{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060066,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060066,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060066,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060066,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060066,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060066,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060066,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060066,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060066,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060066,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060066,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060066,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060066,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060066,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060066,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060066,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060066,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060066,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.066","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Ja zur Komplement\u00e4rmedizin. Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 30. August 2006 \u00fcber die Volksinitiative \"Ja zur Komplement\u00e4rmedizin\"","InitialSituation":"<p>Die Volksinitiative \"Ja zur Komplement\u00e4rmedizin\" verlangt die umfassende Ber\u00fccksichtung der Komplement\u00e4rmedizin im schweizerischen Gesundheitssystem. Sie strebt die Integration der Komplement\u00e4rmedizin in s\u00e4mtliche Bereiche des Gesundheitssystems an. Es handelt sich namentlich um folgende Bereiche: Pr\u00e4vention, ambulante und station\u00e4re Versorgung, Sozialversicherungen, Arzneimittel, Aus- und Weiterbildung sowie Aus\u00fcbung aller Gesundheitsberufe und Lehre und Forschung. Zahlreiche Forderungen der Initiantinnen und Initianten sind schon erf\u00fcllt. Die Komplement\u00e4rmedizin kann unter den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen bereits angemessen ber\u00fccksichtigt werden und hat inzwischen einen bedeutenden Platz im Versorgungssystem erreicht. Das ambulante Angebot ist vielf\u00e4ltig: Gegenw\u00e4rtig bieten in der Schweiz \u00fcber 3000 \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, rund 20 000 nicht \u00e4rztliche Therapeutinnen und Therapeuten und 15 Prozent der Schweizer Spit\u00e4ler insgesamt \u00fcber 200 komplement\u00e4rmedizinische Methoden an. Mit dem neuen Heilmittelgesetz sollen \u00fcber 25 000 komplement\u00e4rmedizinische Arzneimittel zu erleichterten Bedingungen zugelassen werden. Sch\u00e4tzungsweise 70 Prozent der Versicherten in der Schweiz verf\u00fcgen \u00fcber eine private Zusatzversicherung f\u00fcr Leistungen der Komplement\u00e4rmedizin. Dar\u00fcber hinaus werden Leistungen der \u00e4rztlichen Akupunktur und zahlreiche komplement\u00e4rmedizinische Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verg\u00fctet und sind somit allen zug\u00e4nglich. Die Therapiewahlfreiheit f\u00fcr Patientinnen und Patienten kann somit als weitgehend erf\u00fcllt gelten. Auch die Therapiefreiheit der \u00e4rztlichen und nicht \u00e4rztlichen Therapeutinnen und Therapeuten wird nicht eingeschr\u00e4nkt. Eine Gleichbehandlung von Komplement\u00e4rmedizin und wissenschaftlicher Medizin ist auch insofern gegeben, als jederzeit auf Antrag neue komplement\u00e4rmedizinische oder auch wissenschaftliche Methoden in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufgenommen werden k\u00f6nnen, sofern sie die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erf\u00fcllen.</p><p>Eine weiter gehende Ber\u00fccksichtigung der Komplement\u00e4rmedizin durch Bund und Kantone w\u00e4re nur m\u00f6glich, wenn die WZW-Kriterien als Bedingung f\u00fcr die Integration komplement\u00e4rmedizinischer Methoden in das staatlich geregelte Gesundheitssystem abgeschw\u00e4cht w\u00fcrden. Diesbez\u00fcgliche Forderungen wie die Wiederaufnahme der f\u00fcnf \u00e4rztlichen komplement\u00e4rmedizinischen Methoden in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, der Wirksamkeit und der Zweckm\u00e4ssigkeit bisher nicht gen\u00fcgten, sind abzulehnen. Sie w\u00fcrden zu einer Privilegierung der Komplement\u00e4rmedizin gegen\u00fcber der wissenschaftlichen