihre Produkte im europ\u00e4ischen Markt zu platzieren. Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard schloss sich dem Antrag der Kommissionsmehrheit an, lehnte jedoch das Konzept der Minderheit ab, da dieses die Marktst\u00fctzung im Bereich der Milchwirtschaft im bisherigen Umfang weiterf\u00fchrt. Das Konzept der Minderheit f\u00fchre zu einem Ungleichgewicht innerhalb der verschiedenen Branchen der Landwirtschaft. Auch innerhalb der EU werde die Milchmarktst\u00fctzung reduziert. Mit 24 zu 15 Stimmen folgte der Rat jedoch dem Antrag der Kommissionsminderheit und hielt damit am bisherigen Konzept fest. Auch bei der Zulage f\u00fcr F\u00fctterung ohne Silage, die <b>Siloverzichtszulage,</b> folgte der Rat mit 27 zu 13 Stimmen der Kommissionsminderheit, womit diese Zulage von 3 Rappen auf dem Kilogramm Milch weitergef\u00fchrt wird. Die Kommissionsmehrheit wollte diese Zulage in Fl\u00e4chenbeitr\u00e4ge umwandeln. Die Minderheit begr\u00fcndete ihren Antrag damit, dass die Umwandlung in Fl\u00e4chenbeitr\u00e4ge nicht mehr der Weg sei, um eine gute, qualit\u00e4ts- und leistungsorientiert produzierende Landwirtschaft zu haben. Der Bundesrat beantragte die Siloverzichtszulage ab 2009 aufzuheben. Auch bei der Verwertung der <b>Schafswolle</b> folgte der Rat nicht der Linie des Bundesrates, der die Beitr\u00e4ge streichen wollte. Mit 18 zu 14 Stimmen stimmte der Rat der Kommissionsminderheit Theo Maissen (C, GR) zu und hielt damit an den Beitr\u00e4gen fest. Beim <b>Zucker</b> folgte der Rat mit 21 zu 15 Stimmen der Kommissionsmehrheit, welche Beitr\u00e4ge sowohl f\u00fcr die Produktion wie f\u00fcr die Verarbeitung der Zuckerr\u00fcben wollte. Der Bundesrat und die Kommissionsminderheit Erika Forster (RL, SG) wollten den Beitrag an die Zuckerfabriken aufheben, mit der Begr\u00fcndung, dass die Zuckerfabriken gezwungen w\u00e4ren ihre Strukturen zu optimieren und die R\u00fcben g\u00fcnstiger zu verarbeiten. Im Bereich der <b>Weinwirtschaft</b> folgte der Rat mit 17 zu 12 Stimmen einem Antrag Simon Epiney (C, VS). Der Bundesrat und die Kommission wollten f\u00fcr alle Weinklassen einheitliche Mindestanforderungen festlegen. Der Antrag Epiney wollte diese Kompetenz den Kantonen \u00fcberlassen, der Bund sollte lediglich die Kriterien der Pflichtenhefte definieren. Bei der <b>Buttereinfuhr</b> beschloss der St\u00e4nderat mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten die Importkontingete zuk\u00fcnftig zu versteigern. Hermann B\u00fcrgi (V, TG) hatte beantragt beim bisherigen System zu verbleiben. Bei der geltenden Regelung d\u00fcrfen die Butterverabeiter die Differenz zwischen den Import- und den Schweizer Preisen einstreichen. Hermann B\u00fcrgi begr\u00fcndete seinen Antrag damit, dass die Branchenl\u00f6sung funktioniere und es g\u00e4be keinen vern\u00fcnftigen Grund, das bew\u00e4hrte System aufzuheben und durch die Versteigerung zu ersetzen. Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard entgegnete, dass die bisherige Regelung, welche die Importrechte auf zwei, drei wenigen Privilegierten beschr\u00e4nkt, kartellistisches Verhalten beg\u00fcnstige. Der Bundesrat wolle auch hier mehr Wettbewerb. