{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060059,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060059,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060059,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060059,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060059,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060059,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060059,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060059,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060059,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060059,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060059,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060059,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060059,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060059,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060059,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060059,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060059,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060059,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.059","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Pr\u00fcfung und Kontrolle der technischen Sicherheit. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 9. Juni 2006 zum Bundesgesetz \u00fcber die Pr\u00fcfung und Kontrolle der technischen Sicherheit","InitialSituation":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Pr\u00fcfung und Kontrolle der technischen Sicherheit (Sicherheitskontrollgesetz) tr\u00e4gt dazu bei, den st\u00e4ndig steigenden Anforderungen an die Gew\u00e4hrleistung der technischen Sicherheit gerecht zu werden. Dies wird durch eine einheitliche Risikophilosophie des Eidgen\u00f6ssischen Departements f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie durch die vermehrte \u00dcbertragung von Sicherheitsaufgaben auf unabh\u00e4ngige private Unternehmen erreicht. Ziel ist es, im UVEK eine Sicherheitsphilosophie zu entwickeln und umzusetzen, die die Sicherheitskontrolle mit den vorhandenen Mitteln optimiert. Dazu geh\u00f6rt unter anderem auch, die Verantwortung der Unternehmen zu st\u00e4rken und Synergien zu nutzen.</p><p>Das Sicherheitskontrollgesetz regelt die Verfahren zur Kontrolle und Pr\u00fcfung der technischen Sicherheit, nicht aber materielle Sicherheitsanforderungen an einzelne Anlagen, Fahrzeuge, Ger\u00e4te, Sicherheitssysteme und Komponenten. Zudem stellt es sicher, dass die Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben von der Erf\u00fcllung anderer Aufgaben organisatorisch getrennt ist. Nebst dem neuen Erlass werden \u00c4nderungen in zahlreichen Spezialgesetzen vorgenommen, in erster Linie um die Anwendbarkeit des Sicherheitskontrollgesetzes zu statuieren - dieses gilt n\u00e4mlich nur dort, wo ein Spezialgesetz dies ausdr\u00fccklich bestimmt. Dar\u00fcber hinaus wird die Gelegenheit genutzt, um in den Spezialgesetzen zus\u00e4tzlich einige l\u00e4ngst f\u00e4llige Anpassungen vorzunehmen. Bei dieser Gelegenheit wird das Rohrleitungsgesetz total revidiert; dies allerdings mehr aus redaktionell-gesetzestechnischen als aus materiellen Gr\u00fcnden. Es werden drei Verfahren f\u00fcr die Sicherheitskontrolle vorgesehen; wann welches Verfahren zum Einsatz kommt, bestimmt sich f\u00fcr das jeweilige Pr\u00fcfobjekt nach der Wahrscheinlichkeit eines Zwischenfalls und dessen allf\u00e4lligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Die konkrete Zuteilung erfolgt nicht im Rahmen des Sicherheitskontrollgesetzes, sondern in der Spezialgesetzgebung, entweder auf Gesetzes- oder auf Verordnungsstufe.</p><p>In den im Sicherheitskontrollgesetz vorgesehenen Verfahren wird die technische Sicherheit wie folgt gepr\u00fcft und kontrolliert:</p><p>- anhand einer Erkl\u00e4rung des Herstellers respektive des Betreibers, dass die Anlage, das Fahrzeug, das Ger\u00e4t, das Sicherheitssystem oder die Komponente die Sicherheitsanforderungen erf\u00fcllt (Sicherheitserkl\u00e4rung),</p><p>- anhand einer Bescheinigung einer unabh\u00e4ngigen Stelle, dass die Anlage, das Fahrzeug, das Ger\u00e4t, das Sicherheitssystem oder die Komponente die Sicherheitsanforderungen erf\u00fcllt (Sicherheitsbescheinigung) oder</p><p>- mittels staatlicher Kontrolle durch das Sicherheitsorgan.