Medizin f\u00fchren. Mit der gleichen Begr\u00fcndung muss auch die Forderung nach einem Ausbau des station\u00e4ren Angebotes im Bereich der Komplement\u00e4rmedizin zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Kantone abgelehnt werden. Dies h\u00e4tte betr\u00e4chtliche Kostenfolgen f\u00fcr die Versicherten und die Kantone. Auch die Forderung nach einer umfassenden Ber\u00fccksichtigung der Komplement\u00e4rmedizin in der Aus- und Weiterbildung s\u00e4mtlicher Gesundheitsberufe ist abzulehnen. Kriterium f\u00fcr die Aufnahme von Lerninhalten in die Studienpl\u00e4ne muss ebenso der Nachweis sein, dass die gelehrten Methoden und Therapien wirksam, zweckm\u00e4ssig und wirtschaftlich sind. Komplement\u00e4rmedizinische Inhalte sind heute fakultativ und sollen es bleiben. F\u00fcr eine qualitativ hochstehende, staatlich gew\u00e4hrleistete Gesundheitsversorgung ist die Komplement\u00e4rmedizin nicht zwingend notwendig. Die Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung stellen jene Therapien ausreichend sicher, die wirksam und f\u00fcr die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit notwendig sind. Dass die Mehrheit der Bev\u00f6lkerung \u00fcber eine Zusatzversicherung in Komplement\u00e4rmedizin verf\u00fcgt, ist ein Beleg f\u00fcr ihre Bereitschaft, die Komplement\u00e4rmedizin auf freiwilliger Basis zu finanzieren.</p><p>Aufgrund der bestehenden Kompetenzen von Bund und Kantonen ist es schon heute m\u00f6glich, die Komplement\u00e4rmedizin angemessen zu ber\u00fccksichtigen. Dazu ist keine neue Bestimmung in der Bundesverfassung notwendig. Eine weitergehende \"umfassende Ber\u00fccksichtigung\" der Komplement\u00e4rmedizin bei der Wahrnehmung der Aufgaben von Bund und Kantonen ist nicht angezeigt.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden empfiehlt der Bundesrat, die Volksinitiative \"Ja zur Komplement\u00e4rmedizin \" ohne Gegenvorschlag abzulehnen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p>Im <b>Nationalrat</b> anerkannten die Kommissionssprecher Yves Guisan (RL, VD) und J\u00fcrg Stahl (V, ZH) die Bedeutung der Komplement\u00e4rmedizin f\u00fcr die Gesundheitsversorgung. Sie k\u00f6nne aber bereits mit der heutigen Gesetzgebung ber\u00fccksichtigt werden. Sofern die Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit einzelner Methoden nachgewiesen werde, sei eine Aufnahme im Leistungskatalog der Grundversicherung m\u00f6glich. Der relativ weit gefasste Initiativtext lasse jedoch zu viel Spielraum f\u00fcr Interpretationen offen, weshalb die Kommission die Initiative zur Ablehnung empfahl. Auch in der Debatte bezog niemand grunds\u00e4tzlich Stellung gegen die Komplement\u00e4rmedizin. Der Wert der Komplement\u00e4rmedizin sei \"weitgehend unbestritten\" meinte beispielsweise Toni Bortoluzzi (V, ZH). Die im Initiativtext verlangte \"umfassende Ber\u00fccksichtigung\" gab in den b\u00fcrgerlichen Fraktionen aber zu Bef\u00fcrchtungen Anlass. Die finanziellen Folgen einer derart offenen Formulierung seien unabsehbar, hiess es. Auf der anderen Seite unterst\u00fctzten die Fraktionen von SP und Gr\u00fcnen die Initiative. Silvia Schenker (S, BS) f\u00fchrte als Vertreterin der Kommissionsminderheit aus, dass die Initiative grunds\u00e4tzlich der Komplement\u00e4rmedizin neben der Schulmedizin einen angemessenen Platz einr\u00e4umen will, auch in der Lehre und Forschung. Weiter soll die Heilmittelvielfalt gewahrt bleiben und f\u00fcr nicht\u00e4rztliche Therapeutinnen und Therapeuten sollen Zulassungs- und Berufsaus\u00fcbungsbestimmungen erlassen werden. Schliesslich sollen die vor kurzem aus dem Grundleistungskatalog der Krankenversicherung gestrichenen f\u00fcnf \u00e4rztlichen Methoden - Phytotherapie, Hom\u00f6opathie, traditionelle chinesische Medizin, anthroposophische Medizin und Neuraltherapie - wieder aufgenommen werden. Bei diesem letzten Punkt machten auch einige Gegner der Initiative deutlich, dass sie eine Korrektur f\u00fcr w\u00fcnschbar halten. Entsprechende Vorst\u00f6sse von Seiten der CVP und FDP wurden bereits eingereicht, ebenso eine parlamentarische Initiative, die ein vereinfachtes Zulassungsverfahren f\u00fcr komplement\u00e4rmedizinische Heilmittel verlangt. Die Argumente der Ratslinken, die Komplement\u00e4rmedizin sei wirksam, sanfter und eben doch billiger, fanden keine Mehrheit. Der Nationalrat folgte mit 93 zu 78 Stimmen der Kommissionsmehrheit und lehnte die Initiative ab.