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat mit 24 zu 1 Stimme der Vorlage 1 zu. </p><p>Bei der Vorlage 7, dem <b>Bundesbeschluss \u00fcber die finanziellen Mittel f\u00fcr die Landwirtschaft</b> in den Jahren 2008 - 2011, stimmte der Rat mit 24 zu 11 Stimmen der Kommissionsminderheit Eugen David (C, SG) zu, womit der vom Bundesrat vorgeschlagene Zahlungsrahmen um 150 Millionen Franken erh\u00f6ht wurde. Der Antrag der Kommissionsmehrheit entfiel, da der Rat bei der Vorlage 1 den Antr\u00e4ge der Minderheit gefolgt war. Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard hatte am Antrag des Bundesrates festgehalten mit dem Hinweis, dass die Mittel f\u00fcr eine Erh\u00f6hung des Zahlungsrahmens nicht zur Verf\u00fcgung stehen. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 24 zu 3 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Minderheit Ernst Schibli (V, ZH) unterst\u00fctzt von der SVP-Fraktion die R\u00fcckweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag die Einkommenssituation der Bauernfamilien zu verbessern, den Selbstversorgungsgrad zu steigern und den Zahlungsrahmen auf 14,09 Milliarden Franken zu belassen. Der Sprecher der Minderheit, Ernst Schibli (V, ZH), konnte in der Agrarreform keine Perspektiven f\u00fcr die ohnehin schon unter Druck stehenden  Bauerfamilien erkennen. Alle anderen Fraktionen argumentierten gegen den R\u00fcckweisungsantrag und lehnten diesen mit 139 zu 43 Stimmen ab. Aus der Eintretensdebatte ging hervor, dass die b\u00fcrgerlichen Fraktionen wie bereits der St\u00e4nderat gegen einen Abbau der Marktst\u00fctzungen eintraten und Sozialdemokraten und Gr\u00fcne die marktfreundliche Haltung des Bundesrates unterst\u00fctzten. </p><p>In der Detailberatung folgte der Nationalrat mit 112 zu 72 Stimmen der Kommissionsminderheit Max Binder (V, ZH) und damit dem Beschluss des St\u00e4nderates, wonach Bauernbetriebe k\u00fcnftig auch ein <b>Bio-Label</b> f\u00fchren d\u00fcrfen, wenn sie einen Teil des Hofes konventionell bewirtschaften. Sozialdemokraten und Gr\u00fcne wehrten sich vergeblich gegen diese Lockerung. Damit w\u00fcrden die ganzheitliche biologische Philosophie und die Exportchancen in Frage gestellt kritisierte Andrea H\u00e4mmerle (S, GR). Hansj\u00f6rg Walter (V, TG) meinte hingegen, mit der M\u00f6glichkeit, nur Betreibsteile \u00f6kologisch zu bewirtschaften, werde konventionell arbeitenden Bauern der Einstieg in den Bio-Landbau erleichtert. Auch bei der <b>Versteigerung von Zollkontingenten f\u00fcr</b><b>Kartoffeln</b> folgte der Rat mit 88 zu 75 Stimmen der Kommissionsminderheit Ernst Schibli (V, ZH), welche die Zustimmung zum Beschluss des St\u00e4nderates beantragte und damit gegen die Versteigerung. W\u00e4hrend die b\u00fcrgerliche Seite f\u00fcr die Beibehaltung der staatlichen Zuteilung stimmte, hatten die Linke und die Gr\u00fcnen f\u00fcr mehr Wettbewerb votiert. Die vom St\u00e4nderat beschlossenen <b>Parallelimporte</b> f\u00fcr Produktionsmittel und landwirtschaftliche Investitionsg\u00fcter sorgten im Nationalrat f\u00fcr eine heftige Debatte. W\u00e4hren Fulvio Pelli (RL, TI) vor einem solchen populistischen Schnellschuss und Caspar Baader (V, BL) vor einer Aush\u00f6hlung des Patentsrechts warnten, disqualifizierten Lucrezia Meier-Schatz (C, SG) und Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL) die Verhinderung von Parallelimporten als Abschottung des Marktes mit dem einzigen Zweck, dass Patentinhaber eine Monopolrente absch\u00f6pfen k\u00f6nnten. Mit 95 zu 83 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und damit dem Beschluss des St\u00e4nderates. Bei der <b>Verk\u00e4sungs- und Siloverzichtszulage</b> folgte der Rat mit 114 zu 65 respektive 119 zu 55 Stimmen dem Beschluss des St\u00e4nderates, womit diese Zulagen in den n\u00e4chsten vier Jahren weitergef\u00fchrt werden. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass das bundesr\u00e4tliche Abbautempo der Marktst\u00fctzung zu hoch sei. Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard argumentierte vergeblich, dass die Bevorzugung der Milchbauern gegen\u00fcber den Ackerbauern den landwirtschaftlichen Frieden st\u00f6re. Der Nationalrat erm\u00e4chtigte jedoch den Bundesrat, bei allf\u00e4lligen Fehlentwicklungen wieder korrigierend einzugreifen. </p><p>Mit 110 zu 74 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsminderheit Ruth Genner (G, ZH) und lehnte es ab, die zul\u00e4ssigen <b>H\u00f6chstbest\u00e4nde</b> in der Tierzucht aus dem Gesetz zu streichen. Im Einklang mit der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei pl\u00e4dierte Fulvio Pelli (RL, TI) f\u00fcr die Abschaffung dieser \u00fcberfl\u00fcssigen B\u00fcrokratie, w\u00e4hrend Ruth Genner (G, ZH) die nicht industrielle Produktion als Trumpf der schweizerischen Landwirtschaft bezeichnete.</p><p>Bei der Verwertung von <b>Schafswolle</b> folgte der Rat mit 90 zu 77 Stimmen der Kommissionsminderheit Hildegard F\u00e4ssler (S, SG) und beschloss damit im Unterschied zum St\u00e4nderat die Beitr\u00e4ge zu streichen.</p><p>Die vom St\u00e4nderat beschlossene Subventionierung der <b>Zuckerfabriken</b> wurde vom Nationalrat mit 117 zu 30 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission stiess sich daran, dass diese Fabriken dank Bundesgeldern eine Reserve von 100 Millionen Franken \u00e4ufnen konnten.  </p><p>Mit 95 zu 77 Stimmen folgte der Nationalrat dem Beschluss des St\u00e4nderates, das <b>Importkontingent f\u00fcr</b><b>Butter</b> zu versteigern. Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard hatte darauf hingewiesen, dass heute nur drei Firmen die Importrente einstreichen. </p><p>Vor der Gesamtabstimmung zur \u00c4nderung des Landwirtschaftsgesetzes sprachen sich mehrere Fraktionssprecher gegen die Vorlage aus. Ueli Maurer (V, ZH) bilanzierte, dass die gesamte Richtung der Landwirtschaftspolitik nicht stimme und die Bauern immer weniger verdienten. Der eigentliche Grund f\u00fcr das angek\u00fcndigte Nein war jedoch die beschlossene Zulassung von Parallelimporten f\u00fcr landwirtschaftliche Produktions- und Investitionsg\u00fcter. Damit werde das Patentrecht aufgeweicht und der Forschungsstandort Schweiz gef\u00e4hrdet. Diesem letzten Argument schloss sich auch der Sprecher der Freisinnigen Fraktion Felix Gutzwiler (RL, ZH) an, w\u00e4hrend der Sprecher der Sozialdemokraten, Andrea H\u00e4mmerle (S, GR) beklagte, dass alle \u00f6kologischen und sozialen Verbesserungsvorschl\u00e4ge abgelehnt worden seien. Christophe Darbellay (C, VS) meinte, die Bauern w\u00fcrden von links und rechts zu Geiseln gemacht. Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard appellierte an die demokratische Verantwortung des Parlaments. Mit 73 zu 67 Stimmen wurde die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen.</p><p>Beim <b>Bundesbeschluss \u00fcber die finanziellen Mittel f\u00fcr die Landwirtschaft</b> folgte der Rat weitgehend dem Beschluss des St\u00e4nderates und stimmte dem Kredit in der Gesamtabstimmung mit 114 zu 26 Stimmen zu.</p><p>In der Differenzbereinigung folgte der <b>St\u00e4nderat</b> bei der <b>Verk\u00e4sungs- und Siloverzichtszulage</b> dem Beschluss des Nationalrates mit welchem dem Bundesrat erm\u00f6glicht wird, die Zulagen notfalls nach unten anzupassen. Mit 21 zu 15 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsminderheit Bruno Frick (C, SZ) und hielt an seinem Entschluss fest, dass die Verwertung von <b>Schafwolle</b> weiterhin mit 600'000 Franken j\u00e4hrlich subventioniert wird. Bruno Frick begr\u00fcndete seinen Antrag damit, dass es keinen Sinn mache mit Direktzahlungen die Schafhaltung zu f\u00f6rdern und dann am Ende der Kette das Produkt, das man gef\u00f6rdert hat, vernichten zu lassen. Diskussionslos folgte der St\u00e4nderat dem Nationalrat, womit die <b>Zuckerfabriken</b> keine Bundesgelder f\u00fcr die R\u00fcbenverarbeitung mehr erhalten. Dementsprechend strich der Rat auch die Bestimmung, wonach die Zuckerfabriken dem Bund Einblick in die Jahresrechnung geben m\u00fcssen. Die Mehrheit der Kommission unterst\u00fctzte den Beschluss des Nationalrates bez\u00fcglich der <b>Investitionskredite f\u00fcr gewerbliche Kleinbetriebe</b>, welche landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse verarbeiten und vermarkten. Damit solle eine Gleichbehandlung von Landwirtschaft und Kleinbetrieben sichergestellt werden. Eine Kommissionsminderheit Hans Lauri (V, BE) beantragte jedoch, dass die Kredite nur an Kleinbetriebe in Berggebieten ausgerichtet werden. Die Minderheit begr\u00fcndete dies damit, dass vermieden werden m\u00fcsse, dass mit Staatshilfe gesamtschweizerisch kleingewerbliche Strukturen aufgebaut werden, die langfristig nicht konkurrenzf\u00e4hig seien. Vertreter der Kommissionsmehrheit wiesen auch auf die Subventionierungspraxis f\u00fcr Verarbeitungsbetriebe der EU hin, f\u00fcr die Betriebe in der Schweiz brauche es die gleichen Voraussetzungen. Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard beantragte beim geltenden Recht zu verbleiben. Mit 33 zu 10 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsminderheit Lauri. Diskussionslos strich der St\u00e4nderat die Bestimmungen des Nationalrates, mit denen Subventionen an die Bauern f\u00fcr die Nutzung von Holz, Biomasse und f\u00fcr die F\u00f6rderung von Anlagen zur Produktion <b>erneuerbarer Energien</b> erfolgten sollten. Die Kommission war der Meinung, dass die Bestimmungen nicht im Landwirtschaftsgesetz geregelt werden sollten.