</p><p>Der zentrale Nutzen der Vorlage besteht aus der Standardisierung der Pr\u00fcfung und Kontrolle der Sicherheit: Mit der m\u00f6glichst einheitlichen Durchf\u00fchrung und der weitgehenden \u00dcbertragung von Pr\u00fcf- und Kontrollaufgaben an Dritte wird einerseits die Sicherheitskontrolle optimiert und werden andererseits die Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt. Die Aufgabenverteilung auf die verschiedenen Akteure wird transparent.</p><p>Die Aufsichtst\u00e4tigkeit wird erleichtert und dadurch effizienter, wenn die Verfahrensregeln in allen Bereichen weitgehend identisch sind und damit Synergien geschaffen werden k\u00f6nnen (standardisierte Aufsichtsinstrumente). Schliesslich entspricht die organisatorische Trennung von Sicherheitsaufgaben und anderen Aufgaben einer Verwaltungseinheit dem europ\u00e4ischen Standard in weiten Teilen der Sicherheitsaufsicht. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p>Die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des <b>St\u00e4nderates</b> (UREK-S) empfahl dem Plenum mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, auf die bundesr\u00e4tliche Vorlage zu einem Sicherheitskontrollgesetz nicht einzutreten. Mit dem gleichen Resultat empfahl sie, auch auf das Bundesgesetz \u00fcber Rohrleitungsanlagen nicht einzutreten. Die Vorlagen - so wurde argumentiert - w\u00e4ren mit betr\u00e4chtlichen Mehrkosten f\u00fcr die Wirtschaft verbunden und die Verfahren w\u00fcrden unn\u00f6tig erschwert. Dar\u00fcber hinaus sei die Kontrolle der technischen Sicherheit in der Schweiz bereits zufrieden stellend gel\u00f6st. Bundesrat Moritz Leuenberger hielt jedoch an der Vorlage f\u00fcr eine bessere Sicherheitskontrolle und eine diesbez\u00fcglich bessere Koordination fest. Er erinnerte an den Ursprung der Vorlage, das Seilbahnungl\u00fcck auf der Riederalp. Damals habe sich ein langes Hin und Her ergeben um die Frage, wer eigentlich f\u00fcr dieses Ungl\u00fcck verantwortlich sei. Auch der Bericht \u00fcber die Flugzeugkatastrophe in \u00dcberlingen habe zu neuen Erkenntnissen gef\u00fchrt.</p><p>Der St\u00e4nderat beschloss mit 26 zu 7 bzw. mit 21 zu 7 Stimmen, auf die beiden Vorlagen (Sicherheitskontrollgesetz / Bundesgesetz \u00fcber Rohrleitungsanlagen zur Bef\u00f6rderung fl\u00fcssiger oder gasf\u00f6rmiger Brenn- oder Treibstoffe) nicht einzutreten.</p><p>Die Mehrheit der UREK des <b>Nationalrates</b> beantragte, dem St\u00e4nderat zu folgen und auf die Vorlagen nicht einzutreten. Eine links-gr\u00fcne Minderheit wollte eintreten und das Gesch\u00e4ft an den Bundesrat zur\u00fcckweisen mit dem Auftrag, im Sicherheitskontrollgesetz nur die wichtigsten Fragen zu regeln. Die Details sollten auf Verordnungsstufe festgelegt werden.</p><p>Namens der Mehrheit stellte Hans Rutschmann (V, ZH) fest, die Sicherheitsaspekte w\u00fcrden schon laufend den aktuellen Bed\u00fcrfnissen angepasst und seien in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen bereits umfassend geregelt. Die bestehende Arbeitsteilung zwischen Beh\u00f6rden und privaten Organisationen bei der \u00dcberwachung der betroffenen technischen Anlagen funktioniere gut. Neue Strukturen f\u00fchrten zu einem gr\u00f6sseren finanziellen und administrativen Aufwand, welcher unn\u00f6tig sei.</p><p>Der Nationalrat folgte der Mehrheit und lehnte Eintreten auf die beiden Vorlage im Verh\u00e4ltnis zwei zu eins ab. Die gr\u00fcne und die SP-Fraktion votierten geschlossen f\u00fcr Eintreten.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1252398575547)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|66","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770754275987)\/","SubmissionDate":"\/Date(1149811200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Energie"}}