</p><p>Auch im <b>St\u00e4nderat</b> sprach sich niemand grunds\u00e4tzlich gegen die Komplement\u00e4rmedizin aus. Das Anliegen sei zwar sympathisch, die vorberatende Kommission lehne die Volksinitiative aber mehrheitlich ab, weil sie erheblich zu weit gehe, f\u00fchrte Kommissionssprecher Hans Altherr (RL, AR) aus. Rolf B\u00fcttiker (RL, SO) schlug vor, das Wort \"umfassend\" im Initiativtext zu streichen und die Formulierung \"Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr die Ber\u00fccksichtigung der Komplement\u00e4rmedizin\" als direkten Gegenvorschlag dem Volk zu unterbreiten. Er sei der Ansicht, dass Schul- und Komplement\u00e4rmedizin vermehrt zusammenarbeiten sollten. Ein Verfassungsartikel sei n\u00f6tig, weil die Komplement\u00e4rmedizin sonst weiterhin an den Rand gedr\u00e4ngt w\u00fcrde. Der Vorteil seiner Formulierung liege darin, dass die Interpretation, wonach alle \u00e4rztlichen und nicht\u00e4rztlichen Methoden in die Grundversicherung aufgenommen werden m\u00fcssten, nicht mehr m\u00f6glich sei. Ein zuvor von der Kommissionsminderheit eingebrachter Gegenvorschlag, der einen direkten Bezug zur Krankenversicherung herstellte wurde zugunsten von B\u00fcttikers Variante zur\u00fcckgezogen. Simonetta Sommaruga (S, BE), selber Mitglied des Initiativkomitees, unterst\u00fctzte den Antrag B\u00fcttiker \"im Sinne einer guten und auch mehrheitsf\u00e4higen L\u00f6sung\". Sie versprach, sich nach einer Annahme des Gegenvorschlags f\u00fcr einen R\u00fcckzug der Initiative einzusetzen. Bundesrat Pascal Couchepin blieb auch gegen\u00fcber dem neuen Vorschlag skeptisch und lehnte den Gegenvorschlag als unn\u00f6tig ab. Er bef\u00fcrchtete ausserdem, dass B\u00fcttikers Formulierung in der Praxis \u00e4hnliche Schwierigkeiten bereite wie die Initiative selbst. Der Rat lehnte schliesslich die Initiative ab und unterst\u00fctzte den Gegenvorschlag B\u00fcttiker mit 36 zu 4 Stimmen. Gleichzeitig wurde die Behandlungsfrist um ein Jahr bis am 14. M\u00e4rz 2009 verl\u00e4ngert. In der Gesamtabstimmung stimme der St\u00e4nderat mit 29 zu 0 Stimmen dem Bundesbeschluss zu. </p><p>Nachdem der <b>Nationalrat</b> ebenfalls der Fristverl\u00e4ngerung zugestimmt hatte, behandelte er den Vorschlag des St\u00e4nderats. Die Nationalratskommission beantragte mit 11 zu 9 Stimmen, dem St\u00e4nderat zu folgen und den vorgeschlagenen direkten Gegenvorschlag zur Initiative gutzuheissen. Dass sich eine starke Kommissionsminderheit gegen den Antrag stellte, richte sich nicht gegen die Komplement\u00e4rmedizin an sich, erkl\u00e4rte J\u00fcrg Stahl (V, ZH). Man h\u00e4tte aber lieber einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe gehabt, weil auch andere Leistungen im Rahmen der Grundversicherung nicht auf Verfassungsstufe definiert werden. Dieses Vorgehen hatte aber die St\u00e4nderatskommission abgelehnt. Trotzdem stellte die Kommissionsminderheit keinen Antrag, den st\u00e4nder\u00e4tlichen Vorschlag abzulehnen. Eine grunds\u00e4tzliche Diskussion \u00fcber die Wirkung der Komplement\u00e4rmedizin f\u00fchrte der Rat nicht mehr. Edith Graf-Litscher (S, TG) sagte, dass das Miteinander von Schul- und Komplement\u00e4rmedizin ein grosser Wunsch der Bev\u00f6lkerung sei. Auch im Rat bestand dar\u00fcber ein weitgehender Konsens. Der Bundesrat seinerseits hielt an seinem Antrag fest, sowohl die Initiative wie auch den direkten Gegenvorschlag abzulehnen. Der Nationalrat stimmte schliesslich gem\u00e4ss Antrag der Kommission dem Gegenvorschlag mit 95 zu 60 Stimmen zu. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Nationalrat mit 152 zu 16 und im St\u00e4nderat mit 41 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p>Das Initiativkomitee zog die Volksinitiative \"Ja zur Komplement\u00e4rmedizin\" am 15. Oktober 2008 zur\u00fcck (BBl 2008 8605).</p><p></p><p><b>Der Gegenvorschlag \"Zukunft mit Komplement\u00e4rmedizin\" wurde in der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 mit 67\u00a0Prozent Ja-Stimmen und von allen Kantonen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1223029595840)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"III","Modified":"\/Date(1770754936180)\/","SubmissionDate":"\/Date(1156896000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}