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>schloss sich entgegen dem Antrag der Kommission dem Beschluss des St\u00e4nderates an, die Verwertung der <b>Schafswolle</b> weiterhin zu subventionieren. Bei den <b>Investitionskrediten f\u00fcr</b><b>gewerbliche Kleinbetriebe</b> im Berggebiet und f\u00fcr <b>Anlagen erneuerbarer Energien</b> folgte der Rat ebenfalls den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates. Hingegen stimmte er mit 112 zu 66 Stimmen einem Antrag von Marc Suter (RL, BE) zu, welcher eine Erg\u00e4nzung des Raumplanungsgesetzes in Art. 22, Abs. 4 verlangte, die eine Beschleunigung der Bewilligungsverfahren f\u00fcr Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie bezweckt, die das Ortsbild nicht st\u00f6ren. Der <b>St\u00e4nderat</b> erachtete diese letzte verbleibende Differenz, als verfassungswidrig, da es sich um einen Eingriff in das kantonale Recht handle, der <b>Nationalrat</b> hielt jedoch an seinem Beschluss fest und stimmte mit 142 zu 16 Stimmen einer inhaltlich verbesserten Fassung zu. </p><p>Die <b>Einigungskonferenz </b>stellte den Antrag, den vom Nationalrat beschlossenen Art. 22, Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes zu streichen und stattdessen einen Art. 18a einzuf\u00fcgen, womit nur Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen zu bewilligen sind, sofern keine Kultur- und Naturdenkm\u00e4ler beeintr\u00e4chtigt werden. Beide R\u00e4te stimmten dem Antrag zu.</p><p><b></b></p><p><b>Vorlagen 2 bis 6</b></p><p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> war das Eintreten auf die f\u00fcnf weiteren Vorlagen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik 2011 nicht bestritten. In der Detailberatung zu den \u00c4nderungen des b\u00e4uerlichen Bodenrechts, des Pachtgesetzes, des Familienzulagengesetzes, des Lebensmittelgesetzes und des Tierseuchen-gesetzes beanspruchten die beiden ersten \u00c4nderungen eine l\u00e4ngere Diskussion. Bei der kurzen Eintretensdebatte zum b\u00e4uerlichen Bodenrecht sagte Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard, dass auch das <b>b\u00e4uerliche Bodenrecht</b> gelockert werden m\u00fcsse um die Landwirtschaft wettbewerbsf\u00e4higer zu machen. Sie wies den Rat darauf hin, dass heute nur gerade ein Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che auf dem Markt sei. Dies sei zu wenig und bremse junge, dynamische Bauern, die mit ihren Betrieben wachsen wollten. In der Detailberatung wich der Rat jedoch bereits bei der Erh\u00f6hung der <b>Mindestgr\u00f6sse </b>f\u00fcr das landwirtschaftliche Gewerbe vom Antrag des Bundesrates ab. Im geltenden Recht ist die Grenze, bis zu der ein Hof in der Familie zum Ertragswert \u00fcbernommen werden kann, auf 0,75 Standartarbeitskr\u00e4fte (SAK) angesetzt. Zur F\u00f6rderung des Strukturwandels wollte der Bundesrat diese Grenze auf 1,25 SAK erh\u00f6hen. Mit 30 zu 1 Stimme folgte der Rat jedoch dem Antrag der Kommission die Grenze bei 1 SAK anzusetzen. Damit wird die Zahl der Betriebe, die als Gewerbe gelten und unter das Erbrecht fallen, von 44 000 auf 38 000 sinken. Bei der Frage der <b>Preiskontrolle</b> f\u00fcr den Grundst\u00fccksverkauf lagen dem Rat drei Konzepte vor. Der Bundesrat wollte die Preiskontrolle ersatzlos aufheben. Er war der Ansicht, dass gen\u00fcgend Schutz bestehe, indem nur Selbstbewirtschafter Landwirtschaftsboden erwerben d\u00fcrften. Die Kommissionsmehrheit beantragte, dass f\u00fcr den Fall der Preis\u00fcberhitzung die Kantone in ihrer Gesetzgebung einen H\u00f6chstverkaufspreis vorsehen k\u00f6nnen. Die Kommissionsminderheit beantragte die Preiskontrolle beizubehalten, wollte allerdings mehr Preisflexibilit\u00e4t. Franz Wicki (C, LU) begr\u00fcndete den Minderheitsantrag damit, dass er eine gewisse Flexibilit\u00e4t gebe, indem die Kantone die M\u00f6glichkeit haben, den Begriff des \u00fcbersetzten Erwerbspreises etwas flexibler und grossz\u00fcgiger zu definieren. Gem\u00e4ss Antrag der Minderheit k\u00f6nnen die Kantone in ihrer Gesetzgebung festlegen, dass der Erwerbspreis als \u00fcbersetzt gilt, wenn er die Preise f\u00fcr vergleichbare landwirtschaftliche Gewerbe oder Grundst\u00fccke in der betreffenden Gegend im Mittel der letzten f\u00fcnf Jahre um mehr als 15 Prozent \u00fcbersteigt. Mit 27 zu 13 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsminderheit. </p><p>Unterst\u00fctzt von der Mehrheit der Kommission beantragte der Bundesrat die <b>Belastungsgrenze</b> abzuschaffen. Diese war vor 60 Jahren gegen die \u00dcberschuldung des Bauernstandes eingef\u00fchrt worden. Der Sprecher der Kommission, Bruno Frick (C, SZ) sagte, dass die Bauern heute selber in der Lage seien, zu beurteilen, wie viel Fremdkapital sie ben\u00f6tigen. Eine Minderheit Alain Berset (S, FR) beantragte beim geltenden Recht zu verbleiben mit der Begr\u00fcndung, dass damit weiterhin eine Kontrolle der Schuldenbelastung der landwirtschaftlichen Betriebe m\u00f6glich sei und dass mit der Aufhebung der Belastungsgrenze die Zinsbelastung f\u00fcr die Landwirtschaft steigen k\u00f6nnte. Mit 19 zu 14 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit der Kommission und damit dem Antrag des Bundesrates. </p><p>Beim <b>Bundesgesetz \u00fcber die landwirtschaftliche Pacht</b> betraf die Hauptfrage die beh\u00f6rdliche <b>Pachtzinskontrolle </b>f\u00fcr Einzelgrundst\u00fccke<b>.</b> Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat wollten den Pachtzins nicht mehr der beh\u00f6rdlichen Kontrolle unterstellen. Begr\u00fcndet wurde dies damit, dass die Parteien frei sein sollen, den Pachtzins f\u00fcr landwirtschaftliche Grundst\u00fccke miteinander zu bestimmen. Damit solle eine gewisse Flexibilit\u00e4t geschaffen werden, weil es sich bei landwirtschaftlichen Grundst\u00fccken kaum mehr lohne, sie zu verpachten, da nicht allzu viel Ertrag anfalle. Die Minderheit Alain Berset (S, FR) wollte die beh\u00f6rdliche Pachtzinskontrolle nicht nur f\u00fcr landwirtschaftliche Gewerbe, sondern auch f\u00fcr landwirtschaftliche Grundst\u00fccke beibehalten und damit das heutige System bewahren. Die Minderheit begr\u00fcndete ihren Antrag damit, dass mit der Kontrolle der Pachtzinse die Preisentwicklung eingeschr\u00e4nkt werden kann. Mit 17 zu 14 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsmehrheit und somit dem Bundesrat.</p><p>Beim <b>Bundesgesetz \u00fcber die Familienzulagen</b> folgte der Rat einstimmig den Antr\u00e4gen der Kommission und des Bundesrates. </p><p>Beim <b>Bundesgesetz \u00fcber Lebensmittel und Gebrauchsgegenst\u00e4nde</b> ging es um Revisionen als Folge der Zusammenarbeit mit der EU. Der Rat folgte mit einer Ausnahme den Antr\u00e4gen der Kommission und des Bundesrates, lediglich bei der Geb\u00fchrenpflicht f\u00fcr die Kontrolle von Schlachtanlagen und Zerlegbetrieben folgte er ohne Gegenstimmen einem Antrag von Rolf B\u00fcttiker (RL, SO), welcher verlangte, dass die Schlachtbetriebe nicht der Geb\u00fchrenpflicht unterstellt werden.</p><p>Beim <b>Tierseuchegesetz</b> folgte der Rat ohne weitere Diskussion den Antr\u00e4gen der Kommission.</p><p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Minderheit Hildegard F\u00e4ssler (S, SG) auf das Bundesgesetz \u00fcber das b\u00e4uerliche Bodenrecht und das Bundesgesetz \u00fcber die landwirtschaftliche Pacht nicht einzutreten. Die Minderheit begr\u00fcndete ihren Antrag damit, dass die wesentlichen \u00c4nderungen in diesen beiden Gesetzen von der Kommissionsmehrheit abgelehnt werden und deshalb eine Behandlung zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sinn mache. Mit 96 zu 66 respektiv 108 zu 65 Stimmen beschloss der Rat jedoch auf die beiden Vorlagen einzutreten, das Eintreten bei den Vorlagen 4, 5 und 6 war unbestritten. In der Detailberatung zum <b>Bundesgesetz \u00fcber das b\u00e4uerliche Bodenrecht </b>folgte der Nationalrat bei der Festlegung der <b>Mindestgr\u00f6sse</b> f\u00fcr das landwirtschaftliche Gewerbe und der <b>Preiskontrolle</b> stillschweigend dem St\u00e4nderat. Bei der <b>Belastungsgrenze</b> beantragte die Kommissionsmehrheit beim geltenden Recht zu verbleiben, eine Kommissionsminderheit Pelli (RL, TI) beantragte dem St\u00e4nderat und dem Bundesrat zu folgen und die Belastungsgrenze f\u00fcr die Verschuldung aufzuheben. Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard betonte, dass die Landwirte auf diese Bevormundung verzichten k\u00f6nnen und im Vergleich mit anderen Branchen wenig verschuldet seien. Mit 128 zu 39 Stimmen folgte der Rat jedoch der Mehrheit und beliess entgegen dem Beschluss des St\u00e4nderates die Belastungsgrenze.</p><p>Beim <b>Bundesgesetz \u00fcber die landwirtschaftliche Pacht</b> beantragte die Kommissionsmehrheit bei der Frage der Pachtzinskontrolle f\u00fcr Einzelgrundst\u00fccke Zustimmung zum Beschluss des St\u00e4nderates, eine Kommissionsminderheit Hansj\u00f6rg Walter (V, TG) unterst\u00fctzt von der SVP-Fraktion, den Sozialdemokraten und den Gr\u00fcnen beantragte die Beibehaltung der beh\u00f6rdlichen Kontrolle. Die Minderheit begr\u00fcndete ihren Antrag damit, dass mit dem Strukturwandel in Zukunft eher noch mehr Land zur Pacht freigegeben wird und die Kontrolle f\u00fcr die Kantone keinen zus\u00e4tzlichen Aufwand bedeute. Die Kommissionsmehrheit war der Auffassung, dass sich der Markt beim Pachtzins f\u00fcr Einzelgrundst\u00fccke l\u00e4ngst durchgesetzt habe. Mit 121 zu 33 Stimmen folgte der Rat jedoch der Kommissionsminderheit und schuf damit eine Differenz zum St\u00e4nderat.</p><p>Beim <b>Bundesgesetz \u00fcber die Familienzulagen in der Landwirtschaft</b> und dem <b>Bundesgesetz</b><b>\u00fcber Lebensmittel und Gebrauchsgegenst\u00e4nde </b>folgte der Rat den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates.</p><p>Beim <b>Tierseuchengesetz</b> beschloss der Nationalrat, dass der Bundesrat Massnahmen f\u00fcr Beitr\u00e4ge an die Kosten der Entsorgung in Seuchenpolizeif\u00e4llen ganz allgemein leisten kann. </p><p></p><p>In der Differenzbereinigung folgte der <b>St\u00e4nderat</b> im Bundesgesetz \u00fcber das b\u00e4uerliche Bodenrecht bei der <b>Belastungsgrenze f\u00fcr landwirtschaftliche Grundst\u00fccke und Liegenschaften</b> dem Nationalrat, womit die Belastungsgrenze gem\u00e4ss geltendem Recht weitergef\u00fchrt wird. Eine weitere Differenz verblieb bei der \u00c4nderung des Raumplanungsgesetzes und dabei um die Frage, unter welchen Voraussetzungen d\u00fcrfen <b>nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe</b> ausserhalb der Bauzone bewilligt werden. Der Bundesrat wollte urspr\u00fcnglich die Grenze auf 0,75 Standartarbeitskr\u00e4fte herabsetzen. Wer diese Grenze erreicht, d\u00fcrfte einen nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieb in bestehenden Geb\u00e4uden einrichten. Bei der ersten Lesung hatte der St\u00e4nderat die Grenze bei 1,0 Standartarbeitskr\u00e4ften und damit beim geltenden Recht belassen. Der Nationalrat hatte stillschweigend den Antrag des Bundesrates \u00fcbernommen. Theo Maissen (C, GR) stellte den Antrag dem Nationalrat zu folgen, die vorberatende Kommission beantragte am Beschluss festzuhalten. Mit 29 zu 6 Stimmen stimmte der Rat der Kommission zu.</p><p>Beim <b>Bundesgesetz \u00fcber die landwirtschaftliche Pacht</b> schloss sich der St\u00e4nderat bei den verbleibenden Differenzen im Zusammenhang mit der Pachtzinskontrolle diskussionslos dem Nationalrat an. Damit soll die Pachtzinskontrolle weiterhin auch f\u00fcr einzelne Grundst\u00fccke gelten. Beim <b>Tierseuchengesetz</b> hielt der Rat stillschweigend an seinem Beschluss fest und lehnte eine Ausweitung der Beitragspflicht des Bundes f\u00fcr die Kosten der Entsorgung in Seuchenpolizeif\u00e4llen ab.</p><p></p><p>In der zweiten Differenzbereinigung hielt der <b>Nationalrat</b> beim <b>Bundesgesetz \u00fcber das b\u00e4uerliche</b><b>Bodenrecht</b> mit 83 zu 72 Stimmen an seinem Beschluss fest, die Grenze f\u00fcr die Bewilligung f\u00fcr einen Nebenbetrieb auf 0,75 Standartarbeitskr\u00e4fte festzulegen. Eine Minderheit Hildegard F\u00e4ssler (S, SG) hatte beantragt dem St\u00e4nderat zu folgen. Bei der Differenz zum <b>Tierseuchengesetz </b>folgte hingegen der Rat mit 96 zu 67 Stimmen der Kommissionsmehrheit und damit dem Beschluss des St\u00e4nderates und verzichtete damit auf die Ausweitung der Beitragspflicht des Bundes f\u00fcr die Kosten der Entsorgung in Seuchenpolizeif\u00e4llen.</p><p></p><p>In der letzten Differenzrunde beschloss der <b>St\u00e4nderat</b> beim <b>Bundesgesetz \u00fcber das b\u00e4uerliche</b><b>Bodenrecht</b> bei der letzten Differenz mit 29 zu 10 Stimmen festzuhalten. Eine Kommissionsminderheit Ernst Leuenberger (S, SO) wollte sich dem Nationalrat anschliessen, die Kommissionsmehrheit wollte jedoch an ihrem Beschluss festhalten, dass bei 1,0 Standartarbeitskr\u00e4fte in bestehenden landwirtschaftlichen Geb\u00e4uden ein nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetrieb bewilligt werden kann. Mit 118 zu 44 Stimmen schloss sich schliesslich der <b>Nationalrat</b> dem St\u00e4nderat an.</p><p></p><p></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191577905737)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":"III","Modified":"\/Date(1779236860600)\/","SubmissionDate":"\/Date(1147824000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}